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Amts- ick AnMtblill für den Abonnement oiertelj. 1 M. 20 Pf. einschließl. der „Jllustr. Unterhaltungsbl." u. der Humor. Beilage. Seifen blasen"' in der Expedition, bei ansern Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Gyirk des Amtsgerichts Eibenstock und dessen Umgebung. Verantwortlicher Redakteur, Drucker und Verleger: E. Hannebohn in Eibenstock. Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag u. Sonn abend. Jnsertionspreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pf. Im amtlichen Theile die gespaltene Zeile 30 Pf. 1»os 2» 49. Sahrgang. Dienstag, den 25. Februar Verordnung, die Beiträge der Besitzer von Pferden und Rindern zur Deckung der im Jahre 1901 aus der Staatskasse bestrittenen Verlage an Teilchen- re Entschädigungen betreffend. Nach der am 18. Dezember 1901 oorgenommenen Aufzeichnung der im Lande vor handenen Pferde und Rinder ist zur Erstattung derjenigen im Jahre 1901 vcrlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, welche an Entschädigungen nach dem Reichs gesetze vom für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung gctödteten und für die nach solcher Anordnung an der Seuche gefallenen Thiere, oder nach den Gesetzen vom 17. Mürz 1886, vom 29. Februar 1896 und vom 12. Mai 1900 für infolge von Milz brand oder Rauschbrand gefallene oder getödtete Pferde und Rinder, ingleichen für an Gehirn-Rückenmarksentzündung bez. an Gehirnentzündung umgestandene oder getödtete Pferde zu gewähren gewesen und an Verwaltungskosten erwachsen sind, aus jedes der ausgezeichneten ai Pferde ein Jahresbeitrag von neunzig (90) Pfennigen, b) Rinder im Alter von über 6 Wochen ein Jahresbeitag von sechszehn (16) Pfennigen und c) Kälber im Alter von weniger als 6 Wochen ebenfalls ein Beitrag von sechszehn (16) Pfennigen zu erheben. Indem Solches gemäß 8 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — G.- u. V.-Bl. von 1881, S. 13 slgde. —, der Verordnung vom 17. März 1886, des Gesetzes vom 29. Fe bruar 1896 und der Verordnung vom 14. Mai 1900 — G.- u. V.-Bl. von 1886, S. 64, von 1896, S. 31 und von 1900, S. 254 — bekannt gemacht wird, werden die zur Ein- hebung der beregten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorständc) angewiesen, auf Grund der von den Kreis- bez. Amtshauptmann- fchaften an sie zurückgelangten Verzeichnisse die oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Pferde- und Rindviehbesitzern unverzüglich einzuheben und bis längstens den 1. April 1902 unter Beischlutz der Verzeichnisse an die Kreis- bez. Amtshauptmann schaften abzuliesern. Dresden, am 10. Februar 1902. Ministerium des Innern. v. Metzsch. Das Musterungsgeschäst in dem Aushebnngsbezirke Schneeberg betreffend. Unter Hiniveis aus den nachstehenden, für die diesjährige Musterung im Bezirke der Königlichen Amtshauplmannschaft Schivarzenberg aufgestellten Geschästsplau werden a. die Militärpflichtigen des Jahrganges 1882 und b. diejenigen Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben oder von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden sind, veranlaßt, zu den nachstehends festgesetzten Musterungsterminen vor der Ersatz-Commission pünktlich und in reinlichem und nüchternem Zustande zur Vermeidung der Zwangsvor- sührung und der in 8 26 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu er scheinen, während das persönliche Erscheinen in den Loosungsterminen den Militärpflichtigen freigestellt bleibt. Dabei wird auf nachstehende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht: 1) Die von der Ersatz-Commission ausgesprochene, im Loosungsscheine verincrkte Entscheidung ist nicht endgiltig, erst von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission wird im Aushebungstermin entscheidende Bestimmung getroffen. 2) Militärpflichtige, welche durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine verhindert stnd, haben ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, durch die Ortsbehörde zu be glaubigen ist. (8 62,< der Wehrordnung.) 3) Militärpflichtige, welche sich im Musterungstermine sreiwillig zur Aushebung . melden und dadurch auf ihre Loosnummer verzichten, können zwar nicht mit Bestimmtheit darauf rechnen, beim Aushebungsgeschäft demjenigen Truppcntheil überwiesen zu werden, zu welchem sie vorgemustert sind, sie können dagegen mit Bestimmtheit darauf rechnen, am allgemeinen Einstellungstermine eingestellt, also nicht dem Nachersatz zugetheilt zu werden oder überzählig zu bleiben. Es haben daher Militärpflichtige, welche eingestellt zu werden wünschen, den Verzicht auf ihre Loosnummer bereits im Musterungstermine zu erklären. 4) Militärpflichtige, welch« an Epilepsie zu leide« behaupten, habe« a«f eigen« Koste« drei glaubhafte Zeuge« hierfür zu stellen «nd abhSren zu lassen, oder «in Zeugnitz eines beamtete« ArzteS (Be zirks-, Gerichts-, Armen- oder Polizetarzt) beiznbringen. (8 65 ° der Wehrordnung.) Die bezüglichen Protokolle sind spätestens im MnsterungStermin« vorznlege«. 5) Jeder Militärpflichtige, sowie seine Angehörigen sind berechtigt, Anträge aus Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zu stellen. Die Bctheiliglen sind berechtigt, ihre Anträge durch Vorlegung von obrigkeitlich beglaubigten Urkunden und Stellung von Zeugen und Sachverständigen zu unterstützen. (88.62 und 63,i der Wehrordnung.) Die bezüglichen Anträge find alsbald anher cinzureichen. Kommen gleichzeitig zwei Söhne hilfsbedürftiger Familien zur Gestellung, welche nicht gleichzeitig als Ernährer entbehrt werden können, oder dient einer bereits in der Armee, so kann auf Grund des eingereichten Zurückstellungs antrags der eine zurückgestellt und spätestens nach Ablaus des zweiten Militär- - pflichtsahres, bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten Sohnes einge stellt werden. (8 32,, der Wehrordnung.) Stützt sich ein ZnrückstellungSantrag ans »ie Arbeit»- bezw. AnsfichtSnnfLhtgkeit der Elter« «. f. w. de» Militärpflichtigen, so mutz solches durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden und haben sich die Betheiligten persönlich mit ein- zufinden. (88 33,s und 63,i der Wehrordnung. Zeugnisse, welche zum Behuse der Befreiung vom Militärdienste oder wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von Behörden — Stadträthen, Bürger meistern oder Gemeindevorständen ausgestellt werden, inüssen entweder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse der darin Nachsuchcnden, oder auf ein gezogene sorgfältige Erkundigung sich gründen. Zurückstellungsanträgc, welche die Ersatz-Commission für unbegründet be findet, werden der Königlichen Ober-Ersatz-Commission zur Entscheidung vor gelegt. Einsprüche gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission müssen binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, an welchen, die Entscheidung der Ersatz- Commission für publicirt anzusehen war, bei der Königlichen Amtshauptmann- schast Schwarzenberg unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinig ungen erhoben werden. Die Hrlsvekörden haben für pünktliche Gestellung der Mannschaften Sorge zu tragen und dieselben eine Stunde vor dem Beginn der im Heschäftsplane festgesetzten Muster- ungstermine zu beordern; die mit der Stammrollenführung beauf tragten Personen haben die Rekruten zu begleiten und die Rekrutirungsstamm- rollcn nebst Geburtslisten und den sonstigen Belegstücken mitzubringen. (88 61,- und 106 der Wehrordnung.) Schwarzenberg, am 18. Februar 1902. Der Civil-Boisitzcndc der Ersatz-Commission in dem Aushebungs- bezirkc Schneeberg. Krug von Nidda, Amtshauptmann. O. GeschaftSplan I. Mustcrungstcrmin. Aushebungsbezirk Schneeberg: in im Gasthaus zum Keldschkötzchen von Bormittags -/«lv Uhr an: den 13. März für die Militärpflichtigen aus Blauenthal, Carlsseld und Eibenstock, den 14. März für die Militärpflichtigen aus Schönheide, den 15. März für die Militärpflichtigen aus Hundshübel, Muldenhammer, Neidhardtsthal, Neuheidc, Oberstützengrün, Schönheiderhammer, Sofa, llnterstützengrün, Wildenthal und Wolfsgrün. u. Loosungstermin: den 26. März von Vormittags H^IO Uhr an für die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1882 aus dem Aushebnngsbezirke Schneeberg im Hallhoke „Stadt -Leipzig" in Schneeberg. Holz-Versteigerung aus Sosaer Staatssorstrevier. Im „Rathskeller" in Aue sollen 93 1174 345 213 56 2718 2054 2173 80 3398 7700 2970 Dienstag, fichtene Stamme. buchene Kkötzer, fichtene I Derbliangen, . Äeisliangen, den 4. Mär, ISNS, von Borm. /,» Uhr an 16—29 cm stark, Korbholzstämme in Abth. 58, 16—19 „ „ ! in den Abth. 6, 27 und 40, 20-36 , , s 16—^>1 „ E» 2,r—4 m lang, in den Abth. 8 und 35, 16—22 " ' sb,' ". ml." Abth. 6, 8, 27, 35 und 40, 23-74 „ „ t "MS- j 23—43 „ „4m lang, Böttcherholz in Abth. 8, 3—5 „ „ ! in den Abth. 17, 27 und 40, 6u.7 „ . s und im Gasthofe „zur Sonne" in Sofa Mittwoch, de« 5. März I80S, von Borm. 8 Uh» an 25,.° rin harte, 143 rm weiche Arennscheite, > 1g 50 „ ^rmntnnppes, denselben Abtheilungen, 31 I I 52 I I Arste s gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Die unterzeichnete Rcviervcrwaltung ertheilt über obige Hölzer nähere Auskunft. Sosa und Eibenstock, am 22. Februar 1902. König». Norstrevierverwaltnng. «önigl. Forstrentamt. Kühne. HerlSch. Nummer 48 des Verzeichnisses der dem Schank- und Tanzstätten-Berbote unterstellten Personen ist zu streiche«. Stadtrath Eibenstock, den 21. Februar 1902. Hesse. M. Bekanntmachung. In Gemäßheil einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 10. Februar 1902, die Erstattung der im Jahre 1901 aus der Staatskasse bestrittenen Ent schädigungen für Pferde und Rinder betreffend, ist für jedes der ausgezeichneten