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Tageszeitung unö Anzeiger M DippoMswal-e. Schmiedeberg mA. BezagSprei«: Für einen Monat 2 Reichsmark »lt Zatragen, einzeln« Nummern 1t Reicht- pfennig«. Eemeln-e - Verband- - Girokonti Nummer t Fernsprecher: Amt Dippoldt-- »alde Nr. t Postjcheckkont» Dresden 12 t4> Aeirefte Jetrnug -es Bezirk« Diese» Blatt enlhSV -ie amNichru Lekauutmachungeu Ker Amlshauplmannschaft, des Amlsgerichls mrd des Sladlrals zu Dippoldiswalde Anzeigenpreis: Di« 4» Milltm«t«r krette Petttzeile 2» Reich-Pfennige. Eingesandt »nd Reklamen tO Reich-Pfennige. Nr. 18 Deranworüich« Redakteur/ Sell« Iebne. — Dm» und Verlag: Sari Jeda« in Lisvoldlswalde. Sonnabend, am 21. Januar 1928 94. Jahrgang Gemäß Z 23 Absatz 1 der Reichsverordnung über Kraft- fahrzeugverkehr vom 5. 12. 25 wird der Verliebe mit llratttabr- /,engen aller grt auf dem Ortsweg „llm Nack" in Oelsa hiermit untersagt. l/39 Str. Amlshauplmannschaft Dippoldiswalde, am 16. Januar 1928. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fahrrad- Händlers Woldemar Heinrich Ehnoldin Hänichen ist zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 16. Februar 1928, nachm. 3 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgerichte anberaumt worden. Dippoldiswalde, am 18. Januar 1928. K. 1/27 das Nmtrgerickt. Gemäß ß 23 Absatz 1 der Reichsverordnung über Kraft fahrzeugverkehr vom 5. 12. 25 werden folgende Straßen in storsendort süc den Durchgangsverkehr mit lirattkakrreugen von mehl' als z Tonnen Sesamigewickt gesperrt: Sciiulslnake. stpeisckaei» Stpafie, lfipchgasse, Sopksll'aste von den posi bis E iineiscilael' Sinalie 1/4 Str. ilmtrkauptmannschakt dippol-iswal-e, am 19.1.28. Montag, am 23. Januar 1928, vormittags 11 Uhr, sollen in Dippoldiswalde Q 2594/27 s Spann-pucii-weplte meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Bieter: Amtsgericht Dippoldiswalde. Der G«rtchtsoolizi«her des Amtsgericht» Dippoldiswalde » OertlicheS nud SLchstsches Dippoldiswalde. Steht auch bei uns das Thermometer noch meist über Gefrierpunkt, so ist doch weiter oben im Ge birge dauernd leichter Frost. Der Schnee, der Mitte der Woche gefallen ist, hat, wenn auch keine tadellose, so -och eine gegnügende Decke für den Sportbetrieb geschaffen. Ein Witterungsumschlag steht kaum zu erwarten. Es dürfte da her morgen doch ein Sportsonntag werden; Sportfreunden kann man nur eine Fahrt ins Gebirge empfehlen. — Frau Marie Reichel, der Gattin des noch vor Kriegsbeginn verstorbenen Fabrikbesitzers und Stadtrates Joh. Gotth. Reichel, ist es vergönnt, am heutigen Tage ihren 80. Geburtstag zu feiern. In früheren Jahren war sie lange Zeit mit im Vorstande des Frauenvereins tätig, hat auch zu öffentlichen Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr beim Theaterspielen gern und mit hervorragendem Erfolge mitgawirkt. Krankheit hat sie in den letzten Jahren fast un unterbrochen ans Zimmer gefesselt. — .Die tolle Lola", der große Eichenberg-Film, ging am Freitag abend in den Stern-Lichtspielen über die Leinwand und bereitete den Besuchern ein paar recht nette Stunden. Wesen und Leben einer jungen, schönen, verliebten Variete-Tänzerin sind in der Charakteranlage durch Ver-. fasser und Regisseur, im Spiel durch Lilian Harwey aufs beste getroffen. Diese bildhübsche Tänzerin kehrt nach länge rer Zeit in ihre Vaterstadt zurück und gibt zufällig an dem Theater, wo ihr Stiefvater, den sie aber nicht kennt, Direk tor ist, ihre Gasttolle. In ihrem Elternhaus verkehrt noch ein jüngerer Direktor von dem gleichen Theater, mit dem sie iich dünn verlobt. Den Eltern und dem letzteren verheim licht sie ihre in Spanien erlernte Tanzkunst. Im Theater stellt sie sich nun den beiden bekannten Direktoren (dem Stiefvater und dem Bräutigam) als spanische Tänzerin vor und wird auch nicht wieder erkannt. Die beiden wohlbe kannten Persönlichkeiten verlieben sich rasend in sie. Sie aber rächt sich an den Ehebrechern, indem sie beiden in äußerst humorvoller Meise einen fatalen Hineinfall nach dem anderen zufügk, bis sie sich schließlich zu erkennen gibt. Eine tolle Familientragödie löst die andere ab und fordert laute Lachsalven von den sich köstlich amüsierenden Besuchern. - Sonntag wird dieser Film nochmals wiederholt und ist der , Besuch allen, die einmal herzlich lachen wollen, nur zu emp- s fehlen. Als Beiprogramm läuft die Emelka-Moche und der amüsante Film: „5 Minuten Angst". — In den A r - N i - L i ch t s p i e l e n läuft jetzt das Filmwerk „Liebe", über dessen Inhalt wir bereits kurz be richteten; er ist einer Balzarschen Novelle entnommen. Wesentlich höher als der Inhalt steht aber das Spiel der Trägerin der Hauptrolle: Elisabeth Bergner. Sie erst gibt dem Werke das Gelingen. Es ist nicht zu viel gesagt, wenn man von einem „seelenvollen Spiel" spricht. Der Kino besucher wird gepackt und mitfortgerissen, er verfolgt mit Spannung die Handlungen von Akt zu Akt. Dabei ist jeg licher Anflug von Kitsch vermieden. Die Humoreske, die neben Deulig-Moche und Kulturfilm noch mit auf dem Pro gramm steht, ist voll der tollsten Einfälle, allerdings auch voll -er tollsten Unmöglichkeiten. Aber man lacht, muß lachen, und das ist wohl Zweck und Hauptsache dieses Filmes. Dippoldiswalde. Das vom Reichsarbeitsministerium und -er Genossenschaft Deutscher Bühnenangehörigen gegründete große Wohlsahrtsunternehmen für erwerbslose Bühnen künstler .die Gastspiele der Genossenschaft DBA. Spiel gruppe Dresden" bringt als neue Vorstellung die Operette „In der Iohannisnacht" von Gilbert. Diese Operette, die nach Text und Musik künstlerisch und niveaulich weit über den Merken der letzten Zeit steht, hat in allen großen Städten geradezu sensationelle Erfolge gehabt. Auch in Dresden im Zentraltheater waren die Vorstellungen wochenlang ausverkauft. Wundervolle Bühnenfiguren gehen durch dieses poetische Stück. Ein liebes Mädel, das einen trocknen Finanzrat heiraten soll und ihm kurz vor der Trauung mit ihrem Vetter, einem forschen, liebenswürdigen Jungen, durchgeht, um in die Heide und in ihr Heidehaus zu flüchten. Eine alte gütige Großmutter, die in seliger Er innerung an ihr eigenes Liebesglück das vermeintliche Hoch zeitspaar in einem Zimmer einschließt. Dann eine allge meine friedliche Lösung und ein glücklicher Schluß. Die reizenden Gesangsschlager „Mädel, heut ist Iohannisnacht", «Als Kinder haben wir gespielt", «Ja, die Heide schickt er freut uns beide", «Willst du nicht einmal mit mir tanzen" und wie sie alle heißen, bringen immer stürmische Freude bei dem Publikum hervor. Es liegt über allem eine echte duftende Iohannisnachtstimmung. Das Stück konnte mit allerbesten Kräften besetzt werden. Die Spielleitung hat Aenne Schönstedt, die musikalische Leitung und Begleitung Kapellmeister Herbert Stock, Dresden. Die Leitung hofft, den kleineren Städten Sachsens eine Freude zu machen, wenn sie ihnen ein Stück Grohstadt-Repertoire bringt. — Für das erledigte Pfarramt zu Wilsdruff ist vom Landeskonsistorium auch Pfarrer Paul Richter in Bären stein (Bez. Dresden) vorgeschlagen worden. — Wie hat sich der Kraftfahrer bei dem Einbiegen in eine Seitenstraße zu verhalten? Bor kurzem halte das Reichs gericht in folgender Sache zu entscheiden: Der Fühter eines Kraft wagens versucht, noch vor einem ihm in voller Fahrt entgegen kommenden Motorradfahrer in eine Seitenstraße einzubiegen. Er führt zu diesem Zwecke nicht die Linkskurve in weitem Bogen aus, sondern schneidet sie in kurzem Bogen. Der Motorradfahrer kommt in schneller Fahrt heran und mäßigt auch seine Geschwin digkeit nicht, weil er nicht damit rechnet, daß der Krastwagen- fuhrer versuchen wird, noch vor ihm in die Seitenstraße einzu- diegen. Zwar hupt und winkt der Krastwagenführer, aber dies hat auf das Verhallen des Motorradfahrers keinen Einfluß. Es kommt zum Zusammenstoß und damit zu einem schweren Unfall. Das Reichsgericht machte im Einklänge mit der Vorinstanz den Krastwagenführer für den Unfall verantwortlich. Es führte aus, daß dieser in diesem Falle selbst die Gefahr herbeigeführt habe, indem er in schneller Fahrt und in kurzem Bogen nach links hin übergefahren sei. Es liege hierin eine Fahrlässigkeit, da bei dem schnellen Fahren der beiden Fahrzeuge die geringste Zufälligkeit zu einem Unglück führen mußte. Bei der Anwendung der ge hörigen Aufmerksamkeit hätte der Krastwagenführer dies er kennen müssen. In der Entscheidung heißt es wörtlich: „Der Krastwagenführer darf es nicht darauf ankommen lassen, daß solche kleinen Zufälligkeiten ausbleiben. Er muß vielmehr mit ihnen rechnen und die Gefahr meiden, soweit ihm dies möglich ist. Das war aber hier der Fall, da er, in weitem Bogen aus holend und die Geschwindigkeit mäßigend, den Motorradfahrer vorbeilassen konnte, bevor er in die Seilersttraße einbog. Hupen und Winken gaben ihm kein Recht, eine Gefahr zu schaffen, im Vertrauen darauf, andere würden sie vermeiden oder beseitigen. Selbst wenn der Motorradfahrer übermäßig schnell gefahren sein sollte, so würde ihn das nicht entlasten. Der Krastwagenführer ist zu erhöhter Sorgfalt verpflichtet, wenn er sieht, daß andere in seiner Nähe verkehrt handeln und die Verkehrssicherheit ge fährden." Diese Entscheidung ist für den Krastwagenführer von großer Bedeutung. Es geht daraus hervor, daß er an Kreu zungsstellen der Straße ganz besondere Vorsicht walten lassen muß, um einer Gefährdung nicht nur des eigenen Wagens, son dern auch des sonstigen Verkehrs aus dem Wege zu gehen. Wenn z. B. der Ueberblick über die Fahrbahn behindert ist, so muß er langsam fahren, und zwar so langsam, daß er sein Fahr zeug auf kürzeste Entfernung zum Halten bringen kann, t. h. auf kürzere Entfernung, als sein Ueberblick über die Fahrten reicht. Unter der Fahrbahn ist hierbei nicht nur der gerade befahrene Strahcnteil zu verstehen, sondern auch die Gebiete rechts und links seiner Fahrstrecke, von denen die Möglichkeit vorliegt, daß irgendwelche Hindernisse in seinen Fahrweg kommen können. Ganz besondere Gefahren bietet das Einbiegen in eine andere Straße. Geschieht das Einbiegen nach rechts, so hat es in kurzer Wendung zu geschehen, nach links dagegen in weitem Bogen. Wenn dies auch eine der selbstverständlichen Bestimmungen ist, bei deren Befolgung das Fahrzeug immer auf der in seine Fahrt- > richtung liegenden rechten Seite verbleibt, so daß das Fahrzeug i eigentlich gar nicht in die Fahrbahn eines anderen hineingeraten kann, so zeigt doch die Erfahrung, daß gerade gegen diese Bc- : stimmung am häufigsten gesündigt wird. Jedem Beobachter des j Krastwagenverkehrs wird tagtäglich das Schneiden der Links- . Kurve auffallen, vor dem garnicht genug gewarnt werden kann. ES soll nicht geleugnet werden, daß es Fälle geben kann, in de- i nen ganz ausnahmsweise gerade zur Vermeidung eines Unfalles / in falschem Bogen in eine andere Straße hineingefahren werden ! muß: in solchen Fällen muh aber der Fahrzeugführer die Selbst zucht haben, ganz besondere Vorficht walten zu lassen, wie es bei jedem Abweichen von den polizeilichen Fahrvorschriften geboten ist. Darum Vorsicht beim Einbiegen! > — Es ereignet sich nicht selten der Fall, daß Wohnung- ' suchende, um in den Besitz einer Wohnung zu gelangen, eine Abstandssumme ,phlcn, diese aber hinterher, nachdem sie tatsäch lich in den Besitz der Wohnung gelangt sind, unter allerhand Vorwänden wieder herauszubekommen suchen. Ein derartiger Fall, in dem der Abstand 200 RM. betragen hatte, unterlag jüngst in Berlin gerichtlicher Aburteilung. Hier hatte der be treffende Mieter, nachdem er wegen unpünktlicher Mietszahlung auf Räumung verklagt worden war, entdeckt, daß die Abstands zahlung gesetzlich unzulässig gewesen sei und die 200 M. an ihn zurückgezahlt werden müßten. Demgegenüber führte als Be rufungsinstanz das Landgericht I Berlin u. a. aus: Daß Lie Kläge rin (in diesem Falle die Vermieterin) den als Abstand gezahlten Betrag gefordert und in Empfang genommen hat, kann nicht zu ihren Ungunsten verwertet werden. ES ist grundsätzlich davon auszugehen, daß eine im Wege freier Vereinbarung festgesetzte Abstandssumme auch in der jetzigen Zeit der Wohnungsnot als ein angemessenes Entgelt für die mietweise Ueberlassung einer Wohnung gelten muß. Nur im Fall« der Unangemessenheit kann auf Grund des 8 42a des MieterschutzgesetzeS und 8 138 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches eingefchritten werden. Zu der Zahlung der 200 RM. Abstand hatten sich die Beklagten bei Ab schluß des Mietsvertrages freiwillig verpflichtet; die Verpflich tung ist in der Vertragsurkunde ausgenommen worden und bei Abschluß des Nachtragsvertrages unbeanstandet geblieben. Schon hieraus geht hervor, daß di« Beklagten selber die Abstandssumme, bevor die Räumungsklage gegen sie erhoben wurde, niemals als unangemessen empfunden haben. Die Ansprüche der Beklagten waren daher zurückzuweijen. — 5. Zwinger-Lotterie. Die 5. Geldlotterie zur Erhal tung des weltberühmten Dresdner Zwingers ist nunmehr mit 500 000 Losen zu je 1 M. aufgelegt worden. Ziehung findet bestimmt am 5. und 7. April I. statt. Die Lose find bei allen Kollekteuren und einschlägigen Geschäften erhältlich. — In Breitenau bei Lauenstein -rückten Spitzbuben nach Beschmieren mit Seife -ie Fensterscheiben einer Gast wirtschaft ein und stahlen dann Kleidungsstücke und Wäsche aller Art. Ein schwerer Diebstahl wurde im Müglitztal zur Ausführung gebracht. Aus einer -er bei Schlottwitz befind lichen Baubuden wurden 15 Säcke Zement abtransportiert. — In Flur Brockwitz (Bezirk Dresden) wurde ein gelber Getreidesack gefunden, in dem sich eine neue Geld kassette mit zwei dazugehörigen Schlüsseln, 12 Tüten ge brannten Kaffee zu je V» Pfund, 1 Karton mit Seife, 1 Flasche Parfüm und eine Kiste Zigarren befanden. Dresden. Wie erst jetzt bekannt wird, wurde am Montag abend ein Uhrmacher im Schweizerviertel von mehreren Bur schen überfallen. Der Ueberfallene wehrte sich kräftig, so daß die Verbrecher schließlich von ihm ablassen mutzten. Dresden. In der Nacht zum 20. 1. wurde von 2 unbe kannten Männern versucht, in die Büroräume eines Spedi teurs im alten Schlachthof einzubrechen. Dabei wurden die Täter von einem Wächter der Wach- und Schlietzgefellschaft überrascht. Sie warfen ihn zu Boden und ergriffen unter Zurücklassung eines Bundes Sperrhaken die Flucht. Die Täter sind 26—30 Jahre alt. — Am Donnerstag nachmittag versuchte ein 17 jähriger Bursche einer alten Geschäfts inhaberin in der Weißeritzstraße Geld aus der Ladenkasse zu rauben. Die alte Frau leistete aber heftigen Widerstand und rief um Hilfe. Als diese erschien, ergriff der Bursche die Flucht, wurde aber verfolgt und konnte schließlich festgenom men werden. Bei der Durchsuchung durch einen Kriminal beamten wurde ihm u. a. auch ein Revolver abgenommen. — Wegen Amtsanmaßung — Vergehen nach 8 132 StGB. — erhielt der Dr. jur. Arno Gerhard Schuster aus Bautzen vom Amtsgericht Dresden eine Geldstrafe von 30 (dreißig) Reichsmark aufcrlegt. Dr. Schuster war am 18. August vorigen Jahres in einer Bcrufungsverhandlung vor dem neuerrichketen Landesarbeitsgcricht erschienen und hatte sich als Referendar und bestellter Vertreter seines Bruders bezeichnet, der in Bautzen die Anwalkspraxis ausübt, und in dessen Nachvollmacht er bereits in erster Instanz die zur Bc rufungsverhandlung anstehende Klagesache rechtmäßig ver treten hatte. Im Berufungsverfahren herrscht aber Anwalts zwang, was Dr. Schuster übersehen hatte, der damals ge rade seine Prüfungsarbeiten beendet, am 13. August als Re ferendar ausgeschieden war, um sich für den Assessorenexamen vorzubereiten. Mährend Dr. Schuster vor Gericht zugab, eine Notlüge getan zu haben, hatte der Staatsanwalt sogar eine Bestrafung auch wegen Betrugs und intellektueller Ur kundenfälschung beantragt, auf die aber der Amtsrichter nicht zugekommen war. Großenhain. Das seltene Fest -er diamantenen Hochzeit konnte am Donnerstag -as Ehepaar Gartendirektor i. R. Pollmer in seinem Ruhesitz in Weinböhla begehen. Großen hain verdankt dem jetzt 89jährigen, der bereits im Jahre 1875 als Stadtgärtner nach Großenhain kam, neben vielen anderen gartenbaulichen Anlagen seinen herrlichen Stadkpark. Im Jahre 1910 trat Pollmer in den Ruhestand. Zittau. In Wehrsdorf hatte eine Frau ihre kupferne Wärmflasche verschlossen in -en Ofen gestellt. Nach kurzer Zeit erfolgte eine Explosion, wodurch der Ofen zertrümmert wurde.