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1898 «. Vorsitzender. Dienstag, den 13. Dezember 1898, Vormittags 10 Uhr, sollen im Hofe des hies. König!. Amtsgerichts 1 Couliffentisch, i Vertieo, 1 Glasschrauk, 1 Fatz Sherry «nd 1 Fatz Madeira Hegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Bischofswerda, den 9. Dezember 1898. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts daselbst. Saupe Mittwoch, den 14. Dezember 1898, Vormittags 11 Uhr, sollen in Großharthau (Versammlungsort: Gastwirthschaft von Lehmann daselbst) , , 1 Kuh und V« Leutner Kartoffeln, sowie desselben TageS Mittags 12 Uhr ebendaselbst: (Versammlungsort: Gastwirthschaft von Klinger) L Fahrrad Hegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Bischofswerda, den 9. Dezember 1898. Der Gerichtsvollzieher des Königl. Amtsgerichts daselbst. — Saupe. Ein größerer ««IchtovlwmE ist in den Expeditionsräumen des Königlichen Amtsgericht- allhier gesunden und anher abgeliefert Der Verlustträger wird hiermit veranlaßt, seine Ansprüche hier geltend zu machen und nachzuweisen. Bischofswerda, den 7. Dezember 1898. Der Stadtrath. »w Lauge. Die Generalversammlung der Ortskrankenkaffe zu Groß- und Kleindrebnitz findet Sonntag, »«« 18. Dezember » A., Abends 8 Mr, R» IntaalU»» statt, wozu alle stimmberechtigten Kaffenmitglieder hiermit eingeladen werden. Tagesordnung: 1) Wahl dreier RechnungSrrvlsoren. 2) Neuwahl des GrsammtvorstaudeS. 3) Allgemeines. Großdrebnitz, denS. Dezember 1898. , S-rafpr-chft-ll- »w. «. Bestellungen werden bei allen Postanstalten de« deutschen Reiche«, für Bischostwerda und Umgegend bei unseren Zettung-botm, sowie in der Exprd. d. Bl. angenommen. DrotuudfllufgtPfte» Sah»,a«D. Zwangsinnung für das Maurer-, Zimmerer- uud Dachdecker-Handwerk betreffend. Bon einer Anzahl Gewerbtreibender in Riederneukirch, Obarueukirch allrr Antheile, Niuaenhm« beid. Anth., Steiutgtwol»-« Hors, Lautewalde, Weis«, Diehme«, Naundorf, WehrSdorf, WMHe«, Dretschen ArnSdors, Grmtzig und Nieder- mrd Obrr» ^putzkau ist beantragt worden, anzuordnen, daß innerhalb des Bezirks der obengenannten Gemeinden sämmtliche Gewerbtreibende, welche das Maurer», Zimmerer- und Dachdecker-Handwerk auSübrn, der in Neukirch zu errichtenden ZwangS-Jnnung für diese Handwerke angehören müssen. Bon der Kreishauptmannschaft zu Bautzen mit der kommissarischen Vorbereitung der Entschließung derselben beauftragt, mache ich hierdurch bekannt, daß die Aeußcrungen für oder gegen die Errichtung dieser Zwangsinnung schriftlich oder mündlich in der Zeit vom 9. bis mit 23. Dezember 1898 bei mir abzugeben sind. Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeitraumes werktäglich von 8 bis 12 Uhr vorm. und 2—6 Uhr nachm., Sonnabends von 8 Uhr vorm. bis 2 Uhr nachm. in den Diensträumen der Königlichen Amt-Hauptmannschaft erfolgen. Ich fordere hierdurch alle Handwerker, welche im Bezirke der genannten Gemeinden da- Maurer-, Zimmerer- und Dachdecker-Handwerk betreiben, zur Abgabe ihrer Aeußerung mit dem Bemerken auf, daß nur solche Erklärung, welche erkennen lassen, ob der Erklärende der Errichtung der Zwangsinnung zustimmt oder nicht, gültig sind und daß nach Ablauf des obigen Zeitpunktes eingehende Aeußerungen unberücksichtigt bleiben. Bautzen, am 8. Dezember 1898. Der Kommissar. Rr. 2273 4.. Arhr. von Oer, RegierungS-Rath. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, Dien«ta»«, Dom»««»«« und Gormaden»«, and kostet einschließlich der Sonnabend« erscheinenden.belle tristische« Beilage« virrteljöhrlich 1 Mark SO Ps. Nummer der ZeitungSpreiSliste S338. AnferM*, welch« In diesem Blatte die weitest« Verbreit»«» swden, werde» bi« Montag, Mittwoch und Arettag früh S Uhr angenommen und kostet die »reigespalt«« LorpuSzeile 10 Pf-, unter „«naesandt« 20 Pf. «Ängst« Jnseratrnbetrag 2S Pf. — Einzeln« Nummer 10 Pf. Bückereie« und Konditoreien betr. ... . . Auf Grund der Bestimmung unter I Ziffer 3 a der Bekanntmachung des Herrn Reichskanzler», betreffend den Betrieb von Bäckereien und Konditoreien vom 4. März 1896, wird denjenigen Bäckereien und Konditoreien im Verwaltungsbezirke der AmtShauptmannschaft Bautzen, deren Bemrve den durch die Bekanntmachung angeordneten Beschränkungen unterliegen, bi» auf Weitere» »» cki«» vor Low» It«U«»M»» »«Mm 1» Sie««»» ^»low« »I,» 14., 1S^ 1«., 17., 1»., S0., »I., L» , M. Kü. »«,«E»«w, V«st»»w»wIK«It . An diesen Togen dürfen Gehülsen und Lehrlinge über die festgesetzte Dauer beschäftigt werden; e» muß jedoch auch an ihnen, nut AuS» nähme de» Tage» vor dem Feste, zwischen den Arbeitsschichten den Behülfen eine ununterbrochene Ruhe von mindesten» 8 Stunden, den Lehrlingen «ine solche von mindesten» 10 Stunden im ersten Lehrjahre, mindesten» 9 Stunden im zweiten Lehrjahre gewährt werden. Bautzen, am 3. Dezember 1898. Königliche AmtShauptmannschaft. 2194 vr. Hempel. Der sächW FrMer, Bezirksauzeiger für Bischofswerda» Stolpe« ««d Umgegend. Amtsblatt da «gl. AmtShaadtmamschaft, da Sgl. Schalinshcctioa a. des Sgl-Hallptsteaerawtesza viwtza, sowie des Sgl. AmirgcttchtS und des Stadtnahes za Bischofswerda. Der diesjährige allhier, an welchem nur hiesige Gewerbtreibende seilhalten dürfen, beginnt SowammIoomA, M«» 17. V«,«m>I»«w, «mch v»«llHt Low S4. ^»low«,, S Ullir. Den Anordnungen des Marktausschusses ist bei Vermeidung von Geldstrafe bi» zu 60 Mark und beziehentlich sofortiger Wegweisung vom Markt genau nachzugehen. Bischofswerda, den S. Dezember 1898. Der Stadtrath. »w. Lmrge. Lhm. -