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WMmfferÄlgeblatt Wü-dms Nr. 6 Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend Postscheckkonto L-,p,i- LB614 Dieses Blakt enthält die «mtlichea Bekanntmachungen -er Amtshauptmannschaft Meißen, -es Amtsgerichts Wils-ruff, -es (Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharan-t <«lrA« «>» Dnuter: Arthur Isch «« ke t» Wilsdruff. Berautwortlicher Schriftleiter: Herma«« Lässig, für de« Inseratenteil: Arth«r zschnnke, deidr i» Wilsdrnff. Nr. 105. Sonnabend den 7. Mai 1921. 80. Jahrgang. Amtlicher Teil Verpflegsätze im Verpflegheim „Wettin- Nach Gehör des Verwaltungsrates hat die Amts- hauptmannschaft mit dem Bezirksausschüsse auf Grund einer Ermächtigung der Bezirksversammlung die Höhe der Verpfleggelder im Verpflegheim „Wettinstift" in Coswig in folgendem Umfange neu festgesetzt: 1. Für Zwangsarbeiter 7.— Mark 2. „ Pfleglinge 7.— , 3. , Sieche 7.— „ Für unreinliche oder sonst besondere Vorkehrungen beanspruchende Personen wird der Satz auf 7.50 Mark täglich erhöht. 4. Für Selbstzahler aus dem Bezirk der Amtshauptmannschaft Meißen in der allgemeinen Abteilung auf 8.— Mark täglich, 5. Für Selbstzahler in Privatzimmern, Einzelzimmer II. Klasse, von 9.— Mark ab täglich, 6. Für Selbstzahler in Privatzimmern, Einzelzimmer I. Klasse, von 10.— Mark ab täglich, 7. Für Selbstzahler in Privatzimmern, zwei in einem Zimmer II. Klaffe, von 8.50 Mark ab täglich, 8. Für Selbstzahler in Privatzimmern, zwei in einem Zimmer I. Klaffe, von 9.50 Mark ab täglich, 9. Für zeitweilig untergebrachte Geisteskranke (ß 3 der Satzungen) von 10.— Mark ab täglich. Pfleglinge und Sieche aus anderrn Bezirken, die nach Maßgabe des vorhandenen Platzes mit Zustimmung des Bezirksausschusses in die allgemeine Abteilung ausgenommen werden, haben, soweit die einschlagenden Verträge nichts anderes bestimmen, die Sätze für Selbstzahlei (zu vergl. Punkt 4 flz.) mit einem Zuschläge von 0.50 Mark für den Tag zu zahlen. Selbllzahler aus anderen Bezirken, die nach Maßgabe des vorhandenen Platzes mit Zustimmung des Bezirksausschusses in Privatzimmer ausgenommen werden, haben, soweit die einschlagenden Verträge nichts anderes bestimmen, die Sätze unter 5—8 mit einem Zuschläge von 2.— Mark für den Tag zu zahlen. Bei der Unterbringung von Selbstzahlern in Privatzimmcrn wird keine Höchst grenze des täglichen Verpflegsatz?s bestimmt, damit dieser je nach Lage und Größe des Zimmers, dem Grade der Pflegebedürftigkeit und auch nach den vorhandenen Mitteln des GcsuchsteüerS, namentlich wenn er von außerhalb des Bezirkes kommt, von Fall zu Fall berechnet werden kann. Die neuen Verpflegsätze treten mit Wirkung vom 1. April 1921 ab in Kraft. Gemäß ß 15 Absatz 2 der Satzung für das Verpflegheim „Wettmstlft" in Coswig werden diese Festsetzungen hiermit öffentlich bekannt gemacht. Um den Ortsarmenverbänden die Lasten zu erleichtern, die ihnen durch die Er höhung des täglichen Verpfleggeldes im Verpflegheim „Wettinstift" in Coswig von 5.— auf 7.— Mark erwachsen, hat der Bezirksausschuß in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, der Bezirksversammlung vorzuschlagen, mit Wirkung vom 1. April 1921 ab den Betrag, den die Armenkaffen aus Beziiksmitteln von den Aufwendungen für die Unterbringung Armer im Wettinstift und auch in staatlichen Anstalten erstattet erhalten, von 1.50 Mark auf 3.— Mark für den Tag zu erhöhen, vorausgesetzt, daß der gesamte Eistattungsbetrag damit unter der Hälfte der ungedeckt gebliebenen täglichen Verpflegsätze bleibt. Nr. 205 1 8. Meißen, den 3. Mai 1921. r«»o Die Amtshauptmannschaft für den Bezirksverband. Schrotmühlen! Einem Anträge der Amtshauptmannschaft entsprechend, Hot das Wirtschafts- Ministerium nach Gehör des Landesgetreideveirates den Kommnnalverband er mächtigt, den Landwirten, die ihr Ablieferungssoll sowohl in Brotgetreide wie auch in Hafer voll erfüllt haben, oder bei denen ein Lieferungssoll überhaupt nicht bestanden hat, oder deren Lieferung ohne ihr Verschulden ganz oder zum Teile unterblieben ist, auf schriftlichen Antrag die in ihrem Besitze befindlichen Schrormühlen, die nicht mit Sichtvorrichtung versehen sind, zum Verschroten von Mais und Hafer aus eigenen Beständen und nur für den eigenen Wirtschaftsbetrieb mittels schriftlicher Ver fügung bis zum Schluffe des jetzt laufenden Wirtschaftsjahres freizugeben. Schriftliche Anträge, zu denen die bisher üblichen Formulare zur Genehmigung der Oeffnung der Schrotmühle benutzt und bei der Amtshauptmanschaft entnommen werden können, sind bei dem Getreide-Einkauf Meißen-Stadt und -Land in Meißen, Neumarkt Nr. 34 II. eivzureiche«, von diesem mit einem Vermerk über die Erfüllung des Ab lieferungssolls zu versehen und an den Kommunalverband weiterzugeben. Die schriftliche Freigabeverfügung des Kommunalvecbandes wird den Antragstellern durch den Gemeinde« Vorstand oder den Gutsvorsteher ausgehändigt werden. Meißen, am 3. Mai 1921. Kommunalverband Meißen-Stadt und -Land. 687 118 Die Amtshauptmannschaft. Im Einvernehmen mit dem Amtshauptmann wird die VezirkMrsamlWg der AMrhWtmnnWst Meitze» auf Donnerstag Sen 26. Mai 1821, nachmittags 1 Uhr zu einer Tagung im Ver handlungssaale des amtshauptmannschaftlichen Dienstgebäudes einberufen. Die Tagesordnung ist im Aushangkasten des amlshauptmannschaftlichen Gebäudes angeschlagen. Weinböhla, am 3. Mai 1921. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung. 210 18. Glöckner, Gemeindevorstand. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Das von der Entente angekündigte Ultimatum muß von Deutschland bis zum 12. Mai, nachts 12 Uhr, beantwortet sein. * Die von den Polen in Oberschlesion angefachten Unruhen haben an Ausdehnung zugenommcn. * Die ersten englischen Zeugen für die Kriegsbeschuldigten- Prozesse in Leipzig fahren am 20. Mai von London ab. * Die Gerüchte von einer beabsichtigten Abdankung des Königs von Griechenland werden amtlich als falsch bezeichnet. * Aus Washington verlautet, daß der frühere amerikanische Botschafter in Berlin, David Hill, diesen Posten wieder über nehmen werde. Oer polenaufstan-. Wenn es wahr ist, was die Interalliierte Kommission zu Anfang dieser Woche polnischen Ausstreuungen gegen über verkünden ließ, daß sie bisher noch keine Schtußan- träge über das Schicksal Oberschlesiens aufgestellt und ein gereicht habe, dann kommt der neueste Polenaufstand viel leicht gerade noch im rechten Augenblick, um den Herren in Oppeln zu zeigen, was es heißen würde, die Zukunft des Landes in die Hände dieses Volkes zu legen. Bei ihren früheren Putschen konnten Korfanty und seine Leute noch den Versuch wagen, die deutschen Einwohner für den Ausbruch der Unruhen verantwortlich zu machen; und man erinnert sich noch sehr gut der Zweideutigkeiten, mit denen die Interalliierte Kommission in Oppeln damals den Polenführern im Beuthener Lomnitzhotel zu Hilfe kam. Diesmal muß sie gleich am ersten Tage des Auf standes selber öffentlich feststellen, daß „gewisse" Teile des Polentums sich in schwerster Weise gegen die Ruhe und Ordnung im Abstimmungsgebiet vergangen haben, und so ziemlich der erste Eingriff, den interalliierte Offiziere in Beuthen bewirkten, bestand darin, daß sie vom Haupt quartier Korfantys die eilfertig gehißte polnische Fahne wieder herunterholen ließen, überall in den bedrohten Ortschaften stellen sich deutsche Männer den Kreiskontrol leuren zum Schutze der Bevölkerung zur Verfügung, wäh rend die Polen auch jetzt wieder ihre Mordlust an Ab stimmungspolizisten nicht nur, sondern auch an Angehöri gen der Besatzungstruppen, in erster Reihe an Italienern, auslassen. Mit den Franzosen, ihren Bundesgenossen, scheinen sie sich etwas mehr vorzusehen — sie wissen ja Wohl auch warum? Wie auch General Le Rond, als er am 1. Mai die Fahrt nach Paris antrat, zweifellos ganz aenau wußte, was die nächsten Tage bringen würden, und Korfanty, der um die gleiche Zeit plötzlich nach Beuthen zurückkehrte, mit ihm im Einverständnis war. Es geht eben nichts über gute Freunde in der Wett. Aber nun ist der Aufstand da, und man kann wieder nur staunen über die planvolle Umsicht, mit der er von den in diesen Dingen allerdings vielerfahrenen Polen vorbe reitet worden ist. Noch erstaunlicher jedoch ist, daß die Organe der Interalliierten Kommission von diesen Vor bereitungen nicht das mindeste gemerkt haben müssen, denn andernfalls hätten sie sich doch unmöglich darauf beschrän ken können, diejenigen deutschen Zeitungen zu verfolgen und zu unterdrücken, die es für ihre Pflicht hielten, auf die kommenden Gefahren mit allem Ernst und mit allem Nachdruck hinzuweisen. Sie mußten sich sagen, daß dieses Verhalten die Polen in ihren Absichten nur noch ermutigen würde, und hätten infolgedessen dem Banditentum ihrer Schützlinge mit verdoppelter Schärfe auf die Finger sehen müssen. Statt dessen ließ man, immer unter Vorantritt der Franzosen natürlich, den „gewissen" Elementen ruhig jede Zeit und Gelegenheit zur Vollendung ihrer Pläne, um sich nun, beim Ausbruch des Aufstandes, mit gutge- spielter Überraschung zu seiner Unterdrückung bereitzuer klären. Die Italiener, die es mit ihrer Pflicht als Be satzungsmacht noch einigermaßen ernst nehmen, haben schon am ersten Kampftage recht erhebliche Blutopfer brin gen müssen; dazu sind sie den französischen Bundesbrüdern gut genug. Was aber mit diesen verspäteten Anstrengun gen jetzt noch erreicht werden kann, ist eine andere Frage. Hätte die Entente, die keinen Tag vorübergehen läßt, ohne Deutschland der schwersten Vertragsverletzungen zu be zichtigen, von vornherein ihre eigene, freiwillig übernom mene Pflicht zum Schutz von Leben und Sicherheit der Be völkerung so gewissenhaft erfüllt, wie Deutschland es mit seinen Verpflichtungen zu tun gewohnt ist, die Lage in Oberschlesien wäre nicht so weit gediehen, wie es jetzt der Fall ist. Deutschland muß, ohnmächtigem Grimm im Herzen, zusehen, wie dieses deutsche Land von neuem durch Mordbrennerbanden heimgesticht wird, die nichts Geringeres im Auge haben als die Ausrottung alles dessen, was deutsch ist. England hat die vier Bataillone, die es zur Verstärkung des Ausstchtsdienstes vor der Ab stimmung nach Oberschlesien schickte, sehr bald wieder in die Heimat zurückberufen und bemüht sich statt dessen mit diplomatischen Einwirkungen auf die Raubabsichten, in denen Franzosen und Polen sich völlig einig sind. Schon diese Schmälerung ihrer Aussichten hat die Polen aus dem Häuschen gebracht, und nun greifen sie zu, um nach leider allzu oft schon bewährtem Muster vollendete Tat sachen zu schaffen. An ihrer Grenze sieben wohlbewaff nete und abermals von französischen Offizieren geführte Divisionen, bereit, um ganz nach Bedarf in den Lauf der Dinge einzugreifen. Die bloße Tatsache ihrer Kampf bereitschaft schon soll auf die Entschließungen einwirken, die in Oppeln und demnächst in Paris über die endgültige Grenzziehung zwischen Deutschland und Polen gefaßt wer den müssen. Daß die Mächte diese bewaffnete Demon stration an der Grenze des Abstimmungsgebietes geduldet haben, rächt sich jetzt und kann zu einer ihnen selbst sehr unbequemen Einschränkung ihrer Handlungsfreiheit füh ren. Das alles war natürlich unschwer vorauszusehen. Aber wer sich tagein, tagaus mit angeblichen Vertragsver letzungen des Deutschen Reiches beschäftigt, hat es sich selbst zuzuschreiben, wenn ihm dabei andere Dinge von ungleich realerer Natur entgehen. Blutige Tage sind abermals über Oberschlesien her eingebrochen, und das deutsche Volk muß mit gebundenen Händen zusehen, wie seine treuen Brüder und Schwestern polnischen Fanatikern hingeopfert werden! Das Ultimatum der Merten. Amtlicher Wortlaut der gemeinsamen Erklärung der Verbandsregierungen. Die Verbandsregierungen stellen fest, daß trotz der wiederholten Zugeständnisse, die von den Verbündeten seit Unterzeichnung des Ver sailler Vertrages gemacht worden sind, ungeachtet der Warnungen und Zwangsmaßnahmen, die in Paris und Spa beschloßen wurden, wie auch der in London angekündigten und seither in Kraft getretenen Maßnahmen, die deutjche Regierung mit der Erfüllung der Verpflich tungen im Rückstände ist, die ihr nach den Bestimmungen des Ver sailler Vertrages obliegen, und zwar in folgenden Punkten: 1. Entwaffnung. 2. Zahlung der 12 Milliarden Goldmark, die gemäß Artikel 235 des Friedensvertrages am 1. Mai 1921 fällig waren und deren Begleichung von der Rcparationslommission bereits für den genannten Zeitpunkt verlangt worden ist. 3. Aburteilung der Kriegsverbrecher unter den Bedingungen, wie sie erneut durch die Vcrbandsnoten vom 13. Februar und 17. Mai 1920 sestgclegt wurden. 4. Einige andere wichtige Fragen, in erster Linie diejenigen, welche die Artikel 264 bis 267, 269, 273, 321, 322, 326 des Friedensvertrages berühren. Sie beschlossen deshalb: a) Heute bereits alle vorbereitenden Maßnahmen zu ergreift«, die zur Besetzung des Nuhrtales durch die verbündeten Trup pen am Rhein nötig sind, und zwar unter den unter d) vorge sehenen Bedingungen;