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Matt Nr. 99 78. Jahrg. Donnerstag den 1. Mai 1919 Amtlicher Teil. Der Amtshauptman«. 3413 Die Amtshauptmannschast. 34« Nr. 326 VII. Die Amtshauptmannschast. 34S4 344V eilnng r. 2s, vstanv nm sirrt «8» «sr tsss« >347 i-«M >0A> >884 178^ >772 3««St >82» SSIS7 >770 7«I^ Z7» jsnrr» 7W1 S8Nt r62S 374öS >5S« 78S^ tbv7 MV! the. «3» offe eit K an stunde ist für diesen Tag bis 1 Ahr nachts verlängert. Wilsdruff, am 30. April 1919. Zufolge Reichsverordnung vom 17. April 1919 hat in diesem Jahre der 1. Mai im Sinne reichs- und landesgetetzluher Vorschriften als allgemeiner Feiertag zu geltrn. Die Beschäftigung von Arbeitern und Angestellten und das Offenhalten von Vsrkaufs- stätten richtet sich also nach den für Sonntage geltenden Bestimmungen. Die Polizei- Nr. 33« VII. Die Amtshauptmannschast. rerfung ht. M , Dresd^ ! III. Unter dem Pferdebestande der Gutsbesitzer Zill in Burkhardswalde, Kaule in Schmiedewalde, Tamme m Groitzsch und des Gasthofspächters Böhm in Tanneberg ist die Räude ausgedrochr«. 577, 578, 57S, 535 v. Meißen, am 29. April 1919. Butter besonders schwierig. Der unterzeichnete Amtshauptmann wendet sich an dis Landwirte des Bezirks und insbesondere an die Bauern- und Landarbeiterräte mit der dringenden Bitte, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um eine geregelte und vollständige Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen zu erreichen, insbesondere aber, um den Ueber- verbrauch und den Schleichhandel zu unterbinden. Nur durch tatkräftige, aber auch schonungslose Mitwirkung sämtlicher beteiligter Kreise kann dis in Verbraucherkreisen vielfach bestehende Meinung, daß die Landwirtschaft nicht das Ihrige tue, der Nahrungsmittelnot abzuhelfen, beseitigt und die Ernährung der Bevölkerung der Meißner Kreise fichergestellt werden. Meißen, am 29. April 1919. Man lese täglich die amtlichen Bekanntmachungen in unserem Blatte. Unkenntnis der Bestimmungen schützt nicht vor Strafe. WWWMWWI!W!!!!M kN zu pa< t. ine 2 erb. msberg^ 1u. steliung gelangenden Jahres-Nachrechnungen auf die Mindestabnahme für Licht 20 Pfg. pro KWStd. auf die Mindestabnahme für Kraft 10 Pfg. pro KWstd. nachberechnet. Im gleichen Sinne auch bei den Pauschalanlagen. Gröba, am 27. Apiil 1919. Der Aussichtsrat des Elektrizitätsverbandes Gröba (Elbe). d Arndt Uhlemann, / stellv. Vorsitzender. km. 7hr.) Verteilung am 2. und 3. Mai auf rote, blaue und gelbe Nährmittelkatten Abschnitt 1b je 200 Gramm Kunsthonig für 32 Pfg. und je 1 Pfund Haferflocken für 76 Pfg. — Der Verkauf der angemeldeten kond. Milch erfolgt Sonnabend für Haus Nr. 1 — 1i0 von 4—5 Uhr, Wilsdruff, am 30. April 1919. Der Stadtrat —Kriegswirtschastsabt. Arbeiterzählung. Die Bekanntmachung der Amtshauptmannschast vom 15. April 1919 wird dahin gehend abgeändert, daß die Arbeiterzählung in diesem Jahre am 2. Mai kW WM«, eben ikne, le. Bekanntmachung. Der unterzeichnete AufstchtSrat hat in seiner Sitzung vom 16. April 1919 beschlossen, infolge Verteuerung des Strombszuges und der Betriebsausgaben durch Erhöhung der Löhne, Gehälter und Materialvreise die Strompreise ebenfalls entsprechend zu erhöhen. Es erhöht sich demgemäß der Grundpreis für Licht von 50 Pfg. auf 80 Pfg. pro KWStd. uno für Kraft von 25 Pfg. auf 40 Pfg. pro KWStd. Die Lichtpauschalpreise e.Höhen sich um 5V»/, Die Ackerpauschale beträgt jetzt einheitlich 4.20 MK pro Acker mit der Maßgabe, daß bei Kraftanlagen mit Ackerpauschale mindestens aber 21 MK. jährlich zu zahlen sind. Infolge dieser Preiserhöhung werden zu ächst auf die jetzt am 1. Mat zur Aus- Polizeistunde. Auf Anweisung des Ministeriums wird die Polizeistunde für den zum allgemeinen Feiertag erklärten I. Mai 1919 bis 1 Uhr nachts verlängert. Gleichzeitig wird für diesen Taz den Saalinhabern Genehmigung zur Abhaltung öffentlicher Tanzvergnügungsn ohne Anrechnung auf Vie bewilligten weiteren Tanztage erteilt. vorzunehmen ist. . Meißen, am 26. April 1919. 3454 Meißen, am 29. April 1919. 3432 An die Landwirte des Bezirks. I landwirtschaftlichen Kreisen ist vielfach die Meinung »erdeten, daß mit dem -Mai 1819 die öffentliche Bewirtschaftung der Milch und Milcherzeugnisse ^gehoben wird. i Diese Meinung enispricht keineswegs den Tatsachen. Es ist vielmehr bei der Mgm allgemeinen Knappheit sämtlicher Nahrungsmittel unbedingt nötig, daß alles an .such und Butter, was dem Landwirte, seinen Haushaltungs- und WirtschaftSange- ^ugen sowie seinen Arbeitern, nicht gesetzmäßig zust ht, an die bestehenden Sammel ten abgttiefert wird, um an die Allgemeinheit der Versorgungsberechligten gleichmäßig '"«lt zu werden. Infolge hinlänglich bekannter Gründe ist zurzeit die Ausbringung von Milch und um Anka^ 3427 o" d. lzeigell r in d--" ageblast chende aben gu" „ „ „ 151b. Ende „ 5—6 im Laden des Herrn Schlichenmaisr. Kleingeld mitbringen. die Epaltzelle so Pfg. bez. Pfg. / Nachwtisungs- und Offeriengebühr 2« be» pfg. / Telephonische Znseralen-Aufgabe schließt jede« ReNamniionsrechi aus. / Anzeigenannahme bis 41 Uhr vormMags. / Beilagengebahk das Tausend MI., tr die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. / Stritte platzvorsihrist Aufschlag ohne Rabast. / Die Rabattsähe und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen zo Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge. meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen- Preises. / Sofern nichtschon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. 3414 Der Stabtrat. Ilfeld, spr. 4^' iit Traich ort -ui ^«sprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. sgUNb fUk ÄüS AÄjtA- Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff reutamt zu Tharaudt. Postscheck-Konto: Letvzlg Nr. 28KI4 mein amlnng ai. MsdmfferTageblatt .Wilsdruffer Tageblatt erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und . . L. -«ß Znsertlonsprels Pfg. für »le «gespaltene Korpuszeile oder deren Raum, "bends « Uhr für den folgenden Tag. /- Bezugspreis bei Selbstabholung W ud L «chr NM N Lj/? «> 7 U »HL MLokalpreis Pfg., Reklamen Pfg., aNes mit Teuerungszuschlag. A «raub s^.de» ornekrei wächeaMch pfg., monatlich pfg., vierteljährlich Mkg vH AH» 8 8 U 8 SH K T VU s « Ä U K F 8 L K »8 und tabellarischer Satz mit 5^ Ausschlag. Bei Wiederholung und Zahresun, 'tzen ^,"0 unsere Austräger zugetragen monatlich pfg., vierteljährlich Mk.; SH/ VvV G- V Vv SG I V» P G VV I ff entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil snur »on Behör. -i deuffchen Postanstalten vierteljährlich MI. ohne Zustellungsgebühr. * * » » - . . — '... stB Kosianstalien, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen tinsd Bestellungen entgegen. / Zm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Li, sicher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Si-. j 4 P. ,4 . s, « . 4L4 N'denmgseinrichtungen - hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung > 1^1» vkM LI. lä' Nochlleferung der Zeitung «der auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner >» - Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls di« . . . / verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzet- Ass . . Msspreis der Nummer 40 pfg. / Zuschriften find nicht persönlich -zu SIS»« vH 6 ?Ni>eren, sondern an den Verlag, die Schristleitung oder die Geschäftsstelle. / * UGGU ^°»h»e Zuschrifien bleiben unberücksichtigt. / Berllner Vertretung: Berlin SW.«. Er die Amtshauptmannschast Meitze«, für das te« MlSdns ner, fbr d« An die Bevölkerung von Dresden und Umgebung! In Zeitungen und Flugblättern wird von der unabhängigen sozialdemokratischen kommunistischen Partei, für die Maifeier zu Versammlungen unter freiem Himmel Umzügen aufgefordert. M Ich weise darauf hin, baß zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung derartige ^ranstaltungen von der Regierung verboten sind. Die Bevölkerung wird deshalb eindringlichst davor gewarnt, an Versammlungen freiem Himmel und Umzügen sich zu beteiligen. Ich würde bedauern, wenn ich gezwungen würde, von den mir zur Verfügung "senden Machtmitteln Gebrauch zu machen. Graf Vitzthum von Eckstädt, Generalleutnant, Kommandeur der 28. Infanteriedivision und Befehlshaber der Truppen in und um Dresden. Verordnung über das Finanzgebaren der Arbeiterräte vom 25. April 1919. Z I. . , (1) Die Arbeiterrätr erhalten ihre persönlichen Gebührnisse ausschließlich von ben agen Kaffen und auf Anweisung der Dienststellen, denen sie zugeteilt sind, und zwar ^4 den für das Kaffenwesen allgemein gültigen Bestimmungen. . s2) Dieselben Dienststellen tragen auch die Kosten für die Geschäftsbedürfniffe und Personal. Ueber Umfang der Geschäftsbedürfniffe und über Anstellung des Personals Mließeri Arbeiterräte und Dienststellen gemeinsam. Wird eine Einigung nicht erzielt, ' entscheidet die der Dienststelle vorgesetzte Aufsichtsbehörde. k s3) Zu Anweisungen an Kassen, zu Verfügungen über StaatS-, Gemeinde- oder Urksverbands-Gul jeglicher Art (Geld-, Verpflegungs-, Bekleidungs-, Geräte- und ^aterialienbestände) find die Arbeiterräte nicht berechtigt. 8 2. . (1) Hinsichtlich der Höhe der Gebührniffe und der Verpflichtung zur Uebernahme ^Kosten sind die in dem Beschlusse des provisorischen Landesrats der Arbeiter- und ^Idaienräte Sachsens vom 3. Dezember 1918 (Sächs. Staatszeitung Nr. 282 vom '' Dezember 1918) enthaltenen Grundsätze zu befolgen. . (2) Ueber Meinungsverschiedenheiten unter den Beteiligten entscheidet das Ministerium Innern, soweit erforderlich im Einvernehmen mit dem Finanzministerium. 8 3. . (1) Für die rückliegende Zeit haben die Arbeiterräte dis spätestens 10. Mai 1919 ihre sämtlichen Einnahmen und Ausgaben nach den bestehenden Kaffenoorschriften der für sie zuständigen Kaffe unter Erläuterung der Herkunft der Geldmittel Rechnung legen. Hierbei haben ihnen die Kaffen Auskunft zu erteilen und Hilfe zu leisten. . (2) Die Verpflichtung zur Rechnungslegung erstreckt sich auch auf alle Verfügungen ""er Verpflegungs-, Bekleidungs-, Geräte- und Materialienbestände. . s3) Die Rechnungen unterliegen, soweit es sich um Zahlungen aus staatlichen Kassen 'Undelt, der allgemein für staatliche Rechnungen vorgeschriebenen Nachprüfung. st (4) Soweit Belege für Einnahmen und Ausgaben nickt beigobracht werden können, ""d Bescheinigungen hierüber, sowie über Höhe, Art und Notwendigkeit der Einnahmen Ausgaben beizubringen. Diese Bescheinigungen sind von mindestens 2 Mitgliedern rechnungslegenden Arbeiterrates zu vollziehen. 8 4- . Weiter« Rechnungslegungen erfolgen am 31. Mai 1919 und alsdann am Schluffe '"ks jeden Monats für dis jeweilig zurückliegende Zeit. 8 5. Für unzulässige Ausgaben und Prüfungen (Z 3 Abs. 2) haften die Mitglieder der ^beüerräte, soweit sie nachweislich schuldhaft gehandelt haben. 313 t l^. Dresden, am 25. April 1919. Finanzministerium. Ministerium des Innern.