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Sechsrm-dreitzigster Jahrgang Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Stadtrathes zu Aulsniß. Erscheint: Mittwochs und Sonnabends. Abonnementspreis: inichlieülich des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich 1 Mark 25 Psg. Irrforrerto werden mit 10 Pfennigen für den Naum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags » Uhr hier auszugeben. R'ackrnblutt MutU-brüch, Rabrbrrg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Frau verw. Tschersich. D resd en: Annoncen-Burcaus Haasenstein L Vogler u. Jnvalidendank. Leipzig: Rudolph Mosse. Vuchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwort!. Redacteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Paul Webers Erben in Pulsnitz. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder A-UPosteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beilicgen oder nicht. LxpkäitiON l>68 ^Mt8blatt68. W. 1b. Teccmber 1884. Mittwoch. Zeitereignisse. — Das Streben, den Handels- und Gewerbestand am eigenen Orte zu unterstützen, macht sich in immer weiteren Kreisen geltend. Die „Görl. N." bemerken unter der Aufschrift „Kauft am Orte" recht beachtenswerth: Das Weihnachtssest naht heran und mit ihm die Weih nachts-Einkäufe. Die Läden sind gefüllt mit guter und preiswürdiger Waare und Jedermann kann das am Orte finden, was er für seine Lieben braucht. Mancher Geschäftsmann sieht in dem Weihnachtssest« die kurze Zeit, in der er für manche schwere Sorge des ganzen Jahres sich zu entschädigen hofft. Es dürfte deshalb ein Wort an die Käufer, daheim einzukaufen, jetzt wie nie an der Zeit sein und manche gute Stätte finden. Es ist leider vielfach zum guten Ton geworden, daß man sich von auswärts, aus den Großstädten, seine Bedürf nisse kommen läßt, entsprungen aus dem Vorurtheil, als ob man es dort billiger und bester finde. Jeder, der die Stadt lieb hat, in der er lebt, sollte sich be fleißigen, auch in derselben seine Einkäufe zu machen, und damit beitragen, daß die einheimischen Geschäfte, sich immermehr heben und vervollständigen können. Es ist ja möglich, daß dieses oder jenes auch einmal nicht auf Lager ist, es wird aber keinen denkenden Geschäftsmann geben, der die augenblicklich nicht vorräihigen Artikel den Bestellern nicht in kürzester Zeit herbeischaffte. Darum: „Kauft am Orte!" — Ueber das Annonciren zur Weihnachtszeit schreiben die „Thür. Nachr.": Es ist Sache der Geschäftsleute, ihre Waare öffentlich anzukündigen und das Augenmerk der öffentlichen Welt auf sich zu ziehen; wer zu sparsam ist und sich scheut, die wenigen Groschen daran zu wenden, die neuen Eingänge seines Geschäfts in gebührender Weise anzukündigen, darf sich auch nicht wundern und beklagen, wenn er von dem fortschreitenden Zeitgeist in dem Ge triebe des Lebens übersehen und vergassen wird. Die Annonce ist die Vermittlerin zwischen Angebot unv Nach- srage und es kann heutzutage diese Einrichtung kein Geschäftsmann entbehren. Die Welt ist das Feld! Vernünftiges Annonciren führt zum Ziel! Bautzen, 4. December. (BerusungS-Sitzungen der H. Strafkammer des König!. Landgerichts.) Die Fa- hrikarbeiterinnen Anna Th rese Kunath und Johanne Eleonore verw. Großmann in Großröhrsdorf arbeiteten an einer Maschine. Am 3. Mai d. I. geriethen beide in Wortwechsel, weil die Kunath eine Schnüre zerschnitten haben sollte. Auf beiden Seiten sielen Beleidigungen und schließlich ging die Großmann in Tätlichkeiten über, insofern sie die Kunath mit der Hand heftig ins Gesicht schlug, sodaß die Kunath geschwollne Lippen und gelockerte Zähne davontrug. Die Kunath war bei dem Klagan bringen so vorsichtig gewesen, die Beleidigungen gänzlich zu ignonren und nur wegen Körperverletzung Strafan trag zu stellen. Vor dem Schöffengericht Pulsnitz hatte indes die Angeklagte die Gegenbeleidigungen ausrech nungsweise geltend gemacht und das Schöffengericht in Anwendung der W 233, 199 des Neichsstrafgesetzbuches (Erwiderung von Beleidigung und Körperverletzung) die Angeklagte freigesprochen, den Parteien auch die Kosten je zur Hälfte auferlegt. Hiergegen lagen Rechtsmittel beider Parteien vor; die Privatklägerin bezweckte Be strafung der Gegnerin, Letztere wollte gänzlich von der Kostentragung befreit sein. Nach anderweiter Beweisaus nahme belegte der Gerichtshof die Großmann wegen Körperverletzung mit 5 Mark Geldstrafe eventuell einem Tage Gefängniß, und mit den Kosten beider Instanzen, einschließlich der der Privatklägerin in erster Instanz erwachsenen nothwendigen Auslagen. — Uber die Privat klage der durch ihren Altersvormund vertretenen Dienst magd Alma Sidonie Gebler in Bretnig gegen die Dienstmagd Emma Schöne daselbst, wegen Beleidigung, verhandelte der Gerichtshof wegen zu befürchtender Ver letzung der Sittlichkeit in nicht öffentlicher Sitzung. Das auf 5 Mark Geldstrafe lautende schöffengerichlliche Urtheil ward unter Verwerfung der von der Angeklagten einge wendeten Berufung bestätigt. (Bautzner Nachr.) — Der Postverkehr im Königreiche Sachsen im Jahre 1883 zeigt wiederum eine nicht unbedeutende Zu nahme des Verkehrs und der Verkehrsmittel. Die Zahl der Postanstalten betrug Ende 1883 693, 64 mehr wie 1882. Davon kommen auf den Ober-Postdircctionsbe- zirk Dresden (Kreishauptmannschaften Dresden und Bautzen) 268 und auf den Bezirk Leipzig (die beiden übrigen Kreishauptmannschasten und das Herzogthum Sachsen-Altenburg) 425 Postanstalten. — Jüngst Morgens verschluckte cin Dresdner mit der Morgenscmmel eine 3>/r Centimeter lange Nähnadel, die ein unvorsichtiger Bäcker mit hineingebacken hatte. Nach zwei Stunden bekam der Mann einen Hustenkrampf und die Nadel wurde ausgespieen. Sie hatte eine glück liche Lage gehabt, leicht hätte es aber schlimmer kommen können. Leipzig, 1. Dezember. Der Anarchistenproceß vor dem Reichsgerichte, welcher am 15. d. seinen Anfang nehmen wird, ist gerichtet wider 1) den Schriftsetzer Friedrich August Reinsdorf aus Pegau wegen Anstvtung zum Verbrechen des Hochverraths, des Mordversuchs und der Brandstiftung, 2) den Schriftsetzer Emil Küchler aus Elberfeld und 3) den Sattlergesellen Franz Reinhold Nupsch aus Roßbach a. S., beide wegen Hochverrats, Mordversuchs und Brandstiftung, 4) den Weber Karl Bachmann aus Triptis wegen Mordversuchs und Brand stiftung, 5) den Schuhmacher Karl Holzhauer, 6) den Färber Fritz Söhngen, 7) den Bandwirker Karl Rhein bach, und 8) den Knopfarbeiter August Töllner, alle vier aus Barmen und wegen Theilnahme an den Ver brechen des Hochverraths, des Mordversuchs und der Brandstiftung. Als Vertheidiger sind genannt der Justiz- rath Fenner für Reinsdorf, der Justizrath Buffenius für Küchler, der Rechtsanwalt Dr. Thomsen für Rupsch, sowie der Rechtsanwalt Dr. Seelig für die übrigen An geklagten. Tie Verhandlungen dürften etwa eine Woche dauern, da eine große Anzahl von Zeugen, man spricht von 40 bis 50, vor dem Gerichtshose ihre Aussagen ab zugeben haben wird, auch das gegen das Leben des Kaisers Wilhelm, des Königs Albert und der übrigen der Einweihung des Niederwald-Denkmals beiwohnen den deutschen Fürsten geplante Dynamitattentat nickt allein den Gegenstand der Verhandlungen bilden wird. Was den Hauplangeklagten Reinsdorf anlangt, so ist derselbe in Leipzig den Polizeibehörden schon seit 1874 und den übrigen deutschen Polizeibehörden seit etwas späterer Zeit als einer der exaltiertesten Agitatoren der Anarchisten-Partei bekannt, er ist in Leipzig unter dem Namen Steinberg ausgetreten, bis es der Polrzci gelang, ihn als Pegauer Kind unter richtigem Namen zu entlarven. Er wird als ein sehr gefährlicher Mensch geschildert, der cs versteht, andere unter dem Banne feines Willens zu gefügigen Werkzeugen zu machen. r, Inn Krankenversicherung der A «süchtigen PersoiM, welcher rast getreten. y emüßheit der Bestimmungen in ZH 16, 59, 69, ftskasse, einer eingeschriebenen oder auf Grund Ortskrankenkasse einzutreten. Geldstrafen bis zu 20 Mk. die Anmeldung Bekannt in achnn g. Von dem Königlichen Landstallamt zu Moritzburg ist der Königlichen Amtshauptmannschaft eine größere Anzahl Druckexemplare der von dem Königlichen Landstallamt herausgegebene» fünften Mitthcilung an die sächsischen Pferdezüchtcr auf das Jahr 1884 zugegangen, welche von den Landwirthen des amtshauptmannschaftlichcn Bezirks, namentlich von solchen, welche sich schon im Besitz der früheren Mittheilungen befinden, unentgeldlich auf der Canzlci der Königl. Amtshauptmannschaft entnommen werden können. Kamenz, am 5. December 1884. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Bekauutmachuug, die Krankenversicherung der Arbeiter betr. Mit dem 1. December dss. Js. ist das Neichsgesetz vom 15. Juni 1883, Es hat daher für alle nach H 1 des Gesetzes in hiesiger Stadt versicherzufi 73, 74 und 75 des Gesetzes errichteten und bestätigten Ortskrankenkasse, einer Betri^-, Fabrik-, BaZlL landesrechtlicher Vorschriften errichteten, den Vorschriften des Gesetzes genügenden H^kasse angehören,»die Die Arbeitgeber werden daher hiermit darauf aufmerksam gemacht, daWki^LWMhsMg derHln^ der von ihnen beschäftigten versicherungspflichtigen Personen sofort zu erfolgen hat. Pulsnitz, am 8. December 1884. ' Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung,^ das Schi-Sn^innerhalb der Stadt betr. t Feuer erstatteter Anzeige zufolge wird in manchen innerhalb der S^bt gelegenen ^-Wten und Gärten und in der Nähe bewohnter Gebäude zeitweilig unbefugter Unter Hinweis auf die Bestimmungen in § 367,g und 368,7 H^Reichsstrcffgesetzbucheß wird dies Helmut bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 150 Mark oder ent ¬ sprechender Haft verboten. L - Pulsnitz, am 8. December 1884. / t a th^^ V— ^Schubert,