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Lrcrmdn»nMlatt ver Kreishauptmannschaft d n Mlleich als Koufistorialbehörde der Oberlaafitz. A nr i s ) l' a 1 t 'der AmtSbauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostritz» des Hauptsteueramts Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. r g a « der Handels- und (^ewerbekaururer zu Zittau. Verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunden wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 Uhr). Fernsprechanschluß Nr 5b. DK Bnntzcnn Rackntchien erscheinen, mll AuSnabme der Sonn- und Festtage, töglich abends. Preis des vicrleliäd riichen Abonncmenrs 3 Jnicrtlonsgehühr silr den Raum einer Peftt- SpattzeM gewöhnlichen Satzes lL'/, <L, in gretgnelen Millen unter GewShmne on Radau: Ziffer» . Tabellen- und anderer schwieriger Say entsprechend teurer. NachwetSgebühr für jede Anzeige und Jnieilwn 2«) Pig.. für brirsliche AuskunslScrlriiung 10 Pig. iund Porto). Nur bis frütz LV Uhr eingehende Inserate finden noch in dein abends erscheinenden Blaue Ausnahme. Inserate nebnnn die Meichöttsstelle de« Bttrues und die Annoneenknreaus an, deSzUiüi, n die Herrin WulSc in l'aban Eiauy in Aeifienberg, Lippitsch in Schi.giSwaide, G»siav KröUng in Bernstadt, Butir in >: Ri >>Nain b - >,-n- Renna - >'> ^-indenuu in Putsnitz. Nr 7^i. Montag, den 5. April, abends. 1897 Bekanntmachung. Nachdem Se. Majestät der König Allergnädigst geruht haben, denjenigen Königlich Sächsischen Staats angehörigen, welchen die von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige von Preusten zum Andenken an den hundertsten Geburtstag des Hochseligen Kaisers und Königs Wilhelm I. Majestät gestiftete Königlich Preus,ische Erinnerungsmedaille verliehen wird, Allerhöchst ihre Genehmigung zur Annahme und zum Tragen derselben zu erthcilen, wird solches mildem Bemerken bekannt gemacht, datz es der Einholung einer besonderen Erlaubnis hierzu nicht weiter bedarf. Dresden, den 26. März 1897. G e s a M M t M i N i st e r i U M. Schurig, v. Metzsch, von der Planitz, v. Seydewitz, v. Watzdorf. Meister. Bekanntmachung. Frau Marie Selma verehel. Lehmann In Rascha beabsichtigt, in dem unter Nr. 164 des Flurbuchs für Kirschau gelegenen Grundstück eine Schlächterei zu errichten. In Gemähheit 8 17 der Reichsgewerbeordnung wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hiergegen, soweit sie nicht aus besonderen Privatrechls Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubrinqeu. Bauyen, am 31. März 1897. Die Königliche Amisbauptmannlchau. »r. Hempel. Rgm. Bermessuugsarbeiten im Bezirke. Das topographische Bureau im Königlich Sächsischen Generalstabe wird in der Zeit von Anfang Ma! bis Ende September dieses Jahres Neuaufnahmen von Sektionen der einheitlichen Reichskarte im Masfftabe I : 25000 u. a. auch innerhalb des Bezirkes der unterzeichneten Amtshauptmannschaft im Gelände ausfügren. Den Herren Bürgermeistern, Gemeindevorständen und Gutsvorstehern wird hiermit die genaue Be folgung der in dem nachstehend abgedruckten „Offenen Besehle" enthaltenen Anordnungen zur besonderen Pflicht gemacht. Dieselben werden auch angewiesen, für gehörige Bekanntgabe dieser Anordnungen an die Grundbesitzer, Einwohner, Staats- und Gemeindebeamten ihres Gemeinde-bez Gutsb-zirkes Sorge zu nagen, die allseitige pünktliche Ausführung dieser Anordnungen zu überwachen, insbesondere aber darüber strenge Aufsicht zu führen, das; die von den Vermessungsbeamlen ausgestellten Signalstangen und sonstigen Merk zeichen in keiner Welse verändert oder beschädigt werden. Etwaige Zuwiderhandlungen sind sofort hier an zuzeigen. Das Verändern oder Beschädigen dieser Signalstangcn und sonstigen Merkzeichen, wie solches in den verflossenen Jahren durch Umwerfen, Zerbrechen, Entfernen u. s. w. mehrfach vorgekommen ist, wird in jedem einzelnen Falle mit Geldstrafe VtS zu 6V Mk. oder entsprechender Haftstrafe "geahndet werden. Löbau, am 1. April 1897. Königliche Amtshauptmannschutt. von CrauShaar. Ehrbdi. Offener Befehl kür den Direktor des topographischen Bureaus des Königlichen Generalstabes, Herrn Oberstlieutenant Seiffert vom Ingenieur- und Pioniercorps, und die ihm untergebenen Offiziere, Topographen und Hülsswpographen an die Gemeinden, selbstständigen Gutsbezirke, Grundbesitzer, Einwohner, Staats- und Gemcindebeamten in den Bezirken der untengenannten Amtshauptmannjchaften, die militärisch-topographische Ausnahme, die Nachprüfungen und die Höhenmessungen derselben betreffend. Die erforderlichen topographischen Feldarbeiten der Landesvermessung finden im Sommer 1397 in den Bezirken der Amtshauptmannschajten Auerbach, Borna, Bautzen, Dresden-Neustadt, Leipzig, Löbau, Oelsnitz, Plauen, Schwarzenberg und Zittau statt und sind dem Direktor des topographischen BureauS des Generalstabes, Herrn Oberstlieutenant Seyfert vom Ingenieur- und Pioniercorps, sowie mehreren ihm unter stellten Offizieren, Topographen und Hülsstopographen übertragen worden. Zur Ausführung dieses gemein nützigen und wissenschaftlichen Unternehmens bedarf eS aber der Mitwirkung der Gemeinden, der selbst ständigen Gutsbezirke, der Grundbesitzer, der Einwohner, sowie der Staals- und Gemeindcbeamten in den genannten Landcstheilen und werden deshalb die gedachten Behörden und Personen hierdurch ausgesordert, zur Erreichung des beabsichtigten Zweckes auch ihrerseits kräftig und eifrig mitzuwirken. Die dem Herrn Oberstlieulenant Seyfert sowie den ihin unlersleNten Offizieren, Topographen und Hülsstopographen zu gewährenden Hilfeleistungen bestehen vorzüglich in Folgendem: 1. Bei Besichtigung der Gegenden sind aus Verlangen Führer, welche dieselben genau kennen und sonst wohl unterrichtet sind, gegen ortsübliche Bezahlung zu stellen. 2. Bei Quarticrwechseln oder sonstigen dienstlichen Veranlassungen haben die Gemeinden dem Herr« Obcrstlieutenant Seysert, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hülss- lopographen aus Verlangen Miethssuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht über schreitende Vergütung, die sosort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt sür ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen. 3. Die Gemeinden und Beamten, besonders Forst- und Baubeamtc, welche sich im Besitze von Karten und Aufnahmen solcher Gegenden befinden, die das zu vermessende resp. zu prüfende Terrain in sia fassen, werden hierdurch angewiesen, dieselben dem Herrn Oberstlieutenant Seysert, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topographen und Hülsstopographen aus Erfordern zur Einsicht und allenfalls nöthigen Nachbildung mitzulheilen, auch den kommandirten Topographen die erforderlichen Auszeichnungen zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich als möglich zu geben. 4 Gegen Vorzeigung dieses offenen Befehls sind sowohl der Herr Oberstlieutenant Seysert als auch die genannten Offiziere, Topographen und Hülsstopographen überall, wo sie es verlangen weiden, lür sich und ihre Diener resp. Burschen, die rationsberechligten Offiziere auch »och für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat an den Betreffenden unmittelbar eine angemessene Bezahlung zu erfolgen. In Streiligkeitssällen ist eine Bezahlung nach ortsüblichen Sätzen durch die Gemeindebehörde fest zustellen. Die Fourage sür die Pferde der rationsberechligten Offiziere ist nach den Sätzen des Natural- leistungSgesetzes herzugeben und wird sosort nach ortsüblichen Preisen zur Stelle bezahlt. lleberbaupt wird erwartet, daß dem Herm Obcrstlieutenant Seysert, den Offizieren, Topo graphen und Hülsstopographen alle anderen Hülseleistungen, deren sie zur Besörderung und Er leichterung ihres Auftrages bedürfen, werden gemährt werden und es wird insbesonders zu den Grundbesitzern, Einwohnern und Beamten das Vertrauen gehegt, das; sie mit gewohnter Bereit willigkeit auch diesmal zur Erleichterung des nützlichen Zweckes dieser Unternehmung bei tragen werden. Dresden, den 5. Februar 1897. Ministerium des Innern. Finanzministerium. (0. K) (gez.) v. Metzsch. (0. 8.) (gcz.) von Watzdorf. Die Geschäftsräume des Bezirks - Kommandos und Hauptmeldeamis Bautzen befinden sich vom 7. d. Mts. ab in der alten Kaserne, Erdge>chotz, Eingang vom Wendenthurm. Bauycn, am 2. April 1897. Königliches Bezirks-Kommaudo. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der Königlichen Generaldirection der Sächsffchen SlaatSeffenbahnen verfrachte« wir städtische Dungstoffc mittelst der Eisenbahn nach landwirthschaftlichen Gütern, die an den nächst ge legenen Eisenbahnstationen gelegen sind. Die Bedingungen sür Abgabe von Fäkaimassen liegen im Rathswirihschaftshofe hiersclbst zur Ein sichtnahme aus, werden aber auch aus Anfragen bei uns schriftlich mitgctheilt. Bautzen, am l. April 1897. DerStadtrath. llr. Kacubler, Bürgermeister. Schuch. Wochenschau. wurde hier noch (gegen die Stimmen der Konservativen) die dem greisen Mitbegründer des Reiches zu diesem 82. abstimmung, durch welche der Reichshaushalts-Etat nun persönlich darzubringen. Bei der wunderbar kräftigen definitiv genehmigt ist. Weit interessanter noch er- Natur des Fürsten ist zu hoffen, daß er den 1. April noch scheinen die nun folgenden Verhandlungen des Reichstages, oft erlebm wird. die, am Montag begonnen, die Versammlung noch am lediglich dies zur Auflösung geführt habe, bestritt sogleich Dienstag beschäftigte und bewegte. Sie bezog sich auf die Auflösung von Wählerversammlungen, in denen man sich ausschließlich der polnischen Sprache bedient hatte. Daß Geburtstage bezeigt wurde, wenngleich es seinen Verehrern mit Rücksicht ans die notwendige Schonung des Genesenden nicht gestattet werden konnte, die Glückwünsche und Gaben neuem in Erwägung zu ziehen." Nachdem alsdann die übrigen einzelnen Etats und zuletzt das Etatsgesetz die (dritte) Lesung passiert hatten, erfolgte endlich die Gesamt- die leider fast durchgängig bei schwach und sehr schwach Die Verhandlungen des deutschen Reichstags in besetztem Hause stattfanden. Da war zunächst diePolen- dieser Woche begannen mit der dritten Beratung des Etats Interpellation (der Abgg. v. Czarlinsky und Genossen), des Reichsschatzamtes, bei dem derHamburgerBundesrats- >--- ,..— —— bevollmächtigte Senator Burchard Gelegenheit nahm, ge wisse Vorwürfe des Socialdemokraten Molkenbuhr zu wider ¬ legen, welche letzterer gegen die Hamburgische Regierung erhoben hatte. Er hatte angeführt, daß die Regierung von lediglich dies zur Auflösung geführt habe, bestritt sogleich den Beträgen, welche das Reich seit dem Zollanschluß der Staatssekretär v. Bo etlicher; es sei solches nur in Hamburgs für die den Hamburgischen Zollbeamten zu: einem Falle geschehen und der preußische Minister des zahlenden Gehälter vergüte, einen beträchtlichen Teil nichts Innern habe einer Wiederholung vorgebeugt. Bei der den Beamten ausgezahlt, sondern zurückbehalten habe, um hiernach folgenden Erörterung, in der eine ziemlich er- Ersparnisse zu erzielen. Senator Burchard legte den wirk- bitterte Sprache geführt wurde, standen, wie so oft, Polen- Uchen Sachverhalt dar und rechtfertigte das Verfahren und Centrums-Fraktion fest zusammen, unterstützt von seiner Regierung, worauf er dem socialdemokratischen Be-, Welfen, Freisinnigen und Socialdemokraten, von denen der schwerdeführer oder Kritiker zu verstehen gab, daß er in (socialdemokratische) Abg. Stadthagen sich zu der Aeußerung künftigen Fällen sich zuvor besser informieren möge, verflieg, diese ganzen Verhältnisse (d. h. die seiner Ansicht Schneller wurden hiernach die Etats des Allgemeinen Pen- 's nach ungesetzliche Auflösung von Wahlversammlungen durch fionsfonds und des Reichsinvalidenfonds erledigt und erst Gendarmen) zeigten „die sittliche und geistliche Verwahr- beim Etat der Post- und Telegraphenverwaltung kam es losung (!) der preußischen Verwaltung". (Der socialistische wieder zu lebhafter, teilweise sogar recht spitziger Debatte, - Redner wurde wegen dieser Aeußerung in sehr zarter Weise wobei die Polenfi^rktion und das Centrum (Abg. Or. Lieber) s vom fungierenden Vicepräsidenten Schmidt korrigiert.) Hand in Hand gegen die Postoerwaltung bez. gegen den: Nachdem diese Besprechung der Interpellation lange genug Regierungsvertreter Unterstaatssekretär Fischer vorgingen, f gewährt hatte, ohne zu einem greifbaren Ergebnis zu während der antisemitische Abg. Liebermann von Sonnen-i führen, nahm der Reichstag die mit Spannung erwartete berg noch einmal den allerdings in jeder Beziehung un- s erste Lesung der Novelle zur Gewerbe-Ordnung, die Vor- erquicklichen „Fall Bashford" zur Sprache brachte. Uebrigens läge über eine neue Organisation des Handwerks in In der verflossenen Woche begingen, von allen Seiten beschlossen, „den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, die beglückwünscht, zwei Reichskanzler ihren Geburtstag: Gleichstellung der Post- und Telegraphen-Assistenten, Fürst Hohenlohe am 31. März, Fürst Bismarck am sowie Postverwalter aus der Klasse der Civilauwärter I. April. Fürst Bismarck befand sich an diesem Tage er-! mit den Post- und Telegraphen-Assistenten, sowie Post- sreulicherweise wieder in der Besserung, nachdem er nicht! Verwaltern aus der Klasse der Militäranwärter in unerheblich erkrankt gewesen. Groß war die Teilnahme, Bezug auf die Zulassung zur Sekretärsprüfung von Behandlung. Da war man also bei der so lange in Ver sammlungen und in der Presse besprochenen hochwichtigen Frage und stand der Vorlage gegenüber, in welcher der i allem Anschein nach im wesentlichen unabänderliche Be schluß der Reichsregierungen zum Ausdruck gelangte! Andererseits war in den einzelnen Reichstagsfraktionen die Angelegenheit reiflich erwogen worden und war man über die Entscheidung schlüssig geworden. Und dessen ungeachtet !nahm diese erste Beratung (Generaldebatte) nicht weniger j als drei Sitzungen in Anspruch, in denen nun die von den i verschiedenen Fraktionen ins Feuer geschickten Vorkämpfer j deren Stellung zur Vorlage präcisierten. Unseren Lesern ist ^aus mehrfachen, früheren Mitteilungen bekannt, welche ! Haltung die Konservativen in der Sache beobachten .werden. Sie, die mit rühmenswerter Beharrlichkeit an dem Punkte ihres Programms festgehalten haben, welcher der .Erhaltung und Förderung des Handwerks gilt, müssen ! freilich mit Bedauern wahrnehmen, daß gewisse, ihnen als : wesentliche Erfordernisse einer gesunden Entwickelung ^geltenden Bestimmungen, namentlich die Einführung des ^Befähigungsnachweises, vom Bundesrate nicht in gleicher i Weise gewürdigt worden sind und in der Vorlage vermißt ! werden; allein sie glauben in derselben doch andere, wert volle, dem Handwerk immerhin eine bessere Zukunft ver heißende Konzessionen zu finden und mit Rücksicht hierauf wollen sie die dargebotene Gabe keineswegs schroff zurück weisen, vielmehr versuchen, in den bevorstehenden Kom- misstonsverhandlungen wenigstens einige wünschenswerte Verbesserungen durchzusetzen. Mit den Konservativen in der Hauptsache übereinstimmend, haben auch die Reichs partei (die Freikonservativen) und, was vor allem wichtig, das Centrum sich nicht schlechthin ungünstig zu diesem Gesetze geäußert, so daß man nach dem Eindrücke der Generaldebatte wohl auf ein annehmliches Endergebnis hoffen kann. Wir können hierbei nicht umhin, der treff lichen Rede des Handelsministers Brefeld noch zu ge denken; er erklärte die Bereitwilligkeit der Regierung, „ver ständigen" Wünschen auf Verbesserung der Vorlage nach- zugeben, und schloß mit schönen Worten der Ermutigung: „Ich glaube nicht, daß das Handwerk unrettbar verloren