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Weitzeritz-Jeilung Mgeszeilmg Mö Anzeiger sür DiMMswaWes Schmieöeberg N.R VVS4H4444444444444444444444444444444444444444444444 »444444444 Dierleljährlich ^MK.ohnrZw» ..^.?' iraoen. — Einzelne Nummer» ' Pf. — Fernsprecher: Amt Dippoldiswalde Nr. 3. Nemelndeverbands-Girokonto Nr. 3. — VMesM- Konto: Dresden 12548. v««..« ,^>«»«> «ellesle Zeitung des Bezirks Meles Blatt rnlhäl! die amMchen GekannimachnMW -er Amlshauplmannschasl, des AmlsgerWis und des Sladlrals zu Dippoldiswalde > zMWkmcmnfcha»t M>^ im mEde« »«8 tE 'k ! Behörden) die Zeil- ^HVa. - LUvkmdtE, Z Aekiamen^lpPfa. ,,,,,,» BsMmlwoMcher MbaLleM: Paul Zehne. — Dmck und Verlag r Lark Zehne in MpysMswawe. Nr. 186 Freitag den 11. August 1922 rSSMMlNLÄi 88. Jahrgang Mlicht MmtmchiU. Ernte 1922 Gemäs; dem Neichsgesetz über die Regelung des Verkehrs mit Getreide aus der Ernte 1922 vom 4. Juli I922 — Neichs- gesetzblatt S. 549 — wird bestimmt: 8 l. Für den Bedarf der versorgungsberechtigten Be völkerung sind im Wirtschaftsjahr 1922'23 aus dem Jnlaude 2'/r Millionen Tonnen Getreide im Wege der Umlage auf zubringen. Die Ilmlage ist zu einem Drittel bis znm 31. Oktober 1922, zu einem weiteren Drittel bis zum 15. Ja nuar 1923 und Nlit dem letzten Drittel bis zum 28. Fe bruar 1923 au die Reichsgetreidestelle zu liefern. § 2. Das im Kommunalverband Dippoldiswalde auf zubringende Umlagesoll wird nach den im Gesetz vom 4. Juli 1922 sesigelegicn Grundsätzen und den Ausführungs- Vorschriften des Wirtschastsministcriums vom 21. Juli 1922 — Sächsische Staatszeitung vom 23. Juli 1922 — auf die Gemeinden verteilt und der auf jede Gemeinde entfallende Teil den Ortsbehörden durch besondere schriftliche Auflage bekanntgegcben. Hierbei erfolgt gleichzeitig Mitteilung über die einschlagcnden gesetzlichen Bestimmungen. Das Umlagesoll kann durch Lieferung von Brotgetreide (Roggen, Weizen, Spelz, Dinkel, Fesen, Emer und Einkorn), Gerste oder Hafer erfüllt werden; Lieferungen von Hafer, soweit es sich nicht um sclbstgebauten Hafer aus Höhenlagen über 400 m handelt, werden nur zu drei Fünfteln auf die Umlage angerechnet. Nach näherer Bestimmung der Reichs- getreidestclle kann auch Geinenge, das lediglich aus Brot getreide und Gerste besteht, geliefert werden. h § 3. Die Erzeuger haften der Gemeinde und dem Kom munalverband als Eesamtgläubiger, die Gemeinden der zu ständigen Amtrhauptmannschaft und dem Lande als Gesamt gläubiger für die rechtzeitige Erfüllung des Liefersolls. Sie haben für nicht rechtzeitig geliefertes Getreide Ersatz zu leisten. Als Ersatz gilt der Betrag, der dem Unterschiede zwischen dem Umlagcprcis sür Weizen im Kommunalvcrband Dip poldiswalde und den, Preise sür ausländischen Weizen zuzüg lich eines Zuschlages von einem Viertel des letztgenannten Preises entspricht. Als Preis sür ausländischen Weizen ist der Preis zugrunde zu legen, den die Reichsgetreidestelle für den Liefermonat nach näherer Bestimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft auf Grund der Weltmarktpreise sür Weizen im Vormonat bekannt gibt. 8 4. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung des Umlagegetreides kann der Kommunalverband Getreide und daraus hergestellte Erzeugnisse bis zur Höhe der zu liefernden Menge enteignen. Auf Antrag der Reichsgetreidestelle, der obersten Landesbehörde oder der von dieser bestimmten Stelle ist er dazu verpflichtet. Für das enteignete Getreide ist ein Uebernahmepreis zu zahlen in Höhe der Hälfte des Umlagepreises. § 5. Bei der Errechnung der Umlage für jeden land wirtschaftlichen Betrieb wird die Zahl der Selbstversorger und der Deputatberechtigten berücksichtigt. Selbstversorger und Deputatberechtigte scheiden aus der planmäßigen Versorgung jder Bevölkerung mit Brot und Mehl aus.s 8 6. Für das^erstehDrittel dessUmlagegetrcides sind nach § 50 des Gesetzes den-Erzeugern, folgende Preise zu zahlen: pir die Tonne Roggen . . . 6900 M. - für die Tonne Weizen, Spelz, (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn . . A. . . 7400 M. M die Tonne Gerste . . . 6700 M. ^7' für die Tonne Hafer. . .M . . 6600 M. Für das zweite und dritte Drittel der Umlage werden die Preise von der Neichsregicrung nach den im Gesetz vorgesehenen Bestimmungen besonders festgesetzt. Die Preise gellen sür Getreide von mindestens mittlerer ! Art und Güte. Als Getreide von mindestens mittlerer Art j und Güte gilt Getreide nur, wenn die Feuchtigkeit bei Lieferungen vor dem 1. Oktober 1922 — 19v. H. und bei Lieferungen vom 1. Oktober 1922 an — 17 v. H. nicht über steigt, und wenn es gut und gesund ist, auch hinsichtlich seiner sonstigen Eigenschaften der Durchschnittsbeschaffenheit der ' betreffenden Eetreideärt in der Abladegegend entspricht. Für i die Bewertung des Getreides ist seine Beschaffenheit bei der ! Ankunft an den von dem Erwerber bezeichneten Bestimmungs- ' orte maßgebend. Der Preis für zusammengewachsenes Ge- i menge richtet sich nach der Art des Getreides .und seiner ' Zusammensetzung. ' Die Preise schließen die Kosten der Beförderung bis zur Verladestelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, sowie die Kosten des Ein ladens daselbst ein. Bei Ablieferung mittels Fuhre ist der Fuhrlohn einbegriffen. Die Preise gelten für Lieferung ohne Sack. Die näheren Bestimmungen für leihweise Ueberlassmig von Säcken, ins besondere über die Leihgebühren und über die Preise der Säcke, trifft die Reichsgetreidestelle jeweils durch Veröffentlichung im Deutschen Neichsanzeiger. Stellt der Verkäufer Säcke nur bis zur Verladestelle des Ortes, von dem die Ware mit der Bahn oder zu Wasser versandt wird, zur Verfügung, so darf hierfür eine Leihgebühr nicht berechnet werden. Die Preise gelten sür Barzahlung binnen 15 Tagen nach Ablieferung. Wird der Kaufpreis länger gestundet, so dürfen bis zu 2 v. H. Jahreszinsen über Reichsbankdiskont zuge schlagen werden. 8 7- Brotgetreide, auch gequetscht, geschroten oder sonst zerkeinert sowie Mehl aus Brotgetreide darf nicht verfüttert oder zur Bereitung von Futtermitteln verwendet werden. Für Brotgetreide und Mehl, die zur menschlichen Ernährung nicht geeignet sind, können Ausnahmen zugelassen werden. 8 8. Wegen der in Frage kommenden Strafbestimmungen wird auf 8 49 des Neichsgesetzes verwiesen. Dippoldiswalde, am 5. August 1922. Der Kommunalverband. OerMcheß imd Sächsisches Dippoldiswalde. Verregneter Sommer. Es ist nichts daran zu ändern: der diesjährige Sommer ist verregnet, nicht total, aber von Mitte Juli ab, mit Beginn des Hoch sommers, also gerade, wo die großen Ferien ihren Anfang nahmen. Und die armen Sommerfrischler, die auf diese Zeit ihrer Erholung angewiesen waren, sind arg hereingefallen. Bereits am 7. Mai war darauf hingewiesen worden, daß auf einen kalten Winter mit größerer Wahrscheinlichkeit ein kühler und dann meist auch verregneter Sommer folgt, als ein warmer. Die Wahrscheinlichkeit beträgt 8:10 und war auch für dieses Jahr gegeben. Es ist seiner aber auch be kannt, daß die Natur die Extreme liebt. So hatten wir 1911 den berühmten trockenen und heißen Sommer, im Jahre 1912 einen verregneten Sommer. Und als zweites Beispiel; der vorjährige heiße und trockene Sommer und der diesjährige kühle, verregnete. Es kommt hinzu, daß wir in diesem Frühjahr und der ersten Hälfte des meteorologischen Sommers (bis Mitte Juli) unter dem Zeichen von Trocken heit zu leiden hatten, so daß schon hierdurch eine große Wahr scheinlichkeit gegeben war, daß nunmehr in der Folgezeit ein Ausgleich kommen würde. In jedem verregneten Sommer kommen einzelne schöne, warme Tage vor, so auch in diesem Jahre, und cs ist ein alter Erfahrungssatz, daß verregnete Sommer in der Regel bis Mitte August dauern, dann folgt meist eine Periode von acht bis zehn schönen Tagen und erst die letzten Augusttage lassen im langjährigen Mittel eine auffällige Temperaturabnahme erkennen das erste Zeichen des nahenden Herbstes. — Die Nonnengefahr ist nicht zu unterschätzen. Von einem hiesigen Einwohner wurde am Dienstag abend ein kleiner Waldstreifen der Heide abgegangen, dabei wurden aber nur 5 Stück Nonnen angetrosfen, den nächsten Tag aber auf derselben Waldfläche über 200 Stück unschädlich gemacht. — Wie wir hören, werden heute Donnerstag unter Beihilfe von Schulkindern die umliegenden Wälder nach Nonnen abgesucht. Dippoldiswalde. Für den Kirchgemeindeabend, der an läßlich des 400 jährigen Gedenktages der ersten Drucklegung des durch Luther übersetzten Neuen Testamentes am 20. oder 21. September gehalten werden soll, ist geplant, eine Ausstellung alter Bibeln, Andachtsbücher und sonstiger religiöser Schriften zu veranstalten. Wer im Be sitze von solchen Büchern ist, wird gebeten, Superintendent Michael davon Mitteilung zu machen bez. sie ihm zur Ein sichtnahme zu geben. — Nächsten Sonntag den 13. d. Mts. soll mit den Kindern, die den Kindergoktesdienst besuchen, an Stelle eines Ausfluges ein Spielnachmittag auf der Aue gehalten werden. Zunächst findet um 2 Ahr Kindergottes dienst für beide Abteilungen nach Gruppen stakt. Da die meisten Eltern das Gruppenunkerrichten durch Helferinnen noch gar nicht kennen, wird es sicher manchen sehr lieb sein, einmal einen Einblick in diese Einrichtung, die ja ander wärts schon seit Jahrzehnten besteht und sich trefflich be währt hat, zu nehmen. Auch den Kindern würden die Eltern eine Freude machen, wenn sie am Gottesdienst teil nehmen. Nach dem Kindergoktesdienst soll es nach der Aus gehen, um im Schützenhaus Kaffee zu trinken und dann fröhlich zu spielen, vorausgesetzt daß gutes Wetter ist. — Die Tharandt—Freiberger Linie ist am 11. August 1862 dem Verkehr übergeben worden, steht also 60 Jahrs im Betriebe. Die Notwendigkeit des Anschlusses der Stadt Freiberg an das Eisenbahnnetz, ebenso die. Erweiterung des! Absatzgebietes des Kohlenbergbaues im Plauenschen Grunds und die Hebung des Freiberger Bergbaues drängten immer § mehr zur Fortführung der Albertsbahn von Tharandt nach > Freiberg. Diese wurde zunächst von der damaligen Stände versammlung abgelehnk. Ein von der Skaatsregierung er- ! neut im Jahre 1838 vorgelegtes Projekt wurde von den ! Ständen am 22. Juli 1858 genehmigt, der Weg führte durch ! das Weißeritz- und Seerenbachtal, als den kürzesten und billigsten. Am 13. September 1859 begann der Bau; mit Rücksicht darauf, daß die Linie sich zu einer wichtigen Durch gangslinie später ausgestalten werde, wurde die Bahn zwei gleisig angelegt. Eine Fortsetzung von Freiberg über Oederan zum Anschluß an die Chemnitz—Annaberger Bahn bei Flöha wurde zu Beginn des Jahres 1866 in Angriff genommen, durch die Kriegsereignisse jedoch verzögert, sodaßj erst am 1. März 1869 die Inbetriebnahme erfolgen konnte. Die zwischen Chemnitz—Flöha gelegene Strecke, die ein gleisig war, wurde zu einer zweigleisigen umgebaut. Eine Verbindung der Gebiete der beiden Staakseisenbahn- direktionen in Dresden und Leipzig war nunmehr geschaffen, die Folge war eine Vereinigung der beiden Verwaltungen, am 1. Juli 1869 wurde die Generaldirekkion der Staaks- bahnen mit dem Sitze in Dresden errichtet. — In Leipzig sollte am Sonntag ein großes Fußball- wettspiel bürgerlicher Sportfreunde stattfinden. Es handelte sich um die Entscheidung zwischen Hamburg und Nürnberg. Hierbei hat ein Teil der Zuschauer ein recht — merkwürdiges Betragen an den Tag gelegt. Die „A L.Z." schreibt darüber u. a.: In breiter Front durchbrach die Menge die sie von der Läuser bahn trennenden Schranken, überflutete hier und da den Erd- streifen der Wettläufer und brach sich am grünen Rasen des Spielplatzes, so den Inhabern der Sitzplätze an der Schranke die Aussicht versperrend. Umsonst alle Bemühungen der Auf seher, Sicherhcitsorgane und der blauweißen VfBer! Wenn es irgendwo gelungen war, die Massen in ihre Schranken zurückzudrängen, fluteten sie an anderen Stellen desto kräftiger vor. Mit der Ruhe war es zu Ende. Lärmen und Johlen brauste aus den Tausenden von Fußballenthusiasten empor zur Tribüne. Der Funktionäre des VfB. bemächtigte sich all mählich eine gelinde Erregung. Das Spiel der Jungmann schaften mußte wegen der selbst das Innere des Fußballplatzes nicht stets freilassenden, nicht mehr zu zügelnden Volksmenge ab und zu unterbrochen werden. Die Massen benahmen sich immer ungebärdiger. Die überhandnehmende Begeisterung brach sich schließlich im Werfen von Steinen und Flaschen Bahn. Der ästhetische Eindruck der zweiten Mittagsstunde verlor sich mehr und mehr. Die Menge füllte allenthalben die Läuser bahn und ließ sich am Rande des Spielplatzes, aller Ueber- redungskünste ungeachtet, häuslich nieder. Schließlich verzweifelte die Leitung, der, trotz herbeigeeilter Sipo, auch nicht Sicher- heitsorgane in genügender Anzahl zur Verfügung standen, den status quo ante wiederherzustellen und beließ die Eindring linge auf ihren eroberten Plätzen. Als eine Propaganda für den Fußballsport konnte dieser „Meisterschaftskampf" wahrlich nicht bezeichnet werden, und die Menge, die zuerst mit Inter esse, ja mit Begeisterung dem Spiel gefolgt war, brach schließ lich in laute Entrüstungsrufe aus. Wer von den Zuschauern sich noch ästhetisches Empfinden bewahrt hatte, atmete auf, als, nachdem nur noch sieben spielfähige Nürnberger vorhanden waren, das Treffen abgebrochen wurde. Altenberg. Der Stadtgemeinderat beschloß, daß Aus hängen schwarz-weiß-roter Fahnen sowie jede andre öffent liche Darstellung dieser Farbe zu verbieten. Rabenau hat an Unilagetreide 164 Doppelzentner abzu- liefern, Coßmannsdorf 114, Kleinölsa 112, Lübau 437 Doppel zentner. ^2^,^ , Klingenberg hat an Umlagegetreide 536, Dorfhain 604 Doppelzentner abzuliefern. Burgstädt. Eine Anzahl hier zu Besuch weilende Deutsch- Amerikaner errichteten für wohltätige Zwecke Stiftungen von 1000 bis 20 000 Mark. Remse. Festgenommen wurde der nach Verübung von Veruntreuungen in Höhe von 30 000 Mark flüchtig ge wordene Buchhalter L. vom hiesigen Rittergut. Bad Brambach. Nach einem Beschlusse des Mini steriums des Innern führt die Gemeinde Brambach künftig den Namen «Bad Brambach'.