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kKkWWMWM Leidig. UMtyen. v. Nr. 151 Donnerstag, den 2. Juli 1925. 78. Jahrg Das Stadtbauamt. Au«, Len 1. Juli 1925. Berget § Genehmigen Sie usw. (gez.) Briand/ Amilft«^ X» ?,u einem städtischen Neubau ben werden. Angebotsformu- ;en. Verdingungstermin: Frei- Land zum üe« malige eutendsten d L am Sonn- . Chemnitz hrend Lim- >rm auflief, es« Nieder« Diese Regelung Ler deutschen Luftfahrt bedeutet bis auf wenige unbedeutende Einzelheiten die Aufrechterhaltung alter Beschränkungen, die bisher bestanden und die Ergänzung durch neue Beschränkungen schwerwiegender Natur, die bisher nicht gefordert worden waren oder doch leider auf Grund freiwilliger Vereinbarungen bestanden. Die Note bringt den Beweis dafür, daß die alliierten Regierun gen den Zustand der Entrechtung Deutschlands auf dem Gebiet der Luftfahrt für alle Zukunft aufrecht erhal ten wollen, daß sie nicht daran denken, dem Deutschen Reich auch nur annähernd die Gleichberechtigung einzuräumen, von der sie fortgesetzt reden. Sie ist ein Dokument des ungebroche nen Kriegsgeistes der Siegerstaaten, ein Schlag ins Gesicht aller Friedensfreunde, die in der Beendigung der fortgesetzten Demütigungen Deutschlands die einzige Möglichkeit erblicken, zu einem würdigen Frieden zu gelangen. Ueberhaupt bietet die Note keine Grundlage für eine Verständigung über dieses wichtigste Kapitel des Verkehrs der Zukunft. Man fordert von uns den Eintritt in den Völkerbund, weil man angeblich begriffen hat, daß ohne deutsche Mitwirkung internationale Werke des Friedens nicht vollendet werden können. Gleich zeitig aber versucht eine dunkle Macht, alle sich anspinnenden Fäden mit brutaler Hand zu zerreißen. In England hat man anläßlich des Deutschen Rundfluges recht verständige Artikel lesen können, in denen die Erkenntnis von der Bedeutung und Unentbehrlichkeit Deutschlands für den internationalen Verkehr klar zum Ausdruck kam. Wie ist es möglich, daß dis Regierung dieses Landes einer solchen Note ihre Zustimmung gab? Sie wird doch selbst nicht etwa damit gerechnet haben, daß Deutschland ihre Bestimmungen freiwillig auf sich nimmt. ss kam«» n davon, iss», find IM. ! veranstaltet, Kin ein Ren- isterschaft von wurde Sonn« Heimatsptel« i 380 Metern it von 9:18^ 23H, dritter MelsWmier Lmler. SWMmMg. Wogen Bauarbeiten wird Ler Fährverkehr auf Ler von Aue nach Bockau führenden Muldentalstraße vom 4. Juli ab bis auf weiteres gesperrt. Lauter, den 1. Juli 1925. Regel 9: Die Zahl der Flugzeuge und Motoren und die Menge des Luftfahrgeräts einerseits, die Zahl der Flugzeug führer und Flugschüler anderseits darf den angemessenen Be- darf der Zivilluftfahrt in Deutschland, wie er vom Garantiekomitee festgesetzt wird, nicht übersteigen. Die Glaser- und Tischlerarbo- »m Niederschlemaer Wege sollen lare sind vom Stadtbauamte zu bo. Die Sicherheitsfrage. Berlin, 30. Juni. Am Montag vormittag hat sich das Reichskabinett wieder mit der Sicherheitsnote befaßt auf Grund der Ergebnisse der Konferenz der Ministerpräsi denten der Länder. Der Reichspräsident hat dem Reichskanzler am Sonntag sein Einverständnis mit dem Be schluß des Kabinetts in der Sicherheits- und Entwaffnungs frage ausgesprochen. v«r «ftirckt Mi «lumch» Mr T-,« »«b e«i». «ck gr-ia^. D«r Vr«I» Wr di, St mm drUi, im ist <gamMmsnz«i^ »d SI,0sng<och, S«ddr!UL«r II), aumidrt, »5, lük di« l>0 mm dr«U« P«M- Sirdlamrz«»« so, amwdv, 100, lür di« so mm b«»« m»U. SoloniUeU« 15. amwitrv 05 Soldplmii^ L«Ipp, Nr. IM«. S«m«tnd<-»lro-a«n«o> Srrgrd. Nr. ro. tag, den 10. Juli 1928, vormittags 11 Uhr, im Stadtbauamte. Zu- schlagsfrist 4 Wochen. Verspätet eingehende Angebote finden keine Berücksichtigung. n, di» um Girierten, richt üb«r i. ArnLt- en-B«ltn nnermom- auf PM. in Brüssel Tvurisme r) in die Die der Note beigefügten „Neuen Regeln zur Unter scheidung zwischen zivilen und militärischen Luftfahrzeugen" lauten: Flugzeuge schwerer als Luft: Regel 1: Jeder Einsitzer mit mehr als 60 PS. Motor- lerstung wird als militärisch, somit als Kriegsgerät angesehen. Regel 2: Jedes Flugzeug, das ohne Führer stiegen kann, wird als militärisch, somit als Kriegsgerät angesehen. Regel 3: Jedes Flugzeug, das gepanzert oder irgend wie geschützt oder zur Aufnahme irgendwelcher Bewaffnung, Geschütz, Torpedo oder Bomben eingerichtet ist, wird als Militärflugzeug und deshalb als Kriegsgerüt angesehen. Jede Ueberladevorrichtung, die gestattet, die Motorleistung zu erhöhen, oder jede Anordnung, die die An passung ziviler Flugzeuge an militärische Zwecke erleichtert, und jedes Flugzeug oder jeder Motor, Ler mit einer derartigen Vorrichtung oder Anordnung versehen ist, werden als mili tärisch, somit als Kriegsgerät angesehen. Folgendes sind die Höchstgrenzen für alle Flugzeuge schwerer als Luft; alle, die diese Grenzen überschreiten, werden als militärisch, somit als Kriegsgerät angesehen. Regel 4: Gipfelhöhe voll beladen 4 Kilometer. Regel 5: Geschwindigkeit voll beladen in 2 Kilo meter Flughöhe 180 km/h (wenn die Motoren mit Vollgas laufen und somit die Höchstleistung abgeben). Regel 6: Die mitnehmbare Höchstmenqe an Oel und Brennstoff (beste Sorte Fliegerbenzin) darf 0,8'^/V kg/PS. nicht überschreiten; dabei bedeutet V - die Geschwindigkeit des Flugzeuges voll beladen und mit Vollgas in 2 Kilometer Höhe. Regel 7: Jedes Flugzeug, das eine Ladung von mehr als 900 Kilogramm einschl. Führer, Motorwart und Instrumenten zu tragen vermag, wird, wenn die Grenzen der Regeln 4, 5 und 6 erreicht sind, als militärisch, somit als Kriegsgerät an- gesehen. CrollenWer EWsWrevier. Grss-Versleigemng am Sonnabend, dem 4. Juli 1925, von >410 Uhr an, auf den Katze»- steiner- und Schrammwiese». Beginn an Ler Katzensteiner Brücke. Barzahlung an Ort und Stelle. Forstamt Crottendorf, am 30. Juni 1925. Verlag C. M. Gärtner, Aue, Erzgeh. «a« erviiltz «u«)»»», »»«««»««, Sch»arz«nb«r, «»1. Drahlanschry«, «°INst«l>n» «u««r,g«»!rz«. Das -errM-franzvMche Eisenabkommen. Dr. C. Die Verhandlungen, die zwischen Deutschland und mehreren kontinental-europäischen Staaten über die künftigen Handelsbeziehungen schweben, schreiten nur sehr langsam fort. Dies gilt besonders für die deutsch-französischen Verhand lungen. Wieder einmal ist mit genauer Not ein Abbruch der Verhandlungen vermieden worden. Die deutschen Delegierten haben ausführliche Vorschläge eingcreicht, wie die hauptsäch lichen französischen Exportwaren zollpolitisch zu behandeln sind. Die französischen Delegierten haben mit Gegenvorschlägen ge antwortet, Lie deutscherseits allerdings als völlig ungenügend angesehen werden. Inzwischen ist durch private Vereinbarung eine Einigung über Lie Zollbehandlung Les Eisens erfolgt. Nach langwierigen Verhandlungen haben Vertreter der deutschen, französischen, belgischen und luxemburgischen Eisenindustrie die Mengen Eisen festgesetzt, die zu ermäßigtem Zoll (zur Hälfte der normalen Zollsätze) nach Deutschland eingeführt werden sollen. Von linksradikaler Seite ist behauptet worden, es handle sich um ein neues Komplott des internationalen Kapi talismus gegen die wahren Interessen Ler beteiligten Völker. Diese Behauptung zeugt' von gänzlicher Unkenntnis der-tat sächlichen Verhältnisse. Man muß die Dinge in einem größeren Nahmen betrachten, wenn man über das deutsch-französische Eisenabkommen urteilen will. Durch den Versailler Vertrag hat Deutschland nicht nur wertvolle Rohstoffgebiete, sondern auch Industriebezirke ver loren, deren Produktion für gewisse Teile Deutschlands gerade zu von lebenswichtiger Bedeutung war. Es handelt sich hierbei um die früher reichsländischen Hüttenwerke, die an Frankreich gefallen sind, um die saarländischen Industriebetriebe, die bis zum Jahre 1935 aus dem deutschen Wirtschaftsgebiet losgelöst sind, und endlich um luxemburgische Unternehmungen, hie seit den: unglücklichen Ausgang Les Krieges nicht mehr zur deutschen Zollunion gehören. Die niederrheinische Schwerindustrie, die ihre Konkurrenz, fähigkeit auf dem Weltmarkt fast ganz verloren hat, mußte natürlich entscheidendes Gewicht darauf legen, Laß wenigstens die im Inland gebotenen Absatzmöglichkeiten für sie reserviert blieben. Anderseits ist jedoch die niederrheinische Eisenindustrie auf die Zufuhr französischer (elsaß-lothringischer) Eisenerze an- gewiesen. Das war Ler Grund, warum sich Vertreter der reichsdeutschen Eisenindustrie bereit erklärten, der bevorzugten Einfuhr von 1,6 Millionen Tonnen elsaß-lothringischer, saar ländischer und luxemburgischer Eisen-Halb- und Fertigfabri, kate zuzustimmen. Von diesem Kontingent erhält die elsaß- lothringische Hüttenindustrie den größten Teil. Natürlich müssen diese privaten Vereinbarungen in dem abzuschließenden deutsch-französischen Handelsvertrag hineingearbeitet werden, um Wirksamkeit zu erlangen. Der Leiter der deutschen Han- delsvertragsdelegation in Paris, Staatssekretär Trendelen- bürg, hat bereits früher unzweideutig festgestellt, daß es sich bei den deutsch-französischen Eisrnverhandlungen nicht um Heim- lichkeiten und Intriguen, sondern um wichtige und sogar not- wendige Abmachungen handle, über deren Verlauf die verant- wörtlichen Reichsorgane genau auf Lem Lausenden erhalten würden. Der Zweck des jetzt abgeschlossenen Eisenabkommens ist Ler gleiche wie der des künftigen deutsch-französischen Han- delsvertragps: Die beiden Länder sollen die Möglichkeit er halten, unter Len veränderten territorialen und Wirtschaft- lichen Verhältnissen zu arbeiten und miteinander in Handels verkehr zu treten. Wenn das Abkommen in Kraft tritt und so wirkt, wie es beabsichtigt ist, wird die Arbeiterschaft davon keinen Schaden haben, sondern Nutzen, nämlich eine Besserung und Sicherung ihrer Beschäftigungsmöglichkeit. n, La« den ir da« erst« Den Haupt- - Lem Leut« teilt« H«in. n 200-Mtr.- in 1:O7F Airckenwalö Löhnrh. In Lauckners Gasthof in Oberpfannenstiel sollen Montag, den 6. Juli 1925, vormittags llg Uhr, 25rm Stöcke, 7 Plätze anstehende Stöcke, 90 m Reisig gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Schlag, Abt. 17. Der Kirchenvorstand zu Lößnitz. Amtliche Anzeigen. Donnerstag, Len 2. Juli, 2 Uhr nachmittags, sollen durch den Unterzeichneten an Verichtsstelle meistbietend versteigert werden: 180 Dutzend Schachteln Schuhcreme und eine Anzahl Schuhcreme- Mten. Lößnitz, den 30. Juni 1925. Der Gerichtsvollzieher de« Amtsgericht«. «»»«I,<»^l»»«»»« Wr dU NachmMa, «rlch*k»d« Num»«r dl, oormMaz, » Uhr 1» bim «,upIg«I»Nl,- ft«ll«>. Uln« T«w2dr sür dl, Aufnahme der AoMusn «m °°r,«I»ri«b-nm Tage,owt« bestimm,« SUIiwNb E gegeben, au» ML! ftst dl« Mchttgdest der durch z«ni. au,gegebenenAnj.lgen. - gdkUach,. uEkn,! eingelandl« Schriftstick« LbernimnU dl« Schrtftleilu», »«'n« V-raniwarlung. - Unkrdnchungm de, LNchM». deMeb« begründen dein, Anlprüche. Bel Zahlung,oerju, und Nonkur» gellen Rabatte al, »Ich, oereladart. r-up«,«schau,stellen in Au«. AhnlL, Schneeberg und Schwarzenberg. «rreichische Preivver- egebnissen: ungszifstr l-Automo- - enthaltend die amtlichen «ekannkmachungen der Amkshau-kmannschaskund der * Staatsbehörden in Schwarzenberg, der Staats» u. städtischen Behörden in Schneeberg, Lößnitz, NeustSütel, Grünhain, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. E» werden außerdem veröffentlicht: Die Bekanntmachungen der Stadträte zu Aue und Schwarzenberg und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. DI« amtlichen Betanntmuchunsten siimtlicher Behörden können in den Geschäftsstellen des „lkrzgebirstischen Dolksfreundes* t» Aue, Schneeberg, Lössnitz und Schwarzenberg «ingeseye» «erden. Keine Eile mit der Ruhrräumung. Berlin, 30. Juni. Außerhalb des Ruhrreviers werden Meldungen verbreitet, wonach Marschall Petain Lie Ruhr räumung in vier Etappen angeordnet habe. Im Ruhrrevier selbst weiß man von alledem nichts. Marschall Petain weilt, wie seit 2 Jahren öfters, im Ruhrrevier. Gr hat sechs Truppen- revuen und elf Paraden abgehälten und ist dann, wie es bei seinen Besuchen immer geschehen ist, nach einem ihm zu Ehren gegebenen Festmahl wieder abgereist. In Hamborn sind 13 belgische Kriminalbeamte am Sonntag eingetroffen. Dortmund, 30. Juni. Eine Erfindung ist die Meldung, die Ruhrräumung hätte bereits mit Lem Abmarsch von kleinen Truppenbeständen begonnen. Es handelt sich um ganze vier Doppelposten, die nördlich der Bochumer Zone schon vor zwei Wochen zurückgenommen sind, also um insgesamt 8 Mann Soldaten. Seitdem ist keine Truppenmindcrung in den bis- hevigen Garnisonen erfolgt. Genf, 30. Juni. Der Pariser „Heralü" meldet, daß der alliierte Militärrat in Versailles einer sukzessiven Zurück ziehung Ler Truppen von der Ruhr zugestimmt hat. Di« Zu- stimmung sei an eine Reihe Vorbehalte geknüpft, u. a. an die Fortdauer Ler Ueberwachung der Kontrolle in Len drei Sanktionsstädten rechts des Rheins und der Stadt Essen. Paris, 30. Juni. Im Senatsausschuß hat Poineare eine Interpellation gegen die Räumung der Ruhr eingebracht, Vie die Unterschrift von 88 Senatoren trügt. Sie »Mn LMMrMimmWe». Erdrosselung des deutschen Flugwesens. Berlin, 30. Juni. Die Note der Botschafter- ionferenz über die Beschränkungen des deutschen Luftfahrzeugbaues hat folgenden Wortlaut: „Herr Botschafter! In Beantwortung des Wunsches der Deutschen Negierung hat der Ausschuß der Botschafter- ionferenz für die Begriffsbestimmungen die Einwände ge hört, die die deutschen Sachverständigen Wer die etwaige Ab änderung Ler Bestimmungen für Lie Unterscheidung ziviler und militärischer Luftfahrzeuge vorgebracht haben. Heute habe ich die Ehre, Eurer Exzellenz mitzuteilen, Laß die Botschafterkonferenz in Verfolg dieser Anhörung die neue Fassung der Begriffsbestimmungen abschließend festgesetzt hat; ich bitte Eure Exzellenz, Len Wortlaut hierunter entnehmen zu wollen. Die alliierten Regierungen bleiben überzeugt, daß Liese Negel^vM.Ler. Deutschen BsMvung gewissenhaft befolgt »« starke Len» «» e vag«»- war auch hochinter- nn Sturz A» ei««« Nehmen chwer be- Beifahrer »tue etwa Schuft« kraf von t» Stur, Luftschiffe, deren Gasraum die folgenden Zahlen überschreitet, werden als militärisch, somit als Kriegsgerät angesehen. 1. Starr lüft schiffe 30000 Kubikmeter. 2. halbstarre Luftschiffe 28 000 Kubikmeter, 3. unstarre Luftschiffe 20000 Kubikmeter. Regel 8: a) Ueber Fabriken, die Lustfahrtqerät irgend welcher Art Herstellen, sind Listen zu führen; die deutsche Re gierung hat dem Garantiekomitee Nachweise der Einfuhr (einschl. der Durchgangseinfuhr) und Ler Ausfuhr für alle Flugzeuge und alles Luftgerät mit allen Einzelheiten, die das Komitee verlangt, zu beschaffen. L) Ueber alle Flugzeugführerund Flugschüler und alle Flugze uge (einschl. Ler zur Ausfuhr gebauten), fertiggestellt oder im Bau, sind Listen zu führen. c) Alle Listen sind in Ler Form zu führen, Lie das Garantiekomitee verlangen kann; sie werden von Ler deutschen Regierung vierteljährlich Lem Komitee übergeben. d) Um zu vermeiden, daß das Garantiekomitee ein neues Luftfahrzeug- oder Motormuster nach dem Dau zerstören muß, sind Hm die Unterlagen zur Festlegung der Merkmale dieses Gerätes vor Baubeginn einzureicher Zur Aufwertungsfrage. Berlin, 30. Juni. Im Aufwertungsausschuß des Reichstags wurden unter Ablehnung aller übrigen Anträge in der Frage der Restkaufgelder die Vorschläge der Regierungs parteien angenommen. Hiernach tritt nur da eine Aufwer tung der Restkaufgelder ein, wo es sich um Gesell« schaftsverträge, Gutüberlassungsverträge, wiederkehrende Lei stungen oder Kaufgeldforderungen für den Erwerb Les mit de« Hypothek belasteten Grundstücks handelt. Berlin, 30. Juni. Die Aufstellung im Aufwertunasaus« schuß über die Höhe Les Aufwertungssatzes Ler Hypotheken er gab die Annahme eines Aufwertungssatzes von 28 Prozent. - Elberfelder Auftrag zu öffn«». Man rchrittmacher- Spitz« und iner Savall «etern wurde itilometer in S Sekunden