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WHeiMlWer WM 8 51. JahrgMp. Nr. 81 VWWSSSSSSS^^M^WSWS^SSS Sonntag, den 7. April 1901. Erscheint leden Wochentag abends für den folgenden Lag und tostet durch die Austräger pro Quartal Mk. 1,55 durch die Post Mk 1.82 frei in's Hans Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Knga«, Hermsdorf, Kernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Rußdorf, Wüstenbrand, Grüna, Mittelbach, Ursprung, Erlbach Kirchberg, Pleißa, Reichenbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, Grumbach, St. Egydien, Hüttengrund u. s. w, Anrtsblcrtt für das Königliche Amtsgericht Md de« Ltadtrath zu Hohenstein-Ernstthal. Orgair crUsv <5eiirerrr5e--Vertvcrltrrrrgerl öer urnliegerröeir Ortßchaften ^MW E nehmen außer oer Expedition auch die Au-träger auf WM /M W^ M, MW W^ .W. dem Lande entgegen, auch befördern die Annoncen. sM MM Expeditionen solche zu Orizinalpreisen. für TlufgeL>c>t. Im Gerichtsdepositum befinden sich 1. unter Nr. 6, Christianen Sabinen Seiferts in Ernstthal Erben betreffend, 12 Thlr. 6 Gr. 5 Pf., welche vom vormaligen Justizamte Hinterglauchauan das Gerichtsamt Hohenstein-Ernstthal im Jahre 1865 ohne Akten abgegeben und im Jahre 1871 bei der Sparkasse Hohenstein angelegt worden sind — Bestand am Schluffe des Jahres 1900; 98 M. 38 Pfg. -, 2. unter Nr. 15, Schöne und Genosten in Hohenstein betreffend, 178 Thlr. 26 Gr. 4 Pf., welche vom vormaligen Stadtgerichte Hohenstein im Jahre 1865 an das Gerichtsamt Hohenstein-Ernstthal ohne Akten abgegeben und im Jahre 1870 bei der Sparkasse Hohen stein angelegt worden sind — Bestand am Schluffe des Jahres 1900: 1449 M. 83 Pfg. —, 3. unter Nr. 16, Margarethe und Johann Jakob unmündige Geschwister Rofenbauer in Hohenstein betreffend, 32 Thlr. 19 Gr. 4 Pf., welche aus dem Nachlasse der im Jahre 1847 verstorbenen Mutter der genannten Unmündigen, der Eva Barbara verehel. Brauer Rosenbauer geb. Bertlein entstammen, in einem Glauchauer Sparbuche vom Stadt gerichte Hohenstein im Jahre 1865 an das Gerichtsamt Hohenstein-Ernstthal abgegeben und im Jahre 1873 in die Sparkasse Hohenstein übertragen worden sind — Bestand am Schluffe deS Jahr s 1900: 399 M. 83 Pfg. —, 4. unter Nr. 38, Carl Friedrich Wolfs m Reudnitz Rachlatz betreffend, 53 Thlr. 27 Gr. 8 Pf., welche in einen, Hohensteiner Sparbuche im Jahre 1868, wie bei dem Fehlen der Akten aus einer Notiz im Depositenhauptoerzeichnisfe vom Jahre 1870 zu schließen, für Carl Friedrich Wolfs Frau Regine verw. gew. Wolf geb. MattheS aus Langenreichenbach hinterlegt worden sind — Bestand am Schluffe des JahreS 1900 505 M. 3 Pfg. — AweckS AnSschlietzung der Betheiligten mit ihren Ansprüchen an diesen Vermögens- werlhtn wird das Aufgebotsverfahren von Amtswegen eingeleitet und der Aufgebotstermin auf den 24. April 1901, Vormittags 11 Uhr, bestimm,. Diejenigen Personen, welche an eines der voraufgesührten Depositen Ansprüche zu haben glauben, werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens im Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen an den Königlich Sächsischen Staatsfiskus bez. mit ihren Rechten an den hinterlegten Sachen oder mit ihren Ansprüchen auf Herausgabe der Sachen ausgefchlossen werden würde», Hohenstein-Ernstthal, am 25. Februar 1901. Königliches Amtsgericht. K ä ß b e r g. Auf dem die Firma K. Oscar Zwingenberger betreffenden Blatte 45 des Handelsregisters für die hiesige Stadt ist heute verlautbart worden, daß die Kaufleute Kurt Otto Zwingenberger und Max Arthnr Zwingenberger, beide in Hohenstein-Ernstthal, als Gesellschafter eingetreten find und daß die dem Erstgenannten zeither ertheilt gewesene Prokura er oschen ist. Hohenstein-Ernstthal, am 4. April 1901. Königliches Amtsgericht. Reg. II 92/01. Zwangsversteigerung. Dar im Grundbuche für Hermsdorf Blatt 106 auf den Namen des Tischlers Franz Gustav Behrendt eingetragene Grundstück soll am 3«. Mai 1901, Vormittags 1« Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. DaS Grundstück ist nach dem Flurbuche 3,9 Ar groß, mit 84,28 Steuereinheiten belegt, auf 3,300 Mk. — Pf. geschätzt, besteht aus Wohnhaus, Nebenwohngebäude, kleinem Schuppen und Garten und hat die Nr. 38 des Flurbuchs für Hermsdorf. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 20. Februar 1901 verlautbarten Bersteigerungsvermerkes au- dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Bersteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des gering sten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Bertheilung des BersteigerungserlöseS dem Ansprüche deS Gläubiger» und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Ertheilung des ZufchlagS die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung deS Verlohrens herbeizuführen, widrigenfalls für daS Recht der BersteigerungserlöS an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Hohenftetu-Sruftthal, den 27. März 1901. Königliches Amtsgericht. Za. 2/01 Nr. 6. Bekanntmachung, das Lehrlingswesen im Handwerk betr. Nach der Verordnung vom 12. März 1900 — Reichsgesetzblatt S. 127 — sind die ß 129—132» des Handwerkergesetzes vom.26. Juli 1897 am 1. April d. I. nunmehr in Kraft zetteten. Die selbst ständigen Handwerker des Bezirkes werden hieraus nochmals aufmerksam gemacht mit dem Bemerken, daß 1. diejenigen selbstständigen Nichtinnungshandwerker, welche Lehrlinge angenommen, aber den Aus weis über die Berechtigung zum Lernen von Lehrlingen noch nicht erbracht haben, sich nach 8 14S Ziffer 9b der Gewerbeordnung strafbar macken, 2. nach 8 126b des Handwerkergesetzes vom 2v. Juli 1897 über jedes gewerbliche Lehrlingsver hältnis im Handwerk ein Lehrverttüg und -war schriftlich binnen 4 Wochen abzuschließen ist, widrigenfalls der Lehrherr nach 8 150 Ziffer 4 a der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bi- ;» 20 Mk. und im Unvermögensfalle mit Haft bis zu 3 Tagen für jeden Fall bestraft wird. Chemnitz, den 3. April 1901. Die Gewerbekammer. C. Uhlmann. Or. Herr!, SyndicuS. Kekarmtmachung, Sitzgelegenheit für Angestellte in offenen Verkaufsstelle«. Aus Grund von 8 139 b Abs. I der Reichsgewerbeordnung hat der Bundesrath zusolge BekanM- machung des Reichskanzlers vom 28. November 1900 bestimmt, daß vom 1. April 1901 an in denjenigen Räumen der offenen Verkaufsstelle», in welchen die Kundschaft bedient wird, sowie in den zu solchen Verkaufsstellen gehörenden Schreibstuben (Kontoren) für die daselbst beschäf tigten Gehülfen und Lehrlinge« eine nach der Zahl dieser Personen ausreichende geeignete Sitz gelegenheit vorhanden sein muß. Für die mit der Bedienung der Kundschaft beschäftigten Personen muß die Sitzgelegenheit so eingerichtet sein, daß sie auch während kürzerer Arbeitsunterbrechungen benutzt werden kann. Die Benutzung der Sitzgelegenheit muß den Gehülfen und Lehrlingen während der Zeit, in welcher sie durch ihre Beschäftigung nicht daran verhindert sind, gestattet werden. Die Inhaber offener Verkaufsstellen im hiesigen Stadtbezirke, welche Gehülfen oder Lehrlinge beschäftigen, werden auf die vorstehenden Bestimmungen mit dem Bemerken aufmerksam gemacht, daß Zu widerhandlungen nach 8 147 Ziffer 4 der Reichsgewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 300 Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bestraft werden. Hohenstein-Ernstthal, den 3. April 1901. Der Stadtrath. Dr. Polster. W«. Bekanntmachung. Herr Gustav Anto« Dörr, Produktenhändler in Hohenstein-Ernstthal, beabsichtigt in dem a« der Lichtensteinerstraße befindlichen Grundstücke Nr. 223 Abth. des Brand-BersicherungS-CatasterS eine Kleinviehfchlächterei-Anlage einzurichten Wir bringen dies gesetzlicher Vorschrift gemäß zur öffentlichen Kenntniß mit der Aufforderung, etwaige Einwendungen gegen jene Anlage bis längstens de« 20. April diefes JahreS bei dem Stadtrathe anzubringen. Die Frist ist für alle Einwendungen, welche nicht auf Privatrechtstiteln beruhen, ausschließeud. Hohe«stei«-Er«stthal, am 4. April 1901. Der Stadtrath. Or. Polster Bürgermeister. HchmßMW auf Mtllsieim StMfsrstmitt. Höppner s Gasthof in Grüna Mo«tag, dc« 15. April 1901, Vormittags 10 Uhr 2 h. und 827 w. Stämme, 4 h. und 179 w. Klötzer, 21'/, rm w. Nutzknüppel, 1 rm h. und 74 rm w. Brennholz und 6870 Geb. w. Abraumreisig, aufbereitet auf dem Kahlschlage in Abt. 50. Näheres ist aus den bei den Ortsbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Ortschafte» aushängenden Bekanntmachungen zu ersehen. SW. WmimnmlW NnW jli Wu u. Smgl. Wmim« -WWn«, am 30. März 1901. Menges. Schfcrt. Städtische Sau schule Glauchau. Ausstellung von Schülerarbeite« von 3.—10. April im Webschulgebäude. Es wird ergebenst dazu einqcladen. Beginn VeS Sommerkurfus am 1. Mai. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der kirchlichen Oberbehörde tritt am heutigen Tage in der Parochie Wüsten brand rin neues Regulativ sir iit Wit» Almi» ui ffmmWn Hailu«« s (Taufen, Trauungen, Begräbnisse u. s. w. betr.) in Kraft.