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ZMomer« Tageblatt und Anzeiger ?l n z e i g e I! p r e i s e: ->0 mm st'wievo.alleuPoswnsml^nmw,nw..nnn. Wochenblatt k ü r 3 rch opau und Umgegend drei!.! Atillimeier,zelle 7 Pig.: die mm breite Mllbmeierzeile im Texttsil 25 Pig,: Nncblcissuanel Z Ziffer- und ^fnäm'eisqebühr 25 Pig zuzügl. Porto Da- ,'ZschopnuerTageblatt und Anzeiger, eischeinl lverktägUcb < onalt Bezug preis 1.7 RM. Zuslellaeb.2"Pjq Beslettuiigen wrrden in nm. Geick äüS".,vou den Bolen, Ta« „Zschopauer Tageblatt und Anzeiger" ist das zur Veröffentlichung du amilichen Bekanntmachungen der AnUsbauplmannschaft ULba, des Finanzamts und deS Ltadtrats zu Zschopau behördlicherseits bestimmte "Blatt — Bankkonten: Erzgebirgische Handelsbank e Ä. m. b H Zschopru Äemeindegirokonlo: Zschopau Ar. 41Postscheckkonto: Leipzig Ar. 4e8?4 — Fernsprecher Nr. 7.2 Zeitung für die Lrte: KrumhermerSdon, Waldkirchen, Börnichen, Hohndorf, Wilischthal, Weißbach. Titlersdors, Gornau, Tittmannsdors, Witzschdorf, Scharsenslein, Schlösschen Porscbendvrf N«. 88 Donnsrsitag, d»« 9. ^ß>«il l93H FMkreichs MM Ns k« LeiWi FriednsOil ZveiSWWeiMWmeW—DttftaWWGMplttMWM Die französische Abordnung in Genf hat am Mittwoch zwei Schriftstücke veröffentlicht, die gewissermaßen eine Antwort auf den deutschen Fricdcnsplan vom 1. April darstellcn. In dem ersten Schriftstück, das an die englische Ne gierung gerichtet ist, nimmt die französische Regierung zu den deutschen Fricdcusvorschlägcn Stellung. Dieses Schriftstück ist auch der italienischen und der belgischen Ne- gierung mitgetcilt worden. Das zweite Schriftstück enthält einen Plan, in dem die französische Regierung ihre Ansichten über die Festi gung des Friedens Europas darlcat. Der Plan bezieht sich auf den Ausbau der kollektiven Sicherheit, die gegen- Psns mW inmer M m Die Denkschrift besaht sich zunächst mit dem deut sch c n S ch r i t t v o m 7. März, der Rhcinlandbesetzung und den Beratungen der Restlocarnomächte und befaßt sich dann mit dem deutschen Friedensplan. Rach einer formalen Einleitung heißt cs in der fran zösischen Denkschrift: l. Am Tage nach der Zurückweisung der frei und feier lich in Locarno eingcgangenen oder erneuerten Verpflich tungen durch das Reich, und auf Grund des Einrückens Von Streitkräften in die entmilitarisierte Zone, wäre die Regierung der Republik berechtigt gewesen, unverzüglich die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechts- läge wiederherzustellen und den „feindseligen Akt" zu ahn den, den die deutsche Initiative darstellte; in dem Be streben, Europa neue Gefahren und Verwicklungen zu er sparen, hat sie es nicht getan. Sie hat zunächst den Vülkerbundsrat ersucht, die begangene Zuwiderhandlung gegen den Vertrag festznstellcn. Gleichzeitig Hal sie in den Besprechungen, die vom 12. bis Ist. März mit den Vertretern der anderen Locarnomächte geführt wurden, versucht, die Möglichkeiten einer gütlichen Lösung zu wahren. Die Vereinbarung, die aus diesen Besprechun gen hervorgcgangen ist, beweist auf feiten der vier ver tretenen Negierungen das Bestreben, den berechtigten Empfindlichkeiten Deutschlands weitgehend Rechnung zu tragen. Die deutsche Negierung lehnt nichtsdestoweniger die Vorschläge vom 19. März als eine Beeinträchtigung der Ehre des deutschen Volkes und als eine Verweige rung der Gleichberechtigung ab. Niemand bedroht indessen die Unabhängigkeit des deut schen Volkes. Niemand verweigert ihm die Gleichberechti gung. Niemand denkt daran, seine Ehre zu beeinträchti gen: es müßte denn sein, daß es einen Anschlag auf die Ehre eines Volkes darstellt, wenn man dieses Volk an die Achtung der Verträge als Grundregel der internationalen Beziehungen erinnert. ll. Die deutsche Regierung, die in dieser Weise sich über die wesentlichen Grundsätze des internationalen Rechts hinweggesetzt hat, hat in ihrem Memorandum ebensowenig der Geschichte Rechnung getragen. Nach ihrer Darstellung sollen die Entmilitarisierungsbestimmungcn für das Rhein land im Widerspruch zu den Gruudlagen stehen, auf denen der Friede abgeschlossen wnrdc, und den Verpflichtungen widersprechen, die im Augenblick des Waffenstillstandes übernommen wurden. .Diese Behauptungen beruhen weder unmittelbar noch mittelbar auf irgendeiner Grundlage. Die Entmilitari sierung des Rheinlandes war nichts anderes, als eine Sicherheitsgarantie, die Europa gegen neue Unterneh mungen Deutschlands gegeben wurde. Sie verletzte keinen der in den 14 Punkten des Präsidenten Wilson enthalte- nen Grundsätze: wenn es anders gewesen wäre, so hätte die deutsche Delegation in Versailles nicht verfehlt, es zu behaupten. WaS den Lvcarnovertrag anüetrisst, so möchte man jetzt die Meinung zur Geltung bringen, daß er unter dem Zwang der Nuhrbesetzung ansgehaudelt worden sei. Die Ruhr war geräumt, ehe die Verhandlun gen auch nur in Aussicht genommen waren. Tatsächlich halte der Nheinpakt das Ziel, in Westeuropa aus der Grundlage der Achtung freiwillig eingegangener Ver pflichtungen eine neue Lage zu schassen: und die Verband- lnngcn über ihn sind von der deutschen Negierung selbst herbeigeführl worden, die darin eine Sicherheitsgarantie für die Westgrenze des Reiches suchte. Das Friedens seitige Hilfeleistung, die Herabsetzung der Rüstungen so wie eine wirtschaftliche und finanzielle Organisation im Rahmen des Völkerbundes unter besonderer Berücksichti gung der Bedürfnisse der europäischen Staaten. Dieser Plan ist an die drei Restlocarnomächte gerichtet. Außerdem werden Fland in und Paul-Bon- cour den Vertretern dieser drei Mächte die Auffassung der französischen Regierung über die Beschlüsse darlcgcn, die „auf Grund der letzten Londoner Besprechungen die Haltung der deutschen Regierung gegenüber den Äcstim- mungen der Vereinbarung vom 19. März notwendig mache". AOliiMW VN MWM Pfand, das Deutschland im Austausch dagegen beisteuerie. war die freiwillige Anerkennung der entmilitarisierten Zone. Zur Unterstützung eines Standpunktes, der von den Tatsachen widerlegt wird, glaubt das deutsche Memoran dum eine neue juristische Theorie ansühren zu können: Keine Nation könnte freiwillig, ohne äußeren Druck, auf ihre souveränen Rechte verzichten: den Entmilitarisierungsbestimmungen liege Ler Zwang der Notwendigkeit zugrunde. Un8 auch der Locarnovsrtrag, obwohl er unter Bedingun gen der Freiheit und Gleichheit abgeschlossen sei, könnte keinen geheiligten Charakter haben, da er Bestimmungen wieder ausgreife, die bereits iu einem auf Grund einer Niederlage abgeschlossenen Vertrag enthalten seien. Hier tritt in seiner vollen Schwere der seltsame Anspruch Deutschlands hervor, dessen Tragweite Europa wohl abwägen muß: Behält sich Deutschland vor, soweit die Abgrenzung der Hoheitsgebiete m Europa sich aus den Verträgen von 1919 ergibt, diese ganze Regelung wieder in Frage zu stellen, gleichviel welche Begünstigun gen auch seit dem Fricdensschluß hinzugekommen sein mögen? Muß man daraus schließen, daß Deutschland auf Grund dieser neuen Nechtsbasis, die einem noch nicht ver öffentlichten internationalen Recht entnommen ist, morgen das Statut von Danzig, von Memel, von Österreich in Frage stellen könnte, oder daß es diese oder jene Grenz revision in Europa, diese und jene Zurückgabe deutscher Kolonialgebiete verlangen wird? Die französische Negierung glaubt, daß alle diese Fragen der Reichs- FmzWc i» V. Die Neichsrcgicrung behauptet allerdings, durch ihren „Fricdcnsplan" einen entscheidenden Beitrag -um Wiederaufbau eines neuen Europa zu leisten. Dieser Bei trag ist leider mehr Schein als Wirklichkeit. Die Regierung der Republik nimmt Kenntnis von dem deutschen Vorschlag auf Abschluß eines neuen Vertrages zur Wiederherstellung des Sicherheits systems, das Deutschland am 7. März hat zerstören wollen; dieser Vorschlag wird jedoch in den Augen der französischen Negierung nur Bedeutung gewinnen, wenn sie weiß, wie die Einhaltung der neuen Verpflichtungen des Reiches garantiert werden kann. Sie nimmt auch Kenntnis da von, daß sich die Reichsregierung heule, in Abweichung von ihrer noch vor wenigen Wochen den Botschaftern Großbritanniens und Frankreichs bekundeten Einstellung, für den Abschluß eines westeuropäischen Luftpaktcs ausspricht; sie möchte jedoch w i s s c n . ob nach der Ab sicht der deutschen Negierung dieser Pakt die Luflslotlen- begrenzung enthalten soll, in Ermangelung derer die von ihr angeborenen Sicherheitsgarauticn praktisch gleich Null wären. Die Vereinbarung vom I9. März enwült eitle wesent liche Bestimmung über das Verbot oder die B c s ch räu - k ung d e r künftig e n A «läge von B e f e st i - gungcn in einer z u b e st i m m ende n Z o n c. Beim gegenwärtigen Zustand Europas ist cs notwendig, die Haltung ver deutschen Regierung gegenüber dieser überragend wichtigen Bestimmung zu kennen. V1. Die Feststellung ist unabweisbar, daß Deutschland mit Vorschlägen antwortet, die zur Festigung des Friedens in Europa ausgesprochen ungenügend sind. Wenn DcMsch- rcgicruug klargestcllt werden müssen und daß diese eben falls klar daraus antworten muß, da kein Fricdcnsplan auf einer für die Ausrech-erhaltung des Friedens so ge fährlichen Zweideutigkeit aufgebaut werden kann. lll. Man könnte cs sich versagen, auf die Argumente juristischer Art einzugeheu, mit denen dic deutsche Regie rung ihren Schritt vom 7. März rechtfertigen will. Diese Argumente sind übrigens wiederholt widerlegt worden. WaS das Reich auch immer behaupten mag, die Tatsache bleibt bestehen, daß keine der anderen Locarnomächte jemals anerkannt hat, daß der französisch russische Pakt mit diesem Ver trage unvereinbar sei. IV. So ernst die am 7. März entstandene Lage auch war, so hatte sie doch die Locarnomächte nicht von einer Politik der Mäßigung abgcbracht. Ihre Regierungen waren bereit, mit Deutschland ein neues Swint für das Rheinland zu suchen; sie waren bereit, in großangclegtc Verhandlungen einzu- tretcn, um dic Probleme zu regeln, die mit der Sicherheit Westeuropas verbunden sind, und um die Gesamtheit des europäischen Friedens auf soliden Grundlagen aufzu- baucu. Aus der Grundlage der „Vollendeten Tatsache" war ein solches Verhandeln aber unmöglich. Unter äußerster Einschränkung ihrer legitimsten Forderungen Haven die vier Regierungen von Deutschland lediglich die notwendige .^Geste" verlangt, damit dje vorläufigen Lösungen zur Wiederherstellung des von ihm so schwer erschütterten Vertrauens eintretcn könnten. Dieser groß zügigen Einstellung hat die deutsche Regierung nur Ab lehnung cntgegcngcstellt. Man hat Deutschland aufgefordcrt, vor den Haager Gerichtshof zu gehen: Deutschland lehnt ab; man hat cs aufgeforoert, auf seinem Gebiet entlang der französischen und belgischen Grenze eine durch internationale Streitkräfte besetzte Zone cinzu- richten: cs antwortet mit einem Stillschweigen, das einer Ablehnung gleichkommt. Und wenn die deutsche Regie rung unter der Bedingung der Gegenseitigkeit und unter der Kontrolle einer internationalen Kommission damit unverstanden ist, die gegenwärtig in der Rheinzone stehenden Truppen nicht zu verstärken, so gibt sie keines wegs dic Zusicherung, daß diese Truppen nicht schon jetzt stärker sind als diejenigen, deren Einrücken am 7. Mär; amtlich mitgetcilt worden ist. Somit haben die Vcr- ständigungsbcmühungen der Locarnomächte bei der deut schen Negierung keinerlei Widerhall gefunden. Gegenfragen land sich bereit erklärt, mit jedem seiner Grenznachbarn im Südostcu und Nordwesten unmittelbar über den Abschluß von Nichtnngriffsverträgeu zu verbandeln, so gebt cs nicht davon aus, daß diese Verträge in ein kollek- t i v e s S v st c m eingesügt werden; es gebt noch weniger davon aus, daß den Verträgen Garantien des gegen seitigen Beistandes beigegebcn werden sollen. Dic europäische Sicherheit bildet ei» Ganzes und der Grundsatz der kollektiven Sicherheit gilt nicht nur für einen Teil des Kontinents. Frankreich, das nicht nur auf die Wahrung seiner Freundschaften, sondern auch seiner Verpflichtungen als Völkerbunds- Mitglied bedacht ist, kann keine Regelung der euro päischen Sicherheit in Betracht zicbcn, um derentwillen es sich an der Sicherheit des übrigen Europa desinteressieren müßte. Der Abschluß dcS s r a n z ö s i s ch - s o w f c t r u s s i - ' ch e n P aktcs bat dem Reich den Vorwand geliefert, den es suchte, um sich den Verpflichtungen des Vertrages von Locarno zu entziehen: cs hat dic Drohung gegen seine eigene Sicherbeil gerichteter militärischer Allianzen bcr- ausgestellt; es ist daber merkwürdig, daß es nicht in seinem eigenen Interesse den Ab' 'uß irgendeines Nicht- angrisssvertrages mit der Sowjetunion beabsichtigt. VII. Es ist wahr, daß Deutschland sich bereit erklärt, in den Völkerbund znrückzufcbren. Seitdem Deutsch land Genf verlassen bat, bat die Regierung der Republik unablässig betont, daß die europäische Sicher- beit nuri m R a b in eu de s V ölkerbunde s ver- wirtzichl werden könne: sie wäre also nieln die letzte, die sich über den am 7. März verkündeten Beschluß der Reichs- regicrung freuen würde. Was