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Sonnavenv. Nr. 137. 23. November 1878. Weißerih-Zeitung. Amts-Matt für die Königs. Amtst-auptmannschast Dippoldiswakde, sowie für die Königs. Gerichts-Aemter «nd die StadtrWe zn Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichnc in Dippoldiswalde. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. -Au beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 23 Pfg. - Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage oeS Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. ÄmMher Theil. Der zuletzt in Hermsdorf bei Frauenstein aufhältlich gewesene MusikuS und Schreiber Julius Scheibe aus Kämmeröwalde bei Sayda, welcher sich auf eine gegen ihn erstattete Anzeige zu verantworten hat, wird, da sein der- maliger Aufenthaltsort unbekannt ist, hiermit geladen, ungesäumt und spätestens bis ZUM 18. Deeember 1878 zu seiner Vernehmung an hiesiger Gerichtsstelle sich einzufinden. Es wird gebeten, Scheibe'» im Betretungsfall auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und Nachricht anher zu geben. Scheibe ist langer und schmächtiger Statur, hat eine blasse Gesichtsfarbe, trägt kurzgeschnittenes Haar, hellblonden Schnurbart und ist bekleidet mit einem dunkelgrauen Rocke, kleinen schwarzem Filzhute und Oberhemd mit drei, anscheinend goldnen Knöpfchen. Königliches Gerichtsamt Frauenstein, am 20. November 1878. Küchler. Bekanntmachung. Die Ergänzungswahl von drei Stadtverordneten und zwar von zwei aus der Zahl der mit Wohnhäusern Ansässigen und eines aus der Zahl der Unansässigen in hiesiger Stadt, sowie die damit verbundene Wahl der Stellvertreter, soll Montag, den 2. Deeember dieses Jahres, stattfinden. Alle stimmberechtigten Bürger werden hierdurch veranlaßt, am gedachten Tage die ihnen zugegangenen, beziehentlich noch zugehenden, mit dem Rathsstempel versehenen Stimmzettel, gehörig ausgefüllt, in der Zeit von Vormittags 9 bis Nachmittags 1 Uhr an die im Sessiouszimmer des hiesigen RathhauseS versammelte Wahlkommission persönlich abzugeben. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daß im Falle die nach ß 6 des hiesigen Octsstatuts zur Giltigkeit der Wahl nothwendige Anzahl Stimmen nicht abgegeben wird, eine nochmalige Wahl auf Kosten Derjenigen, welche sich der Betheiligung an der Wahl ohne genügenden Entschuldigungsgrund enthielten, zu veranstalten ist. Frauenstein, am 20. November 1878. Der Stadtgemeinderath. Grohmann, Brgrmstr. Gin Gedenkblatt. DaS bevorstehende Todtenfest gemahnt uns, zweier Männer zu gedenken, welche bez. im vorigen und in diesem Jahre durch den Tod aus unserer Mitte gerufen, fast ein halbes Jahrhundert lang an dem öffentlichen Leben unserer Stadt vielfach in hervorragender Weise Antheil genommen und sich dadurch Anspruch auf unsere dankbare Erinnerung erworben haben:.— Advocat Ochern al und Assessor Herold. Ersterer hat als langjähriges Mitglied de« RatheS und der Stadtverordneten, sowie de« LirchenvorstandeS, einen großen Theil seiner Zeit und Arbeitskraft dem öffentlichen Dienste gewidmet und durch seine geistige Gewandheit, Erfahrung und das ihm eigene Talent der Vermittelung so manche Gegensätze, wie sie das öffentliche Leben mit sich bringt, aus zugleichen gewußt und sich um einen harmonischen Geschäfts verkehr zwischen Rath und Stadtverordneten wesentliche Ver dienste erworben. Als Sachwalter von größter Gewissen haftigkeit und Pflichttreue beseelt, erfreute er sich mit Recht des Vertrauens des Publikums. — Letzterer wußte als Staatsdiener die Humanität mit der Pflichttreue zu ver binden und durch seine Gradheit und Biederkeit die Liebe und Achtung seiner Mitbürger in seltener Weise zu erwerben. Beide, wenn auch verschiedener politischer Meinung, blieben ungeachtet der sturmbewegten Zeit, welche sie durchlebt, per sönliche Freunde bis in den Tod. Beide, von gleicher sittlich makelloser Führung, von gleichmäßiger Anspruchs, und Selbst losigkeit, fanden nicht immer den irdischen Lohn, den ihre Leistungen und Charaktereigenschaften verdient hätten. Doch sie folgten dem Rechte und der Pflicht um dieser selbst willen, und wenn sie sich hätten eine Grabschrift wünschen sollen, so würden Beide in ihrer Bescheidenheit gewiß den Spruch unseres Göthe gewählt haben: „Macht nicht vieles Federlesen, Schreibt ans meinen Leichenstein: Dieser ist ein Mensch gewesen, > Und da» heißt: ein Kämpfer sein." '.