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Donnerst««, de« 15. September 1V04. 3. Jahrgang 1. Deutscher Handwerks- und Gewerbe- kammertag. Der Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertag. der am 8. d. M. zu Lübeck tagte, ist die amtliche Ver- tretung der 71 Handwerks- und Gewerbekammern des Deutschen Reiches. Als Vertreter der königlich sächsischen Re- gierung warOberregiernngsrat Dr. Lcmtzsch-Dresden erschienen. Auch die übrigen Bundesstaaten waren sämtlich vertreten. lieber den Punkt Befähigungsnachweis für das Bau gewerbe und die Erweiterung der Rechte sprach Sekretär Kah len-Arnsberg und riet dringend aus Annahme folgenden Antrages: „Der V. Deutsche Handwerks- und Gewerbekammertng er achtet die Einführung des obligatorischen Befähigungsnachweises für die Baugewerbe als ein unabweisbares Bedürfnis, da die Bau gewerbe vielfach von Personen auSgeübl werden, welche dieselben überhaupt nicht oder nur ungenügend erlernt haben, noch in der Vage sind, den mit der Ausführung von Bauarbciten verknüpften Anforderungen zu genügen und dadurch Leben und Gesundheit ihrer Arbeiter und Mitmenschen in Gefahr bringen. Durch die Einfüh rung des Befähigungsnachweises für die Baugewerbe wäre ferner eine Beschneidung des Bauschwindels, sowie eine wirtschaftlich bessere Verwendung der zum Bau erforderlichen Kapitalien und eine Ver besserung des heutigen SubmissionswcsenS mit Sicherheit zu er warten- Die durch den Meistertitel zu erwerbenden Rechte bedürfen dann für alle Handwerker einer größeren Ausdehnung, namentlich nach der Richtung hin, das; nur der geprüfte Meister berechtigt sein soll, Lehrlinge zu halten und anzuleiten, das; ferner bei Vergebung öffentlicher Arbeiten und Lieferungen der geprüfte Meister bevor zugt wird und bei beschränkten Submissionen nur solche Bewerber zugezogen werden, welche zur Führung des Meistertitels berechtigt sind. Es erscheint außerdem geboten, das; den Kuratorien der ge werblichen Fortbildungsschulen nur solche Handwerker augchvreu, welch? den Meistertitel führen dürfen und ebenfalls nur solche Hand werker als gerichtliche Sachverständige in Handwerkssachen zuge- lasscn werden." Rach langer Debatte wurde die Resolution mit fol- gendem Zusah einstimmig angenommen: .Berechtigt zur Fühlung des Meistertitels sind auf Grund der NcbergangSbestimmung des Art. 8 uslv. nur diejenigen Hand- werlStreibendrn, welche am t. Oktober 1»0t ihr Gewerbe nicht nur wirtschaftlich, d. h. für eigene Rechnung und unter eigener Ver antwortung, betrieben, sondern in dem Betriebe auch sachlich in leitender und ausübender Weise tätig waren bezlv. tätig sein konnten." Zum Schutze des Gesellentitels empfahl Reichstags abgeordneter Metzuer - Renstadt nachfolgende Abänderung in der Gewerbeordnung, die ebenfalls angenommen wurde: „1. tz 121 der Gewerbeordnung erhält folgenden Vordersatz: Als Gesellen lHandwerkSgehilfen) gelten nur diejenige», welche ihre Lehrzeit zurückgelcgt und die Gesellenprüfung vor dem zuständigen GcsellcnprüfungSausschujz vrdiiuugömäsng bestanden haben. 2. In tz 12N der Gewerbeordnung ist folgende Bestimmung zu treffe»: Als Lehrling ist jeder zu betrachten, der zur Erlernung eines Ge werbes in Arbeit tritt ohne Unterschied, ob die Erlernung gegen Lehrgeld oder unentgeltlich stattfindct oder ob für die Arbeit Lohn bezahlt wird. :i. Bei Ablauf der Lehrzeit hat sich der Lehrling der Gesellenprüfung zu unterziehen. 4. Wer die Gesellenprüfung nicht ablegt oder dieselbe nicht besteht, oder wegen sittlicher Unreife auf eine gewisse Zeit von derselben ausgeschlossen wird, hat bis zur Dauer eines Jahres uachzulcrnen Er darf während dieser Zeit in einem Handwerksbetriebe nur als Lehrling und, wenn die Prüfung nicht innerhalb vier Wochen abgelegt beziehungsweise be standen wird, nur nach Abschlus; eines ordnungSmägige» Lehr vertrages beschäftigt werden. Nach Ablauf eines Jahres ist die Zulassung zur Gesellenprüfung nur mit Genehmigung der Haud- lverkskammer zulässig. Ferner soll tz 148 !><l der Gewerbeordnung folgende Fassung erhalten: Mit Geldstrafe wird bestraft, iver unbefugt die Bezeichnung Geselle (Handwcrkgehilfe) führt, oder wer als Arbeitgeber in dem nach tz 127 o auszustcllenden Zeugiiisse im Arbeitsbuche oder einer sonstige» Arbeitsbescheinigung mit bezug auf den Inhaber die unrichtige Bezeichnung Geselle zur Anwendung bringt." lieber die Beteiligung von Beamten an Konstnn- vereinen verbreitete sich Dr. Schulz-Saarbrücken. Redner fordert eine Erweiterung des § 1«'< den Reichsbeamten gegenüber und bei den Staatsbeamten sollten Ansätze an die in Betracht kommenden Vorschriften vonscitcn der Bundesstaaten erlassen werden. Auch die Pensionierten Beamten sollten inbegriffen sein. Nach kurzer Debatte beschick die Versammlung, die Forderungen des Referenten den Reichs- und Staatsbehörden zu unterbreiten. Am di. d. Mts., dem 2. Verhandlnngstage. berichtete Tr. W i e n b e ck - Hannover über „Die Abgrenzung von Fabrik und Handwerk". Tie Handwerkskammer Köln hatte den Antrag eingebracht: „Ter Ausschuss wird beauftragt, bei der Reichsgcsetzgebung dahin j?» wirken, das; alle Fabriken, in welchen Arbeiter handwerksmässig ansgebildct werden, zur BeitraMeistung an die Handwerkskaniinern hcrangezogen werden." Tie Handwerkskainnier Hannover bean tragte folgende Resolution: „Ter Deutsche Handwerks- und Gcwerbekaminertag spricht sich wiederholt dafür aus, das; eine ge schliche Regelung der Begriffe „Fabrik" und „Handwerk" dringend notwendig ist und hierzu eine Reichsbchörde gesetzlich eingesetzt wird." Beide Anträge werden angenommen. Der nächste Punkt der Tagesordnung betraf den Antrag der Hand werkskammer Wnrzbnrg auf Abänderung des tz 12st der R.-G.-O. dahin, das; Tätlichkeiten der Arbeiter unterein ander als Entlassungsgrnnd gelten sollen. Hierzu sprach Bernhard- Würzburg. Folgende von Syndikus Dr. S ch w a l e n b n r g- Tessan über Bestrafung des Kontraktbruches eingebrachte Resolution: „Ter Ausschus; wird beauftragt, den Bnndesrat und Reichstag, sowie die cinzelne» Landesregierungen zu bitten, in die Gewerbe ordnung als tz 1271, den nachfolgenden Passus cinzuschieben: „Der einen Lehrling zum Kontraktbruch anstiftct oder einen Lehr ling. von dem er wusste oder wissen konnte, das; derselbe den Lehr vertrag gebrochen hat. Arbeitsgelegenheit verschafft oder einen der artigen Lehrling in Arbeit nimmt, kann mit Geldstrafe bis zum Betrage von l'»0 Mk belegt werden" wird einstimmig angenommen. Zum nächsten Tagungsort wurde Köln bestimmt. Der Kammertag von 1K06 wird in Nürnberg stattfinden. 27. deutscher Juristentas, in Innsbruck. In der handelsrechtlichen Sektion referierte Professor Tr. R e b m - Stratzbnrg über die Ausdehnung des Rech tes und der Pflichten des Aufsichtsrates und Vorstandes einer Aktiengesellschaft zur Einberufung einer Generalver- sannnlnng. Hierauf hielt der Sektionschef im österreichischen In- stizniinisterinin, Geheimer Rat Tr. Franz Klein, einen Vor trag über die K a r t e l l f r a g e. Ter Kartelliernngsprozest hat, führte der Sektionschef ans. sowohl in Deutschland wie in Oesterreich nnanfhörliche Fortschritte gemacht und sich ans die VerseinernngSindnslrie und ans die Geschäftsbeziehungen zwischen Produzenten und Händlern ausgedehnt. Dieses Umsichgreifen ist znm Teil allerdings einfach Rückstost, noch mehr aber Wirkung einer Art Zauber, den die Kartellidee beute ans die Geister aus- nbt. Wo immer noch ein Rest gemeinsamen Interesses vor handen ist. sucht man die Gegensätze durch Selbstbeschrän kling zu mildern. Ueberall findet man das schon recht künst liche System von Bündnissen nur ans die Nationalitäten politik hat es leider noch nicht ühergegrissen. Uebrigens sind die Flitterwochen sorgloser Karteiltätigkeit längst vor bei. Die Schwierigkeiten liegen nicht in dem Eingehen in ein Kartell, sondern in dessen Uebergehen ans einem pri vatwirtschaftlichen Erwerbsverband in einen volkswirt schaftlich und sozialpolitisch bedeutsamen Faktor. Der fie berhaften Beweglichkeit, die den Kartellgedanken täglich weiter verschiebt und neuen Proben anssetzt, schauen Ge setzgebnng und Regierung in steinerner Ruhe zu, die wohl wollendste Nentrglität ist. (!> Drei M'cistnalmie» müsse man, sagt der Redner, für ausgeschlossen erachten: Verbot der Kartelle, verwaltnngsrechtliche Regelung, Einführung einer einheitlichen obligatorischen RechtSform. Die staat liche Kartellpolitik kann nur dahin gehen, Schädigungen durch Kartellierungen abznstellen. Der kartellierten Indu strie ist möglichste Erweiterung ihrer Organisationen anzn- rate», die Forderung nach formeller rechtlicher Anerkennung aber znzngesteben. Was die Wirkungen der Kartelle ans die weiter verarbeitenden Gewerbe und ans die letzten Ver braucher anlangt, so ist von der staatlichen Beanssichtignng der Kartelle durchaus nicht viel Positives zu erwarten. (!) Verstaatlichungen werden niemals ein allgemeines Mittel gegen das Kartelliernngsstistem sein können. Gegen schein bar nicht motivierte Preissteigerungen »ins;, vor allem znm Schutze der Kartelle vor sich selbst, ei» „Sicherheitsventil" geschaffen werden, ei» staatliches Preisrichteramt, wie es 1 killst zwischen der prenstische» Regierung und den Kohlen- shnditaten zustande kam. In den Beziehungen zu den Ar beitern verlangen namentlich zwei Dinge gesetzgeberische Ncichhilse: die rechtliche Anerkennnng der Koalitionsfrei heit der Arheilnebmer im selben Umfange, als den Arbeit gebern als Unternehmern Freiheit des Ziisammenschlnsses eiiigeräniist wird. Zweitens werden die Interesse» der Ar beiter. Geschäftsbediensteten, Beamte» »sw. bei den Ge schäftsauflösungen, Betriebsrednttionen nsw. besser zu wah ren sein, die »nn infolge der Kartellierung unvermutet und ohne zu viel Schonung der Bediensteten stattsinden. Zum Schlüsse beantragt Dr. Klein, der Inristentag wolle rasch eingreifenden staatlichen Schutz gegen übertriebene Preis sieigerungen für »nerlästlich und die gesetzliche Anerkennung der Kartelle für notwendig erklären. Ain Montag abends fand bei dein Statthalter gi oster Empfang der Teilnehmer des Inristentages statt. Z» Be ginn der Plenarsitzung am Dienstaa verlas der Präsident die Danltelegrainme, die von Kaiser Wilhelm I I. und Kai ser Franz Joses als Antwort ans die Hnldigiingstelegrawnie eingegaiigen waren. Die Verlesung der Telegramme wurde stellend angehört. Im weiteren Bericnise der Sitzung wurden sämtliche zur Beratung stehende Fragen erledigt und die Anträge des Sektionschefs Dr. Klei n über die Kartellsrage vom Ple num fast einstimmig angenommen. Mit Tciiikesworten des Präsidenten Pros. Brunner und einer Erwiderung des SektionschefS Dr. Kleii^ der dem Präsidenten den Dank der Bersgminlnng für die Leitung der Berhandlniige» ans sprach, wurde daraus der Inristentag geschlossen. Politische Nrrndschaii. Deutschland Die Kaiserin wird mit der Herzogin Eäcilie ans der hackst „Iduna" dein LandinlgSinaiiöver der Schlacht flotte in der Bucht von Wismar beiwohnen. Zu Ghrrn der in Lübeck anwesenden Fürstlich keiten gab der Senat am lst. d. MtS. eine gros;e Festlich keit. an der Prinz Heinrich. Prinz Altnccht, Prinz Friedrich Leopold und der Grosthcrzog von Oldenburg sowie der Kriegsininister v. Einem, die Generalität und die anslän- dischen Militärbevoll,nächtigten teilnahinen. Bei dem Fest- mahl hielt Bürgermeister Tr. Klug eine Ansprache, in der er ansführte: Wir befinden nns ans historischem Boden, in dem Hause des Rats, des einstigen Hauptes der Hansa. Die Stärke dieses Bundes lag ansschliestlich ans dem Meere. Landtriippen. das alte Reich zu schütze», waren nicht vorhanden. Heute ist das anders. Unter den Angen Sr. Majestät des Kaisers sind Truppen znsaminengezogen und vergegenwärtigen nns. das? eine graste Armee Deutsch landS Sicherheit bedeutet und uns den Frieden bewahrt. Den Landtruppen gliedert sich die Flotte an. Wir wissen, datz die Marine die Küsten schützt und willens ist. ihren Platz zu behaupten und weiter zu wachsen. Lübeck ist stolz darauf, das; seine Söhne zur Armee und zur Marine ge hören. Freudig bewegt und dankbar sind wir für die zweifache Ehrung, die uns durch den Kaiser zuteil geworden ist. Nachdem schon drei Kreuzer die Namen der Hansa städte tragen, hat der Kaiser jetzt auch de» hanseatischen Regimentern die Namen der drei Städte Hamburg, Lübeck und Bremen beigelegt. Tie unbegrenzte Fürsorge des Kaisers, die sich ans alle Teile der Armee und der Marine erstreckt, füllt nns mit dem Gefühl der Dankbarkeit. Wir geben diesem Danke hier Ausdruck, indem wir rufen: Se. Majestät der Kaiser hoch! Im zweiten Teile seiner Rede dankte der Bürgermeister für das Erscheinen der Gäste und brachte ein Hoch auf diese ans. Der Grosthcrzog von Oldenburg erwiderte dankend im Namen der versammelten Gäste und hob hervor, er habe mit ganzem Herzen die l Entwickelung Lübecks verfolgt: vor allein die Bauten ans ^ wasserwirtschaftlichem Gebiet gereichten Lübeck zur Ehre. Er wünsche, das; die Unternehmungen und Wagnisse Lübecks weiter gedeihliche seni mögen. Die Rede schlaf; mit einem Hoch ans die Stadt Lübeck. Nach der Tafel vereinigten sich die Festgäste in der Kriegsstnbe und in dem reichgcschinnckten Langen Hanse des Rathauses, während ans dein Marktplatze die Regimentskapelle des Regiments „Lübeck" vor einem nach Tausenden zählenden Publikum konzertierte. — Drill Oldeuburgkr Landtag ist eine Negiernngs- Vorlage zngegangen, nach der zur Vereinfachung der Ver waltung die sinanzielle Selbständigkeit des Fürstentums Lübeck aufgehoben und dessen Finanzwesen mil demjenigen des Grostherzogtnms Oldenburg vereinigt werden soll. Der Ministerialdirektor im Fiiianzministerinin und stellvertretende Bevollmächtigte Bayerns znm Bnndesrat Rittrr von Grigcr wurde znni Generaldirektor der Zölle und indirekten Stenern ernannt. — A»ti-P»lcupolitik. Geniäs; einer behördlichen An ordnung darf in Posen von dein durch die Niederlegnng der Festungswerke freiwerdenden Terrain nichts an Polen verkauft werden. — Dir Franzosen auf drin Regensburger Katholiken tag. Unter den Mitgliedern und Teilnehmern der General versammlung der Katholiken Deutschlands bemerkt inan regelmästig eine Anzahl Franzosen. Geistliche und Laien. In RegenSbnrg waren ihrer nach allgemeiner Schätzung :i«>—-1«>. Sie kommen, wie der französische Redner am Begrüstnngsabend. Herr Abbö Palfrav. sagte, nin von den dentschcn Katholiken zu lernen. Zlvrmniim «loc-k^, sagte ans der Kölner Inbelversannnlniig Kardinal Ferrari von Mailand. Ans Ersuchen einiger französischer Herren berief der Leiter der l'. I.. Dr. Kansinaiin-WeiSnieS, am 22. und 2st. Anglist Sondcrvelsaminlnngen für die französisch sprechenden Mitglieder des Katholikentags. Die religiöse Lage in Frankreich und die Organisation der deutschen Katholiken ans religiös-politischem und sozialem Gebiet konnten natürlich mir sninlnarisch besvrochen werden. Hoffentlich ist damit für die Katholiken beider Länder der Anfang gegeben für eine Annähernng, ans der die Katho liken Frankreichs grössten Nutzen ziehen können! — Die zehn katholische» Ordriislrnte, welche in Deutsch Guinea den Tod als Märtyrer erlitten haben, sind st Prie ster. 2 Laienbliider und 5, Schwester». Bo» de» ermordeten Missionaren war Pater Matthias Nascher. Vorsteher der M'istioiisstatioii St. Vanl. Derselbe ist kürzlich wegen sei »er hervorragende» Leistungen in der Sprachforschung der Siidseeinseln mil dem Kronenoide» I. Klasse ausgezeichnet worden. Er stammte ans Bauern und wurde am 12. De zeinber 18E8 in der Erzdiözese Bninberg geboren, empfing die heilige Priesterweihe am Ist. Juni in Antwerpe» und reiste ii» September desselben Jahres nach Ne» Guinea ab. Der andere Priester und die st Laienbrüder stammen anS Holland. Schwester Anna U t s ch ans Li ier, wurde am !7 September 1878 z„ Mndei^bach geboren, trat in die (Gesellschaft am 27'. März ll»>I, reiste am l<>. Dezember 1!>li2 ab und war besonders in der Krankenpslege tätig. Schwester Agatbe Ratb wnrde am Ist. M'ai >877 z» Sen de» in Westfalen geboren, trat in die Gesellschaft am Ist. August I!»>l und reiste am 2. Februar ab. Schwester A n - gela ist von Be w L'-h.-oi-in: sie wnrde geboren ain lö. Sllwi! ;n Kaleszuli in Galizien, tral ain Ist. Ja nna> in ö'e Gesellschaft ei» niid reiste ab am 2. Februar d.'s'stbe" Ialnes. Schwester Agnes FolIer war von Be i w Lehrerin - sie wurde am 2. September 18.81 zu Ronians >elden in Bauein geboren, und trat in die Geiellichait ain 25>. M'arz 1!><1«> ei»: sie reiste ab am Ul. Dezember lk>»2. Schwestci So; Ina Anna Schmidt wurde geboren am 2>>. 5 Itl ber I87!> zu M'iilben in Bade», sie trat am 2. Fe brn >r l!w2 in die Gesellschaft und reiste ab am 2. Februar dess.lv>» Ialnes. Möge der Allgiitige sämtlichen Ordens len!'» die M'ärtyrerkrone verleiben. Koiiniit dir »rnr M'nrinrvorlngr? AnS parlamen tarischeii Kreisen schreibt man uns: Ans denkbar bester O.nelle ericibren »vir soeben, das; im lammenden Etat eine neue Marineborlage nicht eiitbalten ist: auch nach Verab schied»»,) des Etats ist im Frübiabr I!»>5, leine neue Flvt tenvorlage zu erwarten. Ob für I!>«>(, eine solche in Aus sicht steht, darüber sind selbstverständlich noch keinerlei Dis Positionen getroffen. Der neue Reichs-Haushalt, von dessen Fertigstellung iinnmelir im Reichsschatzamte mit allen Kräs te» gearbeitet wird, dürste mit einem ziemlich grasten Fehl betrag abschliesten, falls nicht die M'atriliilarbeiträge riesig