Volltext Seite (XML)
W-chen-latt für Wilsdruf, LharazO, Rossen, SieSenlehu im- die Umgegenden. 8» Mittwoch, den 18. October 1848. XO, Lerantwortlicher Redacteur und Mrleger; Albert Reinhold. von Likser ;-itschrisl krschkini Mittwochs und Sonnabends omc Rummor. Der Preis für de» DNrNhahrganz b,trägt tO Ngr., für welchen dieselbe von der Redaction in WilSdrus, den Agenturen in Tharand, Nossen, und Siebentehn, sowie der vuchdruckerei v°» C. E. Llinkicht und Sohn in Meißen P,-zog-n werden kann. Auch nehmen dieselben Bekanntmachungen aller Ars zur Beförderung an. Die Ncdactivu. Auszug aus dem Protokolle über die Sitzungen der Stadtverordneten zu Nossen. Sitzung vom >2. August 1848. 1) Rathsbeschluß vom 24. Juni d. I. auf die abfällige Erklärung der Hanbold'schen Erben, die Erneuerung und Unterhaltung des Muldensteiges ohnweit der Mittelmühle bcir. Beschluß: Der zustimmenden Rathsresolution für den gegenwärtigen Fall beizutreten, und den Stadirath zu ersuchen, daß er den bciheiligten Bewohnern des betreffenden Etadttheils die Verbindlichkeit zur Erhaltung des Steigs auferlegc und dieselben bei herannahendcr Wassers- gesahr m Zeiten znr Vigllauz aufforderc. L) Rathsbeschluß vom 29. Juli d. I. aus ein Gesuch des Nalhsdieners Peegc, die Erhöhung sei» nes Gehaltes berr. Beschluß: Der beifälligen Rathsresolution beizutreten, zugleich aber auch den Stadtrath um Einschärsung mehrerer Punkte der Dienstlnstruction des Petenten zu ersuchen. 3) Verzeichnis' der im 2. Quartale des l I. vom Sladrrathe ausgestellten Heimalhs-Scheine. Beschluß: Im Mangel Bedenkens die Ratification dem Sladcrathe zurückzumeldcn. 4) Verzeichn,ß derjenigen hiesigen Einwohner, welche außerhalb der Stadt Nossen ihr Heimalhsrecht haben. Beschluß: Dem Stadtverordneten Winkler zur Prüfung und mit Hinblick auf die bezügli chen Bestimmungen des Hcimathsgesetzes §. 16. zur künftigen Berichtscrstattung zu übergeben. 5) Verfügung der Königlichen Kirchen Inspektion vom 30. Ium d. I. die Verwendung der Fuchs'- schen Legatenzinsen bccr. und diesfallsiger Rathsbeschluß. Beschluß: Den Stadtrath zu veranlassen, er möge bei der Schul- und Kirchen-Inspektion beantragen, daß der dermalige Erborger des Fuchs'schen Legats durch den Kirchcnvorsteher zur Gewährung fünfprocentiger Zinsen aufgefordert, im Ablehnungsfälle aber au denselben Kündi gung erlassen werde. Ferner die durch den Kirchenborsteher zu bewirkende Verwendung der Legatenzinsen nur un ter der Bedingung zu genehmigen, daß der Kirchenvorsteher im Einverständnisse mit der Armen- depulatiou handle, und endlich daraus aufmerksam zu machen, daß von dem bis auf 12 Gülden zu erhöhenden Zinserträge alljährlich für 10 Mfl. Luch zu einigen Röcken und Beinkleidern an- gcschafft, der Resi von 2 Mfi. aber zum Ankäufe von Brod verwendet werde. 6) Rathsresolution auf den Antrag des Registrator Poland, die Verabfolgung des von ihm im Jahre 1846 als Hilfsarbeiter bei der Sparkasse liquidieren Honorars. Beschluß: Die stadträlhliche Bewilligung mit der Bedingung zu genchmigen, daß der Pe tent sich nun für völlig abgefunden erachte. Nach beendigter Tagesordnung beschloß man, den Stadtrath zu ersuchen, er möge bei der Hohen Staalsregiernng beantragen, daß bei Einführung der Bezirksgerichte, in Betracht der hiesigen fiscalischen Gebäude und sonstigen localen Verhältnisse auf die Stadl Nossen möglichst Rücksicht genommen werde. - (Beschluß folgt.) Die Wiener Ereignisse. Fast scheint cs vom Schicksal bestimmt zu sein, als ob gegenwärtig das Geschick Oesterreichs und Deutschlands an den Ufern der Donau zur Ent scheidung kommen sollte. Die Jntriguen des öster reichischen Hofes, der hohen Aristokratie und des öster. KriegSmmistcrs Latour hatten dem Croatcn- führer Icllachich in mehren Treffen den Sieg zu verschaffen gewußt über die ungarischen Heerhaufcn, die, von ihren Führern, meist österreichischen Offi zieren, verlassen, rathlos und in Verwirrung aus-