Volltext Seite (XML)
WensttiMMckrAnWr Tageblatt für Kohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Kermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Ursprung, Mittelbach, Kirchberg, Erlbach, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Küttengrund rc. Der .Sohenstein-Ernftthaler" Anzeiger erschein! mit Ausnahme der Sonn- und Festtage täglich abends mit dem Datum des solgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei sreier Lieferung ins Kaus Mk. 1.50, bei Abholung in der Geschäftsstelle Mk. 1.25, durch die Posl bezogen (außer Bestellgeld) Mk.1.50. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Poslanstatten und die Landbriefträger entgegen. Als Eflro- beilage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das .Illustrierte Sonnlagsdlatt'. — Anzetgengedühr für die bgespaltene Korpuszetle oder deren Raum 12 Psg., für auswärts 15 Pfg.: im Reklameteil die Zeile N Pfg. Sämtliche Anzeigen stnden gleichzeitig im .Oberlungwitzer Tageblatt' Aufnahme. Anzeigen-Annahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 11 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erdeftn. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe eingesandter Manuskripte macht sich die Redaktton LiLiLLLLtLLLLLtLiLeLtLtLStLeriLkLerkLerkLkLt-LercLtLSLLLSLiLtLerkrtL nicht verbindlich. sLLkrstLLrstLtiLtLt2t2kLLkücLkreLkücreri-LcrLkLkLt<rcLcrer2LLkrLkrkL!L!L Ns. 49. Fernsprecher M. 151. Sonntag, den 28. Februar 1909. «-sch-M-»- B°h»ftr. s. 36. Jahrgang. kvivkskoG Odvmmlr Keononsir. II Odsmmlr ^«u srbuutt Hoäeroe» u. xsälsxsustss Mor-ttostuuraot um Ll»tro. ^»»«odunk »uorkuonl rorrUxltodsr ütsrs: «IN klÜM I. Ktindniiilii, llttl^lisi! 8p»1nliftli, ftsiliml. ». kue>!«r- Illfsdni sst lkn^ir k«l»nittll,s. In »Uaa Zvr Z»dr«»/alt »u 12—8 ULr, k I» Von » 111^ »d rslvd« io 8pbrI»Iflrrirf»to». UookLvdtrurssvoU ^LIK. XükQ, ^ordvr ?tioktvr der „^Ikvrtnbarx". eine eiu« LrstI1ox»u»8»itatrullx oller soustix« Aou- snsekaü'llvxeii uv IVLsoko nötig but null >Vert uuf solide stosse, gelliexens null geuelimuckvolls ^u»- fükruug legt, verlavxs Preisliste v. ll. Vtüsobefsbrik örlio» SelisIIeiiberM kLemitr. k 1rOMP6t6r86dl0886k6U! rivlotlsueratr 9 ^^ioltsuvrslr. 9 k j xvßftmiil)«!- ävm 2«vtr»Itk«»tvr V kält sieb lleu geekrteu Lesuobero deutevu owp5oiileu. L / Luts Lüeks. — Vorrügl. xoxü. Lisrs. 2 ttaeliuobtuvgsvall ( k. k'ürrvllsedon. ( H S1SS. ( 8ed«Itksrss' 2^8ostop8tt8r »^1» ^ol(8 äudaüea 81rLS3o2. 1oksnnls»1r. psi-Ivri-» unck I. Llsg« 2psrisI-Au»oliank ä»r baakrenommisrtan Lekultttviss-Lior«. knsrkannt xutv Küebv »u kleinen ?rel»en. 21U»rä- onä VsrslwiilLmsr. Uocbuebtuvgsvolt p»ul Sekmlät. Dit diesjährige Musteruug der Militärpflichtige» der Stadt Hohenstein-Ernstthal findet i>n LogenhauS zu Oberlungwitz statt und zwar Haden sich zu stellen: Mittwoch, den 17 März LSOS, früh 1-8 Uhr die Mannschaften aus den Jahrgängen >887 und 1888 und die Mannschaften älterer Jahrgänge; Donnerstag, den 18. März 1SOS, früh ' >8 Uhr die Mannschaften aut dem Jahrgange >889. Alle in Hohenstein-Ernstthal aufhältlichen Militärpflichtigen werden angewiesen, zu den festgesetzten Zeiten an dem dezeichnelen Orte persönlich in reinlichem und nüchternem Zustande vor der Königlichen Ersatz Kommission sich einzustellen. Wer zu spät, betrunken oder in schmutzigem Zustande zum Musterungstermine erscheint, hat eine Geldstrafe von IO Mark oder eine Haststrase von 2 Tagen zu erwarten. Außerdem können ihm von den Ersatzbehvrden die Vorteile der Losung entzogen werden. Im übrigen wird noch folgende« bemerkt : 1 .) Durch Krankheit am Erscheinen im MusierungSterminc behinderte Militärpflichtige haben ei» ärztliche« und, sofern der ankstellendc Arzt nicht amtliche Eigenschaft hat, von der Polizeibehörde beglaubigtes Zeugnis beim Zivilvorsitzenden der Königlichen Ersatz Kommission zu Glauchau einzureichcn. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel cc. können aus Grund eines derartigen Zeugnisse« von der Gestellung überbaupt befreit werden. 2 .) Jeder Militärpflichtige kann sich im MustcrungStermine freiwillig zu zwei-, drei- oder vier-, bei der Marine auch zu fünf- oder sechrjährigem Dienste melden, ohne daß ihm hieraus ein besondere« Recht aus die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst, nach einer Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums sollen jedoch die Wünsche solcher Militärpflichtigen, bei einer bestimmten Truppe, für welche der hiesige Bezirk aushebt, eingestellt zu iverden, nach Möglichkeit Berücksichtigung finden. Werden die Wünsche erst im Aushebungsterininc angebracht, so kann auf chre Berücksichtigung nicht gerechnet werden Wer sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Kavallerie verpflichtet und dieser Verpflichtung nachgekommen ist, braucht in der Landwehr ersten Aufgebots nur drei, anstatt fünf Jahre zu dienen. Durch diese freiwillige Meldung verzichtet der Militärpflichtige aus die Vorteile der Losnummer und gelangt in erster Linie zur Aushebung. Militärpflichtige, welche sich freiwillig zum Dieustcintritt melden wollen, haben, wenn sie noch minderjährig sind, die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters oder eine obrigkeitliche Bescheinigung darüber vorzulegen, daß die Familie der Hilse des Militärpflichtigen entbehren kann. Diese Au«weisc sind bei der Musterung, jedenfalls aber noch vor der Losung, abzugeben. 3 .) Diejenigen Militärpflichtigen, welche bei der Musterung als tauglich zum Militärdienst befunden werden, werden daraus aufmerksam gemacht, daß die von der Königlichen Ersatzkommission ausgesprochene und im Losungsschein vermerkte Entscheidung über die Truppengattung, zu welcher sie bestimmt worden sind, nicht endgültig ist, sondern daß die entscheidende Bestimmung darüber erst von der Königlichen Ober Ersatzkommisfion getroffen wird. 4 .) Etwaige Zurückstellung-anträge wegen bürgerlicher Verhältnisse können gemäß 2 63, 7 der Wehrordnung nur dann berücksichtigt werden, wenn die Beteiligten solche vor dem Musteningsgeschäste oder spätestens bei Gelegenheit desselben anbrmgen. Spätere Reklamationen können nur dann Berücksichtigung stnden, wenn die Veranlassung zu den selben erst nach Beendigung des MusterungsgeschäslS entstanden ist b.) Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten spätestens im Muherungsterminc drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein amtliche? Protokoll über deren Abhörung oder ein Zeugnis eines beamteten (Bezirks-, Gerichts-, Polizei oder Armen-) Arztes bcizubringen. 6 .) Gestellungspflichtige, die auf einem oder beide» Augen nicht gut sehen können und de-halb Augengläser (Brille oder Klemmer) tragen, haben zur leichteren und sicheren Ermittelung der Sehschärfe ihre Augengläser zum Musterungstermiue mitznbringe«. Die Losung der Mannschaften der laufenden Altersklasse wird für den NushedungSbezirk Hohenstein-Ernstthal im Logenhau? zu Oberlungwitz Freitag, den 16 März 1606, früh 8 Uhr vorgenommen. Das Erscheine» im Losungstcrmine bleibt ,edem Militärpflichtigen überlasse». Durch das Ausbleiben in diesen! Termine entstehen aber keine Nachteile, es wird vielmehr für die nicht Er schienenen durch ein Mitglied der Ersatzkommission gelost Hohenstein-Ernstthal, am 25. Februar >909. Der Siadtrat. > 5. öffentliche Stadtverordueteu-Sitzuug Dienstag, den 2. März 1909, abends 8 Uhr im SitzungAsaalr de» Nathause». Hoheuftein-Ernstthal, am 27. Februar 1909. Herm. Schellenberger, stellv. Stadtverordneten-Vorstcher. Tagesordnung: l. Arealvcrkauf in der Karlstraße 2. Arealankaus und Straßenregulierung in der Friedhosstraße. 3. Nachverwilligung zu AuSg. Ans. 6 der Baukasse. 4. Gründung einer Holzspalterei 5. Beseitigung des sog. BeamtenfünstelS bei den Schul und Kirchenanlage«. 6. Kenntnisnahme Hieraus: Geheime Sitzung. In der letzten Zeit ist wiederholt Asche aus de» öffentlichen Wegen in einer Weise abgelagert worden, die erkennen ließ, daß die Betreffenden nicht streuen, sondern sich lediglich der Asche entledige» wollte». Ebenso sind in letzter Zeit wiederum häufig die Fußwege mit Hand- und Kinderwagen befahren worden. Weitere Zuwiderhandlungen der vorbezeichnete» An werden unnachfichlkch bestraft werden Hohenstein-Ernstthal, den 27. Februar 1909. Der Stabtrat. In der letzte» Zeit sind mchnach die an de» städtischen Piakattaseln angebrachten Anschläge be schädigt worden. Es wird daraus hingewiesen, daß nach 5 der Bestimmungen über das Anbringen von Plakaten voi» 14 August 1908, das Beschädigen, Beschmutzen oder sonstige Verunstalten der städtischen Plakat- tafeln und der daselbst angebrachten Plakate mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Hast bi« zu 14 Tage» bestraft wird, soweit nicht allgemeine strafrechtliche Vorschriften Anwendung zu finde» haben. Hohenstein-Ernstthal, am 27. Februar 1909. Der Stadtrat. Die iii Oberlungwitz wohnhafte» Militärpflichtigen iverden hiermit beordert, zur Ver- meidung vo» Strafe nach Z 26, 7 der Wehrordnung zur Musterung pünktlich, nüchtern und rein im „Logenhaus" zu erscheinen und zwar Montag, den 1^ März 1606, früh '>.8 Uhr die Mannschaften des Jahrganges >887, deren Familiennamen mit —ansangen und Dienstag, den 16. März 1606, früh 1*8 Uhr die übrige» Mminschaften. Durch .Krankheit behinderte Militärpflichtige haben ein ort-behördlich be glaubigtes ärztliches Zeugnis einznreichen. Die Losung findet am 19. März früh 8 Uhr im Lvgenhause statt. Das Erschemen »n Losung« termin bleibt jedem Militärpflichtigen überlassen, da durch das Ausbleiben keine Nachteile entstehen. Jeder Militärpflichtige kann sich im Mnsterungstermine freiwillig zu 2-, 3- oder -jährigem Dienst nielde», wozu für Minderjährige die Einwilligung des Baler« oder Vormundes und ein ort-behördliche« Führungszeugnis bcizubringen ist Diejenigen, die sich freiwillig zu 4jährigem aktiven Dienst bei der Kavallerie verpflichten und dieser Verpflichtung nachgekonnnen sind, haben in der Landwehr ersten Aufgebot« nur drei, anstatt fünf Jahre zu dienen. Zurückstellungsanträge wegen bürgerlicher Verhältnisse werden berücksichtigt, wenn sie vor oder spätestens bei der Musterung gestellt werden Spätere Reklamationen können nur dann berücksichtigt werden, wenn die Veranlassung hierzu erst nach der Musterung entstanden ist Die Beteiligten find be rechtigt, ihre Anträge durch behördlich beglaubigte Urkunden, durch Zeugen oder Sachverständige zu unter stützen Außerdem hat die Person, für die reklamiert worden ist, sich persönlich der Ersatzbehördc vorzu stellen oder ein von einem beamteten Arzt au«gestelltcS Zeugnis beizubringen. Militärpflichtige, die an Epilepsie zu leide» behaupten, haben ebenfalls aus eigene Kosten ein Zeugnis eins- beamteten Arztes zur Musterung cmzurcichcn oder drei glaubhafte Zeugen zu stellen und die Militärpflichtigen, die wegen «ugenschwäche vrille oder Nlewmer tragen, haben diese zur leichteren und sicheren Feststellung der Sehschärfe zur Musterung mttzubringen. Oberlungwitz, am 27. Februar 1!»O9. Der Gemeiudevorstaud.