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Frankenberger Tageblatt Bezirks- Anzeiger Amtsblatt für die König!. AmtshaitptmmnschastMha, das MM. Amtsgericht md den Stadttat zu Frmkeuberg - »erautwortlicher Redakteur: Trust Roßberg sen. in Frankenberg i Sa. — Druck uub «erlag von 2. S. Roßberg iu Fraukeuberg i. S«. 2SL Donnerstag den 31. Oktober 1V18 77. Jahrgang Verkebr mit Auckev. Für den vom 1. November 1-18 bi« 12. Februar 1918 laufenden Bersorgungeabschnitt Reihe 11 gelangen in nächster Zeit die Zucker- und Bezugskarten zur Ausgabe. Für sie gelten folgende Bestimmungen^ Jede versorgunasberechtigte Person hat Anspruch auf eine Zuckerkarte, Kinder im ersten und »weiten Lebensjahr erhalten eine Normalzuckerkarte und L-Zuckerkarte. Die Zuckerkarten lauten auf fünf Pfund und tragen zwei mit und s bezeichnete Hilfs abschnitte, die für die Verteilung etwaiger Sonderzulagen bestimmt sind. Ob und in welcher Lühe diese beiden Hilfsabschnitte oeltesert werden können, ist noch nicht bekannt. Gegebenenfalls wird die« besonder» bekannt gemacht werden. Die Ausgabe der Zuckerkarten erfolgt durch die Gemeindebehörden. Den Verbrauchern wird empkohlen, die Karren unbedingt somit nach Empfang bei den Kleinverkaufsstellen, von denen sie den Zucker beziehen wollen, vorzulegen, damit diese rechtzeitig in den Besth de« Zuckers gelangen können. n Anstalten haben einen schriftlichen Antrag hierher zu stellen, au« dem die genaue Personen zahl nach dem Stande vom 1. November 1918 Hervorgehen muh. Für "Bäckereien, Konditoreien und Gastmirischafien werden Bezuaskarten, die durchweg aus fünf Pfund lauten und für die Zeit vom 1. November 1918 bis 12. Februar 1919 gelten, aue- gegeben. Die Verteilung erfolgt durch die Gemeindebehörden. Die Zuteilung selbst erfolgt im wesentlichen in demselben Umfang, wie bei der neunten Versorgungsreihe. Apotheken Md Volksküchen erhalten Bezuaskarten für den Kommunalverband. Ihr Be- darf für di« Zeit vom 1. November 1918 bi« 12. Februar 1919, unter Abzug de» am 1. November 1918 vorhandenen Zuckerbestande?, ist hier anzumelden. iv. . ' Bezüglich der Militärurlauberkarten tritt eine wesentliche Aenderung dahin «in, daß d'e auf Zucker lautenden Abschnitte der Lebensmittelkarte sür Militärurlauber von den Kleinhändlern, nicht wie bisher, an den Lieferanten, sondern an den Kommunalverband einzureichen sind. Der Kommunaloerband gewährt jedem Kleinhändler Bemgskarten in Höhe der von ihm einaereichten Kartenablchnitte. Auf diese Abänderung des Verlahren» werden die Kleinhändler ausdrücklich aufmerksam gemacht. - Flöha, am 24. Oktober 1918. Der Komnmnalverband »der Königlichen Amtsharrvtmannschaft Flöha. Oeffentliche Aufforderung der Einzelpersonen zur Abgabe der BermSgensertlSrnng für die Veranlagung zur außerordentlichen Kriegsabgabe siir da» Rechnungsjahr 1S18. Die nachstehend unter 1 bi» 4 anaesührten Personen werden aus Grund dr» § 34 Abs. 1 de« Gesetze» über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1918 vom 26 Iult 1918 tR.-G.-Bl. S. 964) aufgefordert, nach dem vorgeschriebenen Vordruck eine unterschriftlich vollzogene und mit der Versicherung, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind, versehene Bermögen»erU8rung »pS«»»«»»,, dl« «um LS. ««»«md»!- ISIS bei der unterzeichnet«« Bezirkssteuereinnahme einzureichen. 1. Alle Personen, di« am Sl. Dezember 1917 «in Vermögt» von mindestens 101 WO Mark und darüber besessen haben, wenn sie weder znr Lesitzsteuer, noch zur Kriegssteuer oeranlagt wo den sind. 2. AU« Perlon«», di« am Sl. Dezember 1917 ein Vermögen von mindestens 1VI 000 Mart und darüber bes«sien haben, wenn sich ihr Vermögen nach dem Sl. De zember ISlS burch Erbanfall. durch Lehen-, Ftdeikommiß oder Stammgntanfall, infolge Vermächtnisse» ober auf andere Weise au» dem Nachlab «ine» Verstor benen von Tode» wegen, ferner durch Schenkung oder durch «ine sonstige ohne entsprechende Gegenleistung erhalt«»« Zuwendung um mehr al» 5009 Mark vermehrt hat. S. Die Vertreter solcher Personen, auf die die Voraussetzungen unter 1 und 2 zutreffen. 4. Di« Erben solcher nach dem 31. Dezember 1917 verstorbenen Personen, auf di« di« Voraussetzung«» unt«r 1 und 2 zntr«ff«n. Die unter 1 und 2 genannten Perionen haben die Bermögenseiklärüng sür fichZelbst, die unter S genannten Vertreter sür die von ihnen vertretenen Perionen und die unter 4 genannten Erben für den Erblasser abzugeben. Üeber da» Vermögen von Kindern? auf die die obigen Voraussetzungen unter 1 und 2 zutreffen, find von den gesetzlichen Vertretern besondere Vermögenserllärungen abzugeben, auch wenn da» Kmdesvermögen der elterlichen Nutznießung unterliegt. Die oben bezeichneten Personen find zur Abgabe einer Vermögenseiklärung auch dann rer- vilichtet, wenn ihnen eine besondere Ausforderung oder ein Vordruck hierzu nicht zugegangen ist. Auf Verlangen werde» die voraeichriebenen Vordrucke sür die Vermögenserkiärung von heute ab von den Gemeindebehörden kostenlos verabfolgt. Die Einsendung der Vermögenserklärung durch die Post geschieht auf Gefahr der Ab sender» und desbalb zweckmäßig mittel» Einschreibebriefe». «er dt« Frist zur Abgabe d«r vermögenserklärung verabsäumt, ist gemäß 8 33 Abs. 2 de» Gesetze» über eine außerordentliche Kriegsadgabe für da« Rechnungsjahr 1918 in Verbindung mit 8 54 de» Besidtteuergesetze» vom 3. Juli 1913 mit Geldstrafe bis zu SOO Mark zur Abgabe der Vermögenserklärung anzuhalten, auch kann ihm «in Zuschlag von L Proz. bt» 10 Proz. der rechtskräftig festgestellte» Kriegsabgab« auferlegt werde». Wissentlich unrichtig« und unvollständige Angaben in der ver«ögen«erllSrung sind in 8 39 des Geßtze» über eine außerordentliche Kciegsadgabe für da» Rechnungsjahr 1918 in Ver bindung mit 88 33 bis 35 des Kriegssteuergesetzes vom 21. Juni 1916 und mit 88 78 bi» 83 des Besttzfteuergesetze» mit Geldstrafen bedroht, neben denen auf Gefängnis bis zu «in«m Jahre, sowie außerdem neben der Gefängnisstrafe auf Verlust der bürgerliche» Ehrenrechte erkannt werden kann. Mit de« gleichen Strafen sind dl« Krieg»abgabepflichtig«n bedroht, die es unterlassen, «ine bereits früher abgegeben« unrichtige oder unvollständige Steuererklärung für die erste Veranlagung zur Besitzsteaer und für die Veranlagung zur au mordentlichen Ktiegsabgabe nach dem Krteg steuergesetz vom 2l. Junt 1916, sowie eine für die Veranlagung zur Staai»- einkommeniteuer auf dt« Jahre 1914 und 1918 adg«gebene unrichtig« od«r unvoUftän-tg« Emtommensdetlaratton, am Grund oeren die Veranlagung zur auneiordemltGen ttnegsabgvbe für da» Rechnungsjahr 1918 zu erfolgen hat, bis spätesten» einem Monat nach Zustellung de« Steuerbescheid» über die außerordentliche Kriegsabgobe für da» Rechnungsjahr 1918 der unter zeichneten Bezirkssteuereinnahme gegenüber zu berichtigen oder zu vervollständigen. Flöha, am 29. Oktober 1918. Köntgttch« B«»ikt»steaere»anahm« / al» Brsttzjtrueramt. Kartosselkarte »Aus gäbe i« der Lebensmittelkarten-Ausgabe — Markt 14 — am Freitag, den 1. November 1918, von vormittag» 8 bl» 12 Ahr sür de» 1. Bezirk, » »achmtltag» 2,5, , »2. ?*zirk, , Sonnabend, g 2. , , » vormittag» 8 , 12 „ » ,3. B«ztrk, »» , n » - » Nachmittags 2 , 5 » » " 4. Bezirk. Die neue» Kartoffelkarten werden nur gegen Vorlegung der Auswelskart« verabfolgt. G»«»««» Fr«at«nv»g, den 30 Ottober im». Weißkraut und Möhren W jeden Haushalt, Kraut einzuschneiden und kür den Win»« bedarf Sauerkraut herzustellen. Ebenso wtrv empfohlen, sich Mit genügend Möhren zur Streckung der KaNoffeloorrate et»- zudecken. Stadtrat Frankenberg, den 30. Oktober 1918. Sammlung Kriegerfürforge. Da» Rote Kreuz ruft wieder! And es mutz rufen; denn die Mittel zur Erfüllung der freiwillig übernommenen, mehr und mehr sich auswachsenden, dringenden und zweckent sprechend durchgesührten, hohen Aufgaben der Anterhaltung von Lazaretten und Genesungs heimen. von Lazareuzügen, der Bäderfürsorge für »»rankte und verwundete Krieger, der Erhaltung von Verband-, Erfrischung»- und Au»iunfts»ellen, der Mithilfe bei Soloaten- heimen, der Fürsorge für unser« Kri«g«gefangenen in Feindesland der Absendung von Liebesgaben, besonders auch jetzt wieder ans Anlab de» bevorstehenden W»ihnachteiE usw. gehen eilend» zu Ende. Mehr al» 36 Millionen Mart hat da» Rote Kreuz bt» jetzt für seine Kriegszwecke aufwenden müssen. Es will feine Tätigkeit fortsetzen; niemand, nicht zuletzt die Heeresverwaltung, möchte sie missen. Die Sammlung hier wird Sonnsb«,»«, «Ion r. Uovoindon, durch Schüler und Schülerinnen hiesiger Lehranstalten vorgenommen werden. Schwer und ernst ilt die Zeit, in der wir jetzt leben, und hoch sind die Anforderungen, dl« an die wirtschaftliche ljeismngsfähigkett de» Einzeln « gestellt werden. Wollen wir in des auch bei dieser Sammlung uns so recht vor Augen hallen: »» gilt «tonen, «io un»oe» gvtlodt» tkoiinat «nit ltinon» I»«d«n »oi- «ton» «ton foioit« »«rUUtnon «totOn «null jollon in, tioton Sotaut «ton vanIlbanUolt knourtio tt«n« un«I tt»««I «« «ittno«, «onoit »«in. Ukin ditto« «rnoono SoMokinonovdot«, «io» ZiigonUliod»« Aoton-llnonrr-Sannnioldoto» idno Kndoit an, L. Ro»«n»h»n loiotit un« dotnio- «tiuon«t ru goatalton. Mag anoono Staut auvk «Uv» Mai aivdt »onaago«. Frankenberg, den 27. Oktobe- 1918. vsr Vvlvia vom koton krsur. vor Asittnt. vor L!boktr«eitzvok»!n. vr. Stumpf. vr. Irmer. Rosa Schtebl«r. fiekotMLiiomlekl 1-w Das erste Reformationsfest nach der Vierhundertjahrferer der deutschen Reformation grüßt uns beute. Wird fern Gruß beachtet und erwidert werden? Wie ist das möglich in der von ganz anderen Fragen durchbrauste» Gegenwart, jetzt, wo jes sich um Sein oder RiHtsein des deutschen Reiches handelt, wo des deutschen Bölkes Zukunft, des deutschen Mannes Ehre auf dem Spiele steht! Wie können wir jetzt Reformationsfest feiern, wo sich.vor jedem deutschfühlenden Herzen Abgründe auftun, so furchtbar und schaurig, daß man «s nicht ausdenken kann! Aber das Reformation-fest ist wie ein Held, der sich in das wildeste Schlachtgewühl hineinstürzt, nm die wanken den Reihen zu halten und sie durch machtvollen Zuruf-! neu anzuseuern. Es nrmmr den Schlußakkord der vorjährigen s Jubelfeier auf, wie er im Schlußsatz von Luthers Refov- matiönspsalm ertönt, und schleudert ihn wie einen alle.Angst bannenden Prophetenruf hinein rn das deutsche Volk: Das Reich muß uns doch bleiben! Dil hartringendes deutsches Volk, so wach« auf und höre des Reformationssestes prophetischen Gruß: Das Reich muß uns doch bleiben! Es wird uns bleiben, wenn anders wir uns aufs neue besiimen auf Luthers Herz, Luthers Arme, Luthers Gewissen. Das Reich muß uns doch bieiben! Welches Reich? Das deutsche Reich? Daran hat Luther nicht gedacht^ so sehr er seine Deutschen liebte. Er konnte nicht daran denken, denn zu seiner Zeit gab es kein Deutsches Reich. Das Reich Gottes meint Luther. „Das Reich Gottes ist inwendig, in euch." Das Herz im Himmel, der Himmel im Herzen — darum ist das Reich Gottes im Menschen und der Mensch im Reiche Gottes. So war es bei Luther. Er war «in« durch uno durch innerliche Natur, «in deutsches G«müt,«Ga» fest'in Gott verankert war. Dar I war seine Stärke. Jst's auch di« unsere? Sie war «s bei - Beginn des Krieges. Ist sie's noch? Wohin treibt uns oie Not der Gegenwart? Heraus aus der Frömmigkeit? Nein, tiefer Hinern H'sie, die mit Gott ringt: Herr ich lasse dich nicht, du segnest mich denn! Reformiere dein Herz! Stimmers wicüer aus den Grundton von Luthers Herzen, auf den Grund ton starker, lebendiger Frömmigkeit. So kommt Gottes Reich aufs neue zu uns. Dann können wir getrost auch vom Deut schen Reiche singen und sagen: Das Reich muß uns dach bleiben! Denn dann wird es uns auch nicht fehlen an Luthers Arm. Es wohnte in Luther ein starker Manneszorn, der sich zuweilen in vulkanischen Ausbrüchen entlud. Um so größer war für ihn die Versuchung, sich mit weltlicher Gewalt zu verbünden. Er hat's nicht getan. „Das Wort muß es tun" — dabei blieb er. „Das Wort hat's getan" — so bekannte er bei jedem Erfolg seiner Sache. Das Wort Gottes war seine einzige Waffe. Die hat «r allerdings geschwungen mit starkem Arm, mit Macht unv Kraft. Gott gebe uns wieder Luther arme, de das Schwert des Geistes führen, Luther arme, die den Schild des Glaubens festhalten, Lutherarme, .die sich betend zum Himmel strecken, um Gottes Allmacht herabzuholen zum Sieg« der Wahrheit! Wenn Luther heute unier »ns träte und sähe, wie der grau« Rebel der Mutlosig keit sich auf viel« Gemüter legen will, dann würde er mit Donnerworten darein fahren und seine Deutschen aufrütteln. Aber dann würde er zur Laute greifen und es uns ins Herz hinein singen: Ein fest« Burg ist unser Gott — und wÄ "müßten alle mit einstimmen, alle Furcht und Angst aus dem Herzen heraussingen, unV im brausenden Schlußchor würde es auskttngen: Das Reich muß uns doch bleiben! Uns — wem denn? Den Hurrapatrioten? Den Gesüh.sschwärmern? De« Fepragschristen? Nein, nur denen, die ihren Willen hergebeu für das ernste Gebot der Stunde, den starken Pflichtmenschen, den Helden der Gewissenhaftigkeit. Pflichttreu durch und durch» — so war Luther. So war er als Mönch rm Kloster, als Reformator im brausenden Sturm des Lebens. Darum fort mir a.ler G«wisfen.o,ig.ett, die jedem elenden Geschwätz nach- gedend, jeder Versuchung erliegend, fahnenflüchtig und treulos Gottes -Sache und die deutsche Sache im Suche läßt! Deut sches Volk, in harter, ernster Zeit reformiere dich zu Luthers Gewissenhaftigkeit in Haus und Famiie, in Staar und Kirche, rn Arbeit uno Beruf, auf Schritt und Tritt, gegen Freund ünd Feind — dann wird sich's allewege erfiU.en: Das Reich muß uns doch bleiben! Superintendent Hanitzsch, Aimaberg. ver Letts» Oekterreitdr PrKlamntton ^es tjchecho-slowalischen Staates . öt In einem in tschechischer Sprache abgefaßten Zirku- lartelegramm „An alle" wurde am Montag folgende An ordnung des Dr. Zahradnii bekanntgegeben: ^Dle Proilamation des tschecho-slowauschen Staates hat be: der Säule des hei.igen Wenzel auf dem Wcnzelsplatz in Prag um 11 Uhr vormittags stattgesunden. Sofort alle Abzeichen des gewesenen österreichischen Staates entfernen! A.le Sendungen in Wagenladungen und alle Siückgüler be fördern! -lach Wien und nach Deutschland sofort alles auf halten! Nach Prag ist der Verkehr telegraphisch anzumelden wegen D.sposilion durch den Nationalrat. Der Verkehr rm In and« ist ohne Unterbrechung in gutem Zustande zu er halten. Es lebe der tschechische Staat! Na zdar! Unterschrift: Dr. Zahrdanik."