Volltext Seite (XML)
Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird a» jede Haushaltung der obigen Gemeinde» unentgeltlich vcrtheilt. ^2 3. Sonnabend, den 23. Januar 1304. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Pelzniiihlcnstrabe 47 v), sowie non den Herren I. Oebser, Barbier Kirsch in Ncichcnbrand, Buchhändler Clemens Bahnerin Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Ravenstein cntgcgcngenommen und pro Ispaltige EorpnSzcile mit lO Pfg. berechnet. Für Inserate gröberen Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung, die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Aufnahme in die Rckrtttierungsstammrolle bctr. I» Gemäßheit 8 57 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 werden alle im Jahre 1884 geborenen Wehrpflichtigen, welche in hie sigem Gcmeindcbezlrkc ihre» dauernde» Aufenthalt bcz. Wohnsitz haben, ferner die hier aufhältliche» Znrülkgcstcllten früherer Jahrgänge hierdurch aufgcfordcrt, sich behufs Aufnahme in die Rekrntieriingsstamin- rolle in der Zeit » vom 16». Januar bis zum 1. Februar 1304 beim Unterzeichneten Kemeindevorstand zu meiden. Die Militärpflichtigen uns dem Jahre 1884 haben dabei, soweit dieselben nicht im Orte geboren sind, ein Gebnrtszcngnis (sog. Militärgeb,irtsschein), welches von den bctr. Standesämtern nur zu diesem Zwecke kostenfrei erteilt wird, vorznlcgcn, diejenigen ans frühere» Jahrgänge» den im 1. Militär pflichtjahr erhaltenen Losnngsschcin mit zur Stelle zu bringen. Zeitig von hier abwesende Militärpflichtige (ans der Reise begriffene Handlungsgehilfen re.) sind durch ihre solchenfalls hierzu verpflichtete» Elter», Vormünder re. innerhalb obiger Frist anznniclden. Militärpflichtige, welche »ach Aumeldiing zur Stammrolle ihre» dauernde» Aufenthalt oder Wohnsitz von hier »ach einem andere» Orte verlegen, habe» dieses behufs Berichtigung der Stninmrollc sowohl beim Abgang dem »nterzeichncte» Gcmcindevorstand als auch »ach der Ankunft am neuen Orte bei der Behörde oder Person, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens inner halb dreier Tage zu melden. Versäumnis der Meldefrist entbindet nicht von der Melde pflicht. Wer die vorgcschriebcnen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis z» 30 Mark oder mit Haft- ftrafc bis zu :i Tagen zu bestrafen. Reichenbrand, am 2. Januar 1!ll>4. Der Gcittcindcvorstand. Aogel. Bekanntmachnttl;. Die Anmeldung der Ostern 11104 schulpflichtig werdenden Kinder in der Gemeinde Rcichcnbrand hat Mittwoch den 3. Februar 1304 nachmittags zwischen 3 und 5 Uhr im Zimmer Nr. 2 der hiesige» Schule zu erfolgen. Hierbei sind für alle Kinder die Impfscheine und für folche, die aus wärts geboren sind, die Geburtsurkunden und Tausbescheinigunge» beizubringcn. Rcichenbrand, am 22. Januar 1904. Der Schulvorstand. Sögel, Gemeindcvorstand, Vorsitzender. Bekanntmachung. Die hierorts aufhältlichen Radfahrer werden darauf aufmerksam gemacht, daß sie nach 8 l2 der Verordnung der Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen vom 2. April 1901, den Verkehr mit Fahrrädern auf den öffent lichen Wegen betr., eine auf ihren Namen lautende und auf die Dauer deS Kalenderjahres gültige Radfahrkarte bei sich z» führen und den Aufsichtsbeamten auf Verlange» vorzuzeigen haben. Die Ausstellung der Karte erfolgt im Gemeindeamt gegen Erlegung von 25 Pf. Gebühren. Reichcnbrand, den 22. Januar 1904. Der Gemeindcvorstand. Vogel. Bekanntmachung. Stach 8 22 der deutsche» Wehrordnung vom 22. November 1888 beginnt die Militärmeldcpflicht mit dem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20. Lebensjahr vollendet, und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht des Wehrpflichtigen endgiltig entschieden ist. Stach Beginn der Militärmeldepflicht haben sich die Wehrpflichtige» zur Aufnahme in die Stammrolle anzu,neiden. Es werden daher alle diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesige» Orte mit den beiden Rittergütern melde- pflichtig sind, hiermit nnfgcfordcrt, innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar 1304 behufs der Eintragung ihrer Name» in die Stammrolle bei dem Unterzeichneten sich persönlich anzunieldc». Dabei ist von denen, die sich zum ersten Mal anmclden und nicht im hiesigen Orte geboren sind, der hierfür besonders bestimmte Geburtsschein, von den Mcldepflichtigcn der früheren Jahrgänge aber, der Losuiigs- und Gestellungsschcin vorzulcgen. Gleichzeitig ergeht nach 8 57, i der deutschen Wehrordnung an die Elter», Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikhcrrcn re. die Aufforderung, den in 8 25 enthaltenen Bestimmungen allenthalben »achzukommcn und besonders die unter ihrer Aufsicht stehenden militärpflichtigen Personen, welche von hiesigem Orte zeitig abwesend sind, rechtzeitig zur Anmeldung zu bringen. Ravenstein, am 5. Januar 1904. Der Gcineindcvorstand. Wilsdorf. Sitzung des Gemeindcrates zn Ravenstein am 19. Januar 1904. 1. wird Kenntnis yenommcn: a) von einem weiteren Geschenk zur Ausschmückung des Sitzungszimmers und Dankesabstattung beschlossen, b) von dem Protokoll über die amtliche Sparkassen-Revision und von den Grundsätzen über Anlegung von Sparkasscngclder», c) von der Gewährung einer Staatsbeihilje von 25 Mk. für die Volksbibliothek, ->) von der Heraus gabe einer Denkschrift, die deutschen Städte betreffend; 2. unterzieht man die lanfsnden Armem»,terstntz- ungssachcn einer Nachprüfung und genehmigt die Unter bringung zweier älterer Personen in die Pfleglings- abtcilung der Bezirksanstalt: 3. gelangen die HanShaltpläne für 1904 zur Be ratung. Als Endergebnis wird beschlossen, die sich hiernach ergebenden Fehlbeträge von 1323k Mk. 70 Pf. der Gemeindckasse cinschl. Feuerlöschkasse, 1850 „ — „ Armenkasse, 6472 „ — „ Lokalparochialkasse einschl. Friedhofskasse und 10600 „ — „ Schnlkasse 32158 Mk. 70 Ps. Sa. durch Ausschreibung des Normalsteuersatzcs ansznbringen: 4. wird ein Gesuch, die Anliegerbciträge der Kirch- straße bctr., genehmigt: ein solches ans teilweise» Er laß aus Konfcquei,zgrimden abgelchnt; 5. vertagt man die Wahl des Einschätzungs-Aus schusses für 1904 für die nächste Sitzung und erledigt 6. noch Gestnndungs- und Erlaßgesnche, sowie Reklamationen. I. Gemeindcrats-Sitzung am 15. Januar 1904, abends >//9 Uhr iin Schweizerhans zu Siegmar. Vorsitzender: Herr Gern.-Vors«. Kl Niger. Nach Eröffnung der Sitzung dankt der Herr Vor sitzende dem Kollegium für die im verflossene» Jahre geleistete Mitarbeit und erstattet dann einen ausführ lichen Bericht über alle diesen Zeitraum angehenden Vorkommnisse und Vcrwaltnngsgeschäste. Hiernach kommt zur Kenntnis, daß die Ablösung der Neujahrs-Gratulationen einen Betrag von 100 Mk. erbracht hat, der dem Fonds für Unterstützung be dürftiger Ortsarmcr und Konfirmanden überwiesen worden ist. Nachdem werden durch Zuruf die Herren Moritz Richter, Max Lindncr, Oscar Lohs, Otto Jaeger und Carl Neuthcr ans weitere 3 Jahre in de» Volks- bibliothck-Ausschnß gewählt. Als Mitglieder des Sparkasscnausschnsses werden die Herren Direktor Paul Philipp, Fabrikant Otto Jaeger und Kaufmann Max Thurm wieder- und Herr Bleichercibesitzer Rich. Böhme neu gewählt. Sodann bestätigt das Kollegium einstimmig die Wahl des Herrn Fabrikant Paul Scherf als Haupt- mann der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr und des Herrn Krankcnkässcnkassierer Beruh. Schulze als seinen Stellvertreter. Hiernach erledigt man ein vorliegendes Baugesuch und erteilt Genehmigung zu verschiedenen Beschlüssen des..Sparkasscn-Ausschusses. Über die Betricbsergcbnissc des Gemcindeelektrizi- tätswerkes pro Dezember v. I. wird befriedigend berichtet. Endlich faßt man den einstimmigen Beschluß, auf dem hinter dem Gemcindeelektrizitätswerk an der König-Albert-Straße belcgenen Gemeinde-Areal ein Rathaus zn erbauen, um damit die erforderlich ge wordenen vergrößerten und geeigneteren Expeditions- ränmc für die Gemeinde-Verwaltung und sür die Sparkassen-Verwaltung zu erlangen. Die Vorarbeiten hierzu sollen sofort in Angriff genommen werden. Merkliches. Vabcnflei». An« 14. Januar hielt der hiesige Erz gcbirgszw eigverein seine erste diesjährige Generalversammlung im Gasthofe zum „Goldenen Löwen" hier ab. Ans den« von Herrn Lehrer Franke erstattete,« Jahresberichte war zu erkennen, daß sich der Verein während der Zeit seines 20jährigen Be stehens recht erfreulich entwickelt hat. Um den Touristen die landschaftlichen Reize unserer Gegend mehr und mehr zu erschließen, wurde die einheitliche Wegemar-