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Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: l . Asiat str. Sonrrtags- kl»rrt lwöchentlich), 2 Eine randrvirth- schcrfttiche Weitage (monatlich). Abonnements-Preis: Lierteljährl. t M. 2b Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. S Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor» puSzeilc (oder deren Raum) 10 Pfennige. Keschäftsstelsen bei Herrn Buchdruckcreibes. Pabst in Königsbrück, in den An» noncen-Bureaus von Haas« n- stein L Vogler u. „Invalid, n- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Zu WutsniH. Blatt und des SLadLraLhes Amts- des Aönigl. Amtsgerichts Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. Mittwoch. Mmünndvik^igster Jahrgang. — e- ,Rr. 0 /. 3. Dezember 18SV. Auszug aus Ser Bilanz Ser Sparkasse zu Pulsnitz auf öus ZaHr 1889. Summe der Einnahmen: Vermögensstand und Bewegung. Hypothekenbestand ulto Dezember Summa: Summa. Stand und Bewegung der r Der Reservefond erreichte unter Hinzurechnung der Ueberweisungen des Jahres 1889 die Höhe von 85 679 83 ^s. Activen. 1889 . Einnahmen: Kaffenbestand ulto Dezember 1888 Spareinlagen Zinsen von ven ausgeliehenen Hypotheken und Pfanddarlehnen und den Staats- uno Crevilpapieren . . . . Zurückgezahlte Hypothekenkapitale „ „ Pfandkapitale Verkaufte und ausgelooste Effecten nach dem Nominalbetrag« Coursgcwinn (baar vereinnahmt) Aufgenommene Darlkhne Sonstige Einnahmen (Büchererlös) Pfanddarlehnsbestand ulto Dezember 1889 . . . . Bestand an Werthpapitren ulto Dezember 1889 nach dem Cours- werthe An außenstehenden Zinsen ....... Baarer Kaffenbestand Massiven. Spareinlagen ulto Dezember 1889 . . . . Den Einlegern im Jahre 1889 gutgeschriebene Zinsen . Reiner Gewinn im Jahre 1889 Mark Psg- Ausgaben: Maik Pfg. 21 689 66 Rückzahlungen 233 007 17 298 615 49 Ausgezahlte Stückzinscn 1 067 78 Ausgeliehene Hypothckenkapitale 358 843 — 72 636 01 „ „ Pfandkapitale 18 440 — 9 040 44 Angekaufte Effecten 39 700 — 15 570 — Courszuscklag beim Effectenankauf 1 763 05 299 600 — Stückzinsen durch Effectenankauf 888 IO 5 974 —— Kapitalisirte Zinsen des Reservefonds . . . ' . I 097 75 85 000 — Verwaltungsaufwand 1 807 97 158 12 An die Stadtkaffe abgegebener antheiliger Reingewinn aus dem 808 283 72 Jahre 1888 6 157 42 An den Rescrvefond abgegebener Antheil vom Reingewinn des Jahres 1888 4 000 — Zurückgezahlte Darlchne 85 000 »» Kaffenbestand ulto Dezember 1889 56 511 48 Summe der Ausgaben: 808 233 72 (Einlagebücher.) Anzahl Mark Pfg- I. Zahl und Betrag der Einlcgerguthaben am Schluffe des Vorjahres . 5376 1679 659 10 2. Zugang an baaren Einzahlungen von Einlegern während des Jahres 1889 4234 298 615 49 3. Den Einlegern am Jahresschluß gutgeschriebene Zinsen 49 939 03 4. Rückzahlungen (an Einlagen und Zinsen) während des Jahres 1889 1665 234 074 95 5. Zahl und Betrag der Einlegerguthaben am Schluffe des Jahres 1889 5638 1795 206 45 Mark Pfg. 1193 339 16 8 250 — 551 741 50 7 103 78 56 511 48 1816 945 92 Mark Pfg- 1745 267 42 49 939 03 21 739 47 1816 945 92 Pulsnitz, den 26. November 1890. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königlichen Kreishauptmannschaft vom 7. November d. I., — Nr. 261 der Bautzener Nachrichten — wird der Einwobner- schaft deS amtshauptmannschaftlichen Bezirks anordnungsgemäß noch besonders bekennt gegeben, daß zu jeder öffentlichen Sammlung an Geld oder Geldeswerth, auch außer den Fällen, welche in den unten abgedruckten 103 und 104 der allg meinen Armenordnung vom 22. Oktober 1840 bezeichnet sind — innerhalb des Bezirks die Genehmigung der Amtshaupt mannschaft vorher einzuholen ist und daß Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung mit Geldstrafe bis zu ISO Mark oder entsprechender Haft an den Veranstaltern der Sammlungen und den Sammelboten bestraft werden. Die Ortsbehörden (Bürgermeister, Gemeindevorstände, Gutsvorsteher) sind somit rn keinem Fall berechtigt, die Genehmigung zu solchen Geldsammlungen fü. ihren Ort zu ertheilen. Zu den öffentlichen Geldsammlungen gehört auch die Einsammlung von Eintrittsgeld bei öffentlichen Versammlungen. Ausgenommen sind nur die von der kirchlichen Behörde ange ordneten oder genehmigten Collekten und die in Privatzirkeln veranstalteten Sammlungen. Kamenz, am 26. November 1890. Königliche Amtshauptmannschaft, o von Zezschwitz. 8 103 -er Algemetnen Armenordnimg. Sammlung von Collekten. Die Sammlung von Collekten zu wohlthätigen Zwecken ist nur erlaubt nach vorher eingeholter und nach Befinden schriftlich ausgefertigter Genehm gung entweder der Orts obrigkeit, oder der betreffenden Kreisdirektion, oder des Ministern des Innern, je nachdem die Sammlung nur an einem einzelnen Orte, oder in einem größeren Bezirke, oder im ganzen Lande stattfinden soll. Ohne Nachweis dieser Eclaubniß sind herumgehende Collectanten in Verantwortung und Strafe zu ziehen. 8 104 der Allgemeinen Armenordnimg. Aufruf zu Sammlungen. Aufrufe zu Sammlungen für Calamitoscn in Folge von Feuc: Sbrünsten, Wasserfluthen oder anderer derartiger Ereignisse, oder f r einzelne Unglückliche, sind in die öffentlichen Blätter nicht anders als gegen beigebrachte Genehmigung der Antsbauptmannschaft desjenigen Bezirks, in welchem sich die zur Unterstützung Empfohlenen befinden (in Dresden und Leipzig dm dasigen städtischen Behörden), und wenn es Ausländer sind, des Ministern des Innern aufzunehmen.