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Fernsprecher: WM Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand. Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Retchenbrand, Kaufmann Gmil Winter in Rabenstein und Albin Thtem in Rottluff entgegen, genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 16 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bet öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahmc in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags » Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 8 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. ^ 47 Sonnabend, den 27. November 1915 Höchstpreise siir Kartoffeln im Kleinhandel. Nach Gehör der Prüfungsstelle für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Chemnitz mit Ausschluß der Stadt Limbach werden die Höchstpreise für Kartoffeln im Kleinhandel wie folgt § 1. Der Höchstpreis für Kartoffeln wird für den Zentner im Kleinverkauf festgesetzt: 1. Beim Verkauf durch die Kartoffelerzeuger (Landwirt) auf 3,40 Mk., 2. beim Verkauf durch andere Personen, z. B. durch Kleinhändler, auf 3.86 Mk. Der Preis von 3,40 Mk. (Ziffer 1) gilt für Lieferung ohne Sack und für Barzahlung bei Empfang. Er schließt die Kosten des Transportes bis zum nächsten Güterbahnhof und die Kosten der Verladung ein. In dem Preis von 3,86 Mk. (Ziffer 2) sind sämtliche Unkosten enthalten. 8 2. Als Kleinhandel gilt der Verkauf in Mengen bis zu 10 Zentnern. § 3. Bruchteile von Pfennigen werden nach oben abgerundet. 8 4. Wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. bestraft. 8 5. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Chemnitz, den 11. November 1915. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Vorstehende Höchstpreise werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstande zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 25. November 1915. Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf die eingetretcne kältere Jahreszeit werden die Grundstücksbesitzer bez. deren Stellvertreter auf strenge Einhaltung der Bestimmungen des Regulativs, die Aufrechterhaltung der Ordnung, Reinlichkeit und des Verkehrs auf den Straßen betr., hingewtesen. Insbesondere sind die Besitzer von Grundstücken verpflichtet: 1., bei jedem Schneefall durch Auswerfen des Schnees unmittelbar an ihren Häusern und Grundstücken längs der Straßenfront einen mindestens 1 Meter breiten Fußweg herzustellen und zu unterhalten; 2., bei Frost die an den Dächern oder Dachrinnen von unmittelbar an Straßen und Fußwegen anliegenden Häusern sich bildenden Eiszapfen, sowie den über die Dächer überhängenden Schnee abzustoßen; 3., bet Glätte die Fußwege mit Sand so oft zu bestreuen, als dieses zur Sicherung der Fußgänger erforderlich erscheint, um Ansprüche, welche andernfalls aus der gesetzlichen Hastpf^cht Hergeleitet werden könnten, zu vermeiden; Gleichzeitig wird in Erinnerung gebracht, daß zufolge Anordnung der Kgl. Amtshauptmannschaft Ehemnitz das Fahren mit Ruschelschlitten (das sog. Rodeln) und das Schlittschuhlaufen auf öffent lichen Wegen verboten ist. An Eltern. Pfleger und Erzieher ergeht das Ersuchen, auf ihre Kinder Zuwiderhandlungen gegen die ^vorstehenden Bestimmungen werden nach 8 14 des vorgenannten Regulativs in Verbindung mit 8 366, 10 des Reichsstrafgesetzbuches mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mk. bestraft. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein, am 25. November 1915. * Die Gemeindeoorstande. Viehzählung. Am 1. Dezember dieses Jahres findet eine Viehzählung statt, die sich auf Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Kaninchen erstreckt. Die Zählung selbst erfolgt durch die mit der allgemeinen alljährlichen Konsignation der Pferde und Rinder beauftragten Gemeindebeamten. Es wird ersucht, den Beamten auf Verlangen entsprechende Auskunft zu erteilen. Die Gemeindevorftande zu Reichenbrand, Siegmar. Neustadt, Ravenstein und Rottluff, - am 26. November 1915. Brotkartenausgabe in Reichenbrand. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 6. Dezember 1916 bis 2. Januar 1916 an die Haus- Haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Tonnabend, den 4. Dezember 1915, im hiesigen Rathause > im Meldeamt im Meldeamt und zwar an die Haushaltungen des I Bezirks Brotkartenheft Nr. 1—100 mittags von 12—1 Uhr 101—200 nachm. 1—2 201—300 2—3 U. Bezirks 301—400 12—1 401—500 1-2 601—600 2—3 m. Bezirks 601—700 12—1 701—800 nachm. 1—2 801—900 2—3 IV. Bezirks 901-1000 mittags 12-1 , ^ 1001—1200 nachm. 1-2 i im Sparkassen. / zimmer ^ im Gemeindekassen zimmer Zur Inempfangnahme haben die HaushaltungsvorstSnde oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in BehinderungsfSllen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs- vorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Auherhalb der obengenannten Zeiten werden Brotkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 26. November 1915.Der Gemeindevorstand. Gemüse- rc. Verkauf. Solange der Vorrat reicht, findet Montags nachm, von 2 bis 4 Uhr im hiesigen Freibanklokal der Einzelverkauf von Zucker N lce 28 Pf. Erbsen Vs Icx 60 Pf. Bohnen V, lcx 50 Pf. Kartoffelmehl V» ^8 30 Pf. Kakao bester Güte V, Ke 250 Pf. gerSucherter Speck Vs icx 240 Pf. an die hiesigen vrtseinwohner statt. AbgezShlte» Geld und Sinschl Der Vutterverkaus findet im Buttergeschäft von Paul Hirsch gegen Vorzeigung de» Brotmarkenheste» statt. Die Preise sind folgende: a) für bayrische Butter (wo jetzt nur eine geringe Menge zur Verfügung steht) Vs Pfund 1 Mk. d) skandinavische Molkereidutter V» Pfund 1 Mk. 28 Pf., 1 Pfund 2^Mk^66 Pst Reichenbrand, den 26. November 1915. " .. ist mitzubringen. hier, Hohensteiner Straße 20, 2 Mk. 66 Pfg. Der Gemeindevorstand. Gemeindeabgaben. Am l. Dezember a v. ist der 4. Termin der Gemeindeabgaben und des Schulgeldes fällig. Der Unterzeichnete Gemeindevorstand macht dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelassenen I4tagigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Pfandungsverfahren eingeleitet werden wird. Retchenbrand, am 27. November 1915. Der Gemeindevorstand. Siegmar. Sonnabend, 27. November IS15, nachmittag 2 Uhr — Freibank Siegmar — Verkauf von ungeräuchertem Fettspeck. Preis: Pfund 2 Mk. 20 Pf. Der Tem-Invevorst-nd zn Siegmar. Siegmar. Diejmigen, die die leeren Kartoffelsacke noch nicht abgeliefert haben, wollen dieselben nunmehr umgehend an die Firma Moßig L Thurm hier unter Vorlegung des Empfangscheines zurückgeben. Der Gemeindevorstand zu Siegmar. Bitte! Wir beabsichtigen auch in diesem Jahre, unseren im Felde stehende» wackeren Truppen durch Uebersendung von Liebesgaben, als: Zigarren, Zigaretten, Tabak, Schokolade und Eognac rc. eine Weihnachtsfreude zu bereiten. Zur Erfüllung dieser Ausgabe bedürfen wir erheblicher weiterer Mittel. Wir «enden «ns deshalb hiermit erneut an unsere geehrte Einwohner schaft mit der höflichen Bitte, dieses Liebeswerk durch freiwillige Geldspenden, welche bei der hiesigen Gemeindeverwaltung in Empfang genommen werden, zu fördern, wie das schon bisher in dankenswertester Opserwilligkeit ge schehen ist. Siegmar, am l8. November 1915. Der Kriegsfürsorge-Ausschutz. Klinger, Vorsitzender. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst unberufenen Mannschaften für den Monat Dezember soll Donnerstag» den 2. Dezember d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—250 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 251—500 im hiesigen Rathaus erfolgen. Der Gemelndevorstand zu Rabensteln, am 25. November 1915. Gemüse- re. Verkauf. Zucker «... Vs k§ 28 Pf. Kaffee V« „ 90 „ Reis (nur noch I. Qualität) 1 „ 100 „ „Ochsena" (Extrakt), Ersatz für Fleischbrühe Büchse Vs Pfund Inhalt 100 „ Kartoffelmehl . Vr 30 .. Kakao Vs k§ oder 1 Büchse 220 „ Bohnen Vs 50 „ Erbsen, grün Vs „ 50 „ Fleischkonserven Büchse ca. Vs Inhalt 130 „ durch die Gemeinde Rabenstein erfolgt Donnerstag, den 2. Dezember d. I., nachm. 2—5 Uhr in der Brauerei (Iohs. Esche). Marken werden daselbst an demselben Tage vorm. 10 — 11 Uhr aus- gegebm, um den Andrang zu regeln, und gelten nur für den Tag, an dem sie gelöst sind. Die Marken, Gefäße und abgezähltes Geld sind mitzubringen. Der Gemelndevorstand zu Rabensteln, am 25. November 1915. Bekanntmachung. Am 1. Dezember 1915 ist der 4. Termin der diesjährigen Gemelndeanlagen und der letzte Termin des Schulgeldes fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Anlagen und das Schulgeld zur Bermeldung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis zum 15. Dezember 1915 an die hiesige Gemeindekasse abzuführen sind. Der Gemelndevorstand zu Rabensteln, am 26. November 1915. Brotkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 6. Dezember ISIS bis mit 2. Januar ISIS an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Sonnabend, den 4. Dezember ISIS, nachmittags zu den nachstehenden Zeiten» in Zimmer Nr. L der hiesigen Schule, und zwar an die Haushaltungen des I. Bezirke.: Haus-Nr. 1 bis mit 13, nachmittags 1 Uhr, n . 14 , » 25». V.2 . , m. „ , 26» n n 43». 2 .. rv. „ , 44 v « 520, '/-» . . V. „ : „ 53 „ « «2. s . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- stauen) pünktlich zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderungsfälle» und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsoorstande ausge stellten Berechtigungsscheines. An Kinder werden Brotkarten nicht ausgehändigt. Die Umschläge der abgelaufenen Brotkarten find mitzubringen. Den Hanshaltungsvorständen liegt die Verpflichtung ob. eintretende Veränderungen im PersonenbOande oder in den sonst in Frage kommenden Verhältnissen innerhalb 24 Stunden im Gemeindeamte — Meldeamts-Zimmer — unter Vorlegung der Brothefte und Karten zu melden. Die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungs- vorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Rottluff, am 24. November 1915. Der Gemelndevorstand.