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Sächsische Schandau und Hohnstein. Die „Sächsische Elb-Zeit»ng" erscheint regelmäßig Freitags und ist durch die Expedition in Schandau, sowie durch alle Postanstaltcn für Itt Ngr. Vierteljahr!, zu beziehen. — Inserate für auswärts nehmen an: Hx. Kämmerer Hesse in Hohnstein, sowie die AnnonccnbureauS von H. Engler und E. Fort in Leipzig, welche man an erwähnten Geschäftsstellen spätestens bis Mittwoch Abend, in der Expedition d. Bl. aber bis Donnerstag früh 9 Uhr abzugcbcn, bittet. 26. Freitag, den 29. Juni 1866. Generalveror-nung an sämmtliche Obrigkeiten -es Dresdener Kreisdirectionsbeürks. Nach von dein Oberbefehlshaber der zur Elbarmeee vereinigten Königl. Preußischen Truppen, Herrn General der Infanterie Hcrwarth von Bittcnfeld, Ercellcnz, getroffener Bestimmung hat die Besetzung des Landes für dieses auch die Beschaffung des Unterhalts der gedachten Truppen und die Einrichtung zur thatsächlichcn Folge, daß, so lange nicht ctwanige Magazinirungsvorkehrungen getroffen werden können, die Empfangnahme der Verpflegungsbe dürfnisse für die einzelnen Truppenabiheilungen direct in den rcsp. Ortschaften durch Vermittelung der Orts behörden stattfindet. Wenn es nun schon das eigene Interesse der betreffenden Gemeinden erforderlich macht, zu Umgehung un mittelbarer Beitreibung dem Anlangcn der mit Nequirirung von Vcrpflegbcdürfniffcn beauftragten Commandoö auf das Pünktlichste Folge zu geben, so ergeht an sämmtliche Obrigkeiten des Dresdner Kreisdirectionöbezirks hiermit Ver ordnung, nicht nur selbst eintretenden Falls der nöthigen Vermittelung sich zu unterziehen, sondern auch schon jetzt und unverwcilt die ihnen unterstehenden Gemeinden hiernach auf kürzestem Wege mit Bescheidung zu versehen und" dabei auf die nachstehenden Punkte hinzuweiscn: 1. Allen in Ortschaften untergebrachten Offizieren und Mannschaften nebst dazu gehörenden Pferden ist Sei- teils der bequartierten Wirthc und rcsp. der Ortschaften selbst volle Verpflegung zu verabreichen, den,Requisitionen für bivouakirendc und solche Truppentheilc aber, welche in den Ortschaften nicht verpflegt werden können, unweigerlich nachzukommen. 2. Den Soldaten ist neben voller Verpflegung täglich auch eine Dresdner Kanne Bier zu verabreichen. 3. Ueber das vorstehend nach 1 und 2 Geleistete oder Gelieferte sind die resp. Commandoö um Empfangs, bescheim'gung zu ersuchen. Dresden, den 19. Juni 1866. Königlich Sächsische Kr eisd irection. von Könneritz. Bekanntmachung, die Jnterimsverwaltung der Amtshauptmannschaft Pirna betreffend. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern mit Rücksicht auf den geschwächten Gesundheitszustand des Herrn Amtshauptmann Grafen von Holtzcnborff für die Dauer der gegenwärtigen Zeitverhälmisse eine Interims. Verwaltung der Amtshauptmannschaft Pirna einireten zu lassen und.diese dem Herrn Negierungs-Assessor von Ehren- sicin zu übertragen beschlossen hat, auch demgemäß das Nöthigc bereits verfügt worden ist: so wird Solches für Alle, welche mit gedachter Amtshauptmannschaft in geschäftlicher Beziehung stehen, hierdurch bekannt gemacht. Dresden, am 21. Juni 1866. K ö ni g li ch e Kr e is - D ir e ct io n. — von Könneritz. ' B e k u u n t m u ch u n g. Unter den dcrmaligen Kriegövcrhältnisscn hat es dem Königlichen Ministerium des Innern dringend nothwendig erschienen, daß für alle stärkeren Durchmärsche, beziehendlich Einquartirungen u. s. w. befreundeter, wie feindlicher Truppen besondere Etappen-Commifsionen mit geeigneten Geschäftsrapons gebildet werden, um für Verpfleg, ung, Unterbringung u. s. w. und Erledigung aller Requisitionen der betreffenden Truppenkörper die im öffentlichen Interesse erforderliche Sorge tragen zu können. In dessen Folge hat dic'Königlichc Amtshauptmannschaft Pirna, als die mit Bildung der gedachten Etappen- Commissionen beauftragte Behörde, zu Etappen-Commissaren in den nachfolgenden Königl. Gerichtsamtöbezirken ernannt: