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MMufferMeblatt Freitag den 18. März 192V 79. Jahrg Nr. «4 j «M T«,ebl«ft- «rfihtlnj i-glich, in!! «li«nah»i der Son», und übend« ü Uhr für de» folgenden Tag. / Bezug«prei« bei «elbstabholung »»» der Druckerei wöchentlich Pf,., monatljch pfg., viert-Whrlich Ml.; dxrch unsere Austräger zugetragen monatlich Pfg., vierteljährlich Mk.j t«t den deutschen Postanstalten vierteljährlich Ml. ohne ZusteNungsgeblihr. Nie Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen tederüit Bestellungen entgegen. / Hm Falle HSHerer Gewalt — Krieg ober sonstiger ir-«nowelcher Eitrungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der l8eförderungseinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung ob« Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreise«. Ferner hat Znferent in den obengenannten Fällen leine Ansprüche, soll« di« Z«ii»ng verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erschctnt. / Sin,el- »eetaufsprei« der Rümmer 10 Pfg. / Zuschristen find nicht persSnilch ,» »drefftoren, sondern an den Bering, di« Gchnftleitung ober di« «eschästsstecke. X n»-»,», Zuschristen bleiben »nberüchickttat.Berliner Vertretung: Berlin «W.«. Amtsgericht und den Stadtrut zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt. V-stiche«.»..!-: L-tp,tg M. ess,« e» » F «« Fnsertioneprei« Pfg. für »le s-gespaliene Korpuszeile oder deren Raum. * ÄEdL iß I vv ^olalprei« Pfg., Reklamen Pfg., alle« ml! Teuerungszuschiag. I. traub n »U I »Nb tabellarischer Gatz mit.10»/Aufschlag. Bei Wiederholung und Zahresun. 'hen VVV P HG VV s Gd V V V P W-V I I entsprechender Nachlaß. Belanntmachungen im amtlichen Teil snur von Behär. ni » ' , die Spaltkeile so Pfg. bez. Pfg. / Nachweisung«-und Offertengebühr A> be». „ntz rltNaKQLNo Pfg- ä Telephonische Iuseraten-Aufgabe schließt jede« Reklamationsrecht au«. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittag«. / Bellagengebühr da« Tausend. Ml-, s»,« X » ^algre 'sdie Postaustage Zuschlag. / Für da« Erscheinen der Anzeigen an bestimmte» l^einr feil vem aVrr Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrtst Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabaitsätze »nd Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen 30 Tagen Gültigkeit; längere« Ziel, gerichtllche Slnziehung, ge- enelnsame Anzeigen »ersch. Inserenten bedingen die Berechnung de« Brutto-Zeilen- pretse«. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend al« Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt e< als vereinbart durch Annghme der Rechnung, fast« nicht der Empfänger innerh. » Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. für die Amtshauptmanuschaft Meißen, für das Gtrnsvr.cher: Uml Wilsdr-fl Nr. s famie für das Farff- Amtlicher Teil. Verwendung der Häuteerlöse. Auf Grund von ß 5 drr Verordnung über die Verwendung des Mehrerlöses aus den Häuten von Schlachtvieh und Schlachtpferden vom 26. November 1919 (RGBl. S. 1903) wird mit Genehmigung des ReichSwirtschaftsministeriums bestimmt, daß die »ach tz 2 der Verordnung von der Reichsfleischstelle je Zentner Lebendgewicht als Mindest sätze festgesetzten Häutezuschläge statt in Höhe von sechs Zehnteln den Tierhaltern in Höhe »an zehn Zehnteln gewährt werden. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 18. Mürz 1928 in Kraft. Vom 15. März bis 18. April 1920 betragen nach Festsetzung der Reichs- steischstelle vom 9. März 1920 die Häutezuschläge, die den Tierhaltern mindestens zu be- zahlen find, für den Zentner Lebendgewicht: für Rinder, ausgenommen Kälber 90.— Mk. „ Kälber 214.20 „ , Schafe mit vollwolligen, halblangen und kurzwolligen Fellen 138.— „ „ Schafe mit Blößen 121.80 , „ Pferde einschließlich Fohlen, Esel, Maultiere und Maulesel . 62.40 „ Danach hat der in Sachsen auf Grund vorstehender Anordnung den Tierhalter» zu bezahlende Häutezuschlag je Zentner Lebendgewicht zu betragen: für Rinder, ausgenommen Kälber 150.— Mk. „ Kälber 357.—. „ „ Schafe mit oollwolligen, halblangen und kurzwolligen Fellen 238.— „ „ Schafe mit Blößen 203.— „ „ Pferde einschließlich Fohlen, Esel, Maultiere und Maulesel . 104.— „ Dresden, am II. März 1920. 542 V I^^. 111. Wirtschaftsministerin»«. LandeslcbenSmittelamt. Lebensmittelverteilung im Kommunalverband Meißen-Land. In drr Woche vom 21. bis 27. März 1920 werden im Kommunalverband Meißen- Land folgend« Lebensmittel verteilt: ir) auf sämtliche Nährmittelkarte« Reihe III Abschnitt 3 Vr Pfund Haferflocken Pfundpreis in Beuteln 1,16 Mk. „ „ Kartons 1,30 „ b) aus sämtliche Lebensmittelkarte« Reihe Hl Abschnitt 3 l/, Pfund Tapiokamehl Pfundpreis 6,30 Mk. Die Händler haben sich wegen des Bezuges der Waren unverzüglich mit ihren Handelsstellen in Verbindung zu setzen. Ein Verkauf der Lebensmittel vor der angssetzten Zeit darf nicht erfolgen. Meißen, am 18. März 1920. Kex. Nr. 320 ? U A. -«7 Die Amtshauptmanuschaft. Grumbach. Freitag den 19. März nachmittags von 3—5 Uhr Fleischmarkenausgabe im Gemeindeamt. Grumbach, am 17. März 1S20. 3»»» Der Gemeindevorstand. Ium Rücktritt der Regierung Kapp-Lüttwitz. OirekanÄrr Schiller keledlsdsber in verNn. ftommunistische OoiMße im striche. Berlin, (7. März. Im Laufe -es heutigen Tages ist in Berlin ein neuer Umschwung eingetrrten. Die Re gierung Aapp ist zmückgetriten. Der Gberbefehl ist heute abend von dem General v. Lüttwitz niedergelegt worden und in di« Hände des Generals v. Vorn übergegangen, dem er von den Truppen angeboten worden ist. Die Führung der Berliner Balnkumtruppen übernimmt General v. Seeckl. Generallandschaftsdireklor Aapp hat die folgende, bereits in einem Teile der gestrigen Nummer veröffentlichte offizielle Mitteilung erlassen: , Berlin, s 7. März (920. Aus der Reichskanzlei erhalten wir folgende amtliche Meldung: Nachdem di« Regierung Bauer sich entschlossen hat, die wesentlichsten politischen Forderungen, deren Ablehnung am (3. März 1Z20 zur Einsetzun- der Regierung Aapp führte, von sich aus zu erfüllen, sieht der Reichskanzler Aapp seine Mission als erfüllt an und tritt zurück, indem er die vollziehende Gewalt dem Militäroberbefehlshaber zurück gibt. Er läßt sich dabei von der Ueberzeugung leiten, daß di« äußerste Not des Vaterlandes den einheitlichen Zusammenschluß aller gegen die vernichtende Gefahr des Bolschewismus verlangt." Aapp hat die Reichskanzlei heute abend verlassen. Ein Teil der Beamten der Reichskanzlei, die unter der Regierung Bauer im Amte waren, haben ihr« Tätigkeit wieder ausgenommen, insbesondere in der Pressestelle. Neber di« parteiverhandlungen, welche gestern abend und heute vormittag geführt wurden, erfahren wir folgen- Die Verhandlungen sind beim Iustizminister Schiffer geführt worden. Sie drehen sich darum, die Grundlagen für «in Aoalitionskabinett zu bilden. Auch in der Reichs kanzlei fanden Beratungen statt. Zwischen beiden Stellen eine Fühlungnahme aufrecht erhalten, um eine Ver ständigung herbeizuführen. Später wurde diese Verbindung unterbrochen, doch am frühen Morgen des heutigen Tages begaben sich, wir hören, führende Männer der Aen- zu Aapp, um mit ihm zu verhandeln. Es wurde in den parteiverhan-lungen, an denen außer den Nnabhängigen Vertreter sämtlicher Parteien teilnahmen, folgende Grundlage für eine Verständigung gefunden. Es soll ein Aabinett aus Fachministern gebildet werden, welche ohne parteipolitisch« Rücksichten ausgewählt «erden sollen und welches sich dann auf sämtliche Parteien und die Mehrheitssozialdemokraten mit Ausnahme der Unabhängigen stützt. Di« Neuwahlen innerhalb zwei Monaten, diese Frist könne vielleicht auf drei Monate ver längert werden, die Mahl des Reichspräsidenten durch das Volk und nicht durch den Reichstag, Zusammnrireten der Nationalversammlung nur noch zur Fertigstellung der Wahlgesetze. Die Präsidentenwahl soll unmittelbar an die Reichs tagswahlen erfolgrn. Die Liste des neuen Aabinetts steht noch nicht fest. Es heißt, daß Bauer, Schmidt, Schlicke, Erzberger und Aoch ausscheiden. Geßler bleibt vielleicht im Amte. -Neber di« Männer, die eventuell neu «intreten, ist im Augenblick nur zu sagen, daß dem Vernehmen nach in Verhandlungen mit dem Geschäftsinhaber der Diskonto gesellschaft Urbig wegen Uebernahm« des Finanzministeriums eingetreten wurde. Wie von feiten der Regierung Bauer mitgeteilt wird, ist von einer Amnestie nicht die Rede. Demgegenüber wird von parlamentarischer Seite erklärt, -aß in den Verhandlungen über eine Amnestie verhandelt wurde und ein« Einigung dahingehend erzielt ist, daß vom Reichspräsidenten Ebert eine Amnestie zu erlassen sei. Zu der obigen Meldung aus der Reichskanzler über den Rücktritt Aapps verbreitet die sächsische Staatskanzlei folgende Meldung: Es kann keine Rede davon sein, daß die Reichs regierung die Bedingungen Aopps erfüllt habe. Die Nach richt ist wahrscheinlich nur ein Versuch Aapps, den Zu sammenbruch seines Unternehmens zu verschleiern. Da der telephonische und telegraphische Verkehr mit Berlin vollständig abgesperrt ist, ist ein« Nachprüfung der Berliner Meldungen nicht möglich. Wir veröffentlichen sie, können aber keine weiter« Garantie dafür übernehmen. Sie Wmei« L«e i> SaW. von der sächsischen Staatskanzlei geht uns in den Nachmittagsstunden folgender Aufruf der sächsischen Regierung zu: Die Gefahr der St««de. Aapp-Lüttwitz sind so gut wie erledigt. Aber eine neue Gefahr bedroht unser Volk. Vielfach im Land« haben sich Aktionsausschüsse gebildet, um die Säbeldiktatnr der Aonter-Revolution zu bekämpfen. Nun aber ist es die höchste Pflicht dieser Ausschüsse, dafür zu sorgen, daß der Zusammenhalt dar Volkswirtschaft über das ganz« Land hin nicht zerstört wird. Wollte jeder Ausschuß nach seinem Belieben arbeiten, so wären di« Auflösung und der Zu sammenbruch des Landes unaufhaltsam. Die Lebensmittel versorgung müßte völlig zusammenbrechen, wenn die ein heitliche Regelung durch die Regierungsstellen aufgehoben würde. Die Ausschüsse müssen im Einvernehmen mit den amtlichen Stellen arbeiten. Sie müssen die Anordnungen durchführen, die von der Regierungszentrale für das ganze Land gegeben werden. Das Land darf nicht in seine Atome zerfallen. Die Verwaltungsbehörden müssen unbehelligt fortarbeiten. Das Eisenbahnwesen muß m den Händen der ordnungsmäßigen Verwaltung bleiben, wenn nicht das wirtschaftliche Leben, besonders die Ernährungsmöglichkeiten völlig vernichtet werden sollen. Es gilt, das Ehaos zu verhüten. Es gilt, zusammenhalten, gemeinschaftlich arbeiten. Die Regierung arbeitet mit allen Arbeitervertretungen für die Rettung der Volkswirtschaft aus der jetzigen furchtbaren Arisis. Sie bedarf der Hilfe aller Einsichtigen der ganzen Bevölkerung. Die sächsische Reichswehr steht in allen ihren Teilen treu zur Reichsverfassung und zur jetzigen Regierung. Die sächsische Regierung. gez.: Dr. Gradnauer, Ministerpräsident. Von der Nachrichtenstelle der Staatskanzlei erhalten wir ferner nachstehende Mitteilung: Auf dem Lande ist vielfach die Ansicht verbreitet, daß die Regierung die Auflösung der Einwohnerwehren verfügt und bestimmt habe, die Waffen an die örtlichen Arbeiter- räle und Aktionsausschüsse abzugeben. Das Gerücht hat dazu geführt, daß sich Trupps unverantwortlicher Personen auf diese Weise bewaffnet haben und dazu übergegangen sind, teils unter der Angabe, sie handelten im Auftrage der Regierung, teils unter Anwendung von Gewalt sich in den Besitz der Waffendepots der Einwohnerwehren zu setzen. Eine solche Anweisung der Regierung ist selbst verständlich nicht ergangen. Das Vorgehen dieser Personen ist deshalb ungesetzlich. Ihren Weisungen ist keine Folge zu leisten. Die sächsische« Truppen hinter der sächsischen Regierung. Die Nachrichtenstelle der Staatskanzlei gibt bekannt: General Müller, Führer der sächsischen Truppen, hat heute Mittwoch vormittag an den Herrn Ministerpräsidenten folgende Mitteilung gelangen lassen: LlS Befehlshaber der sächsischen Truppen erkläre ich, daß die mir unterstellten Reichswehrtruppen und Zeit freiwilligenverbände sich wie bisher ohne Vorbehalt hinter