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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 12.01.1911
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1911-01-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19110112012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1911011201
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1911011201
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1911
-
Monat
1911-01
- Tag 1911-01-12
-
Monat
1911-01
-
Jahr
1911
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Amtsblatt des Rates und des Nokizeiamtes der Ltadt Leipzig. Auzetqen-PreiS O« Inlerur, »« Lawzig und Umgebung dt» «get»alten» KV t»r» breit» Lekikz«,> L di» 74 M» brett» Oteklamezril» I b« „«wart« ch) «teklamcn UL) Inter->ie »«» Beddrde» n» awilichen Dell di« 74 MIN drrtt» Petilzeil« 40 ch. OBcha't«an,eigen mu B agoorichriiten und M der A^endau«aak« >m vreite erhtht. lUabati nach Laril. Beilagegevühr L p. lautent> exkl. Bottgedühr. flefterteilt« Aultrag, kennen nicht zurück- aezogen werden, flür da« Sricheiuen an bestimmten lagen und PlLyen wird kein« Garantie übernommen. AtlMgea-Annahme! Vugustu«plaH 8, Sn tämtltchen fliliatea u. allen iUnnonceu- ftxpeditronen de« In- und Au«laade«. chaupk-Giltal, Verl»,! Earl Duack», verzogt Baar. HofbitiV Handlung Lüdowstrati» llX «el-vhao Vl. Ar. 460U). Haupi-fliltale Lrrdden: kecilrige 4, l zlclepgon 46L1>. Nr. »2. Vonnerslsg, üen 12. Januar >Sll. los. Jahrgang. Das Wichtigste. * Im Moabiter Krawallprozeß wurden am Mittwochnachmittag die Urteile ver kündet. (S. Leitart.) * Der Reichstag beendete am Dienstag die Beratung der fortschrittlichen Interpellation über die Zündwaren st euer und erledigte einige Rech - nungs fachen, die zu lebhaften Debatten Anlaß gaben. fS. Reichstagsber.) * Unter dem Vorsitz des preußischen Kultus ¬ ministers wurde gestern in Berlin die Kaiser- Wilhelm^ Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften gegründet, fs. d. bes. Artikel.) * Der Landesausschuß für Eljaß- Lothringen tritt am 1. Februar zusammen. * Der König von Rumänien betraute den konservativen Parteiführer Peter Carp mit der Bildung des Kabinetts. * Aus der türkischen Provinz Assyr am Roten Meere werden schwere Kämpfe zwischen tür kischen Truppen und Aufständischen gemeldet. (S. Ausland.) * Ein offizielles persisches Communiq u 6 fordert zum W.i verstand gegen die englisch- russische Invasion in Persien auf. (S. Ausl.) * Die Deutsche Volksfestspiel-Eesell- schäft hat sich in Berlin unter dem Präsidium des Münchner Oberbürgermeisters Dr. v. Barscht kon stituiert. (S. d. bes. Art.) * Bei Mölsheim ist an der Landstraße nach Zell ein E r d r u t s ch im Gang. (S. Tageschr.) Moabit. Der erste der beiden Prozesse, die das foren sische Ergebnis der Moabiter Straßenkrawalle bilden, ist zu Ende, während der zweite vor dem Schwurgericht soeben begonnen hat. Zwei Monate lang haben wir nun täglich in beinahe unerträglicher Ausführlichkeit hören müssen, was das Heer von Zeugen zur Entlastung und Belastung der Beklagten einerseits und der Schutzleute anderseits vorgebracht hat. Es unterliegt ja keinem Zweifel, daß von vorn herein die Staatsanwaltschaft mit dem Versuch, dem ganzen Prozeß einen politischen Anstrich zu geben, sich um einen Beweis mühte, der schwerlich lückenlos zu erbringen gewesen wäre. Man mag zehnmal, wie es auch der Reichs kanzler im Reichstage ausführte, von der „moralischen Mitschuld der Sozialdemo kratie" an den Ausschreitungen überzeugt sein, der bündige Nachweis für die tatsächliche Schuld hätte sich nur auf Grund ganz bestimmt feststehender Tatsachen liefern lassen. Daß damit der Staatsanwalt Unmögliches unternommen hat, scheint er selbst eingesehen zu haben, denn in seinem Plädoyer ließ er ausdrücklich das politische Moment, das von ihm in den Prozeß hineingetragen worden ist, fallen. Er beschränkte sich — leider erfolgte eben diese Beschränkung des Beweisthemas recht spät — auf den Nach weis von Gewalttätigkeiten der Beklagten, und der Gerichtshof, dessen Vorsitzender das ihm von verschiedenen Seiten entgegengebrachte Miß trauen durch seine gute Führung des Prozeßes zu schanden gemacht hatte, brauchte nur zu prüfen und zu entscheiden, ob die einzelnen Angeklagten der ihnen zur Last gelegten Straftaten schuldig find oder nicht. Das Erkenntnis der Gerichte ist im wesent lichen nach den Anträgen der Staatsanwaltschaft ausgefallen. Der Angeklagte Bock, der Schutz leute durch Messerstiche verletzt hat, erhielt 3-„ Jahre Gefängnis, damit ging die Strafe allerdings über die beantragten 2>/, Jahre hinaus. Der Angeklagte Tiedemann wurde aber gemäß dem Anträge zu 1'/, Jahren Ge fängnis verurteilt, und bei einer ganzen Reihe anderer Angeklagter warf das Gericht Strafen aus, die nicht die Höhe des beantragten Straf maßes erreichten. Drei Angeklagte wurden frei gesprochen, und die meisten Angeklagten er hielten einen erheblichen Teil der Untersuchungs haft auf die Strafe angerechnet. Die Hauptfrage, die das erlahmende Interesse an den wochenlangen, an Wieder holungen reichen und immer mehr zerflattern- den Verhandlungen stets wieder weckte, hat mit dem Strafmaß nur in ganz bedingter Weise etwas zu tun. Diese Hauptfrage geht dahin: Hat die Schutzmannschaft in Moabit ihre harte Pflicht getan, oder hat sie durch ihr brutales Vorgehen die Menschenmassen erst j aufgereizt? Es ist zweifellos, daß Straßen tumulte mit zartfühlenden, freundlichen Worten nicht bekämpft werden können. Eine handfeste Feuerspritze hätte aber sicher bessereDienste geleistet und weniger Erregung verursacht, als derGebrauch der Waffen. Wir sind überzeugt, daß bei An wendung des nassen Elements der Aufruhr nicht so arge Formen angenommen hätte, wie dies der Fall war, als Blut floß. 2n den ersten Tagen hat sich die Schutzmannschaft viel leicht musterhaft benommen, aber wo man hobelt, fallen Späne, und wo man mit Steinen wirft, reizt man die angegriffenen Hüter der Ordnung zum Waffengebrauch. Es ist vom Gericht als erwiesen anerkannt worden, daß die Polizisten ihre Befugnisse weit überschritten haben; es ist damit indirekt zugegeben worden, daß die Polizei die Schürfe des Kampfes und der Ausschreitungen mit ver schuldet hat. Zwar sind auch Polizeibeamte schließlich Menschen mit menschlichen Fehlern und Schwächen, und zur psychologischen Erklärung der Vorgänge könnte sehr gut angeführt werden, was der bekannte Staatsanwalt Wulfsen in einem seiner Bücher sagt: „Bei den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten ist das ange nehme Gefühl des Machtbewußtseins und die Wollust an der Grausamkeit zuweilen ebenfalls entwickelt. Dies ist auch gar nicht zu verwun dern, weil diese Beamten aus Volkskreisen her vorzugehen pflegen, in welchen das ur sprüngliche menschliche Grausamkeitsgefühl durch geistige Bildung noch nicht be sonders gemildert wird, und weil diese Be amten gerade beim ersten Angriff von Straf sachen Situationen beobachten, die das Macht gefühl auslösen müßen." Zweifellos wird auf Grund der Zeugenaus sagen eine strenge Untersuchung für die an den Kämpfen in Moabit beteiligten Polizeimann schaften erfolgen, denn die Feststellungen des Gerichts sind für die Polizei durchaus nicht rühmlich. Es machte ja auch schon auf die Oeffentlichkeit einen verzweifelt schlechten Ein druck, als Polizeipräsident v. Jagow während des Prozesses in der Tagespresse die Aufforderung veröffentlichte, es sollten sich Zeugen für die Poli zei melden. Diese Ungeschicklichkeit diente wahr haftig nicht dazu, die Meinung zu befestigen, daß sich die Polizei in Moabit keine Ueber- griffe hat zuschulden kommen laßen. Nun hat auch noch das Gericht der Polizei ihre Mit schuld bescheinigt. Ueber alledem wollen wir jedoch nicht vergeßen, daß der erste Moabiter Prozeß uns im wesentlichen erst die eine Seite der Medaille gezeigt hat. Das Eigent liche über die Heldentaten der Gegenpartei wird man erst aus dem zweiten Prozeß er sehen. Dann wird weiter hiervon zu sprechen sein. * Das Urteil. Berlin» 11. Januar. (Tel.) Im Moabiter Krawallprozeß ist heute das Urteil verkündet worden. Der Andrang des Publikums war kolossal. Der Angeklagte Bock, der Schutzleute durch Messerstiche verletzt hatte, wurde zu S>, Jahren» Tiedemann zu 1»« Jahren, Meyer, Heide und Wand zu je 9 Monaten, Raschtut zu 8 Monaten. Pilz im Hauptfalle freigesprochen, im Nebenfalle zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Die übrigen Angeklagten erhielten Gefäng nisstrafen von 1—6 Monaten, die Angeklagten Albrecht, Weidemann und Kliche Geld strafen von 40 bis 50 Mark. Sämtlichen ver urteilten wurden erhebliche Teil« der erlittenen Untersuchungshaft angerechnet, bei mehreren die Gesamtstrafe durch die Unter suchungshaft für verbüßt erachtet. Frau Sattler, Fräulein Sattler und der Angeklagte Kratzert wurden freige, sprachen. In der Urteilsbegründung heißt es u. a.: Der Gerichtshof hat die Ueber- zeugung gewonnen, daß Mißgriffe seitens der Polizeibeamten vorgekommen sind und die Polizisten ihre Befugnisse weit überschritten haben. Der Gerichtshof hat aber nicht die Ueberzeugung gewonnen, daß die Polizei beamten aus Roheit oder Lust geschlagen haben. Die Zeugen haben nur einen Teil der Vorgänge beobachtet, wußten aber zumeist nicht, weshalb die Schläge erfolgten. Außerdem ist aber zu berücksich tigen, daß die Angeklagten ingroßerErregung waren und Haß gegen die Polizeibeamten in sich trugen. Dazu ist noch zu beachten, daß die Vorgänge längere Zeit zurückliegcn und daß nicht genau aus einandergehalten werden konnte, was in Werkstätten, Wirtshäusern oder Wohnungen geredet oder was selbst wahrgenommen worden war. Der Gerichts hof ist sich darüber klar, daß die Polizeibeamten ein sehr schweres Amt in solchen Tagen haben und daß sie genötigt waren, das Eigentum zu schützen und dieOrdnung und Staatssicherheit auf rechtzuerhalten. Von diesen Gesichtspunkten aus lind die Strafen verhängt worden. Bei der Straf zumessung ist erwogen worden, daß sich die Ange klagten in großer Erregung befanden und daß sie zu meist sehr jugendlich sind und größtenteils den weniger gebildeten Klaßen angehören. Anderseits mußte aber berücksichtigt werden, daß die Staats sicherheit und der öffentliche F r i e'd e fast eine ganze Woche gefährdet waren und in dem Stadtteil Moabit viel Eigentum beschädigt wurde. — In allen Fällen der Beleidigung ist dem Polizei präsidenten die Befugnis zuerkannt worden, den Urteilstenor im „Berliner Lokalanzeiger" veröffent lichen zu laßen. Die Kosten des Verfahrens fallen, soweit eine Verurteilung erfolgt ist, den Verurteilten zur Last. Achtzig Genersl-MümsrlchMe unter üen Sohenzallern. Mit der Ernennung der drei neuen Eeneralfeld- marschälle ist, wie uns von militärischer Seite ge schrieben wird, die Anzahl sämtlicher preußischen General-Feldmarschälle beziehungsweise der bran denburgischen General-Fekdmarschäste seit der Re gierungszeit des Großen Kurfürsten auf 80 gestiegen. Unter der Regierungszeit de» jetzigen Kaiser» sind bisher 10 Generäle zu Feldmarschällen ernannt worden. Am 4. Juli 1888 wurde Prinz Georg von Sachsen, der spätere König, zum General- Feldmarschall ernannt. Am 19. Juli 1888 Prinz Albrecht von Preußen, der Regent von Braunschweig; am 6. Mai 1900 der General Graf Waldersee. Das Neujahrsfest des Jahres 1905 brachte ähnlich wie der diesjährige Neujahrstag zwei Generalen die Mar schallswürde, nämlich dem damaligen kommandieren, den General des 8. Armeekorps Frhrn. v. Los und dem General o. Hahnke. Am 9. September 1906 wurde Graf v. Haeseler, der Kommandeur des 16. Armee» korps, Feldmarschall. Zu seinem 50jährigen Re gierungsjubiläum erhielt der König von Rumänien dieselbe Würde. Am 1. Januar 1911 bekamen der Graf v. Schliessen, der General von Bock und Polach und der General von der Goltz den Marfchallstab. Die ersten vier Genannten sind bereits gestorben, so daß noch sechs preußische Generalfeldmarschälle leben. Betrachtet man nun Anzahl und Namen dieser höchsten militärischen Würdenträger von der Re gierungszeit des Großen Kurfürsten an, dann ergibt sich, daß von den brandenburgischen Kurfürsten acht Generale zu Feldmarschällen gemacht wurden. Der Große Kurfürst ernannte zum erstenmal im Jahre 1657 einen Generalfeldmarschall in dem Frhrn. v. Sparr. Im folgte im Jahre 1670 der Fürst von Anhalt-Dessau. Im gleichen Jahre wurde der alte Derfflinger zum Feldmarschall gemacht und 17 Jahre später der Graf von Schommberg. Der Nachfolger des Großen Kurfürsten, der Kurfürst Fried» rich III., spätere König Friedrich I., ernannte in seiner Eigenschaft als Kurfürst von Brandenburg vier Generalfeldmarschälle, und zwar im Jahre 1690 den Hans Adam von Schöning und den General von Spean, im Jahre 1691 den Kriegsminister o. Flemming und im Jahre 1696 den Grafen von Barfus; im Jahre 1702 als König von Preußen den Grafen von Wartensleben und zehn Jahre später den Fürsten Leopold von Anhalt-Dessau. Friedrich Wilhelm I.» der Nachfolger Friedrichs I., er nannte während seiner Regierungszeit 9 Generalfeld marschälle, nämlich im Jahre 1713 den Herzog von Holstein-Beck, den Grafen zu Dohna-Schlobitten und den Grafen von Wylich; im Jahr« 1728 die Generale von Arnim und von Natzmer, im Jahre 1733 den Grafen Fink von Finkenstein, im Jahre 1737 den Gräfin von Borcke und seltsamerweise Erumbkow, schließlich im Jahre 1739 Ernst von Röder. Friedrich der Große hatte in seiner an Kriegen reichen Regierungszeit ost Gelegenbeit, verdiente Generale zu Feldmarschällen zu machen. Im Jahre 1740 ernannte er die Grafen von Katte und Schwerin, im Jahre 1741 Wilhelm Herzog von Hol stein-Beck sder von König Friedrich Wilhelm I. er nannte Feldmarscha! hieß Ludwig Herzog von Hol stein-Beck), Otto von Glasneapp und den Gräfin von Schmettau, im Jahre 1742 Christian Fürst zu Anhalt-Zerbst und Leopold Maximilian Fürst von Anhalt-Dessau, im Jahre 1745 Thristow von Flanß, Dietrich von Buddenbrock und Wilhelm von Doßow. Das Jahr 1744 brachte die größte Anzahl von Feld marschällen, nämlich sechs: Alexander von Kleist, Jakob Keith, Wilhelm von Kalkstein, Dietrich Prinz von Anhalt-Dessau, Thriftoph von Jetze und Ludwig Burggraf von Dohna. Im Jahre 1751 wurden Graf von Geßler und Hans von Lehwaldt Feldmarschälle, 1757 Moritz Prinz von Anhalt-Dessau. 1758 der Herzog Ferdinand von Braunschweig und 1760 der Landgraf Friedrich II. von Hessen. König FriedrichWilhelmII. ernannte im Jahre 1787 den Herzog Ferdinand zu Braunschweig Wolfen büttel und Heinrich von Möllendorf zu Feld marschällen. Friedrich Wilhelm HI. ernannte im Jahre 1797 den Kurfürsten Wilhelm I. von Hessen, 1799 Friedrich von Knobelsdorff und Karl von Kalkstein, im Jahre 1800 den Herzog Alexander von Württemberg, im Jahre 1905 Wilhelm Magnus von Briineck, im Jahre 1807 den Grafen von Kalk reuth und Courbwre, 1813 den Fürsten Blücher, 1818 den Herzog von Wellington, 1821 den Graf York von Wartenburg und den Grafen Kleist von Mollendorf, 1825 Gneifinau und 1839 Ziethen zu Feldmarschällen. Während der Regierungszeit Friedrich Wil helms IV. wurden folgende Feldmarschälle er» nannt: 1847 der Chef des Gcneralstabes v. Müffling, der Kriegsminister von Boyen und Friedrich von dem Knesebeck; im Jahre 1854 Burggraf Emil zu Dohna- Schlobitten und 1856 Wrangel. Di« Feldmarschälle Kaiser Wilhelms I. sind: 1870 Prinz Friedrich Karl und der Kronprinz, 1871 Herwarth von Bittenfild, Steinmetz und der Kronprinz von Sachsen sowie Moltke, 1873 endlich Roon und Manteuffel. Kaiser Friedrich HI. ernannte während seiner kurzen Neaierungszeit am 15. März 1888 den Grafen von Blumenthal zum Feldmarschall. Außerdem ist noch der englische Prinz Arthur von Connaught, der Onkel des jetzigen Königs, preußischer Feldmarschall. Die weitaus größte Anzahl von ihnen ist von Friedrich dem Großen ernannt worden, da er nicht weniger als 21 General« zu Feldmarschällen machte. Die Kriegsjahre sind die Ursache dafür. An zweiter Stelle folgt Friedrich Wilhelm IU., dessen Regierunaszeit allerdings auch höchst kriegerisch war, und der 13 Feldmarschälle ernannte. Wilhelm II. ernannte 10, Friedrich Wilhelm I. 9., Kaiser Wil helm I. 9, der brandenburgische Kurfürst Fried rich HI. 6 Generalfildmarschälle. Das Kurplulchergeletz unü Sie prelle. Zur Abwendung der Gefahren, die den deutschen Zeitungen durch den Entwurf eines Gesetzes gegen Mißstände im Heilgewerbe drohen, hat der Verein der Zeitungsverleger eine Erngabe an die ge setzgebenden Körperschaften gerichtet. In der Ein gabe wird zunächst darauf verwiesen, daß der Verein schon von sich aus auf seine Mitglieder eingewirkt hat, sämtliche Anzeigen, die als unreell oder unsittlich ohne weiteres erkennbar sind, von der Veröffentlichung auszuschließen. Der Gesetzentwurf enthalte aber Bestimmungen, die weit über dasZiel hinausginaen und größere, durchaus berechtigte Erwerbskreise und Industrien, insbesondere auch die Interessen der gesamten deutschen Presse, in der empfindlichsten Weise verletzten. Den für den Inhalt der Zeitungen verantwortlichen Personen werde eine Verantwortung aufgebürdet, die sie nicht übernehmen könnten. Am meisten müsse den 88 6 bis 8 widersprochen werden. Zunächst sei gegen diese einzuwenden, daß sie dem Bundesrat Vollmachten erteilten, deren Tragweite gar nicht zu übersehen sei. Nach der Fassung des 8 6z. B. könnte der Verkehr mit Gummischuhen, Brillen, wollenen Hals tüchern usw. verboten werden, als Gegenständen, die zur Verhütung oder Linderung von Leiden und Körperschäden dienen sollten. Auch der Verkehr mit anerkannt guten Präparaten könne verboten werden, wenn sich herausstellte, daß gelegentlich Kinder mit ihnen überfüttert worden seien. Die Sachverständigen, auch wenn sie Vertreter der chemisch-pharmazeutischen Industrie seien, dürsten nur gutachtlich gehört werden. Die strafrechtlichen Bestimmungen gegen die Presse müßten gänzlich fallen und seien lediglich den Inserenten auszu bürden. Jedenfalls müsse die strafrechtliche Verant wortuna des Redakteurs ausgeschlossen bleiben, wenn er den Inserenten benenne. Die Eingabe schließt mit dem Ausdruck des Vertrauens gegenüber dem Reichstag, daß er eine Fassung finden werde, durch die die Presse in ihrer gesetzlich festgelegten Freiheit nicht beeinträchtigt und derAnzeigenteilderZeitungen, ohne den die Presse ihre Leistungsfähigkeit auf redak tionellem Gebiet nicht aufrechterhalten könne, keiner unberechtigten Schädigung ausgesetzt werde. Günstlingswirtschaft im Vatikan. Unser römischer Mitarbeiter schreibt uns: Einige römische Blätter beschäftigen sich mit dem Einfluß des Mons. Francesco Foberi auf Papst Pius X. und haben ein förmliches Kesseltreiben am den Günstling des Heiligen Vaters eröffnet. Nach meiner Kenntnis der Personen und Dinge ganz zu Unrecht, weil Mons. Faoerr nicht der einzige im Dati kan ist, der seine unbestrittene Macht zu allerhand Protektionen ausnützt. Ueber sein „verderbliches' Wirken werden ganze Räubergeschichten aufgetischt, dabei wird aber vergessen, daß die Rroalen des Mons. Faberi in den Mitteln, zu ihren oft recht anfechtbaren Zielen zu gelangen, noch weit skrupelloser verfahren. Wenn man nur die römischen Blätter hört, muß man glauben, Faberi wäre ein Intrigant ersten Ranges, der es selbst einem Mcrry vel Val und dem jrüher nicht minder einflußreichen Kardinal Respighi schwer mache, sich beim Heiligen Vater Gehör zu verschaffen. Die Wahrheit liegt in der Mitte. Faberi fehlt es nicht an der — Gerissenheit, seine Mitbewerber aus dem Felde zu schlagen, dieselben Mitbewerber, die jetzt nichts Besseres zu tun wissen, als die Flucht in die Oesfintlichkett zu nehmen, und die ist gleichbedeutend mit dem ortsüblichen Weg in die Redaktion vatikonfcind lichcr Blatter. Was bat Faberi in jüngster Zeit „verbrochen"'? Kardinal Respigbi hatte einen jungen Geistlichen beim Heiligen Vater fiir einen bestimmten Posten empfohlen. Foberi bekam davon Wind un brachte seinen Kandidaten in Vorschlag. Und der ging ohne weiteres durch, obwohl Pius X. dem Kar dinal schon Zusagen gemacht Haven sollte. Der Pfrün denverwalter des Papstes empfing einen anderen Bittsteller mit den Worten: „Was wollen Sie von mir? Wissen Sie nicht, daß Faberi all die Stellen verteilt??'/ Als kürzlich ein alter Geistlicher sich bei Foberi für die ihm zugewiesene Pension bedanke.
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