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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt und Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vcrtheilt. -As 26. Sonnabend, den 4. Juli 1663. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Pelzmühlenstraße 47 v), sowie von den Herren Barbier Bast in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung. Zufolge Verordnung der König!. Kreishanptmannschaft Chemnitz vom 20. Dezember 1902 — Verordnungsblatt derselben Nr. 1. v. I. 1903 Seite 2 flg. — soll die gesetzlich vorgeschriebene Nachaichurrg der Maße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge im hiesigen Orte mit den beiden Rittergütern Nieder- und Oberrabenstein in diesem Jahre am I«. und 17. Juli und am 18. Juli jedoch nur bis mittags (in den Stunden 8—12 vorm. und 2—6 nachm.), statt- sinden. Es soll nun diese Nachaichung an den gedachten Tagen und zwar: / für den Ortsteil L in Aurich's Restauration am 18. und am 17. Juli bis mittags, für den Ortsteil in Ranft s Restauration am 17. Juli nach mittags bis 18. Juli mittags vorgenommen werden. Alle Gewerbtreibenden des hiesigen Ortes, als Gastwirte, Bntterhändler, Oekonomen, Fleischer, Bäcker, Materialisten re., welche Maße, Gewichte, Waagen, nnd Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehr benutzen, werden auf Grund § 6 der Verordnung vom 8. April 1893 hierdurch anfgefordert, dieselben innerhalb der angegebenen Zeit deni Aichungsbeamten zur Prüfung vorzulegen. Werden Maße, Gewichte rc., welche das Nachaichungszeichen nicht tragen, nach Beendigung des Nachaichungsgeschäfts vorgefunden, so kann auf Grund 8 3692 dcs Reichsstrafgesctzbuches eine Bestrafung bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 4 Wochen herbeigeführt werden. Für jedes der Nachaichung unterzogene Stück ist die im Gebühren-Tarif der vorgenannten Verordnung festgesetzte Gebühr zu entrichten. Rabenstein, am 3. Juli 1903. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Kirschen-Verpachtung. Die diesjährige Kirschen-Nutzuug au der Forst- und Kurzestraße, hier, soll Sonntag, den 12. Juli 180» Nachmittags 4 Uhr in Ranft's Restaurant unter den im Termin bekannt zu gebenden Bedingungen an den Meistbietenden gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Rabenstein, am 3. Juli 1903. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Sitzung des Gemeinderates zu Reichenbrand vom 26. Juni 1903. Beschluß der König!. Amtshauptmannschaft, die Bestäti gung der Wiederwahl des Gem.-Vorst. betr.; b. von einer Verfügung derselben Behörde, die Bauflucht linien an fiskalischen Straßen betr-, es wird beschlossen, sich dem gemeinschaftlichen Ortsgesctz anzuschließen; c. daß das Gesuch um eineWegebaubeihilfe nicht bewilligt worden ist; 6. von einer Zuschrift des Direktoriums des Vereins Sächsischer Gemeindebeamten, den Besuch der Deutschen Städteausstellnng betr. 2. Zu einem Gesuch um Genehmigung der Schank konzession wird die Bedürfnisfrage bejaht; zu eiuem Abgabeu-Erlaßgesuch wird zustimmende Entschließung gefaßt. 3. In Erledigung eines Gemeinderats-Beschluffes vom 27. Februar 1903, Aufstellung eines neuen Orts gesetzes betr., wird von der Mehrheit des Verfassungs ausschusses vorgeschlagen, ein neues Ortsgesetz über die Verfassung der Gemeinde aufzustellen und bezüglich der Gemeinderatswahlen Bestimmung dahin zu treffen, daß die Ansässigen in 2 Klassen nach dem Einkommen und dieKÜnansässigen ebenfalls in 2 Klassen nach dem Einkommen zu wählen sind, jede der 4 Klassen hat für sich zu wählen. Ein Antrag, den Vorschlag der Minderheit des Ausschusses, die Einführung des all gemeinen direkten Wahlrechtes betr., anznnehmen, sowie ein weiterer Antrag, daß beide Klassen der Unansässigen gemeinsam wählen sollen, wird abgclehnt; dagegen wird ein Antrag, daß in jeder der ansässigen Klassen mindestens ein Vertreter der Begüterten zu wählen ist, welcher seine Wirtschaft selbst besorgt, angenommen. Bei der hierauf vorgenommenen Abstimmung wird das Votum der Ausschußmehrheit mit dem ange nommenen Zusatzantrag zum Beschluß erhoben. Der Verfassungsansschuß wird weiter beauftragt einen Entwurf zu dem bezüglichen Ortsgesetz aufzustellen. 4. Wegen Anschaffung eines Sprengwagens wird beschlossen, den Bauausschuß zu beauftragen, Erörter ungen über die Beschaffung von Wasser nnd über die erwachsenden Kosten vorzunehmen. 5. In Wegebausachen beschließt man a. das Gesuch eines Grundstücksbesitzers, seinen Hofblanken nach Beschleusnng des Wegegrabens aus Gemeindeareal setzen zu dürfen, aufjederzeitigen Widerruf zu genehmigen, d. den Anliegern der Pelzmühlenstraße anheim zn geben, sich bezüglich der von einem Grundstücksbesitzer gestellten Bedingung mit diesem zu verständigen; die Ausführung des in letzter Sitzung beschlossenen Straßen baues soll davon abhängig gemacht werden, daß zu vor eine Verständigung unter den Besitzern erfolgt ist. 6. Einschätzung Zugezogener zu den Gemeindeab gaben. - - .Hl des Oemeinderats zu Rabenstein am 30. Juni 1903. 1. wird dem gemeinschaftlichen Ortsgesetze, die Festsetzung der Straßen- und Baufluchtlinien für die fiskalischen Straßen betr., beigetreten. 2. wird beschlossen, den bisherigen Fußweg von der Gartenstrabe bis zum Rottluffer Gasthof für den Verkehr einzuziehen und den Gemeinderat zu Rottluff zum Beitritt zu diesem Beschluß zu ersuchen. . 3. wird die Rückgabe von Wegebaukautionen beschlossen, 4. die Vornahme einer Schleusen- und Fußwege- Regulierung an der Chemnitzer Straße unter Leistung eines Beitrags genehmigt; 5. werden einige Beschlüsse des Sparkassenaus schusses, Geldausleihung betr, gutgeheißen; 6. nimmt man Kenntnis von dem Inhalte der von der Königl. Amtshauptmannschaft im Entwürfe herausgegebenen Wohnungsordnung, beschließt aber, z. Zt. von der Einführung derselben für den hiesigen Ort Abstand zu nehmen; 7. werden mehrere Gemeindesteuer-Reklamationen erledigt; von der entworfenen Ortsbauordnung und von verschiedenen anderen Eingängen wird Kenntnis genommen. Ueber die Sitzungen des Gemeinderats zu Siegmar erhalten wir folgende Berichte: Sitzung vom 3. Juni 1903 abends 8 Mtzr. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Klinger. Man nimmt zunächst Kenntnis von den Ausfüh rungen des Herrn Vorsitzenden in Sachen des geplanten Schulhausbaues und wählt hiernach den Ratskopist Falkner aus Grimma als Kopist für die hiesige Gemeindeverwaltung. Ein vorliegendes Baugesuch wird zunächst dem Herrn Geometer Seydel in Chemnitz zur gutachtlichen Aussprache überwiesen und tritt man schließlich den Beschlüssen des Sparkassenausschnsses, betr. die Be leihung zweier Grundstücke, bei. Sitzung vom 23. Juni 1903 abends 8 Mtzr. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Klinger. Nach Eröffnung der Sitzung gelangte zunächst das Protokoll über die Revision der Spar- und der Ge- mciudekasse vom 23. dies. Monats zum Vortrag und wurden dann die Wahlen zu dem Ortsabschätzungs ausschuß fürdieSchlachtviehversicherung vorgenommen. Nachdem wird zu einer Reklamation gegen die ^Me^emmidelierMaaunH^MA des Sparkassenansschusses beschlossen. Zu verschiedenen vorliegenden Baugesuchen wird Entschließung getroffen. Sodann berichtet der Herr Vorsitzende über das Fortschrciten des Wasserwerksbaues sowie über die denselben angehende Angelegenheiten und bringt hier nach das Gutachten des Herrn Professor Zierold in Chemnitz über die gesamte Wasserwerksanlage zur Verlesung, das sich im günstigen Sinne ausspricht. Hierauf tritt man in Verhandlung ein über die Bedingungen, unter welchen das Wasser der hiesigen Einwohnerschaft überlasten werden soll und werden diese Festsetzungen noch besonders zur Veröffentlichung gebracht, wie ebenso Anmeldebogen für die hiesigen Grundstücksbesitzer in Umlauf gesetzt werden sollen. Sitzung vom 29. Juni 1903 abends 8 Mr. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Klinger. Der Herr Vorsitzende gibt zunächst bekannt, daß am 29. ds. Mts. eine Revision dcs beim Chemnitzer Bank-Verein in Chemnitz unter Tressorverschluß nieder- gclegten Reservefonds hiesiger Sparkasse stattgefundeu hat und bringt das dabei aufgenommene Protokoll zur Verlesung. Hierauf stimmt man dreien Beleihungsvorschlägen des Sparkassenausschusses zu und erteilt zu einem vorliegenden Baugesuch Genehmigung. Das von der Kgl. Amtshanplmannschaft Chemnitz aufgestellte gemeinschaftliche Ortsgesetz, betr. die Fest setzung von Baufluchtlinien für Bauten an fiskalischen Straßen, wird angenommen, dagegen will man die Verfügung der genannten Behörde vom 24. ds. Mts., nach welcher dieselbe die Einführung einer neuen Orts- banordnnng anrcgt, zunächst auf sich beruhe» lassen, da der für hiesigen Ort in der Aufstellung begriffene Bebauungsplan noch nicht vorliegt. Hinsichtlich der Beseitigung des Schienenüberganges au der Friedrich-August-Straße gelangen die neuer dings ergangenen Verfügungen der General-Direktion der Königl. Sächs Staatseisenbahnen zum Vortrag nnd will man sich demnächst erst weitere eingehende Informationen zn dieser Angelegenheit verschaffen. Nachdem beschließt man den Hochbehälter des Wasserwerks in Stampfbeton zu erbauen und die Ausführung desselben der Firma Liebold L Co. in Langebrück zu übertragen und wird sich endlich noch in vertraglichen Angelegenheiten zum Wasscrwe' ksban schlüssig.