Volltext Seite (XML)
Wochenblatt Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 144. für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Radenstein. .V2 4. Sonnabend, den 26. Januar 1907. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren I. Oebser in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar nnd Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommcn und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung. Am 1. Februar d. I. wird der 1. Termin der diesjährigen Grundsteuer fällig. Dieselbe ist spätestens bis zum 1Ü. Februar a. v. bei Vermeidung des Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuer- Einnahme zu bezahlen. Rabenstein, am 25. Januar 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Gemeindevorstand sucht für sofort einen jungen Mann, nicht unter 15 Zähren, welcher sich im Gemeindeverwaltungswesen ausbilden will. Selbst geschriebene Gesuche und Schulentlassungszeugnisse sind sofort einzureichen. Geringe Ent schädigung wird gewährt. Rabenstein, am 24. Januar 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekauntmachung. Gefunden wurde: 1 Trauring. Rabenstein, am 25. Januar 1907. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder zur Schule betreffend. Nach 8 4 des Volksschulgesetzes vom 26. April 1873 in Verbindung mit §8 5 und 6 der dazu gehörigen Ausführungs-Verordnung vom 25. August 1874 werden bevorstehende Ostern alle diejenigen Kinder schulpflichtig, welche bis dahin das 6. Lebensjahr erfüllen. Auf Wunsch der Eltern oder Erzieher dürfen jedoch auch solche Kinder ausgenommen werden, welche bis zum 30. Zuni er. das 6. Lebensjahr vollenden. Der unterzeichnete Schulvorstand hat beschlossen, die Anmeldung der Knaben Montag den 4. Februar ISV7 nachmittag von 5 bis 6 Uhr, der Mädchen Dienstag den S. Februar 1SV7 nachmittag von 5 bis 6 Uhr im Klassenzimmer Nr. I (Schule an der Kirche) entgegenzunehmen Für jedes aufzunehmende Kind ist bei der Anmeldung ein Impfschein und für die nicht in Rabenstein geborenen Kinder außerdem noch ein Tauf- und Geburtszeugnis beizubringen. Zur Vermeidung von Nachteilen wird dies hiermit zur Kenntnis gebracht. Rabenstein, am 25. Januar 1907. Der Schulvorstand. F. Schmidt, Vorsitzender. Bekanntmachung. Die Anmeldung der Ostern 1907 schulpflichtig werdenden Kinder in der Ge meinde Neustadt hat Mittwoch den 30. Januar 1907 nachmittags 2 Uhr im Zimmer 2 der hiesigen Schule zu erfolgen. Für sämtliche Kinder sind die Impfscheine und für auswärts geborene außerdem noch die Geburtsurkunden und die Taufbescheinigungen vorzulegen. Neustadt, am 24. Januar 1907. Der Schulvorstand. Gem.-Vorst. Geißler, Vorsitzender. Bekanntmachung Am 1. Februar d. I. wird der 1. Termin der diesjährigen Grundsteuer fällig und 'st spätestens bis zum 10. Februar 1907 bei Vermeidung zwangsweiser Beitreibung an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzusühren. Neustadt, am 25. Januar 1907. Der Gemeindevorstand. Geißler. Bekanntmachung. Das am 1. Januar 1907 in Kraft getretene neu aufgestellte Regulativ über den Geschäftsverkehr der Anstalt für staatliche Schlachtviehversicherung im König reich Sachsen liegt im hiesigen Gememdeanste zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Neustadt, am 25. Januar 1907. Der Gemeindevorstand. Geißler. Die Sparkasse zu Neustadt unter Garantie der Gemeinde verzinst Einlagen mit U'/e "/o Für Einlagen, welche bis zum 3. eines Monats bewirkt werden, erfolgt Verzinsung für den vollen Monat. Die Sparkasse expediert täglich vormittags von 8—12 Uhr und nachmittags von 2—6 Uhr. Durch die Post eingehende Einlagen werden sofort expediert. Sitzung des Gemeinderates zu Rabenstein am 22. Januar 1907. Vor Eintritt in die Tagesordnung erfolgt die Einweisung der in den Gemeinderat wieder- bez. neu eingetretenen Herren, ebenso besondere Begrüßung der neuverpslichteten beiden Herren Gemeinde-Ältesten und des zum 1. Male für die Armensachen anwesenden Herrn Pfarrers Weidauer. Hierauf wird in die Tagesordnung eingetreten und 1 ., die Unterbringung eines der Hilfe und Pflege bedürftigen Mannes in die Kranken- bez. Pfleglingsabteilung der Bezirks anstalt beschlossen, wogegen die angeregte Unterbringung einer Witwe auf deren Bitten zur Zeit abgelehnt wird; 2 ., werden die Arzt- bez. Krankenhauskosten für ein erkranktes Kind übernommen und alsdann die laufenden Armen unterstützungssachen einer Prüfung unterzogen; 3 ., sind in einer Bausache besondere Bedingungen nicht zu stellen; 4 .. nimmt der Gemeinderat Kenntnis vom Übergang des Elek trizitätswerkes an der Lungwitz auf die Betriebsaktien gesellschaft deutscher Elektrizitätswerke, vormals Magde burger Elektrizitätswerke und hat hierzu auf Grund von 8 8 des Vertrags Bedenken nicht zu erheben; 5 ., werden die den Herren Gemeinderats-Mitgliedern bereits gedruckt vorliegenden Haushaltpläne durchberaten und die sich hierdurch ergebenden Fehlbeträge von: 18660 Mk. zur Gemeindekasse (einschl. Feuerlöschkasse), 3760 „ , Armenkasse, 7350 „ „ Lokalparochialkasse (einschl. Friedhofskasse), 15000 „ „ Schulkasse, 44770 Mk. Summa, durch Anlagen und Ausschreibung des einfachen Steuersatzes, sowie 10 Pfg. auf die Grundsteuer einheit, wie bisher aufzubringen beschlossen. Hierbei ist nach Darlegung der Verhältnisse zu konstatieren gewesen, daß aller Voraussicht nach und wenn nicht besondere Um stände eintreten die Gemeinde von einem Steuerzuschlag, trotz des Schulhausbaues, verschont bleibt; 6 ., wird die Wahl der verschiedenen Ausschüsse, als Bau-, Finanz-, Schätzungs- pp. Ausschuß vorgenommen; 7 ., sind Bedenken zu mehreren Äismembrationssachen nicht geltend zu machen; 8 ., der Antrag des Kirchenvorstandes, Aufnahme eines vor übergehenden Darlehns findet Zustimmung; ebenso 9- , die Ausleihung von Sparkassengeldern nach den Vorschlägen des Sparkassen-Ausschusses; 10. einem Gesuche über die Art und Weise einer Sicherheits leistung wird zugestimmt; ebenso 11. einem Dispensationsgesuch in Bausachen, während 12. ein Gesuch, Herabsetzung von Schleusenbeiträgen betr., dem Bauausschutz zur Vorberatung und Berichterstattung über wiesen wird. Der Erbe von Riedheim. Roman nach einer Idee von K- Felden von Irene v. Hellmuth. (Fortsetzung) Nachdruck verboten. Freilich, freilich", lautete die Antwort; der alte graubärtige Inspektor fing nun zu erzählen an und kam sich heute ungemein wichtig vor: er kramte gerne die alten Geschichten aus, fand aber selten einen so aufmerksamen Zuhörer wie den Oberförster Hellborn, der gespannt lauschte und immer mehr erfahren wollte. Grollmann geriet nach und nach sehr in Eifer und nahm sich kaum Zeit, seine Rede hie und da durch einen Schluck aus dem vor ihm stehenden Stammseidel zu unterbrechen. „Ja, und daß ich Ihnen weiter erzähle, was da alles passiert ist", fuhr er eben weiter fort, „unser Herr war damals ein wenn auch sehr strenger, so doch heiterer und lustiger Mann. Freilich forderte er unbedingten Gehorsam von seinen Untergebenen, und wenn sich einer etwas zu Schulden kommen ließ, so war er hart wie Stahl. Nachsicht und Milde kannte er nicht, — das waren ihm fremde Dinge, und er bestrafte den Schuldigen hart, er war manchmal viel leicht allzu streng und darum ungerecht. Toch liebte er gesellige Spiele, Wein und Tanz; es verkehrte im Schlosse eine lustige, ausgelassene Gesellschaft, und nicht selten dauerte eine Festlichkeit bis in den Hellen Tag hinein. Schöne, reich geputzte Frauen und Mädchen bewegten sich in den weiten Hallen und Sälen, man sah nur lachende Gesichter und fröhliche Menschen. Nun, Raum genug bot ja das Schloß, und der Reichtum Derer von Nicdheim war ja in der ganzen Gegend sprichwörtlich geworden. Man lebte sorglos in den Tag hinein, Fest folgte auf Fest, bis sich einstmals die Tore des gastfreien Hauses schlossen, um sich nie mehr für die heitere Schar zu öffnen." Es entstand eine Pause. Nachdenklich schaute der junge Oberförster vor sich hin. Er dachte an das finstere Schloß, vor dem er vorhin im strömenden Regen gestanden, dachte an die stillen, öden Gemächer, die einst hell und festlich beleuchtet waren und wider hallten von dem Klang der Becher und dem Jubel froher Zecher. Und nun? — — Der Besitzer all dieser Herrlichkeit, der arme reiche Mann, der Millionen sein eigen nannte, saß einsam und verlassen in seinem weiten Schloß ohne Freude, ohne Hoffnung, ohne Glück. Was half ihm all sein Geld? Es hatte nicht vermocht das Unglück von seiner Schwelle zu ver scheuchen. Das Schicksal nahm seinen Lanf und fragte nichts nach Reichtum und Gut. Oberförster Hellborn berührte leicht den Arm seines Nachbars. „Sie haben mir noch nicht erzählt, welcher Art das Unglück war, das damals über Schloß Riedheim hereinbrach." „Sie sollen es gleich erfahren: Freiherr Egon von Riedheim, der nun ganz allein noch übrig blieb, besaß einen einzigen Sohn. Dieser war sein Glück, sein Stolz, sein Sonnenschein; von der Mutter ver hätschelt, vom Vater heiß und innig geliebt. Als Erbe und Stammhalter des alten, vornehmen Geschlechts Derer von Ricdheim schien er zum Glück geboren zu sein. Eberhardt war zuerst eine Reihe von Jahren Offizier gewesen, und hatte als solcher ein bildschönes, engelgleiches Mädchen kennen gelernt, das er als seine Gattin hcimfiihrte in das Schloß seiner Väter. Alles schwamm in Wonne und Seligkeit. Die junge Frau war wie eine barmherzige Samariterin; sie suchte die Stätten der Armut auf und teilte allen von ihrem Reichtum mit. Man verehrte sie im Dorfe wie eine Heilige. Ein Jahr nach der Verheiratung des jungen Frciherrn fing dessen Mutter, eine stille, sanfte Frau zu kränkeln an. Sie starb an dem Tage, an dem der glückliche Sohn ihr jubelnd seinen Erstgeborenen in die Arme legen wollte. Zur Freude über die Geburt des zukünftigen Majoratserben gesellte sich die