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wn tS- u. u. Nl- :n- se- uit u. äte c in ge- en- ige -k, llig "ist ren 39. im- nm »f. 'S K. d. >be nk- >en l« en. er, it, m- !en me tor »st ier :en er- ^en »eS er- rn eil -rl Rockenblittt für Pulsnitz, Königsbrück, Raörbcrg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: Mittwoch« und Sonnabend«. AbonnementspreiS: ItinschlietNch de« jeder Eonnabend-Nummer deine,enden Sonnt-g«bl-ttes) «itrteljährl ch 1 M. LS Pfg. Inserate werden mit -iO Pfennigen für den Raum einer gespaltenen CorpuS- >eile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittag- v Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt des Königtichen Amtsgerichts, sowie des Stadtratpes zu Aulsniß. Fünfunddreitzigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in Pulsnitz.^ Geschäftsstelle» jür Königsbrück: bei Herrn Kaufm. M. Tschersich. Dresden: Annoncen-Bureaus Haasenstein L Vogler u. Invaliden«»»!. Leipzig: Rudolph Moss» 9tu^uiärtial* vcn uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder rrPosteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpkkliiioN äk8 ^Mi8d>LUS8. 14. Februar 1883. Mittwoch. Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag der Erben der verstorbenen Hausbesitzers und Maurers Christian Carl Gottlob Köhler in Böhmisch-Vollung soll vom hiesigen König!. Amtsgericht -en SS. Februar 1883, Vormittags 1V Uhr, die dem letzteren zugehörige Häuslernahrung, Fol. 30 des Grund- und Hypothekenbuchs, Nr. 15 des Brandkatasters, Nr. 46 des Flurbuchs für Böhmisch-Vollung, unter den im Versteigerungstermini! bekannt zu machenden Bedingungen an Ort und Stelle versteigert werden. Bietungslustige werden hiermit aufgefordert, zu obengenanntem Termine am Nachlaßhause sich einzufinden, sich über ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisen und des Zuschlags für das Höchstgebot gewärtig zu sein. Pulsnitz, den 8. Februar 1883. > Königliches Amtsgericht. vr. Krenkel. Knaur, Ref. Von dem unterzeichneten Amtsgerichte soll Sonnabend, de« 38. Februar 1883, das dem Steinarbeiter Friedrich Wilhelm Anders in Niederlichtenau zugehörige Hausgrundstück Nr. 9 L des Katasters, Nr. 59 a des Flurbuchs und Nr. 23 des Grund- und Hypothekenbuchs für Niederlichtenau, Oberl.-SeitS, welches Grundstück am 6. Februar 1883 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 18SV Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulsnitz, am 8. Februar 1883. Königlich Sächsisches Amtsgericht, vr. Krenlel. Zeitereignisse. Pulsnitz. Die Königliche Generaldirection der Staatseisenbahnen wird wie früher, so auch zu dem diesjährigen Dresdner Frühjahrsmarkte (5. März) so wohl früh in der Richtung nach Dresden von Arnsdorf aus, als auch in der Nacht vom 5. zum 6. März von Arnsdorf nach Kamenz einen Extrazug verkehren lassen. Der erstere fährt, im Anschluß an den Kamenzer und Pirnaer Zug, früh 6» von Arnsdorf ab und trifft 7^ in Dresden ein. Der Extrazug von ArnSdorf nach Kamenz schließt an den Abends 11" ab Dresden ver kehrenden Zug an, verläßt Nachts 12" Arnsdorf und trifft 12»» in Pulsnitz, 12b» jn Kamenz ein. Der Zug hält auch in Großröhrsdorf und Bischheim. — Vergangene Woche wurde ein in Bautzen stadt bekannter Wucherer, der vor Kurzem zu einer längeren Zuchthausstrafe verurtheilt worden ist, nach Waldheim rin geliefert. Vergeblich hatte er alle Hebel in Beweg ung gesetzt, um der Einlieferung zu entgehen. Er muß nun bei seinem Eintreffen im Zuchthaus zu der dort herrschenden strengen Hausordnung eine feindliche Stell ung eingenommen haben, denn man erfährt jetzt, daß er bereits disciplinarisch bestraft worden ist. Diese Strafe hat aus — 30 Hieben bestanden. — D'e Ausgabe des neuen Landesgcsangbuches ist mit dem 6. Februar erfolgt. Dasselbe wurde vorläufig in zwei Ausgaben hergestellt, einer Volks- und einer Taschenausgabe, ist von der Druckerei und Verlagshand lung B. G. Teubner in Dresden zu beziehen, und ein jedes Exemplar wird auf dem Titelblatte mit dem Stem pel des evangelisch-lutherischen LandeSconsistoriums ver- sehen sein. Das neue Gesangbuch enthält Titel, Vor- wort, Jnhaltsverzeichniß, Verzeichniß der Lieder, sodann als Hauptinhalt 686 Lieder, ein Verzeichniß der Lieder- dichter und einen Anhang, welcher letztere die Ordnung des Gottesdienstes, die Intonationen und Responsorien, die sonn- und festtägigen Prrikopen, die Beichte mit der Absolution, Gebete, den kleinen Katechismus vr. M. Luther'S nut der Haustafel, sowie die 21 Artikel der AugSburgischen Confesston umfaßt. Die Volksausgabe enthält 512, die Taschenausgabe 391 Seilen, so daß beide Bücher als bequem und handlich bezeichnet werden muffen. UebrigenS soll, wie das „Dr. I." hört, den beiden oben genannten Ausgaben in nicht allzu ferner Zeit, wenn dem ersten Bedürfniß abgeholfen sein wird, noch eine dritte Ausgabe folgen, welche größere Schrift enthalten und für ältere oder kurzsichtige Leute bestimmt sein wird. Die neue Orthographie hat mit Rücksicht darauf, daß das Gesangbuch zugleich Schulbuch werden soll, in demselben bereits Verwendung gefunden. — Oft begegnet man der Frage, wann der Land. Wehrmann eigentlich aus der Landwehr in den Land- turm überzutreten habe? Das Gesetz sagt dabei, nach zurückgelegter 12jähriger Dienstzeit, hierbei sind jedoch einzelne Ausnahmen zu berücksichtigen. Unter diesen Ausnahmen ist auch eine, deren Nichtbeachtung im Falle einer Mobilmachung eine Menge Landwehrleute, die sich zum Landsturm übergetreten wähnen, sehr unliebsam berühren wird. Gleichwie der Liniensoldat erst durch Empfangnahme seines Paffes zur Reserve übertritt und der Reservist erst durch Empfangnahme des Landwehr paffes Landwehrmann wird, gerade so wird der Land wehrmann erst durch den Vermerk in seinem Landwehr paffe, daß er zum Landsturm übergetreten sei, in den Landsturm versetzt. Um Landsturmmann zu werden, ist es aber erforderlich, daß er den Paß mit diesem Ver merke in Händen hat, denn er ist sein Ausweis. So lange er den Paß in Händen des BezirkscommandoS oder der Bezirkscompagnie läßt, fehlt ihm dieser Aus weis und bleibt er der Controls unterworfen, ganz ab gesehen davon, daß er noch obenein wegen „Nichtbe folgung des Dienstbefehls" bestraft werden kann, wenn er in der vorgeschriebenen bekannt gemachten Zeit den Landwehrpaß mit dem Uebertritts-Vermerk nicht in Em pfang genommen hat. Er hat also noch den Appells beizuwohnen und für den Fall der Mobilmachung ge hört er dem ältesten Jahrgange an, wird also noch vor den wegen Reclamation Zurückgesetzten einberufen. Meisten, 6. Februar. Dem Erfinder des weltbe rühmten Meißner Porzellans, Böttger, dem Wohlthäter unserer Stadt, soll hier endlich ein Denkmal gesetzt werden. Der Verschönerungsverein „Naturfreund" Hal kürzlich die Frage erst wieder angeregt und bei der Vertretung der königl. Porzellanmanufaktur, sowie bei der Stadtbehörde freundliches Entgegenkommen gefunden. — (Ein Kuhschwanzfälscher vor Gericht). Eine für Landleute interessante Entscheidung wurde am 24. Jan. vom Landgericht zu Leipzig gefällt. Ein Mann hatte von einem Viehhändler eine Kuh für 257 M. gekauft, die, wie sich später herausstellte, einen sogenannten Rattenschwanz, das heißt in Ermangelung eines eigenen Büschels ein mit Pech angeheftetes Büschel trug. Ob gleich die Angeklagten, der Viehhändler und fein HauS- genoffe, der die Kleberei besorgt hatte, darauf hinwiesen, daß solche Rattenschwänze den Werth der Kuh nicht ver minderten, erkannte doch das Gericht auf eine Geldstrafe von 120 M- bez. 40 M. indem es außer der Täuschung noch, nach Aussage der Sachverständigen, annahm, daß durch diesen Schönheitsfehler der Werth einer Stallkuh um 30 M., der einer Zugkuh um 45 M. sich vermindere. — Nachfolgende Notiz verdient im Interesse unserer Hausfrauen die weiteste Verbreitung. Zu einer Familie an der Babnhofsstraße in Plauen i. V. kam ein Han delsmann mit jüdischem Typus und bot Tafelgedecke feinsten Genres zum Preise von 120 bis 130 M. an. ES wurde ihm seitens der Hausfrau die Mtttheilung, daß sie so theure Tafelgedecke nicht kaufe; sie habe in einer hiesigen Handlung nur 26 Mark für ein solches ausgegeben. „ES muß weg, e» muß verkauft werden!" entgegnete der Handelsmann, „ich gebe es Ihnen auch für 26 M." Die Frau hielt ihm ein, er möge doch zu solchen Personen gehen, die so hohe Preise, wie er ver lange, bezahlen könnten. „Ach was", erwiderte der Händler: „Ich gebe das Geschäft auf, es muß verkauft werden." Die Frau ließ sich bewegen und bezahlte 26 M. für ein Gedecke. Als man die Waare näher besah, stellte es sich aber heraus, daß dieselbe noch weit weniger werth ist, als diejenige, welche für den gleichen Preis aus einem hiesigen Geschäfte bezogen worden war. Die Sache ist zur polizeilichen Kenntniß gekommen. Hoffentlich wird der reelle Handelsmann bald aufgegriffen werden. Berlin. Das sächsische Königspaar trifft am 27. Februar, begleitet von der Oberhosmeisterin v. Globiz, der Hofdame Gräfin Einsiedel, dem Oberhosmeister v. Lüttichau und Generallieutenant v. Carlowitz zu dem bei dem Kronprinzenpaar am 28. Februar im hiesigen kgl. Schlosse stattfindenden Costümfeste aus Dresden hier ein und nimmt im Schlosse Wohnung. — Daß in Berlin, der Hauptstadt des deutschen Reiches, noch — offener Götzendienst getrieben werden und daß noch mittelst Reclame darauf aufmerksam ge macht werden kann, wird für viele Leute „draußen im Reich" neu sein, schreiben Berliner Blätter. Ein Opfer fest der Samojeden nämlich, welches dieselben ihrem Götzen nach der erfolgten Geburt des Knaben Masco in Berlin noch schulden, soll laut Ankündigung auf der schwedischen Eisbahn bestimmt stattfinden. Der Knabe ist bereits christlich (russisch-katholisch) getauft. — Postkarten an Soldaten genießen nach einer Bescheidung des Reichspostamtes ebenfalls Portobefrei ung, sobald sie in der Aufschrift mit dem Vermerk „Sol datenbrief. Eigene Angelegenheit des Empfängers" ver sehen sind. Jn diesem Falle sind natürlich ungestempelte Karten zu verwenden. — Die Kommission des Reichstages für den Antrag, betreffend die Entschädigung unschuldig Verhafteter, hat die Berathung desselben beendet. Auf Grund derselben wird der Generalstaatsanwalt Abg. v. Schwarze einen neuen Gesetzentwurf ausarbriten und denselben der Kom mission vorlegen. — Bei der Prüfung der Wahl des Abg. Leuschner (Sachsen) war bekanntlich von der Wahlprüsungskom-