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allerlei praktische Rathschläge, beklagte vielfache Umgehungen der betr. Strafgesetze von Seiten niederer und höherer Grenzbeamten, z. B. durch falsche Zeugnisse, und fügte hinzu: „Ich muß daran erinnern, wie es hier im Hause Leute gibt, die auch gelegentlich des Gesetzes wegen fahr lässiger oder verbrecherischer Einschleppung von Seuchen es für ihre Aufgabe hielten, mehr für die Verbrecherwelt wie für den ehrlichen Mann bei Stellung der Strafgesetze sich zu interessiren; es sind diese Gesetze (Strafen) außerordentlich gemildert worden, so daß sie kaum noch abschreckenden Character haben; wir werden damit noch schwere Erfahrungen machen müssen. für Nossen, Sievenlehn und die Umgegenden für die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das Königl. Gerichtsamt und den Stadtrath zu Wilsdruff. Neunund-reißigster Jahrgang. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Nr. 21. Freitag, den 14. März 1879. l > - > ° 17-- - , > > > Bekanntmachung, die Wahl eines außerordentlichen Mitgliedes des Landes-Medizinal-Collegiums betr. Durch den Tod des Herrn Nr. Rudolf Walther in Freiberg ist die Stelle eines außerordentliche« Mitgliedes des LandeS- Medizinal-CollegiumS sowie bez. des stellvertretenden Borstandes des ärztlichen KreiSvereinsauSfchuffeS erledigt und daher eine Neuwahl erforderlich. Unter Hinweis auf das Regulativ vom 29. Mai 1872 werden daher alle Mitglieder des ärztlichen «KreiSvereinS im Regierungsbezirke Dresden aufgefordert, sich an dieser Wahl zu betheiligen und d'abei die gesetzlich bestimmten Formalitäten genau zu beobachten. Die Stimmzettel sind von den Abstimmenden eigenhändig zu schreiben und entweder mit Vor- und Zunamen unterzeichnet oder auf der Adresse eines geschlossenen Couverts mit der Angabe „Wahlzettel des N. N. zu N. N." versehen bis spätestens Donnerstag, den 1. Mai 1879, Nachmittags S Uhr, portofrei an die F^auzlei der königlichen ^reishauptmannschaft zu Dresden einzusendcn. Alle nach Ablauf dieses Termins eingehenden Stimmzettel bleiben unberücksichtigt und werden uneröffnet vernichtet. Dresden, am 10. März 1879. Der mit der Leitung der Wahl beauftragte Medizinalbeisitzer der Königlichen Kreishauptmannschaft. Medizinalrath vr. Erdmann. Bekanntmachung, die Arbeiterpolizei auf dem Lande betr. Das Königliche Ministerium des Innern hat befunden, daß die in Z 5 flgd. der Verordnung, die Arbeitsbücher und Arbeitskarten für gewerbliche Arbeiter rc. betreffend, vom 15. November 1878, enthaltenen Bestimmungen über die Befugnisse und Obliegenheiten der Gemeinde- Vorstände auf dem hier behandelten Gebiete der Arbeiterpolizei sich lediglich als Erläuterungen und Ergänzungen der Bestimmung in H 15 der Competenzverordnung vom 22. August 1874 darstellen, und daß durch dieselben sonach an der Schlußbestimmung in 8 28 der letzteren Verordnung über die Ausübung jener Befugnisse und Obliegenheiten in dem Bereiche selbstständiger Gutsbezirke und der ihr zu Grunde liegenden Bestimmung in 8 84 der revidirten Landgemeindeordnung etwas nicht geändert worden ist. Ergangener Verordnung gemäß wird den Gemeindevorständen hiesigen Bezirks dies zur Nachachtnng hiermit eröffnet. Meißen, am 7. März 1879. Königliche AmtshlUlptmunnschaft. von Bosse. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte sollen Erbtheilungshalber die zum Nachlasse der verstorbenen Juliane Henriette verw. s'Inus in Hcrzogswalde gehörigen, unter Fol. Nr. 38 und 60 des Grund- und Hypothekcnbuchs für Herzogswalde vormals OberreinSberger Patrimonialaerichtsantheils verzeichneten, auf 3150 Mark gewürderten Grundstücke Montag, den 17. Marz 1879 im Einverständnisse mit den Erben unter den an hiesiger Amtsstelle und im Gasthofe zu Herzogswalde auShängenden Bedingungen meist bietend versteigert werden. Erstchungslustige haben sich daher an gedachtem Tage bis spätestens II Uhr an hiesiger Amtsstelle zum Termine anzugeben und del Weiteren sich zu gewärtigen. Wilsdruff, am 8. Februar 1879. Königliches Gerichtsamt. ' Ur. Gangloss. Friedrich. In das Handelsregister für die Stadt Wilsdruff ist am heutigen Tage Fol. 29 Rubr. III verlautbart worden, daß an Stelle des verstorbenen Lotterie-Collecteurs Herrn Heinrich Uhlemann allhier Herr Heinrich Vdolf Berger, Redacteur hicrselbst, als stellvertretender Kassirer des hiesigen Vorschutzvereins, eingetragene Genossenschaft, gewählt worden ist. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am n. März 1879. vr^Gangloff. Auf Folium 35 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Gerichtsamts sind heute die Firma: Ländlicher Vorschuß verein zu Krögis — Zweigniederlassung desselben in Burkhardtswalde — und als deren Inhaber die Inhaber der Aktien des ländlichen Vor- schußvcreins zu Krögis, welche letztere ein Aetiencapital von 1,800,OM Mark —- in 6000 Stück Actien nach Höhe von je 3M Mark —- repräsentiren, soivie als deren Vertreter Herr Carl Ernst Klopfer, Gutsbesitzer in Schänitz, als Director und Herr Carl Moritz Hörmav«, Gutsbesitzer in Großschirma, als stellvertretender Director, endlich als Procuristen der Gesellschaft 1 ., Herr Louis Schumann in Cölln, jetzt in Drosselgrund, 2 ., Herr Gutsbesitzer Camillo Martins in Zehren, 3 ., Herr Rittergutspachter Friedrich Hermann Ehun in Hirschfeld, 4 ., Herr Friedensrichter Julius Hermann Eckelmann in Althöfchen, 5 ., Herr Gutsbesitzer Gustav Ranft in Schmiedewalde und 6 ., Herr Gutsbesitzer Carl Gotthelf Schmidt in Dittmannsdorf eingetragen worden. Königliches Gcnchtsamt Wilsdruff, am n. März 1879. vr. Gangloff. Tagesgcschichte. Ein bedeutsamer Zwischenfall im Reichstage legt neues Zeug- niß von einer sehr ärgerlichen und gereizten Stimmung ab. Bedeutsam ist der Zwischenfall in Rücksicht auf die betr. Persönlichkeiten, Fürst Bismarck und Lasker, bedeutsam wegen des wiederholten Rückfalles und bedeutsam vielleicht wegen der möglichen Folgen. Der Funken fallen zu viele. Am 8. März wurde u. a. über die Kosten der Maß regeln gegen die Rinderpest und die Mängel des Seuchengesetzes ver handelt. Fürst Bismarck dankte dem Abg. v. Bethmann-Hollweg für