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H». 84. Mittwoch, de« 13. April L8V«. Kreisblatt für den Kreis-Directions-Gyirk Snutzen. Mkbtatt füe die Berichts- und Verwaltungsbezirke Rautzen, 8chirgiswatda, Vömgswarlha, Weißenberg, Herrnhut, Oflritz unö ZZernstadt. Redacteur und Berleger: E. M. Monse in sautzen. Bekanntmachung. Obwohl zwischen der Königlich Sächsischen und der Kaiserlich Königlich Oesterrcichischen Regierung unter dem 6. Dccember 1865 zu Minsachung der Legalisirung der von öffentlichen Behörden ausgestellten oder beglaubigten Urkunden ein im Königreiche Sachsen durch Ver- ordnung vom 27. Januar 1866 (Gesetz- und Verordnungs-Blatt vom Jahre 1866 Seite 35 fl.) veröffentlichter Vertrag abgeschlossen worden ist, nach welchem die von den Gerichten in oder außer Streitsachen und in Strafangclegenheiten, sowie von den geistlichen Ehegerichten als Amiimkundcn ausgestellten Urkunden, wenn sie mit Lem Amtssicgcl versehen sind, ebenso wie die, Privaturkunden beigefügten Beglaubigungen dn nach dem Vertrage zuständigen Behörden keiner weitern Legalisirnng bedürfen, die von Notaren oder anderen nicht unmittelbar im öffentlichen Dienste angcstelltcn Funktionären ausgcfertigten Urkunden aber nur mit der Legalisirung des Gerichts erster Instanz ver sehen sein müssen, mithin weder die von Gerichten, noch die von Notaren ausgestellten oder beglaubigten Urkunden einer Legalisation von Leiten der Königlich Sächsischen, beziehentlich Kaiserlich Königlich Oesterreichischcn Ministerien der Justiz und der auswärtigen Angelegenheiten nnd von Leiten der Königlich Sächsischen, beziehentlich Kaiserlich Königlich Oesterreichischcn Gesandtschaft bedürftig find, so find doch von Privatpersonen wiederholt schon sowohl von hierländischen Gerichten und Notaren ausgefertigte oder beglaubigte Urkunden, welche zum Ge- brauche vor Oesterrcichischen Behörden bestimmt waren, als auch von Oesterrcichischen Gerichten oder Notaren ausgestellte oder beglaubigte Urkunden, welche vor Sächsischen Behörden gebraucht werden sollten, dem unterzeichneten Justizministerium überreicht, beziehentlich der Königlich Lächfischcn Gesandtschaft zu Wien zugesendet worden mit dem Gesuche, die vermeintlich erforderliche ministerielle und gesandtschaftliche Legali- salion zu besorgen. Da sonach der erwähnte Staatsvertrag im Publikum nur wenig bekannt zu sein scheint, so wird im Interesse der Betheiligten zur Ittiueidung von Zeitverlust und unnölhigen Weiterungen, welche durch Gesuche um ministerielle und gesandtschaftliche Legalisirung der nach dm gedachten Vertrage keiner Legalisation, beziehentlich nur der Legalisation des Gerichts erster Instanz bedürfenden Urkunden veranlaßt werden, auf jenen Vertrag und namentlich auf die in Artikel I., II. und VII. desselben enthaltenen Bestimmungen, deren Inhalt im Obigen wieder gegeben worden ist, hierdurch besonders aufmerksam gemacht. Dresden, am 6. April 1870. Ministerium der Justiz. vr. Schneider. Rosenberg. A ufUh o den wird hiermit der auf den 12. Mai dieses Jahres anstehende Subhastattonstermin wegen der, dem Weber Carl Christian Gottlieb Neumann zu Stcinichtwolmsdorf zugehörigen Grundstücke. Königliche- Gerichtsamt Schirgiswalda, den 11. April 1870. Seyfert. Mannfeld. P äppelr eiß i g - Ä u ctio n. Nächsten Sonnabend, den 16. Abril, Vormittags 9 Uhr, sollen an der Bautzcn-Löbauer Chaussee, in der Nähe von Hochkirch, eine Anzahl Pappelreißig-Haufen öffentlich an den Meistbietenden, gegen sofortige baare Zahlung, versteigert werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Löbau, den 9. April 1870. Königliche Bauverwaltung. Kurth. Telearabbische Nachrichten. Bochum, 11.April, Morgens. (W.T.B.) Indem Proceß Wn Gebr. Dieckhoff und Consorten ist das Urtheil ge- M worden. Nach demselben sind verurtheilt: Ernst Dieckhoff ju 3 Jahren Gefängniß, 300 Thlr. Geldbuße und 5 Jahren Bnlust der bürgerlichen Ehrenrechte; August Dieckhoff zu zwei ö»h»n Gefängniß und drei Jahren Verlust der bürgerlichen Ehren- We; Carl Dieckhoff zu 8 Monaten Zuchthaus, 150 Thlr. Geldbuße und 2 Jahren Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ; Wilhelm Dieckhoff zu 1 Jahre Gefängniß und 2 Jahren Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte; Frau Bützler zu 6 Monaten Ge- "Miß und 1 jährigem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte; "uis Hüls zu 4 Monaten Gefängniß und 1 Jahr Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Von 22 Conscribirten sind 7 steige- sprochen, die übrigen zu je 3 Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Die Untersuchung gegen die Militairärzte schwebt noch. Pillau, 11. April. (W. T. B.) Die seit Sonnabend treiben den Eismassen haben die Schifffahrt im Haff und Tief gesperrt. 13 auf der Rhede liegende Schiffe sind am Einlaufen verhindert. Kiel, 11. April, Vormitt. (W.T.B.) Laut eingegangener telegraph. Nachricht ist Sr. Maj. Brigg „Musquito" am 9., und Sr. Majestät Brigg „Rover" am 10. von Vigo resp. Lissabon in Plymouth angekommen. Wien, 11. April, Morgens. (W. T. B.) Den Morgen blättern zufolge soll Graf Potozki vom Kaiser die Ermächtigung erhalten haben, ein provisorische« VerwaltungSministerium