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Wochenblatt für für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden sür die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen^ ^^Königl^ Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Zweiun-vierzigfter Jahrgang. Erschrinl wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag.) AbonnemcntSpreiS vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer ksste^w Ps. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostet_10 Pf Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags biS Mittag 12 Uhr. Rr. 41. Dienstag, den 23. Mai 1882. " ' Bekanntmachung, das Pfandleihgewerbe betreffend. Die Herren Bürgermeister von Siebenlehn und Wilsdruff sowie diejenigen Herren Geineindevorständc, in deren Gemeinden Pfand- leihqeschäfte sich befinden, werden auf Grund des Gesetzes über das Pfandleihgewerbe vom 21. vorigen Monats und der hierzu unterm gleichen Lage erlassenen Ausführungs-Verordnung (Ges. u. Verordn.-Bl. 1882 S. 97 ff. 100 ff.) hiermit angewiesen, die in ß 5 des Ge setzes und 8 1 der Ausführungs-Verordnung gedachten Pfarrvbücher behufs Prüfung derselben und Genehmigung ihrer Verwendung umgehend anher^mM^ dieselben veranlaßt, darüber, daß bei der Versteigerung verfallener Pfänder den Vorschriften in 8ß 7 und 8 des Gesetzes sowie 8 6 der Ausführungs-Verordnung rücksichtlich des Ortes, der Zeit und der Art der Versteigerung genau nachgegangen werde, strenge Aufsicht zu führen. Die in ß 8 des Gesetzes vorgeschriebene Bekanntmachung -es bevorstehenden Pfandverkaufes hat — wie hierdurch angeordnet wird '— für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Meißen im Meißner Tageblatte, für diejenigen des Amtsgerichtsbezirks Nossen im Anzeiger für Stadt und Amt Nossen, sür diejenigen des Amtsgerichtsbezirks Lommatzsch im Anzeiger für Lommatzsch und Um gegend und für diejenigen des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff im Wochenblatt für Wilsdruff rc. zu erfolgen. Meißen, am 15. Mai 1882. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. Freitag, den SS. Mai d. I., Nachmittags 2Uhr, werden in der Wohnung des Handelsmanns Schuster in Burkhardts walde Tchnittwaaren, als: wollener Stoff, Lama, Futterzeug, Rips, Kattun, ein Stück Blaudruck u. d. m. gegen sofortige Baarzahlung versteigert. Wilsdruff, am 17. Mai 1882. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts. Matthes. — Bekanntmachung die öffentlichen Impfungen und Jmpfreviflonen betr. Nachdem in Gemäßheit der Verordnung, die Ausführung des Reichsimpfgesetzes vom 30. März 1875 betr., von dem für den hiesigen Jmpfbezirk in Pflicht genommenen Jmpfarzte, Herrn vr. msä. Fiedler hier, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisionen bis auf Weiteres auf jede Mittwoch der nächstfolgenden Woche Mittags 1 Uhr in dem hierzu bestimmten Locale, dem Rathhaussaale hier, anberaumt worden sind, so werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der hier aufhältlichen Kinder, a) welche im vorigen Jahre geboren worden sind, d) welche im vorigen Jahre der Jmpfpflicht nicht oder noch nicht gehörig genügt haben und o) welche nach hier gezogen sind und der Jmpfpflicht noch nicht oder nicht gehörig Genüge geleistet haben, sowie ä) derjenigen Schulkinder, welche im Laufe dieses Jahres das 12. Lebensjahr zurücklegen, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, aufgefordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder einer Haftstrafe bis zu drei Tagen, mit ihren impfpflichtigen Kindern in den anberaumten Impf- und Revisionsterminen, zu welchen sie, insoweit sie in den Jmpflisten sich bereits eingetragen befinden, noch be sonders vorgeladen werden, behufs der Impfung und ihrer Controle zu erscheinen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nächzuweisen. Die Unterlassung der Führung der letztgedachten Nachweise ist mit einer Geldstrafe bis zu zwanzig Mark zu bestrafen. Die Impfungen erfolgen unentgeltlich. Wilsdruff, am 19. Mai 1882. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Bei dem schnellen Verlauf, welchen die Verhandlungen in dem Ausschüsse des Reichstags nehmen, welcher die Vorlage auf Ein führung des Tabaksmonopols zu berathen hat und mit großer Majorität eine ablehnende Haltung einnimmt, wird die zweite Lesung im Plenum nicht lange auf sich warten lassen. Dieselbe verspricht höchst interessant zu werden, da der Reichskanzler selbst an der Debatte theil zu nehmen fest entschlossen ist, um das ganze Gewicht seiner Person und seiner Gründe noch einmal für sein neuestes Lieb- lingsprojekt in die Wagschale zu werfen. Soll Fürst Bismarck doch geäußert haben, er werde an diesem Tage im Reichstage erscheinen, »und wenn er sich hineintragen lassen solle." Echstagskommission für die Monopolvorlage beendete am 17. b. die Generaldebatte und lehnte den Antrag auf Diskussion über dre finanziellen Erträgnisse ab, desgleichen den Antrag, vor Be- rathung des ersten Paragraphen die Vorlage im Detail zu berathen. Daraus wurden die Paragraphen 1—28 abgelehnt. Die Kommission gelangte am 19. d. vormittags bis zu deii Strafbestimmuugeu und lehnte alle Paragraphen gegen 4 Stimmen ab. Die Fortschrittspartei hat zur Monopolvorlage folgenden Antrag eingebracht: „Der Reichstag wolle beschließen, zu erklären: 1. daß nach der erst durch Gesetz vom 16. Juli 1879 stattgehabten beträchtlichen Erhöhung der Tabaksteuer jede neue Störung der Tabak industrie durch nochmalige Veränderung der Besteuerungsverhältniffe ausgeschlossen sein muß, und daher die in der Eröffnungsrede vom 27. April eventuell in Aussicht genommene Erhöhung der Tabaksteuer nicht minder unzulässig sein würde, als die Einführung des Tabak monopols; 2. daß die schon vorhandenen und in Zunahme begriffenen Einnahmen bei angemessener Sparsamkeit in allen Zweigen des öffent lichen Haushalts die Mittel darbieten würden, um in der Steuer- und Zollgesetzgebung Härten und Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Fünftausend Flugblätter sozialistischen Inhalts sind von der Berliner Polizei mit Beschlag belegt worden. Zugleich macht der „Staats-Anzeiger" bekannt, daß ein angeblich in der Vereinsdruckerei Zürich-Höttingen gedrucktes Fachblatt „An die Arbeiter Berlins" auf Grund des Sozialistengesetzes verboten worden ist. Zu den Verlusten, welche indirekt durch den Brand der Hygieine- Ausstellung entstanden sind, gehört u. A. auch der nun nur noch als Maculatur zu vsrwerthende Catalog der Ausstellung, im Fischer'schen Verlage zu Kassel erschienen, von welchem an 200,000 Exemplare bereits gedruckt und geheftet waren. Die Zahl der darin enthaltenen und bereits bezahlten Inserate ist eine große. Einzelne Firmen sollen sür Umschlaginserate und erste und letzte Seite enorme Preise gezahlt haben. Da der Catalog nicht zur Publikation gekommen, werden die Jnseratenbeträge alle zurückgezahlt werden müssen, man kann danach den Verlust des Verlegers berechnen. Uebrigens hat der Verwaltungs- rath beschlossen, trotz des Mißgeschickes, welches die Ausstellung be troffen hat, dieselbe doch noch, und zwar im nächsten Jahre stattfinden zu lassen und die nöthigen Vorarbeiten hierzu sofort wieder energisch in die Hand zu nehmen. Aus Franken, 18. Mai. Der Frost in der Nacht vom 16. auf 17. hat über Franken großes Unheil gebracht. Die Aussicht auf eine gesegnete Weinernte ist nahezu vernichtet. Die jungen Triebe an den Weinbergen, welche in weniger geschützter Lage sich befinden, sind vollständig zerstört. Auch für das nächste Jahr ist die Weinernte in Frage gestellt, da es an ausgereiftem Holze fehlen wird. Ueber den Stand der Weinberge in den weinbautreibenden Ge meinden bei Mainz erfährt das „Fr. I.", daß die Aprilfröste im Ganzen nur wenig Schaden angerichtet haben und daß im Uebrigen die Wingerte ganz vorzüglich stehen und vielversprechende Aussichten gewähren. Auch über den Stand der übrigen Feldfrüchte lautet nur Günstiges.