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197^, »07.7» lÄ- »«.- nr.- 114^ « »«.- 11.- »»>.- 192.»» S.-bzG lir- 276.7» »«».«» «».- 788.80 «».- «-« 98.- 2«.- 7,-b.« S.—b,G »«.«, »77.»« ö^7»b!8 »S7.»o 71.- ö.7Sb,G »°7.- «r-« 128.KU b,—b^G »1.80 7V.- »«>.«, »«.- »7».üo b,G ISS.-« >«.-« »«.- »77.'« »«.- »S8.S0 «er Verugrgedlldr: «Nk etirwav l X>M! d«n» a»»»Utrtt«eK»>»- »«» « »N . »1 » M». »»v! Mt «9m»IIo« kutiellui, durch dt» ««V,«t. cob»«v«»ellvld>. tm«u». l»d «tt «nlvrich»»»»« Sutchla,«. « ,«dr»« all« «rttkl«. Ortitoal. Mrelgen-canf. Innadme von «ntündt-un-ea d>« »achmiltaal s Mir Loim- u,'t VeiertaaS nur Marie,««nahe Z« vo» » di« >/,l Udr Di« IivLltcaeLrund- i«il« <ca. « Sildeiv L, P«-.. A,i- kündieuilgen au! dcr Pilvalicue Zeile rr, L«a: die rlpainaeZeile auiLerl icilc L0 P«a. als Einaelandt .NNc so Pi». In »I,immer» »«<d L°u»- und geirrt»,en l ivalll»« Grundcei.e so Pi» . au, Prnialleite so Pta.. v»«1>»»ai>oab«<.Drk»d Natr ") »uILiNa. Nachlrü,Nch« Lonorar. »»«»rillt« bl«tb«n uiid»rü<klILt»al: »»v«>L»,lr Manuitrwt» w«rd« »iitt -usbtwadrr. rsttiramm.»»«,!!«: «achrlchte» »r«»vri>. «r-röndkl 1856. Udleil una «olMaren I!» vA «neilrinot desto Lorugsguello XM kvslsv 8my. NorUrsstr. 1v. » Hauptgeschäftsstelle: V vkarirnstr. 38/40. Llvalnae Zeile au« TertieNc und a!s «LmaelMidl soL«,. Ausweg«>geSun- däge nur aeaen Lorausbeiakluni. weiiadlältcr werden mn i« L,g. terechnei. g«rn«vrecha»!chlul!: Au» I »Ir. U unv »Ir. 209«. I rM «sukilÄuws - Oalosri ß H kk> sn DipIoms. /läre»,-Happen, peaclit KIbum» oto. A W lorUzl iu j «A ß kllllSpl! kLlrKlMSNN. Mt °u, i'l'Wl' 8tfS888 33 ß W UiNiso N«U« 8v-No»ui>8. Vv«s»i»! »Lii, »„»«iirlü. M kei'li.veNiNM Optiset« - meolinn. Institut ersten ltauxe». Keim'.- u. Ik(IllliIr<!s-ikiD?.«iUM. V«l»I»H>7aH»«»i» >>r»»»rlliio Ilirmli! docli MdI«! tlililiM« ili lleiilrcli»« II. Slig>. sf II Uoova Upbf 11,11'iiMti' 20 L UVLVLrvII. ^g^,z,g„ zinüe «m. „«eninl«»,,,-!, billige k«-«ir°. " >>- Ndssl.. ^ .-.2"' NE' < 164 des Strafvollzugs. Obsthan lind Lbslhaiidcl I!dll, Privaiveamlciivereiu. hmeden und Nonvegen, lltuss.-jap. Krieg. Niasseuaussuhrungc». Lvttcriclisle. Mntinaßliche Wiltening: Wärmer, vercindcrlich. Jur Reform des Strafvollzuges. Der so plötzlich mit einer überraschenden ScWßweiidung zu Ende gegangene Plützensec-Prozeß, dcr sich vier Wachen hin- durch vor der 4. Strafkammer des Berliner Landgerichts ab- spielte, hat in seiner weitergreifenden Wirkung jedenfalls das eine Gute gehabt, daß durch ihn die allgemeine Aufmerksamkeit in verstärktem Matze auf die Art und Weise unseres Strafvoll zuges überhaupt gelenkt worden ist. Im einzelnen freilich er scheint gerade der genannte Prozetz durchaus nicht dazu geeignet, den Vorkämpfern für eine angemessene Reform unseres Straf vollzuges greifbare Handhaben zum Einsetzen dcr Kritik zu bieten. Es mutz im Gegenteil anerkannt werden, datz die von den Ange klagten erhobenen Anschuldigungen, bei denen namentlich die Verhängung schwerer Arreststrafcn und die Behandlung geistes kranker Verbrecher in Frage standen, durch die Beweisaufnahme nicht erhärtet werden konn.cn. Dieser Fchlschlag kam denn auch in dem von den Angeklagten angetretcncn Rückzuge deutlich zum Ausdruck. Gleichwohl wäre cs falsch, wenn sich die öffentliche Meinung durch den Umstand, datz hier in einem bestimmten Einzelsalle die kritische Beleuchtung dcS Strafvollzuges versagt hat. weil zufällig gerade in der Anstalt Plötzensee die Zustände im wesentlichen als einwandfrei gelten müssen, in Sorglosigkeit einlullen lassen wollte. Es mutz vielmehr daran sestgehalten werden, datz die Art, wie in den verschiedenen Strafanstalten deS Reiches die von den Gerichten verhängten Strafen durch- geführt werden, vielfach noch sehr viel zu toünschen übrig läßt, wobei namentlich der grotze Spielraum, wie er der Willkür der einzelnen Hausordnungen infolge des Mangels eines ein heitlichen Reichsgesetzes über den Strafvollzug zur Zeit noch offeg steht, hemmend und erschwerend einer durchgreifenden gleichmäßigen Reform in den Weg tritt. Ein solches allgemeines Reichsgesetz kann nach amtlicher Verlautbarung nicht eher ge schaffen werden, als bis die gegenwärtig bereits in praktische Wege gÄeitete Reform des Strafprozesses und die Revision des Strafgesetzbuches zum Abschlüsse gebracht worden find, d. h. etwa iu einem Jahrzehnt. Vorläufig beruht die ganze Gemein samkeit deS deutschen Strafvollzuges aus einigen vom Bundes rat ausgestellten, ziemlich durstigen „Grundsätzen, die bei dem Vollzüge gerichtlich erkannter Freiheitsstrafen bis zu weiterer aemeivsamer Regelung zur Anwendung kommen tollen''. Die Resormbcdürftigkeit unseres auf einer so unzureichenden Grundlage aufgebauten Strafvollzuges hat nun neuerdings einem bewährten Fachmanne, dem durch seine rastlosen krimina listischen Weckrufe bereits in weiteren Kreisen bekannt gewor- denen Dresdner Staatsanwalt Dr. Erich Wulffen. den Anlah zu einer höchst beachtlichen Erörterung des Gegenstandes geboten, die in den von der Gehe-Stistung berausgegcbcnen „Neuen Zeit- und Streitfragen" im Verlage von Zahn u. Jaensch in Dresden unter dem Titel „Rcformbestrebungen auf dem Gebiete des Strafvollzuges" erschienen ist. Die Schrift darf wohl mit als das Tiefgründigste bezeichnet werden, was bisher über die einschlä gigen grohen Fragen und MsichtSpunkte von juristischer Seite selbst geäutzert worden ist. Es verspricht unserem Strafvollzüge eine bedeutsame und gedeihliche Zukunst, wenn in unseren führew- den Juristenkreisen solche hochsinnigen Anschauungen fcstwurzcln, wie sie der Verfasser in seinen Ausführungen über den Straf vollzug verficht, über die er als Motto die von ihm selbst aus gestellte Forderung hätte setzen können: „Menschenliebe sei vor ollem eine Eigenschaft des modernen Kriminalisten". Wie dieser Satz zu verstehen ist, geht aus den Darlegungen des Verfassers mit aller Schärfe und Bestimmtheit hervor. Mit Nichten handelt es sich hier um eine Abart jener viel zu weitgehenden Richtungen, die den Verbrecher förm lich verhätscheln und ihm das notwendige Strasübel auf Grund „erblicher Belastung", womit heutzutage soviel Unfug getrieben wird, womöglich ganz ersparen möchten. Was Dr. Wulfsen als kriminalistisches Ideal vorschwebt, ist etwas durch aus anderes: Es ist der Grundsatz, dcr eisernen Strenge ihr volle- Recht zu teil werden zu lassen, aber auch nicht mehr, und sie, soweit der Strafzweck cs irgend angängig macht, aus zuschalten, um an ihrer Stelle und mit ihr zusammen die hohen ethisch - sozialen Momente wirken zu lassen, die sich für den Verfasser aus seiner philosophisch vertieften Auffassung der Ursachen der Kriminalität der Menschheit und eines Volkes er- gehen. In solchem Zusammenhänge entwickelt Tr. Wulfsen eine Regelung des Strafvollzuges, die den Zweck dcr Ab schreckung in wirksamster Weise mit den Zwecken der Besserung und der Fürsorge auf erzieherischer Grundlage verbindet, und deren Grundsätze hier im einzelnen skizziert werden sollen. Der Verfasser bemängelt in erster Linie, datz in den meisten deutschen Bundesstaaten weder der Vorstand noch die übrigen Oberbeamten der Strafanstalten kriminalistisch vor- geblldet sind. Die Eigenschaften, die der Offizier für solche Stellen mitbringt, erschöpfen, wie Dr. Wulfsen auSführt, nicht de» Kreis der erforderlichen Befähigungen, die keineswegs Klotz disziplinarischer Natur sind. Insbesondere hält es der Ver- fass» für bedenklich, wenn der ehemalige Ossizier im Anstalts- bimste einen Hauptwert darauf legt, seine frühere bevorzugte gesellschaftliche Stellung zu behaupten und sich statt mit dem allerdings weniger klangvollen Dicnsltilel „Anstaitsossislent" oder „Anstallsinspektor" nach wie vor „Herr Oberleutnant" oder „Herr Hanptinann" nenne» zu lassen. Bor allen Dingen müsse von dem Strasanstaltsdirektor ein grotzzügiges, erzieherisches Talent gefordert werden, und deshalb seien Kriminalisten als obere Strafanstaltsbeamte vorzuziehen, wie wir sie in Süd- deutschland bereits vielfach finden. Für die oberen Straf- anstaltsbeamtcn würde sich nach des Verfassers Meinung ein durch die slaatsanwaltschaslliche und gerichtliche Praxis gegan gener Kriminalist eignen, vorausgesetzt, datz er nicht etwa nur Jurist ist, „was gleichbedeutend mit Formalist wäre", wie Tr. Wulfsen in richtiger Würdigung dcr Hcinptschlväche der „Nur- Juristen" ausdrücklich hinzusügt. Gerade vom Strasanstalts- direktor werden so viele Qualifikationen wie selten von. einem anderen Dezernenten verlangt. Er mutz Persönlichkeit, Aulori- tat, Gerechtigkeit und Unbestechlichkeit besitzen, muß Meister der Disziplin sein und auf pädagogischem, religiösem, medizi nischem, wirtschaftlichem und gewerblichem Gebiete reiche Kennt nisse haben. Aus denselben Gründen müssen auch die Straf anstalten ausschlietzlich zur Zuständigkeit der Justiz und nicht der Verwaltung gehören. Bezüglich dcr exekutiven Unterbcamten verlangt Dr. Wulfsen, datz ans den ge- dienten Unteroffizieren eine sorgfältige Auswahl getroffen und die Ausgewählten durch eine Ausbildung in Kranken- und Sicchenhäusern und Asylen hindurch einer Prüfung entgegen- gesührt werden. Den besonders gutartigen Eigenschaften des weiblichen Aufsichtspcrjouals läßt der Verfasser volle Gerechiig- kcit widerfahren. Aus der Kritik dcr Einzelheiten des Strafvollzuges ist be sonders hervorzuhebcn, daß der Verfasser dcr Einführung geistiger Arbeiten und Lektüre in den Strafanstalten das Wort redet! für die geistig hochstehenden Gefangenen dürften selbst im Zuchthause Shakespeare, Goethe, Lessing und Schiller mit ihren Hauptwerken nicht fehlen. Die Sclbstbeschäs- tigung müßte nach dcr Meinung Dr. Wulfsens nicht, wie jetzt, eine sehr eingeschränkte Ausnahme bilden. Vielleicht ließen sich bestimmte Straftaten und Straf- maxinm bezeichnen. bei denen sie zum mindesten für Gefäiignissträflinge bei Zahlung von Entschädigung ohne wei teres gesetzlich zulässig wäre und nur im Disziplinanvege aus Zeit verwirkt werden könnte. Bedenklich erscheint an diesem Vorschläge der Zusatz „bei Zahlung von Entschädigung", weil dadurch die gedachte Vergünstigung zu einem Privileg der wohlhabenden Elemente ausgestaltel würde. Die Forderung, daß jede Straf anstalt unter ihren Acrztcn einen P shchiatcr haben muß. darf allgemeiner Zustimmung ohne weiteres sicher sei». Sehr be achtlich und für den tief innerlich im bellen Sinne des Wortes humanen Geist des Verfassers bezeichnend ist, was er über die Disziplinarniittel aussührt. Die vorerwähnten bundcsrätlichcn „Grundsätze" lassen die körperliche Züchtigung und den sogenann ten Lattcnarrest, wo diese Strafen bereits eingcsührt sind, auch ferner in Hebung. Die Strafe des LattcnarrestcS bezeichnet der Verfasser schlechtweg als eine „unmenschliche Quälerei" und die Züchtigung erklärt er beim Erwachsenen znin mindesten ohne jeden erzieherischen Wert. „Wer seitens dcr gesellschaftlichen Ordnung eine körperliche Züchtigung erlitten hat, wird diese menschliche Gesellschaft nicinnls wieder lieben, sondern wird sie nur hassen können." Diese Erwägung bestimmt den Bcrsasser zur Ablehnung der Prügelstrafe gegenüber Erwachsenen. Für die jugendlichen Verbrecher verlangt Dr. Wulfsen nachdrück lich die Trennung dcr Vorbestraften von den erstmalig Verurteil ten, und hinsichtlich der vorläufigen Entlassung, der Bcur lau bung vor Ablauf dcr Strafzeit als eines Erziehungsmittels für erwachsene Verurteilte erklärt er, daß sie künftig nicht bloß von der guten Führung abhängig gemacht werden dürfe, da diese ja eine Folge von Heuchelei, Verstellung und Selbstbeherrschung sei» könne und nur zu häufig ist. Ausschlaggebend müsse vor allem sein, ob sich der Verurteilte auf Grund psychologischer Prüfung hierüber spricht sich dcr Verfasser ebenfalls eingehend aus — so bewährt hat, daß die Hoffnung begründet ist. er werde sich auch ohne Verbüßung des Strafrestes künftig straffrei führen. Bei allen Rcformvorschlcigen für unseren Strafvollzug muß natürlich immer im Auge behalten werden, daß dcr vollberechtigte Anspruch dcr Gesellschaft auf kriminelle Unschädlichmachung wirk lich verbrecherischer Elemente nicht durch eine seichte Sentimenta lität geschädigt werden darf, die vielfach gerade in den schwersten Gesetzcsübertretcrn lediglich bemitleidenswerte Opfer unserer sozialen Zustände erblicken zu müssen glaubt. Auf dcr anderen Seite aber steht es ebenso fest, daß man Bestrebungen von solcher tiefgründigen ethischen Kraft, wie sie von Dr. Wnlsfen vertreten werden, nicht mit derartigen Ueberschwenglichkeiten in Vergleich stellen darf. Der Verfasser verwahrt sich auch selbst gegen die Möglichkeit einer derartigen schiefen Auffassung seiner Gedanken, indem er erklärt: „Die Summe der Leiden, die der Strafvollzug mit sich bringt, ist so groß, daß der Einwand unbedingt zurück gewiesen werden muß, als liefen die erzieherischen Bestrebungen darauf hinaus, das Strafhans dem Sträfling zu angenehm zu machen und ihn geradezu wieder dahin zurückzulocken." Die Wahrheit ist, daß alles das, was Dr. Wulfsen in seiner hier be- Toilnerstlili, 1L. Juni sprochcnen Schrift vertritt, die ernsteste Ausmertsamkeit und ein gehcndsie Würdigung sowohl der Fach- wie der Laienkrcisc ve; dient. Jeder wahre Freund einer harmonischen Gestaltung unsere. Strafvollzuges, wie sic der deutschen Kulturmissioii entspricht, tann nur von Herzen wünschen, daß die Anregungen des Verfassers in der Praxis weitestgehende Berücksichtigung finden, und daß der wirkungsvolle Appell nicht nngchört Verhallen möge, den Tr. Wulfsen am Schlüsse seiner Ausführungen an die Gesetzgeber mit den Worten richtet: „Erziehung, Psychologie und Innerlichkeit, das sind die drei crhvhlcn Forderungen, die wir an den Straf vollzug der Zukunft zu stellen haben. Mit militärischer Diszipli niernng, bureaulratijchem Formalismus und Handwcrkcrkeimtnissen allein ist nichts gewonnen. Auch für die ethischen und sozialen Ziele, wie deS gesamten Strafrechts, so des Strafvollzuges im besonderen, gilt des Dichters Wort: „Wenn ihr's nicht fühlt, ihr wcrdet's nicht erjagen." In solchem Zeichen wird und muß es gelinge», einen einheitlichen Strafvollzug zu erreiche», dessen Wese» auch auf der gegenwärtigen Dresdner Tagung des „Ver eins dcr Deutschen Strafanstaltsbcamten" in dem Sinne seslge- stellt worden ist, daß er gleichmäßig dem Gedeihen des Rechtes und der Humanität wie der Forderung nach Gewährleistung dcr öffentlichen Sicherheit entsprechen muß. Neueste Truhtmelvnngen vom 14. Juni. Schweden und iUovtvegen. Stockholm. ÄvnigOSkar ließ aus Anlaß dcr vielen ihm zngcgcmgenen Huldigungstelcgramme folgendes Schreiben veröffentlichen: „Tie Revolution, die der Staatsrat und der Storthing Norwegens gegen seinen König und sein Brudervolk dadurch gemachi hat, daß sic die geschworenen heiligen Gesetze brachen, hat meinem Herzen eine tiefe, unheilbare Wunde zu gefügt. Unter den Sorgen, die dieses gesetzwidrige Auftreten mir bereitet hat, ist cS mir in Wahrheit ein unbeschreiblicher Trost gewesen, die tausendfältigen Beweise dcr Treue und Liebe zu erhalten, die mir von nah und fern, von Männern und Frauen jeden Alters und aller Gesillschastsklassen im schwedischen Reiche sowohl mündlich, wie schriitlich und telegraphisch zu teil geworden sind. Nehmt hierfür alle und jeder Eures bejahrten Königs heißesten Dank entgegen. Aus tiefbewegtem Herzen spreche ich diese Worte. Gott segne mein schwedisches Volk, daS wird das heißeste und innigste Gebet sein, das ich im Reste meines Lebens zum Höchsten schicken werde." Stockholm. „Stockholms Dagblad" schreibt: „Das Schrei ben des Königs ist so ruhig abgesaßt, daß man über die' Selbstbeherrschung staunt, die es diktiert hat. Hier findet man Wege offen sowohl für eine Personalunion, als auch für einen jungen Bernadolte ans de» norwegischen Königsthron." Stockholm. lPriv.-Tel.j „Stockholms Tidningcn" sagt: „König Oskar stesis sicb vollkommen auf den Boden des Rechts und dcr Wahrheit. Revolutionen haben ihre Be rechtigung, wenn ein Recht in Gefahr oder Not ist, oder ein Volk unter Unterdrückungen leidet: aber man setzt nicht eine» König ab, dcr sich auf den Boden des Gesetzes gestellt und im Bewußtsein seiner Pzlicht gehandelt hat." „Dagens-Nyhcter" schreibt: „Für uns und für die objektiv Beurteilenden in Europa ist des Königs gründliche und logische Darstellung im norwegischen Konslikte ein Dokument, das, richtig besehen, die a»'- merkicimsle Beachtung verdient." Chri >tiania. „Afienposten" betont in ihrer Besprechung des 2 ch r c i b e ii s Kö n> g O s ka r s an den Slorthingpräsiden- ten, daß die Auffassung des Königs von dcr Union und von leinen konstitutionellen Rechten und Pflichten unbillig, nnhal'.- bar und unannehmbar mit allem sei, was nationale Selbständig keit und konstitutionelle Selbstverwaltung heißt. „Morgcu- bladct" hebt hervor, daß dcr König nicht mit einem einzigen Worte die Adresse des Storthing betreffend eine neue KönigS- wahl unter Mitwirkung des Königs beantwortet habe. Das Blatt glaubt darin den Beweis zu ichen, daß dieser Vorschlag jedenfalls in Erwägung gezogen worden jci. Berlin. sPrio.-Tcl.j Der Lägl. Rdsch." wird aus Kiel von bcstuntcrrichlcter Seite geschrieben: „Es bestätigt sich, daß dcr Entschluß deS Kaisers, seine diesjährige Somme,- reise nicht aux norwegische Gewässer ouszudehncn, auf einen Wunsch des Königs von Schweden zurnckzuführcn ist. König Oskar hat durch den Kronprinzen von Schweden anläßlich de, Bermähluiigsscier in Berlin den Wunsch cmssvrechen lassen, der Kaiser möge diesmal nicht nach Norwegen fahren. Man er innert sich hierbei, daß im Jahre 1895, als eine ähnliche Zu- „Hohenzollern" Kiel am 30. Juni und dampft über Lübeck siaci, Rügen, wo Saßnitz angelaufcn wird. Als nächster Ankerplatz gilt Swinemünde. lieber die weitere Fahrt wird nichts End gültiges bestimmt: es verlautet, daß die „Hohenzollern" Kreuz fahrten von Vorpommern aus nach den dänischen Inseln und an der Küste von Nordschleswiz unternehmen wird. Nach be endeter Osisecsahrt geht das Lchiff in Dock und rüstet ans, angeblich um den Kronprinzen und die Kronprinzessin für eine Auslandsreise an Bord zn nehmen." Zur Ermordung Deltranrn's. Athen. iPrto.-Tcl.) Die Ermordung des Ministcrprä- sidenten DelyanniS erregt in ollen Kreisen lebhafte Ent rüstung. Bei der Tat handelt cs sich jedoch, wie durch die Unter suchung festgcstellt worden ist, um keinerlei politische Motive, sondern um einen Racheakt, weil Delyannis sich geweigert hatte, ein Gnadengesuch des Täters zu befürworten. Russisch-javanischer Krieg. Petersburg. General Line witsch teiearavhiertc an den Kaiser unterm 13. ds.: Am 11. Juni i M ! A ' -M 1' 's