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WMall und AnMcr. Amtsblatt für die Königl. Gerichtsämter sowie die Stadträthe zu Mesa und Strehla. Redaction, Druck und Verlag von G. Ponsong in Riesa. .1» 81. Freitag, den 1. August 1878. Dieses Blatt „Eldeblittt und Anzeiger" erscheint in Riesa wcckMtlich zweimal, Dienstags und Freitags, und kostet vierteljährlich 1ü Ngr. — Bestellungen werden bei jeder Poft- Anstalt, in unseren Expeditionen in Riesa und Strehla sowie von allen unsern Boten entgegen genommen. — Zur Annahme von Annoncen sind ferner bevollmächtigt Haasenftein und , Vogler in Hamburg-Altona, Leipzig und Frankfurt a. M., N. Messe in Leipzig, F. W. Saalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. Für die Monate August und September werden Abonnements auf dieses Blatt angenommen von allen Kaiser!. Postanstalten, unseren Boten und in unseren Expeditionen zu Strehla und Riesa. Verordnung, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend. Nachdem durch die revidirte Instruction zu dem Gesetze vom 7. April 1869, Maßregeln gegen die Rinderpest betreffend (Reichsgesetzblatt von diesem Jahre S. 147 fg.), die Instruction vom 26. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 S. 150 fg.) in einigen Punkten modificirt worden ist, sieht sich das Ministerium deS Innern veranlaßt, an Stelle der bisher noch bestandenen Bestimmungen hiermit Folgendes anzuordnen: 1. Die Einfuhr von Rindvieh der grauen Nace (Steppenvieh) über die sächsisch-österreichische Grenze bleibt noch ferner unbedingt verboten. 2. AuS Rußland und aus Galizien dürfen bis auf Weiteres nach Sachsen nicht ein- und durchgeführt werden: Rindvieh ohne Unterschied der Race, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer, ferner alle von Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frischem Zustande (mit Ausnahme von Butler, Milch und Käse). Dagegen ist der Verkehr mit vollkommen trockenen oder gesalzenen Häuten und Därmen, mit Wolle, Haaren und Borsten, mit geschmolzenem Talg in Fässern und Wannen, sowie auch mit vollkommen lufttrockenen, von thierischen Weichtheilen befreiten Knochen, Hörnern und Klaum nicht beschränkt. 3. Aus Böhmen, Mähren und Niederösterreich ist die Einfuhr von Wiederkäuern, soweit nicht die Einfuhr von Rindvieh nach der Bestimmung unter 1 überhaupt verboten ist, unter der Bedingung gestattet, daß durch amtliches Zeugniß nachgewiesen ist, daß die betreffenden Thiere unmit- telbgr vor ihrem Abgänge mindestens 30 Tage an einem seuchenfreien Orte gestanden haben, und daß 20 Kilometer um denselben die Rinderpest nicht herrscht. 4. AuS den übrigen Ländern dec österreichisch-ungarischen Monarchie ist die Einfuhr von Wiederkäuern, soweit nicht die Einfuhr nach der Be stimmung unter 1 überhaupt verboten ist, nur über Bodenbach und Zittau gegen Beibringung des unter 3 gedachten amtlichen Zeugnisses, sowie unter der Bedingung gestattet, daß der Transport durch seuchenfreie Gegenden erfolgte und die betreffenden Thiere beim Uebergange über die Grenze vom BezirkSthierarzte untersucht und gesund befunden worden sind. 5. Auf den kleinen Grenzverkehr mit Böhmen leidet die Bestimmung unter 3 keine Anwendung. 6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach ß 328 des Reichsstrafsgesetzbuchs mit Gefängniß bis zu Einem Jahre be ziehentlich bis zu zwei Jahren bestraft. Dresden, 24. Juli 1873. Ministerium des Innern. von Noftitz-Wallwitz. Jochim. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen -en 39. September 1873 die dem Schleifer Moritz Schieritz in Glaubitz zugehörigen Haus- und Feldgrundstücke Nr. 56 des Catasters für Glaubitz und Nr. 54, sowie Nr. 126 und 143 des Grund- und Hypothekenbuchs für genanntes Dorf, welche Grundstücke am 18. Juli 1873 ohne Berücksichtigung der Oblasten, und zwar: das Haus mit Scheune und Garten auf 625 Thlr. —- —die beiden Feldstücke Fol. 126 und 143 auf 234 Thlr. —- —- aewürdert worden sind, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Gasthofe zu Glaubitz aushänqenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Riesa, am 19. Juli 1873. Königliches Gerichtsamt. Caspari. Die Firma A. G. Heriug in Riesa ist zufolge Registratur vom 29. dieses Monats auf den Kaufmann Herrn August Woldemar Hering in Riesa übergegangcn und Solches auf dem diese Firma betreffenden Folium 15 des hiesigen Handelsregisters heute eingetragen worden. Riesa, den 31. Juli 1873. , Königliches GerichtSamt. Caspari. Wdlg. Auf Grund der Registratur vom 28. diese- Monats ist im Handelsregister für hiesigen Gerichtsamtsbezirk auf Fol. 84 die an diesem Tage errichtete Firma Teiberlich L Co. in Riesa und als deren Inhaber der Maschinenfabrikant Herr Friedrich Eduard Teiberlich und Frau Auguste Seiberlich geb. Burkhardt, beiderseits in Riesa, heute eingetragen worden. Riesa, am 31. Juli 1873. Königliches GerichtSamt. . Caspari. Wdlg. Taaesaeschicbte. Riesa, 31. Jul^ Mi?Rücksicht auf die Entwerthung des Silbers und auf die neue Münzreform, welche die Einziehung, des cour- firenden Silbergeldes bis auf den Betrag von 400 Millionen Mark vorschrribt, wird gegen wärtig bet den Bundesregierungen Umfrage in Betreff der Zweckmäßigkeit eine- gänzlichen Ver bots deS Umlaufs der österreichischen Gulden gehalten, und man zweifelt in dem Bundeskanzler amts nicht daran, daß da» Ergebniß dieser Um frage zu Gunsten eine» solchen Verbotes ausfallen wird. Nach dem Erlaß eine» derartigen Ver bot» würden Zuwiderhandlungen mit einer Geld buße bi» zu iso Mark oder, je Nach dem Er messen des Richter», mit Haft di» zu 6Wochen bestraft. — In einem neuerlichen strafrechtlichen Falle hat da» königl. Oberappellätiönsgericht fich dahin ausgesprochen, daß die Lotteriecollecteure als „Beamte" im Sinne von Z 359 deS Reichs strafgesetzbuches anzusehen seien. — Da auf den Räumungsmärschen der deut schen Truppen in Frankreich zahlreiche Erkran kungsfälle und auch mehrere Todesfälle in Folge . der Hitze eingetreten find, ist angeordnet worden, soviel wie möglich Nachtmärsche auszuführen. Den Nachrichten französischer Blätter zufolge, sind von den bayerischen Truppen auf den Mär schen von MezlLre» und Eharleville nach Sedan am 23. d. M. 50—60 Mann erkrankt und davon 8 unlerwegS und 11 jin. Sedan gestorben. Di« Urbriaen liegen erkrankt in Sedan, wo Behörden und Bevölkerung fich ihrer in so wohlwollender Weise annahmen, daß der Kaiser seinen beson deren Dank an den Grafen St. Ballier au»ge- fprochen hat. Am Morgen de» 2b. Juli konnten 24 der Erkrankten von Sedan den Weitermarsch antreten. ' Berlin, 28. Juli. Die „Nordd. Slllg. Ztg." erklärt osficiöS, daß die Wegnahme de» spanischen JnsurgentenschiffS „Vigilante" durch da» deutsche Panzerschiff „Friedrich Carl" ohne alle Instruction resp. Autorisation der kaiserlichen Rwierung er folgt sei. Capitain Werner, dessen Bericht der Regierung noch nicht vorliege, werde sein Ver fahren zu rechtfertigen haben. Hamburg, 2S. Juli. (Berl. B.-T.) Der Casfirer der Anglvdeutschen Bank Löchler ist heute Mittag wegen Unterschlagungen verhaftet. Di« unterschlagene Summe beträgt Nach genauer Feststellung 41,083 Thaler. München, 2S. Juli. Die letzttn vor da» Schwurgericht verwiesenen Besitzer vtin Dachauer Banken, Lindner und Herb, wurden Hecke eben-