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DochenM für Msdmff ThmM DD. Menlchn md die Umgegenden. 1898 Dienstag, den 22. März No. 35. ""d sodann Zwangsversteigerung "ff ,, erausg^ I ittucr bfr s°ich der ""bttaumt worden. Die Re deo "stldeteruune anrn» dF'. er hohtt>- r wüWj! n seine" ,! n muf^l aus der ^tldeterinin^anMnel^ werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im An- Klchneten Amtsgericht Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unter. Wilsdruff, am 12. März 1898. Königliche Amtshauptmannschaft, von Svknool«^. Vekanntinnchung. Mittwoch, Sen 3V. März d. I ^»det im Verhandlungssaale der unterzeichneten König!. Amtshauptmannschaft Bormittags 9'z Uhr Sitzung des Bezirksausschusses Mittags 12 Uhr als Anmeldetermin, 11. Mai 18S8, Vormittags 1» «hr als Versteigerungstermin, 21. Mai 1898, Bormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans . Das im Grnndbuche auf den Namen «»r! » eingetragene Grundstück, bestehend aus Wohn- und Wirthschaftsgebäude, Garten, Erlennieder- Feld, Folium 24 des Grundbuchs für Grumbach, vormals Niederreiusberger Aniheils, Nr. 75 des Brandkatasters und Nr. 47, 48a, 48b, 1081b des Flurbuchs für Umbach, 1 Hestar 38,3 Ar groß, mit 152,15 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 14,543 Mk. soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist der 25. April L8«8, Vormittags 1» Uhr Königliches Amtsgericht. 'V- ffftii», dreimal Md Iwar Dienst»»?, Donners,a,s und SommbendS. - B-,ll,S»re>S «iertelfShrlich 1 M. so Pf., durch die Post bnogm I MI.5» Pf Nerate WZen bis spätestens Mittags 12 Mr mgemmmem - JnstrstmSprels 10 Pfg. pro dr->i-s,-stm- L°rpu„°ile. Viehverfteigevung , "" Konkurse Gonick« - Uleinschönberg. " m ?erathenen <^ut«!»«8itL^8 in »i«iu8vNSu!»«rK bei Weistropp gelangen „ .0 2». Marz d. A., von N.,ck».itkngs 1-2 Uhr an fett« A»h«, theils A„cht-A»he, 2 Zuchtbullen, mebrere Ralben, <davsn «inis« , «ln^üteo W7rhÜnbf -«aninchen und-tzunb.(darunter Meistbietenden gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, 17. März 1898. ^e*«Ao"knrrVerwalter. Rechtsanwalt Bürgermeister Surman. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. list /end d!" der M fe. As' in's Ls 'Unie^f Diese "s iint. A !II u»^ imit, «k rlichsmf chauer - mge, s tld vo" - iei -ollies ifgebraldf swartM und «>" fädel!"' Page",,! l ausgi^ auf die s statt. Die Verhandlungen sind öffentlich. Die betreffenden Tagesordnungen sind aus den Anschlägen in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 19. März 1898. Königliche Amtshauptmannschaft, vsn Schrseter Amtsblatt küche, sSr die Ugl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, LA sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. -ebei^ i'Ä rahm d«s en TMl D Vekanntlnachnng, l Vertilgung der Raupennester re. und der Vlutlaur betreffend. ' Dit Königliche Amtshauptmannschaft findet sich veranlaßt, die Besitzer von Gärten und Lruchtbäumen auf ihre Verpflichtung, die letzteren und die denselben Amug" kMt befindlichen Gebäude und Mauern von rra.,pcn„Lstür,-, Scyn,etter-king-eier und Puppen zu relnigen, nnt dem Bemerken hmzuweisen, daß bei dltsem )ess°>-' Graupen jedoch diejenigen gelblichen und weißen Gespinste, welche einzeln etwa die halbe Größe eines Roggenkorns haben und sich m länglichen Häufchen an Bäumen und gekehrt. Mauern finden zu schonen da diese nicht Schmetterlingseier, sondern die Puppen der kleinen Schlupfwespen enthalten, welch letztere ein natürliches Vertilgungsmittel der iß. - Raupen sind Hiernächst werden auch die Besitzer von Obstgärten auf die Blutlaus als einen gefährlichen Feind der Aepfelbäume wiederholt aufmerksam und ihnen hierbei er Zeil s '^besondere die Befolgung der zur Bekämpfung dieses Schädlings im vorigen Jahre in Plakatform in größerer Anzahl im hiesigen Bezirke verbreiteteten Anleitungen dringend rls Pflicht gemacht der Kch Die Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirks werden angewiesen, nicht nur darüber zu wachen, daß obigen Anordnungen allenthalben gehörig Folge gegeben - Verde, sondern auch innerhalb ihrer Zuständigkeit gegen Säumige selbst mit Geldstrafe vorzugehen und bez. wegen der Bestrafung von hier aus, Anzeige anher zu erstatten. s°A i Meißen, am 10. März 1898. offene >5 sein heißet i