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Sächsische Volkszeitung : 05.12.1922
- Erscheinungsdatum
- 1922-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192212054
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19221205
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19221205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1922
-
Monat
1922-12
- Tag 1922-12-05
-
Monat
1922-12
-
Jahr
1922
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 05.12.1922
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Nr. 2 47 31. Johrg. FkvnipreryLrr Redaktion 32723 — Geschäflosreüe 32722 Postscheckkonto: Dresden Nr. 14797 LieuStag, r». Dezember 183 I Redaktion und Geschast»stelle: 1 Dresden »A. 16, Holbeinstrabe 4^- Die Lücülnche Volks,ectunn er-lvecn! ,Urzeit dreimal wL-teutlich Die 'dcru-!-cila»>c,eilr cnc rcdalitonellen Teil, mm breic Porcozucchlaq. Im Hallo bödercr Gewalt oder »»ich. BrsuoSpreiS für Dezember durch die Pott !!0» ^k. Anzetgenvreis, Die eiugekdallcne Pelltzetle «ist ^r. lür gamliien- und LerotuSanzeiaen. Slellen- und Mielgeluche 28 8« -«k. gür Iiucraic mil vecouserer 'vlazierunaSoorcchcui au> od>ae vrecce LL lirozen. liukchlaa. 0>>erie,i,oüahr cüc Seib.lavbo.cc 1 .u oec Ucderlondnm, ->»rv d,e z-o>! inizecoem r bcim Ausbleiben vcr Papiertnnecmuie» unv. ertUchl >edc Lervitichuiilg aul Liescrulig der Zeitung towio Lrliiltuni, oon An-olge >-Annru,icn und ttantung von schabecccaap. Emzeliiummer 25 M. vir 1« Uhr. Annalnnc ooc- <» e>chnusaii,e>pcn Sprechstunde der Redaktion:»—», Nh> nachm. Richi ausdrücklich zurürkvsrlanaleiuid mil Rückporto nichl verlehenc «tniendilnge, all dicRedaltton werden nicht aulbewahri. voll gamiNenanzecaecc l»S > I Ubr oormiuaas, gür undeutlich geschriebene wwte durch gerciiprecher autgegebene An,eigen künneii wir die Leraniwortlichkeit >ür die Richngiec: des Textes ,»chi iivernedmen. — Annahmeitellen >n Dresden! Ichmidt'tche Bnchhandlnng. gntiabsr 8. Leck Zchlogilrage ». in Laune»l gracic Uuriat An der Pelrll rche t s-1 Im großen ^' :a'!!-?ba>.üsaal fand am Sonntag nachmittag eine ecudrucks-vollc V..->''ainmlung der katholischen Schulovganija» tion statt, die Herr Apotheker v. WolSki leitete. In seinen Begrüßuugoworien wies er auf den Zweck der Versammlung hin, die einen hochersreulichcn Besuch aufwies, zu der auch Ver treter des Volkski rchltchen LaienbundeS, des evan- § e t i s ch - l u t h. Schnlvereins und des evangelischen Gesamtelternrates erschienen waren. Besondern galt seine Begrüßung Herrn Justizrat Dr. Schräm bge nS- Leipzig, aus besten berufenem Munde die katliolii'che Eltern schaft Dresdens eine fest umrissene Darstellung über die Lage unserer katholischen Schulverhältniffe erhalten sollte. Herr von WolSki wies nacbdrücklich ans die durcb die Verordnungen Nr. 156 und 166 des Sächsischen Kultusministeriums geschossene Lage hi», die eine Herausforderung der gläubigen Christenheit bedeuten, die ganz zweifellos gegen den Arlikel IM der Reichs- Verfassung verstoßen. Die Verordnungen richten-sich einzig u-nd all 'in gegen Kirche und C h r i st e n t n m. Das erste Recht auf die Erziebnug der K-nder haben unstreitig die Eltern, wenn auch die sächsische Regierung anderer Meinung zu sein scheint. Dieses Recht lassen wir uns nicht nehmen. Die christ liche Bevölkerung war stets von der ! opalsten Gesinnung gegenüber dem Staate beseelt, sie läßt sich aber ihre Freiheit nicht rauben. Getreu unserem Glanbensarundsatz: Wir sind aus Erden, um Gott zu erkennen, ihn zu lieben, ihm zu dienen und dadurch in den Himmel zu kommen, müssen Mir auch verlanaen. daß uns re Kinder in der Schule nicht nur in den notwendigsten Wissenschaften unterrichtet, sondern für das ewige Ziel her- angebildct werden. Hieraus nabm der erste Vorsitzende der katholischen Schul- organisation Deutschlands für Sachsen, Herr Kaufmann Mehring, das Wort und fübrte etwa folgendes aus: Durch die Strafandrohungen des sächsischen Kultusministeriums ist eine gewisse Beunruhigung in die christliche Elternschaft hineinqetra- gen worden. Darum hat die katholische Schulorgan lstttinn zu der heutigen öffentlichen Versammlung eingeladen, die einmal die Gewißheit stärken soll, das; das Recht vollkommen aus len serer Seite ist. die ferner dem- weiteren Ausbau der Schulvrganisation dienen und ihre Reihen stärken soll. Redner bob dann die wichtigsten Progranimpunkte der Schul- organisal'on hervor, die wir in nniwer ..Säcbstschm Vott?;ei- tung" vom 3. Dezember d. I. aus'n.cr'ich veröffentlicht laben. Indifferente Lehrer, die nicht von religiöser Wärme dnrchdrunaen sind, haben an unseren katholischen Schulen keinen Platz. Wir wollen keine Lehrer, die uns in den Rücken fallen, während e ne große Anzahl überzeugiinaZtrener katholischer Leh rer an anderen Schulen ihre Lehrtätigkeit auSüben müssen. Dos katholische Volk versteht es nicht, wie sich derartige Lehrer mit solchen Anschauungen an kathol. Schulen überhaupt wohl fühlen können. Wenn der Kiilinsminister einen Teil seiner Verordnun gen mirückzog, so ist das nicht zum mindesten der Tätigkeit per katholischen Schulorganisation zu verdanken. Wir werden ans dem Wege, den uns der Kultusminister zu geben gezwungen bat, wcitcrgehen. Durch Vermittlung de? ersten V, c- sihenden der katholischen Schnlorganisation Deutschlands, Se- natsprnsident Marx, batten wir vergangenen Donners tag im Reiclisministeriiim des Innern eine bedeutsame Rück sprache. Wir waren überrascht über das anßerorvcntliche Ver ständnis. das man dort den sächsischen Verhältnissen entgegcn- brackste. Man war an dieser böchsten massgeblichen Stelle mit »ns- vollkommen eins in dem Urteil, daß die Verordnung Nr. 155 (Feiertage betreffends einen glatten Bruch der Reichs verfassung bedeute. Das Neichsministeriiim bat darum auch schon die nötigen Schritte unternommen. Es schweben augenblicklich Verhandlungen mit der sächsischen Regierung. Soll ten diese zu keinem befriedigenden Ergebnis führen, so ist die Rcichsrcgicrung gewillt, eine Entscheidung des StaatsgerickilS- boses hcrbeiznsnhren. Dennoch müssen wir uns hüten, auf die Hilfe des Reiches die alleinige Hoffnung zu setzen und müssen bedenken, daß dem ReichSministcrium nicht immer Machtmittel zur Verfügung stehen. Wir dürfen uns durch nichts von der Erfüllung unserer Pflichten abha.lcn lassen. Die kalbolische Schnlorganisation wird in den nächsten Tagen in der gesamten katholischen Presse des N-icheS wichtige Aufklä rungen geben, die dem sächsischen Kultns-ininist'rinm gerade nickt angenehm in den Ohren klingen werden. Was wir an? 1. November getan baben, das tun wir auch am 3. Dezember trotz aller Drohungen und Einschüchterungen! Darum schließt die Reiben der katholischen Schi.lorggnilosten! Nur eine große Organftgtwn kann im Zeitalter der Maffenwirkungen etwas erreichen. Mit stürmischem Beifall begrüßt, ergriff hierauf der Haupt redner der Versammlung- Herr Justizrat Dr. SchrömbgenS. das Wort und führte in klaren packenden Worten folgendes aus: Meine verehrten Gsaubcnsfrennde und Gesinnungsgenossen ans dem evangelischen VolksteilI Aus der überaus herzlichen Be grüßung glaube ich entnehmen zu müssen, daß es der Aus druck vollständiger U e b e r e i n st i m m » n g der Ge sinnung gewesen ist, der »ns zusammengesübrt hat. Sie wissen ganz genau, was ich Ihnen vorlragcn werde. Ich weiß ganz genau, was Sie am 8. Dezember tun werden. Am 8. Dezember wie am 1. November schickt kein katholischer Vater sein katbotisches Kind in eine katholische Schule! Ich weis; noch mehr, daß auch an den zukünftigen katbotischen Feiertagen dieses geschloffene Handeln und Zusammenstehen das Zukunftsreichen der kalbolische» Eltern sein wird. Was unsere innere feste Ge- wiffenSstimmuiig ist. das ist unabhängig von der Stet- lungnahmeder Negierung und Gerichte. Denn leider sind sich die Gerichte, die Negierung und Verwaltungen der Grenzen ihrer Rechte nicht immer bewußt! An der Spitze meiner Ausführungen möchte ich einen Dank aussprcchen für den Mann, der uns gezeigt hat. welche Kraft in uns liegt, dem sächsischen Kultus minister Herrn Fleißner. (Beifall.) Er wird zwar nicht wissen, was es heißt, der Festtag „Mariä unbefleckte Empfängnis". Ich hatte darüber in einer Besprechung mit einem hohen Schulmann akademischer Bildung eine Erfahrung gemacht, die jedes Kind hätte erröten lassen müssen. Das Fest Allerheiligen in seiner Schön heit und wunderbaren Bedeutung, mit seiner Jabrhunderte alten Tradition, hat das sächsische Volk mannhast gesehen in der Ver tretung großer Ideale und ist uns richtunggebend gewesen. Marftä unbefleckte Empfängnis ist auch ein Fest, altersgrau in der katholischen Kirche geworden, ein Fest, das mir in der morgenländischen Kirche schon im 8. Jahrhundert sinocn, das die abendländische Kirche seit dem 8. Jahrhundert kennt, wenn es auch erst seit 1854 als allgemeiner hoher kirchlicher Fest tag begrngen wird. Dieser ist auf jeden Fall weit älter als jeder Gedanke an den Sozialismus, das Alter der Kirche Christi blickt auf dieses hohe, heilige Fest. Seitdem wir in Sachsen katholische Schulen haben, und das ist seit nunmehr zwei Jahrhund rten der Fall, ist an diesem Tage immer schulsrei gewesen. Diese Rechtslage finden wir genau so bei den übrigen christlichen Feiertagen und man kann beim besten Willen nicht behaupten, daß dadurch die Gesellschaft, der Staat oder die Schule einen Schaden erlitten hätten, daß dadurch der geordnete Schnlbctrieb gestört worden sei. Heilte lmben wir vier Jahre hinter dem Obrigkeitsstaate erlebt, der überwunden wurde durch die Revolution, gemacht von den Kreisen, die nicht müde gewesen sind, die volle Freiheit des Denkens, der Gesinnung und des Handelns dem Volke anzupreisen. Von dieser Freiheit, die uns die sozialistische Negierung gebracht hat, haben wir vollauf genug. Heute nach vier Jahren müsse» wir dazu Stellung nehmen, ob es uns erlaubt sein soll, an den hohen kirchllchen Feiertagen, die vom Staate nicht anerkannt sind, in dem Um fange unsere kirchlichen Pflichten zu erfüllen, wie es unserer Väter Sitte war, oder ob es uns genchiuer sein sollte, uns unter der F r c i h e i t s p e i t s ch e eines sozialistischen Mi nisters zu verkriechen. Wie tief beschämend ist doch dies '» un'erer Zeit, wo das Volk durch die außen- und innecpolitiiche Lage zerrissen und zerklüftet ist. in einer Zeit, wo wir im wahr, sten Sinne des Wortes von der Hand in den Mund leben, wo das Schreckgespenst des drohender sein Haupt gegen n»t Hungers von T erhebt. In einem ag zu- lag solchen Au genblicke hält es eine hochweise s a z i a t i st i s ch - kommu nistische Negierung in Sachsen für geboten, uns einen Kulturkampf zu schenken, der ans der Geschichte nichts ge lernt hat als die Brutalität des Vorgehens, der einen Nnckiall bedeutet in die Zeit staatlicher Willkür, nur mit dein Unterschied, daß der heutige Staat mit seinen rein formellen Verordnungen noch im Recht zu sein glaubt. Ich halte Gelegenheit, in der vergangenen Woche in Leipzig einer Versammlung beizuwohnen, in d--r Herr Kultus mini ster Fleiß» er sich über die Grundlagen seiner Politik auS- sprach, und diese mit den bezcichneten Worten begründete: „Vor läufig haben wir die Staatsgewalt, und io lange wir sie habe», wollen wir die Dinge gestalte», wie wir ste iür cicblig balleiu" Hierin kommt unverbüllt da? verzerrte Gesicht der GeisteSkneckstnug zum Vorschein, das Prinzip der Ttaats- o m n i p o t e n z in sozialistischer Reinkultur. Die hcnlige Versammlung kann und nicht? NeneS an Tate" bringen, das hat uns Herr Fleißner schon gesagt. Wir ir-.ig-» uns heute nicht, was wollen wir tun, sondern warn in wollen wir da? tun. Nur schweren Herzens sehen wir Kalbe liken uns genötigt, staatliche Anordnungen nbcrirclcn, die wft dock' stets die treusten Hüter staatlicher Srdnnng gewesen sind. Unser Gehorsam gründet sich ans das Gebot, das wir von dem größten Staaisreck'lSlebrcr bekommen haben: „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist," das wir aber m.-r bis z» der Grenze be folgen werden, die derselbe Staatsrechtslehre!: hmznsüai: „Gebt Gott, was Gottes ist." An dieser Grenze hört jedes Staatsrecht ans. Wenn unser Gewissen, geleitet hon Christus selber, uns sagt, hier darfst d» nicht gehorchen, dann geborchen wir nicht. Wir ti.-n das in zweifachen Gesüblen, einmal in dem bitteren Gefühle, daß wir die staatlichen Gesetze übertreten n'ü"e.n; zweitens aber in dem stolzen Gefüble. dast wir richtung gebend wirken für die ganze Welt, daß wir der SiaatSregievung zeigen, b s hierher und nicht weiter, daß wir ihr zeigen, du hast ^ keine StaatSomnipotenz, gegen die Freibeit des Ge wissens und der Resiaiai'-iibnng darfst dn nickst Vorgehen. Und selbst wenn die Rcichsveriassnng nicht so freiheitlich anSocsallen wäre, wenn sie eine rein sozialistische ge:-or'''>i wäre, würde sie uns in unserem Rechtsempfinden nicht wankend machen. So sehen wir nn? zu unserem anfrichU-'sie'i Bedauern gezn nniicn, uns ans das Feld des Kamo'cs zu gegeben, aber sind wir einmal auf diesem Felde, so niag die Regierung sich sagen lassen, daß wir uns hier durchaus nicht unsicher fühlen, daß wir Söbne von Eltern sind, die schon in den 70. und 80. Jahren gegen andere Auslassungen und andere Männer gekäwpst haben. Von dem Gebiete weicht der wahre Christ und der wahre Ka tholik nur als Sieger! Auf der oben erwähnten Leipziger Versammlung betonte Herr Fleißner, die Entwicklung geht vorwärts, wer das nickst erkennt, über den wird diese Entwicklung hinweggehen und der wird unter ihre Näder zu liegen kommen. Diesen Satz greise ich in seinem vollen Bilde ans, nur daß ich unter den Rädern der Entwicklung einen anderen liegen sehe. Selbst wenn Herr Fleißner und seine GesinnungSgenoffen, wenn der ganze Sozialismus erledigt sein wird, dann besteht noch die katholische Kirche und wird formend, veredelnd und be glückend ans kommende Geschlechter einwirken und wird ihre starke Kultnrkraft überall da beweisen, wo andere niedergerissen haben. Wenn eS mich nicht Zweck der heutigen Versammlung ist, erst einen Beschluß für den 8. Dezember zu fassen, so wollen wir doch unseren Entschluß begründen, damit jeder weiß. daß er auf gutem Rechts losen steht. Die 'Lerordnung vom 12. August 1922 besagt, daß Lehrern und Schülern an staatlich nicht anerkannten Feiertagen Befreiung zur Teilnahme an religiösen Handlungen nichl bewilligt werden darf. Böse Mensche» — cs gibt solche — legen diese Verordnung so aus, daß sie wohl zier Teilnahine an kirchlichen Feiern keine Nnierrichlsbesrcinng gestatte, wohl aber um so lieber zur Teilnahme an sozialistischen Sportfesten. Wenn wir diese Verordnung nicht zu erfülle» in der Lage sind, dann tun wir eS, weil wir wissen, daß sie rechtsungültig ist. Wir haben die allgemeine Neckisgüttigkeit zu prüfen und wollen unser Recht prinzipiell klarstellcn, ganz abgesehen von den vor handenen Sondcrverträgen. ES ist zunächst die Meinung vielfach verbreitet, daß cer artige ttefcingrcisciide Maßnahmen ans dem VcrordnungS» wege überhaupt nicht rechtsgültig durchgesührt werden dürfen. Düse Auffassung ist aber nicht zutreffend. Hier in Sachsen ist es ein Jahrhunderte altes Gewohnheitsrecht, da? den einzelnen Miinst' i'i! die Befugnis gibt, neben dem Parlament gesetzgebe rische Maßnahmen auf dem V e r o r d n u n g S w e g e durchzu- 'ü^een, das auch iiu Artikel 32 der neuen sächsischen Veriassnng f tt-' -'e-gt ist, obwohl gegen dieses VerordnungSrecht große Be denken bestanden. — In der Leipziger Versammlung hat ^ccc Fl-ißner auck- die Motive zu seinen Verordnungen zu Ge bär gebracht. Er Hai ganz besonders hingcwicsen auf das Zustandekommen jene? bekannlen Gesetzes zu-r Abschaf fung zweier christlicher Feiertage, und betont, daß dem auch alle die Kreis e ihre Zustimmung gegeben haben, in denen man bislang noch so viel positives Christentum vermutete. In U e b e r e i n st i in m u n g der sozialisti sch e n u n d bü r g e r l i ch en P a r i e i c n sei dieses Gesetz ge-> schafsc-n worden und nun komme anS diesen bürgerlichen Kreisen der Rns, an staatlich »icbt nn.-rstinulcii Feicriagen die Kinder nicht in die Schule zu schicken, Herr F!">',!ice verschwe-gt nur eins, daß nänttich der einzige Vertreter der Christlichen Volls par.ei damals im LanVwoe der Rett>-r d. r christlichen Feiertage sein wollte. — Herr Fleißner bat nicht Recht, wenn er m int, daß zufolge jenes- Gesetzes nicht mehr das- freie Gewissc'nSrecht besteht, an Feiertagen seine ttrchiiche Pflicht zu erfüllen. Unsere Feiertage waren siaaüich im allgemeinen nie anerkannt und gleichwohl stand n>:S da? Recku ans Shalireibeit zu. Die Ver ordnung 166 ist nnaültig. weil sie gegen die NeickSversastung ver stoßt, deshalb braucht, ja deshalb dar? sie aar nicht desolat wer den. sonst weifen wir ja die Rechte, die uns die NeichSverfastnng gibt, ans- Angst vor dein Herrn Kultusminister diesem vor dir Füße. Ter Arttkel 136 der Rcicktverfapnug besagt: „Alle Be wohner des- Reiches genießen volle Glaubens- und GewiffenSsrei- beit. Die nnaestörte Religionsfreiheit wird durch die Ver fassung gewährleistet i.nd stellt unter staatlichem Lcll'tze." ES liegt darin eine posilwe Gewährleistung durch da-? über all.m Landesrecht stellende Ne-ckBrecki — denn Reichsrecht bricht Lan desrecht — das- uns- volle Glaubens-- und Gewissens-sreilleit ver bürgt. Die säcllsi'che R gicrnng setzt >icll unter den SMitten d-s Baumes- der ReichSveriaöniia und small! an seinen Wurzel». Der Herr Kultusminister llenist sich dabei ans den Absatz 2 des Ar tikels 135: „Die allgemeinen Staa Sae'ebe bleiben hiervon un berührt." Er wendet diesen Sau falsch an. Es- g lli Fälle, wo die SlaatSgesetze »»beding! den Vorrang verlangen, und nur an kolcb- denkt dieser Satz dcr Vertonung, Man Heule znm Beispiel an den Fall, daß nssolge a n st eckender K rankheiien jed wede Verstimm lang in einem gewisien Lac w-Keile verboten wird. Wenn dann cin Laudes-aest'tz in dieser Gegend vorübergehend die Abhaltung allgemeinen Gottesdienstes unter-rgc» würde, so könitte hiergegen inewand etwas- cinznwenden lallen. Niemals aber kann ein Bundes-staat wilttür! ch und dauernd da? ReichS- rechl außer Kraft setzen. Man stützt sich ferner sehr viel ans 'Artikel 174 der N e-i ch Sv e r sa s su ng, welcher besagt, daß bie -üu Erlässe des in Arlikel 140 Absatz 2 vorgesehenen Reick: ü. .ckgeietzeS eS bei der bestehenden Rechtslage zu verbleiben bat. Cs steht fest, daß bis znm Erlaß der ReichSvcrsaiu.ng am -1. August >919 in Sachsen die konfessionelle Schule bestand. Auch das am 23. Juli 1919, kurz vor dem Inkrafttreten dcr Ncich-iwersctt- snng und in Kenntnis des Sckiull,uibremiffe? n-xh schnell uutec Dack und Fach gebrachte sächsische U e b e r g a u g s-s ch a I » ge setz kann daran »ich!-? ander:'.. Schon ist durch eine E li schest ung des- N e i ch s-g e r i ch i e s als- StaalSgerichts-lws entschieden, daß eine Bestimmung de? i'eberaaugSschnIgesetzcS, wonach in dcr allgemeinen Volksschule Relig-onSunlerrickst nicht mellr erteilt werden sollte, ungültig ist. Auch die Bestimmungen, nwlche den katholischen Schulen die RecktSveständigkeit als kon fessionelle Schulen nehmen woben, fehlt die RecktSgültigkeit. Sagt doch das !1 e b e r g a n g S s cll » ! g c s e tz selbst, daß diest-I Gesetz insoweit erst am 1. Avril 1920 i» Kraft treten sollte. Da mit ist die Rechtslage zur Zeit des Inkrafttretens dcr Rcichsver- fasinng nnzweidentig gekennzeichnet. Die konfessionellen Schulen bestanden noch zu Recht und es war nur vorg^ sehen, diese Rechtslage künftig, das heißt am 1. April 1920 zu ändern. Diese Absicht kommt gegenüber der Neichsverfaffung nickt in Betracht. Was- die katlolisckcn Schulen im besonderen angeht, so ist cs übrigens- im barten Kampfe gelungen, in schriftlichen Verträgen ihren Bestand und ihren kon fessionellen Charakter bindend zu erhalten. Mit den meisten größeren Gemeinden wurden solche Verträge abgeschlos sen und Verträge sind unbedingt bindend »nd müssen auch von seiten der Regisruna beachtet und gehalten werden. WaS eine katholische Schule ist. darüber müssen wir jedwede Beleh rung von Herrn Fleißner ablcbncn, denn das wissen wir selbst. Und die Grenze jeder Verordnung ist jeden falls dort, wo durch ein Gesetz cin bestellendes Recht gewährleistet ist. Wenn wir uns erst niederringen lassen, dann sind wir die konfessionelle Schule los. Wenn eS »nd nicht gelingt, u»S hier durchzusctzen, dann sind wir die Totengräber unserer katholischen Schule. Die Verordnungen des Herrn Fleiß- V t. ( i /
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