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—— Erscheint wöchentlich dreimal u. zwar Diens tags, Donnerstag und Sonnabends. Bezugspreis viertelj. s Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen s Mk. 55 Pf. Einzelne Nummern 10 Pf. ThmM. W«, ÄkknlthN iÄ die UmMÄe». -—j L- KmtsöluU Inserate werden Montags, Mittwochs und freitags bis spätestens Mittags l2 Uhr angenommen. Insertionspreis ( 0 Pf. pro dreige- spaltene Lorpuszeile. für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Lorstrentamt zu Tharandt< DruS und Verlag von Martin Berger in Firma H A. Berger in WUSdruff. — VeraMwocMch für die Redaktion H. A. Berger daieldst. No. 21. Dienstag, den 18. Februar 18SS. BekanNtmachung, die Zurückstellung von Mannschaften der Reserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatz reserve und Marine-Ersatzreserve sowie von ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebotes wegen häuslicher und gewerblicher Verhältnisse betreffend. Die Königliche Ersatzkommission des AuthebungSbezirkes Nossen wird im Anschlusse an das diesjährige Musterungsgeschäft über etwaige Anträge von Militärpflichtigen der in der Ueberschrift bezeichneten Gattungen auf Zurückstellung wegen ihrer häuslichen, gewerblichen und Familienverhältnifse Montag, den 30. März dss. Js., Vormittags 10 2 Uhr im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen Entschließung fasten. Alle diese Mannschaften, welche auf Grund von § 122 der Deutschen Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 (Seite 752 deS Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1888) auf Zurückstellung wegen vorgedachter Verhältnisse Anspruch erheben zu können glauben, haben ihre Gesuche unter Beifügung ihrer Militärpapiere bei dem Stadtrathe resp. Gemeindevorstande ihres Aufenthaltsortes anzubringen. Von diesem sind die fraglichen Gesuche zu prüfen und darüber spätestens bis zum 12. März dss. Js. eine Nachweisung anher einzureichen, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögcnsverhältniste der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Die Reklamanten haben in dem anberaumten Termine zur Eröffnung der Entscheidungen auf ihre Gesuche persönlich zu erscheinen. Meißen, am 6. Februar 1896. Der Civilvorsstzende der Königlichen Ersatz-Commission des AushebungsbeMes Nossen. von Tok^oetes». Bekanntmachung. Nach der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern zu Dresden vom 8. April 1893 hat aller 3 Jahre eine Nachaichung der im öffentlichen Verkehre verwendeten Maaße, Gewichte Waagen nnd Meßwerkzeuge aus ihre Zulässigkeit stattzufinden. Diese Nachaichung wird zufolge ergangener Anordnung der Königlichen Kreishanptmannschaft Dresden im laufenden Jahre an den in dem nachersichtlichcn Plane angegebenen Tagen durch das Staatsaichamt vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke erhalten die Herren Bürgermeister Ficker von Wilsdruff und die Herren Gemeindevorstände der in dem obenerwähnten Plane aufgeführten Orte Veranlassung, die Tage, an welchen die Nachaichung vorgenommen wird und die Stelle, an der sie erfolgt, eine Woche vor ihrem Beginne in ortsüblicher Weise zur Kenntniß des betheiligteu Publikums zu bringen. Hierbei wird darauf aufmerksam gemacht, daß eine jede Gemeinde für die Tage, an welchen die Nachaichung erfolgt, ein geeignetes Lokal hierfür bereit zu halten hat. In größeren Ortschaften können zu mehrer Bequemlichkeit des Publikums mehrere Lokale zur Ausführung der Nachaichung bestimmt werden. Jedes Lokal muß mindestens einen festen Tisch und einen Stuhl enthalte«. Gewerbtreibende, welche Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehre benutzen, haben dieselben an den vorgeschriebeneu Tagen und an den betreffenden Stellen dem Aichungsbeamten im reinlichen Zustande zur Prüfung vorznlegen. Die Nachaichung derjenigen Waagen und Maaße, welche an ihrem Gebrauchsortc befestigt sind, wird von dem Aichungsbeamten nach vorausgegangener Anmeldung bei demselben an Ort und Stelle bewirkt. . Rahmenmaaße zur Abmessung gespaltenen Brennholzes und ebenso auch die von den Landwirthen im öffentlichen Verkehre verwendeten Aichgegenstände unterliegen ebenfalls der Nachaichung. Werden Maaße, Gewichte, Waagen oder Meßwerkzeuge, welche das Nachaichungszeicheu uicht tragen, nach Beendigung des Nachaichungsgeschäftes vorgefunden, ohne daß der Nachweis der später ausgeführteu Nachaichung geführt werden kann, so tritt nach 8 369 Nr. 2 des Reichsstrafgesetzbuchs Bestrafung und außerdem die Nachaichung oder nach Umständen die Beschlagnahme und Einziehung der ungeaichten, nicht gestempelten oder unrichtigen Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge eiu. Meißen, am 13. Februar 1896. Königliche Amtshauptmannschaft von Plan für die Nachaichung im Amtsbezirke Wilsdruff. Wilsdruff mit Gutsbezirk den 24., 25., 26., 27., 28., 30. und 31. März. Rothfchönberg mit Perne und Gutsbezirk den 23. Juni Nachmittags von 4—6 Uhr. Groitzsch mit Gutsbezirk den 24. Juni Vormittags von 10—12 Uhr. Munzig mit Gntsbezirk den 24. Juni Nachmittags von 2—3 Uhr. Burkhardtswalde den 28. Juli Nachmittags. Schmiedewalde den 29. Juli Vormittags. Lotzen den 29. Juli Nachmittags von 2—3 Uhr. Lampersdorf den 29. Juli Nachmittags von 4—6 Uhr. Sora den 30. Juli Vormittags. Röhrsdorf deu 30. Juli Nachmittags und den 31. Juli. Niederwartha den 3. August Vormittags von 8—10 Uhr. Wildberg mit Gutsbezirk den 3. August Vormittags von 11—12 Uhr. Weistropp mit Gutsbezirk den 3. August Nachmittags. Kleinschönberg den 4. August Vormittags. Klipphausen mit Gutsbezirk den 4. August Nachmittags und den 5. August Vormittags. Sachsdorf den 5. August Nachmittags. Huhndorf den 3. August Vormittags von 8—9 Uhr. Unkersdorf den 6. August von Vormittags 10 bis Nachmittags 4 Uhr. Roitzsch bei Wilsdruff den 6. August Nachmittags vou 5—6 Uhr. Steinbach bei Kesselsdorf den 7. August Vormittags von 8—9 Uhr. Kaufbach den 7. August von Vormittags 10 Uhr an. Birkenhain den 8. August Vormittags. Limbach mit Gutsbezirk den 8. August Nachmittags. Blankenstein den 10. Augnst. Neutanncberg den 11. August Vormittags von 8—9 Uhr. Alttanneberg mit Gutsbezirk den 11. August von Vormittags 10 Uhr an und den 12. Angust Vormittag». Neukirchen mit Gutsbezirk den 12. August Nachmittags und den 13. August. Steinbach bei Mohorn mit Gutsbezirk den 29. August Vormittags von 8—9 Uhr. Helbigsdorf den 29. August von Vormittags 10 Uhr au. Herzogswalde den 31. August und den 1. September Vormittags. Grumbach den 1. September Nachmittags, den 2. September und den 3. September Vormittags. Kefselsdorf den 3. September Nachmittags und den 4. September Vormittags.