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WmM str WIsdmff Tharandt, Mn, Mraleha aad die Umgegenden Imtsölstt Freitag, den 2ik. April 1892 Bekanntmachung ff-- ht! Dollen E Tagesgeschichte Wortführer, ein Mechaniker, sich solgendermatzen varmachung der gebotenen Hltssmittel aus der Hohe der Zelt Welches Handwerk als solches ist heute noch Hand- zu halten, darf sich nicht wundern, wenn er bei der heutigen wie hier handelt es sich theilweise wenigstens um äußerte: » scheinen sirivatE her Bost«"' gewachsen. Die andauernde Jgnorirung ihrer Wünsche seitens der maßgebenden Kreise, die durch die sozialpolitischen Gesetze gerade für den Mittelstand gesteigerten Lasten und die un günstige Geschäftslage an sich haben arg verstimmt; aber es hieße dem ehrenwerthen Stande Unrecht thun, wenn man be haupten wollte, er habe das Vertrauen, den Muth und die Energie verloren. Hat doch der vor kurzem zu Berlin ver sammelt gewesene Jnnungstag das Gegentheil bewiesen! Wenn Erscheint vüchentlich zweimal u.zwarDienstagS und Freitags. — Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. JnsertionsvreiS 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. Der Stadtrath I'Iolrvi», Brgmstr. ! R°M rselbe eht nM i. err Heinl- rantweb ;en ihn § von von M- sich den«t zur Abb , sich b erm: V c! NM >d mich» Geklagt!--' Sch. b Lchwägel-- der Thb Auf Folium 42 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts sind heute die Firma 8t»«k« «L M««t«ii, Kalkwerk Burkhardtswalde i. S. rind als schluq ^eii ^nbaber die Herren LLoi»««t l^«r<Iiiir»iia 8tr»«k«, Obersteiger und H«ii8 Lritt Otto M»rt«», Kaufmann, Beide daselbst, eingetragen worden. ordberg? Königliches Amtsgericht Wilsdruff, ebenfalls am 25. April 1892. ° ° vi». 8 snglolk Eristenzinteressen, welche durch ein scharfes Vorgehen gegen die Gewerbetreibenden aus den Kreisen des Haustrerthums und der sogenannten Bazars bedroht werden würden. Aber auf der anderen Seite gilt es, vielleicht noch wichtigere Eristenzin teressen zu schützen, dieselben sind in den Reihen der kleinen Kaufleute und Gewerbetreibenden schon längst durch die Miß stände im Wesen der Abzahlungsgeschäfte gefährdet und sie werden dies nun mehr und mehr auch infolge der rücksichts losen Concurrenz des Hausirhandels. Jedenfalls steht zu er warten, daß die maßgebenden Faktoren endlich der Frage, wie sich den Auswüchsen desselben gegenüber Abhilfe schaffen ließe, ebenfalls ernstlich und wohlwollend näher treten, da es hier gilt, hochachtbare gewerbliche Kreise gegen die Uebergriffe seitens einer in ihren Mitteln nicht immer lauteren Concurrenz zu schützen; daß schließlich eine gewisse Beschränkung des Hausir- wesenö auch dem kaufenden Publikum nach verschiedenen Richt ungen hin zu Gute kommen würde, bedarf wohl keiner be sonderen Darlegung. Die „Vernichtung der Kleinbetriebe", der „Ver fall des Handwerks" sind Lieblingsschlagworte der sozialdemokratischen Redner und Zeitungen. Kaum ein Blatt jener Richtung kann man zur Hand nehmen, das nicht Schilderungen des „Vernichtungsprozesses, dem das Hand werk im Kampfe mit Großbetrieben mit Naturnothwendigkeit anheimfalle", enthält. Ist nun auch thatsächlich die Lage des Handwerks, wie des Mittelstandes überhaupt gegenwärtig eine sehr schwierige, so kann doch von einem „naturnothwendigen" Untergang dieses wichtigen Standes nicht die Rede sein. Gerade jetzt weisen verschiedene Anzeichen darauf hin, daß das Hand werk selbst sich energisch zu regen beginnt, um mit Hülfe der konservativen Partei, die sich seiner Nothlage stets mit besonderer Wärme angenommen hat, Wandel zu schaffen und daß die Regierung mit vollem Ernst bemüht ist, dem bedrängten Hand werk zu Hülfe zu kommen und ihm wenigstens den Anfang einer Organisation zu geben. Die Sozialdemokratie hat bei ihrem heuchlerischen Wehegeschrei über die Vernichtung der Kleinbetriebe zweierlei im Auge. Erstens will sie die Unzu friedenheit und die Muthlosigkeit in den Kreisen der Handwerker verstärken und dadurch die „Begeisterung" für die sozial demokratischen Ziele auch in jenen Kreisen Hervorrufen; dann aber will sie die jungen Leute, die etwa Lust haben, ein Hand werk zu erlernen, fernhalten und sie unter die stets mobilen ungelernten Arbeiter einreihen. Zum Theil wird dieses Be streben wohl auch leider von Erfolg begleitet sein; denn der Pessimismus ist in den Kreisen der Kleingewerbetreibenden sehr «Bekanntmachung. terunalü^ In der Zeit vom 2. bis spätestens den 14. nächsten Monats ist das Pachtgeld für Lsmmirnlän-erei, Geschah, Leb- und taaszins bei Vermeidung von 1 Mr 'Grunzen an die Stadtkämmerei zu entrichten. id, aberWilsdruff, am 28. April 1892. I ff" i^wcvcnocu Frage oer ge;eKUHen »L vix Abzahlungsgeschäfte gezeigt haben. Denn dort " inder Reformator mit gesetzlichen Einrichtungen also in einer Handwerkerversammlung zu Köln ein sozialdemo- i kn,. > deren Schutz die betreffenden Gewerbe stehen, kratischer Wortführer, ein Mechaniker, sich folgendermaßen werk? Die Schreiner sind Monteure geworden, welche die in der Fabrik vom Großkapital gefertigten Thüren und Fenster einsetzen. Der Schuhmacher bezieht die fertigen Schäfte, die gestanzten Sohlen und Flecke aus der Fabrik und setzt dieselben nur zusammen. Das Handwerk als solches ist verloren und kann nicht mehr gerettet werden!" so ist dies eine nicht bloS Handwerkerkreisen erkennbare Uebertreibung. „Hier ist offenbar" — so spricht sich die „Allg. Tischler-Zeitung" treffend aus — „der Wunsch der Vater des Gedankens gewesen. Hätte der Unglücksprophet sich etwas mehr in den Werkstätten der selbst ständigen Handwerker umgesehen, so würde er sich bald über zeugt haben, daß er über etwas gesprochen hat, wovon er nichts versteht. Daß dem Handwerk die großkapitalistischen Betriebe, die Handwerksartikel Herstellen, außerordentlich schädlich sind, ist unzeifclhaft, daß dieser Umstand aber den selbstständigen Handwerker veranlassen soll, seine Existenz zu opfern, Fabrik arbeiter und Sozialdemokrat zu werden, ist eine eigenthumliche Logik. Der Herr Mechaniker Reuter hat wohl, so heißt eS in dem erwähnten Fachorgan weiter, übersehen, daß nach und nach auch dem Handwerk für alle Zwecke praktische und billige Maschinen und Kleinmotore zur Verfügung stehen, bei deren richtiger Ausnutzung der Handwerker erfolgreich mit dem Groß betrieb konkurriren kann, denn die im letzteren Betrieb bis zu 40 Proz. verschlingenden sogenannten Generalunkosten fallen beim Kleinbetrieb fort. Wer den Verlauf unserer sozialen Zustände mit offenem Auge und vorurtheilslos verfolgt und sein Urtheil nicht durch die Kassandrarufe der Unglückspropheten trüben läßt, wird sich der Ueberzeugung nicht verschließen können, daß es mit dem Untergang des selbstständigen Hand werks noch seine guten Wege hat, daß vielmehr der groß kapitalistische Betrieb, der sich mit Herstellung handwerksmäßiger Artikel befaßt, seinen Höhepunkt längst überschritten hat, wie das ne zahllosen Bankerotte der Großtischlcreien, Schuh- und Kleiderfabriken rc. auf das schlagendste beweisen. Der sehn liche Wunsch der Umstürzler, die selbstständigen Handwerker bald in ihren Reihen zu sehen, wird niemals in Erfüllung gehen. Wären die Sozialdemokraten in der Lage, beurtheilen zu können, mit welcher Zähigkeit der selbstständige Handwerker an dem Kleinod der Selbstständigkeit festhält, welche Opfer die Zuziehung der Ortsgeistlichen zn den Sitzungen über Berathnng von Armensachen er um und die dem Ortspfarrer zu gebenden Mittheilnngen über die Konfessionen der nen einziehenden Personen betr. Vollen E Nachdem zur Kenntniß der Königlichen Amtshauptmannschaft gelangt ist, daß der Vorschrift in § 76 Abs. 2 der allgemeinen Armenordnung vom 22. Oktober 1840, wonach die geschieh Vrtsgeistljchen stets zu den Sitzungen über Berathung von Armensachen hinzuzuziehen sind, Seiten der Armenbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes nitt allenthalben nachgegangen wird, i, bar si sicht sich die Königliche Amtshauptmannschaft veranlaßt, den genannten Behörden diese Vorschrift mit dem Bemerken in Erinnerung zu bringen, daß diese Sitzungen in der Regel nicht auf ff umaB kinen Sonnabend "oder auf den einem kirchlichen Feiertage vorausgehenden Tag, an welchen die Geistlichen mit der Vorbereitung auf die Predigt besonders beschäftigt sind, anberaumt werden mögen, hheit! ff Da hiernächst auch die Bekanntmachungen der Königlichen Amtshauptmannschaft vom 27. November 1876 und 23. Dezember 1879 betreffs der den Ortspfarrern von den Orts- Hier b dchzrdm über die Konfession der in die Gemeinden neu einziehenden Personen zu gebenden Mittheilung nicht immer gebührend befolgt werden, so wird diese Vorschrift unter gleichzeitigem Hin- Die 'bvkisx 2 unter 3 des Regulatives über das Meldewesen vom 20. Dezember 1878 hiermit anderweit zu gehöriger Nachachtung eingeschärft. Meißen, am 5. April 1892. neldet. § Königliche Amtshanptmannschast. . der reg" _ — er hierfür zu bringen imstande ist, dann würden sie sich diese nichtswürdige Hoffnung als eine trügerische Utopie aus dem Sinne schlagen. Viele Handwerker, welche den heutigen großen Anforderungen nicht gewachsen sind, werden ja naturgemäß unterliegen. Diesen ist selbst mit obligatorischen Innungen und Befähigungsnachweis nicht zu Helsen. Diejenigen Hand werker aber, welche neben gediegenen Fachkenntnissen die noth- wendigen kaufmännischen Eigenschaften besitzen, dabei die ersten geschäftlichen Haupttugenden: Fleiß, Ausdauer, Ehrenhaftigkeit und Nüchternheit, diese Stufenleiter zur Zufriedenheit und zum Wohlstand beachten, brauchen die Flinte nicht ins Korn zu werfen. Sie werden auch bei den heutigen schwierigen Ver hältnissen vorwärts kommen. Wer es allerdings nicht für noth wendig hält, sich von den Fortschritten der Neuzeit durch Halten und Lesen der Fachpresse, durch verständige Prüfung und Nutz barmachung der gebotenen Hilfsmittel auf der Höhe der Aeit n sollte, Ihr M rnst! K KA str die Ugl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. mch, sob^- aale niff FF e und :e sich - Kläg^ der M senbause Reform des Hausirhandels. Die moderne l 8 ^rbefceiheit hat neben ihren anerkannten zahlreichen Segnungen n m wenige zweifellose Uebelstände und Auswüchse ge- nreißen und hierher gehört auch die übermäßige Konkurrenz, Lockvm^I 'e dem kleinen Kaufmann und Gewerbetreibenden durch vor der E Hausirhandel gemacht wird. Seit Jahren ertönen sich r schalt steigernde Klagen des seßhaften kaufmännischen Ge- ender und Kleingewerbes in Landorten, wie in kleinen bis Ltraüelle Mieren Städten über die zunehmende geschäftliche Schädigung alle ff", Kreise durch den Kleinhandel und die sogenannten De- Direktor Vonden. In der That erscheint es am Platze, daß die übreru d°v'"ungen und gesetzgebenden Faktoren ihre Aufmerksamkeit >n d n A-Mich dem Umstande zuwenden, daß die genannten, für den -V ,jOMat doch durchaus nicht unwichtigen Berufsklassen durch die asassen rÄM welche der Hausirhandel gewonnen hat, und durch Stöcken' P .rücksichtslose Art seiner Betreibung, eine empfindliche Endigung erleiden. Es giebt fast keinen einzigen einiger- ° MN«, leicht zu transportirenden Artikel mehr, der dem Pub- u Vwaff v " auf dem Wege des Hausirhandels angeboten würde, Detailreisenden kommen von Jahr zu Jahr häufiger § großen Städten auf die Landorte, um unter An- Endung aller Mittel der Anpreisung sich, resp. ihren Auf- ttstLtt Gebern, Kundschaft zu erwerben. Da mit der Dichtigkeit Eisenbahnnetzes auch der Besuch der größeren Plätze durch der vcrba^, ^ufer aus den kleineren Orten selbst zunimmt, so ver- -n Bob!^>tund verschärft sich hi.rmit nur der Wettbewerb, mit dem vurckaUd ü^zutage der Kaufmann und Kleingewerbetreibende gerade eschmack kleineren Städte und der Landorte zu kämpfen haben, it dabei wie vor gezwungen, der wenigen treu gebliebenen Kund- ^r Kasfts^'^ Auswahl und Beschaffenheit der Waaren möglichst 11 fu bieten, um diesen alten Kundenstamm nicht auch noch « i» klieren, vermögen sie nur in den seltensten Fällen einen essinen Umsatz mit entsprechendem Nutzen zu erzielen und geschäftlichen Klagen der betreffenden Kreise über die ihnen -«11 sind dem Hausirhandel erwachsene Konkurrenz erscheinen daher begreiflich. Diesem Zurückdrängen des kleinstädtischen >ir gratis Abständigen Geschäfts steht indessen ein ausgleichender Nutzen, ür Mk. hieraus für andere Bevölkerungsklassen ergeben könnte, kaum gegenüber, denn der wandernde Händler kann un- besonders preiswürdig verkaufen, und die dem Käufer S. °tene Bequemlichkeit wird häufig durch überflüssige An- Aungen und manche andere Nachtheile für ihn mehr als SV Aus alledem ergiebt sich, daß der Kleinkaufmann D O ff Kleingewerbetreibende namentlich in Prooinzialstädten und ^dorten zweifellos ein gewisses Recht auf Schutz gegenüber ^ lhn bedrängenden Concurrenz des Hausirhandels und der «"reisenden hat. Freilich läßt sich aber nicht verkennen, «^'"schneidende gesetzgeberische Maßregeln gegen die Auö- Hausirhandels auf große Schwierigkeiten stoßen !^°7.^srnd zum Theil dieselben Schwierigkeiten, welche sich - °er seit Jahren schwebenden Frage der gesetzlichen