Volltext Seite (XML)
Nummer 190 — 24. Jahrgang »mal wöch. Bezugspreis: für August 2,50 ein Bestellgeld. Anzc genpreifer Tie laesp. Petftzetle I Stellengeluche 20 H. Tie Pettt-Reklamezelle Milltmeier breit. 1 Offertengebühr für Selbst abholer 20 H', bei Ueberfendung durch die Post austerdem Portozufchlag. EInzel-Nr. 10. SountagS-Nr. 1b L>- Geichäftlicher Teil: Jvsef Fohmann. LreSd««. SücksWe Mittwoch, 19. August 1925 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Lieferung sowie Erfüllung von Anzelaen-Aufträgen u. Leistung von Schadenersatz. Für undeutlich u. d. ffernrllf übermittelte Anzeigen übernehmen wir keine Berank» Wortung. Unverlangt eingesaudte und mit Rückporta nicht versehene Manuskripte werden nicht aulbswahrt. Sprechstunde der Redaktion 5 bis 0 Uhr nachmittags. Hauptschristleiter: Dr. Joses Albert. Dresden. HalVAÄiuuu ccke»m1r->i.I!lrgchz'« Holms iVeüstsük lm ltiolo-jlrdeiloo weschäftsfteNr, Druck und «erlaai Earonta- Buchdmckerei GmbH.. Dresden.«. IS. Holbeinstras,« «6. gernrul 32722. Vosllcheckkonto Dresden 14197. Bonlkonlo Basscun« a Aritzsche, Dresden. Für christliche Politik und Kultur Redaktion der Sächsische» Volk-,eitiina Dresden-SNisi. ik. Holbeinstrabe W. gernrul 31722 und 99538. Der Schutz -er Jugend Wie wir bereits mitgeteilt haben, ist dem Reichstag ein Gesetzentwurf zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschristen zuyegangen. Bei der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage muh die Begründung, die die Reichsregierung diesem Entwurf mit aus den Weg gibt, ein besonderes Interesse sistden. Diese Frage berührt ja nicht nur die unmittelbar mit der Er- ziehung der Jugend beschäftigten Personen und Kreise, sondern sie hat auch für die weiteste Oefsentlichkeit gröhtes Interesse. Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August ISIS bestimmt in Artikel 118 Abs. 2: „Eine Zensur findet nicht statt, doch . . . sind zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur gesetzliche Mahnahmen zulässig." Das geltende Recht enthält hierüber folgende reichsgesetz- Uche Vorschriften: Nach 8 184 des Reichsstrasgesetzbuches wird mit Gefängnis oder Geldstrafe vereint ober wahlweise bestraft, wer unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen verbrei tet. Durch das Reichsgesetz vom 25. Juni 1SOO — die sogenannte Lex Heinz« — ist dem Strasgesetzbuche der 8 184a eingefügt wor den, wonach unter Strafe gestellt ist, 10er Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welche, ohne unzüchtig zu fein, das Scham gefühl gröblich verletzen, einer Person unter 16 Jahren gegen Entgelt überläßt oder anbietet. Nach der Reichsgcwerbeordnung sind Druckschriften, andere Schriften und Bildwerke, insofern sie in sittlicher oder religiöser Beziehung Aergernis zu geben ge eignet sind, vom Feilbieten und Aussuchen von Bestellungen im Umherziehen ausgeschlossen (8 56 Abs. 2 Ziffer 12). Die dürfen auch innerhalb des Gemeindebezirkes des Wohnortes öder der gewerblichen Niederlassung von Haus Zu Haus oder auf öffent lichen Wegen, Strahen, Plätzen oder in anderen öffentlichen Or ten nicht seilgeboten werden. Wer Druckschriften, andere Schrift ten oder Bildwerke im Umherzlchen seiMeten will, hat etn Ver zeichnis derselben der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Wohnortes zur Genehmigung vovzulegen. Die Genehmigung ist nur zu versagen, soweit das Verzeichnis Druckschriften, andere Schriften oder Btlbiverke der vorbezeichneten Art enthält. Der Gewerbetreibende darf nur die in dem genehmigten Verzeichnis enthaltenen Druckschriften, andere Schriften oder Bildwerke bei fick führen und ist verpflichtet, das Verzeichnis während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen, auf Erfor dern der zuständigen Behörde oder Beamten vorzuzeigen und, sofern er hierzu nicht imstande ist, auf deren Geheiß den Betrieb bis zur Herbeifchaffung des Verzeichnisses Änzuftellen. 8 43 der Gewerbeordnung unterwirft im Absatz 1 den Unternehmer eines stehenden Gewerbebetriebes, der gewerbsmähig Druckschriften oder andere Schriften oder Bildwerke aas öffentlichen Wegen, Strahen, Plätzen und anderen öffentlichen Orten ausrusen. ver kaufen, verteilen, anheften oder anschlagen will, der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde und bestimmt im Absatz 2, daß auf die Erteilung und Versagung der Erlaubnis die für den bei dem Ge werbebetrieb im Umherziehen erforderlichen Wandergewerbe- fcheine gegebenen Vorschriften entsprechende Anwendung finden. Diese Regelung hat sich zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur als unzulänglich erwiesen. Die Bestim- nungen des Strvsgesetzesbuches bienen lediglich der Bekämpfung pornographischer Erzeugnisse oder desjenigen Teiles dieser Lite ratur, der „das Schamgefühl gröblich verletzt". Die Anwendbar keit der Vorschriften der Gewerbeordnung sind im wesentlichen auf den Gewerbebetrieb im Umhcrziohen beschränkt und haben sich im Hinblick auf den erforderlichen Schutz der Jugend bisher in keiner Weise bewährt. Seit Jahren wird deshalb in der Oeffenilichikeit die Forde rung nach einer wirksamen Ergänzung Sicher Bestim mungen erhoben. Der Kampf gegen die Schundliteratur ist zu einer Volksbewegung geworden. Insbesondere aus den Kreisen der Lehrerschaft und der Geistlichkeit, der Volksbildung und der Jugendpflege ist immer wie der auf di« s ch w e r r g e i st i g e u n d sittliche Schädi gung breiter Volksschichten durch die Verbreitung der Schund- und Schmutzliteratur hingewiesen und gebeten worden, durch ge eignete gesetzliche Mahnahmen den bestehenden Mihständen abzu helfen. Fm Reichstag und ln den Parlamenten verschiedener Länder Ist dl» gleiche Forderung erhoben worden. Im Jahre 1914 hatte die Reichsregierung bereits den Entwurf eines Ge setzes gegen die Gefährdung der Jugend durch die Zurschaustel lung von Schriften, Abbildungen und Darstellungen vorgelegt, der die Einfügung eine« 8 48a folgenden Wortlauts in die Ee- ,verbordnung vorsah: Schriften, Abbildungen oder Darstellungen dürfen in Schaufenstern, in Auslagen innerhalb der Verkaufsräume oder an öffentlichen Orten nicht derart zur Schau gestellt werden, bah di« Zurschaustellung geeignet ist, Aergernis wegen sittlicher Gefährdung der Jugend zu erregen. Der Gesetzentwurf rief den Widerspruch weiter Kreise her vor und ist nicht zur Verabschiedung gelangt. Während des Krieges haben dann die Generalkommandos auf Grund des 8 9b des Gesetze» über den Belagerungszustand bestimmt, daß Druck schriften, di« vom Verkehr im Uinherziehen ausgeschlossen seien, auch im stehenden Gewerbe nicht seilgehalten, ausgestellt, aus gelegt oder sonst verbreitet werben dürften. Diese Regelung ist durch di« Wiederherstellung des FrieidenazuftanLes hinfällig ge worden, worauf die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung der Angelegenheit von neuem eindringlichst erhoben worden ist. Bel Verabschiedung des Reichslichtlpielgesetzes vom 12. Mai 1926 hat die verfassunggebende Deulfa-e Nationalversammlung ein- stimmig folgende Enlschlirtzung angenommen: die Reichsregierung zu ersuchen, die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Schund» und Schmutzlite ratur zu beschleunigen. Der vorliegende Entwurf dient dem Schutze der Heranwach senden Jugend. Der Entwurf fleht davon ab, und zwar einmal MMGeMeMMWlMM Karlsruhe, 18. August. Vertreter des Baugewerksverban des, des Zimmererverbandes, des Zentraloerbandes christlicher Bauarbeiter, Maschinisten und Heizer hielten hier gestern eine Konferenz ab, in der der Schiedsspru ch des Reichsarbeits ministeriums im Baugewerbe einstimmig abgelehnt wurde. Der Ausslanü in öer chemischen Induslrie Berlin, 18. August. Am Sonnabend haben vor dem Be- zirkstarisamt über den Streik in der chemischen Indu strie, bei dem die Firmen Niedel und Schering beteiligt sind, ergebnislose Verhandlungen stattgefunden. Wäh rend die Belegschaft bei Schering inzwischen die Arbeit wieder ausgenommen hatten, beschlossen die Arbeiter der Firma Riedel in einer Betriebsversammlung, de» Kamps sortzusetzen. Enilossungen im Rlchrbergdau Gelsenkirchen, 18. August. Die Bcrgwerksgesellschast Dahl- busch hat auher den seit dem 1. Mai bereits entlassenen 400 Ar beiter» zum 16. August 660 Arbeitern und zum 30. September 31 Angestellten gekündigt. Die Ziegelei der Schachtaulage I ist seit 1. August stillgelegt. Hainm, 18. August. Auf den Schachtaulageu Herne l, II und III ist weiteren 60 Mann zum I. September gekündigt worden. Die Verwaltung der Zechen Känigsborn, Grille und Grimberg hat die Zustimmung des Demobilmachungs-Kommissars zur Entlassung von 860 Mann nachgesucht. Die Genehmigung ist erteilt worden. kin Well WeMlSs Be! der Iubrläumstagung des Zentralverbandes der christliche» Holzarbeiter hielt Ministerpräsident a. D. Dr. Ste- gerwald ani Sonntag ln Köln eine auf die augenblickliche Ge samtlage bezügliche bedeutsame Rede. Stegcrwald beschäftigte sich unter anderem mit den zahlreichen Klagen von Arbeitgeber- seit« über die Höhe der Löhne und der sozialen Lasten. Dazu bemerkte er, es sei falsch, Löhne und Soziallasten getrennt für sich zu betrachten. Beide gehörten zusammen. Gewiß Hütten die Soziallasten in Deutschland eine Höhe, wie in keinem ande ren Lande der Welt: aber unter Zusammenrechnung von Lohn und Soziallast bleibe der Lohnanteil an der Erzeugung in Deutschland doch noch erheblich hinter dein in Amerika und auch noch hinter dem in England zurück. Auch sei zu beachten, was für die Ausgaben Lohn und Soziallast geleistet werde: und hier sei festzust-ellen. daß die Arbeitsleistung des deutschen Arbeiters in Keinem Land« Europas und in Nordamerika nur dank der dort herrschenden technischen Ueberlegenheit der Werke über troffen werde. Bezüglich der Preisspanne zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen führte Stcgerwald etwa folgendes aus: Die Preisstwnne zwischen Erzeuger- und Verbraucherpreisen droht sich zu einer sozialen Gefahr auszuwachsen. Wenn dir Dinge noch einige Monate so wetterlausen wie bisher, dann nützen die neuen Steuergesetze nichts, dann sind die Zölle nicht zu halten, dann ist die Währung bedroht, und wir stehe» vor einem allgemeinen Zusammenbruch. Dieser muh unter allen Umstände» verhindert werden. D-skall, richte ich heute einen ernsten Appell an die Adresse des Reichskanzlers und der Regierung: Regierung, greife rücksichtslos hinein in dieses Wespennest! Du rettest damit das deutsche Volk! Marseiile, 18. Anglist. Hier ist es im Znsanimenhaug mit dem Bankbeaiittenstrcik gestern zu Zwischenfällen ge kommen. Noch arbeitende Baiikbcantte wurden von den Aus ständigen beschimpft und mit Tomaten beworfen, auch sind verschiedentlich Fensterscheiben eingcschlagen worden. Em Vertreter der Döckarbeiter hat erklärt, wenn der 24stündige Streik, der für Donnerstag zur Unterstützung der ausstüu- mit Rücksicht aus die Schwierigkeiten, die einer allgemein befrie digenden und den praktische» Bedürfnissen gerecht werdenden Begriffsbestimmung entgegenstehen, und sodann aus Grund der Tatsache, daß der Begriff „Schundschrlstcn" eine solche D.sinalwn bereits in sich trägt. Was den Begriff der „Schmutzschriften" anlangt, so läßt der Entwurf die Bestimmungen der 88 184, 184a des ilieichestrasgesetzbuches unberührt und sieht grundsätzlich da von ab, auch die Bekämpfung der Pornographie in seine» Gel tungsbereich einzubeziehen. Damit ist die Prüfstelle jedoch nicht gehindert, im Einzelfall auch unzüchtige Schriften im Sinne des Reichsstrasgesetzbuches als Schmutzschristen aus die Liste zu set zen, insbesondere dann, wenn eine Gefährdung der Jugend durch diese Schriften gegeben ist und sie gleichzeitig schundmähigen In halt haben. Periodische Druckschriften, wie „»teigen", „Der Junggeselle", „Die Ohne", „Berliner Leben" und andere, die in zunehmendem Matze geeignet sind, eine Gefahr für die heran- wnästende Jugend zu bilden, würden danach auch getroffen wer den können. Der Begriff der „Schriften" im Sinne des Entwurfs deckt sich im allgemeinen mit demjenigen der Schriften des Strafgesetzbuches: Abbildungen fallen mithin nur dann darunter, wenn sie !m Rahmen einer Schrift, das heiht eines Worttextes, insbesondere also in periodischen Druckschriften erscheinen. Das Schutzalter ist in Uebereinstiimnung mit dem Lichtspiel gesetz aus achtzehn Jahr, angenommen. Die als Schund- digen Bankbeamten beschlossen worden sei, nicht zum Ziel führe, so werde man ihn verlängern. Wilde Slreiks in englischen Käsen London, 18. August. Hier und in Hüll brach heute ein wilder Streik von Mitgliedern der Heizer- und See manns-Gewerkschaft als Protest gegen die kürzlich erfolgte L o h n h e r a b s e tz u n g aus. Ucber den Ismsang dieses wilden Streiks, der von der Gewerkschaftsleiiiing nicht ge nehmigt ist, konnten noch keine genauen Zahlen sestgestelli werden, die Bewegung dehnt sich jedoch aus. .Havelock Wilson, der Sekretär der Heizer- und Seemanns-Gewerkschaft, erklärte, daß der Streik von Kommunisten angezetteit worden sei und sich auf wenige zurzeit unbeschäftigte Seeleute beschränke. Pvslbeamicnsireik in Schanghai Schanghai, 18. August. Zuge ähr 2000 Postbeamte sind gestern in den Streik getrelen und verlange» eine wesentliche Erhöhung der Gehalter, Anerkennung ihrer Gewerkschaften durch die Behörde sowie andere Rechte. Die zunächst eben falls gestellte Forderung, nach der vom Jahre 1020 an nur noch Chinesen im Postdienst angesiellt werden dürfen, wurde später zurückgezogen. Einige Streikende griffen einen chine sischen Geheimpolizisten an, der zur Waste griff und einen Kul: erschvh. Der Polizei gelang cs, die Ordnung wieder herzustellen. Eine Abteilung Marinefoldaten von dem briti schen Kreuzer „Concorde" bewacht das Postgebünde. England und -er Fall Siinnes London. 18. August. Den Schwierigkeiten der Firma Stliines wird in der englischen Oefsentlichkeit immer noch ungeteilte Ausmerksamkeit geschenkt. Der Berliner „Times"- Korrojpvndent schreibt: In der nächsten Zeit sei der deutschen Industrie ein Nebcrgang zur Massenpro duktion zu erwarten. Die Ausdehnung des deutsche» Produktionssystems sei indessen begrenzt, weil jeder deutsche» Firma der Hintergrund eines ausgedehnten Jnlandsmarltes jchle. Auch aus anderen Gründen sei das notwendige Groß kapital, das für die Ausführung der Taylorisierung einer Industrie notwendig sei, nicht immer erhältlich. Inter essant sei die Tatsache, das; der Streit mit einem Sieg des Bankkapitals über den industriellen Kapitalismus geendet habe. — Völkische Demonslralivr e: in Wien Wien. 18. August. Trotz des Verbotes der Protestkund gedungen g e g e u d e n Z ! o u i ste u k o n g r e tz sammette sich ge. steru zivischeu 6 und 7 Uhr die deutschoöikische Jugend i„ zahl reichen Gruppen vor dem Rathaus und auf dem weiten Platze vor der Votivkirche. Ehe noch durch Zuzug geschlossener Forma tionen die Menge sich vergrößern konnie. begann die Polizei die Menge zu zerstreuen. Da die Beamten teilweise Widerstand fan den und da auch Steine geworfen wurden, sah sie sich wiederholt gezwungen, blank zu ziehen und in energischer Weise gegen di« Trupps anzureiten. Hierbei wurden zahlreiche Verhaftungen vorgenommen. Die Hauptmasse der D. utschoölkischcn zog sich unter dem Gesang nationaler Lieder und Pfuirufen über den Ring und versuchte, das große Konzerthaus, wo sich die Palästina- Ausstellung befindest.und den Sophiens«»!, in dem gestern der Begrützungsabend des Zwnisten-Kcmgresses stattsand, zu errei chen. liebe roll aber schon in Stratzenzügeii weit von den genann ten Gebäude» entfernt stießen sie auf starke Politzeiricgel, die sie immer von neuem in die Seitcnftratzsn abdrängten und dabei die Trupps zerstreute. Der Slratzimverkchr in den betreffenden Stadtteilen und am Ring wurde längere Zeit empfindlich gestört. Zu ernsteren Zwischenfällen ist es bisher nicht gekommen. Die dcutschoölkischcn Kundgebungen setzten sich >» den späten Abendstunden wieder fort. Es gelang der Polizei, die Demonstranten abzudrängen. Wie verlautet, wurde eine Anzahl Demonstranten nicht unerheblich verletzt. Im ganzen dürften sich an den fortgesetzten Kundgebungen etwa 6000 Dculschvölkische beteiligt haben. Die Zahl der Verhafteten ist inzwischen aus über 100 gestiegen. ausgenommen. Die Aufnahme in die Liste ist an das Voriiegcn bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen (8 3) geknüpft und hat ein gesetzliches Verbot der Verbreitung sowie des Verkaufs an Ju gendliche zur Folge. . tz Die Ausstellung der Liste crsolgt zentral für das Reichs gebiet durch den Reichsminister des Innern. Sie geschieht aus Grund der Entscheidungen von Londesprüfstellen unter Mitivir- kung von Sachverständigen aus den Kreisen der Kunst und Lite ratur. des Buch- und Kunsthandels, der Iugendwohlsahrt und der Volksbildung, und zwar muh stets jede der vier Gruppen zur Entscheidung herangezogen werden. Bei Ansnmhl der Sach verständigen aus den Kreisen der Ingendivohlfahrt und der Volksbildung sind auch Lehrer der ösjcnkiichen Schulen zu berück sichtige». Zur Aufnahme der Schrift in die List« ist die Zu- stimmung des Vorsitzenden und von mindestens drei Sachver- ständigen erforderlich. Als eine der ersten soll ciire von der Hauptstelle zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur ausgestellte Liste veröffentlicht werden, die die Billigung sämt licher in dem Ausschuß der Deutschen Volksbildungsvcreini. gungen vertretenen maßgebenden Volksbildungsverbände aller Weltanschauungen gefunden hat. Vor ihrer Veröffentlichung findet jedoch eine Ueberprüsung durch den im Gesetz vorgelebenen Ansschutz beim Rcichsministerium des Innern statt. und Schmutzschristen sestg.'st.Ilten Schriften werden in eine Liste