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Dienstag, de« 8 April. IrMßDMsfreM (2483—64) i M vle MUNaiPslicyilgen aus vrm ^rncyivumtvvrziilr ^verwle,cn,ym, ür die Militärpflichtigen aus dem GerichtöamtSbezirke Scheibenberg und den Städten Scheibenberg und Schlettau; Loofungste min für den aesammten AushebungSkermim jen aus dm Landgemeinden ArnSftld mit Oberschaar und Mittelschmiedebcrg, EeyerSdorf, KleinrückerS- ^ildenau, Schönfeld, Mesa und Wtesenbad; E" Bekanntmachung, das Krcis-Ersatz-Geschäft in den AuShebungsbeztrkmEhrenfrl-d-rSdorf, Amiad«»g und Marünb«, betreffend. Das diesjährige Kreiö-Ersatz-Seschäft in dm vorgenannten AuöhedungSbezirken hat zufolge des ausgestellten und genehmigtm GeschästsplaneS wie nach. 18 7 Z zum I« April dieses Jahres an die Königliche AmtShauptmannschafr h,cr eit'.zureichen. Behufs der Entscheidung der sonach gestelltm Anträge werden die unterzeichneten Behörden im Anschluß an das Kreis Ersatz Geschäft l. für den AushebnngSbezirk Ehrenfriedersdorf -e« I». April dies»- Jahres, Nachmittags » Uhr, zn Ehrenfriedersdorf, u. Kr dm Ausbebmgsbezirk Allnaberg de» LU. April INS, Stachmittags S Uhr, zu Annaberg, Gesteint / täglich mit AutnahmeMo», :?w. — Drew virnen'ipu > ttonSaobk^ren die gispÄ ttpe Zeile ia Pfmame>- J«*eru.enannahne für di« ^am Abende erfchetnrndr d Nummer bt^ Vormittap die Zurückstellung von Reserve- «nd Landwehrmannschaften betreffend. Aus Anlaß häuslicher und gewerblicher Verhältnisse kann die zeit- und bedingungsweise Zurückstellung von Mannschaften der Reserve und Landwehr für den Fall einer Mobilmachung oder außerordentlichen Verstärkung drS Heeres verfügt und darf insbesondere auf die Dauer eines Jahre- ei» Reservist hinter den letzten Jahrgang der Reserve und ein Wehrmann hinter den letzten Jahrgangs der Landwehr gestellt werden. An alle Reserve- und Landweh,Mannschaften hiesigen LandwebrbatalllonöbeziekS, welche auf eine dteSfallfige Zurückstellung Anspruch erheben zu könne« glauben, ergeht daher andurch die Aufforderung, ihre Gesuche al-balv bei dem Siadtrathe, beziehendlich Gemeindevorstande ihres Orte- schriftlich anzubringe» die Stadträlhe und die Herten Gemeinbevorstände aber werden zugleich andurch veranlaßt, die bei. ihnen eingegangenen Gestlche gemäß der Bestimmung in dar Beilage 3 zu der Verordnung über die Organisation der Landwehrbehörden und die Dienstverhältnisse deS BeurlaubtenstandeS vom b. September 1867 ^GAtz- und Verordnungsblatt Jahrgang 1873 Leue 181-^) zu prüfen und mit den vorgeschriebenm Nachweisungen verschon bei Verlust -eS erhobenen An spruchs bis ÄM.-buttt der Ge- dmfel« unoderEtadträtbe A«e^ Elterlein, Grünhain, Hartenstein, Ishanyaesr- grunaol,v0vnm Nmpavrel. Sch aeeberqE«« wzenbeu» Nlldenfel« «ns Kvönttz. ^Äushebunasbezirk Ehrenfriedersdorf, Musterungsstation Ehrenfriedersdorf, im Rathhanse: den IS Avril 1873 für die Militärpflichtigen aus dem Gerichtsamtsbezirke Ehrenfriedersdorf und der Stadt Ehrenfriedersdorf; den 16. April 1873 für die Militärpflichtigen aus dem GerichtSamtöbezirke Geyer und den Städten Geyer und Thum; den 17 Avril »873 für die Mili'äipflichltgm aus dem GnichtSamtSbezirke Wolkenstein und der Stadt Wollenstem; den 18 April 1873 für die Militärpflichtigen aus dem GnichtSamtSbezirke Grünhain und den Stadien Elterlein, Grünhain und Zwönitz; den 1b' April 1873 Loosungstermin für den gejammten Aushebungsbnnk. . ll. Aiishcbungsbezirk Avvaberg, Mnsterungsstation Annaterg, m Bahl's Restauration: den 2». Avril 1873 für die Militärpflichtigen aus dn Stadt Annaberg; den 22. April 1873 ür aie Militärpflichtigen aus dm Landgemeinden ArnSftld mit Oberschaar und Mittelschmiedebcrg, EeyerSdorf, Kleinrucknö- Walde, Königswalde Amtsseite, Kön gSwalde RathSseite, Mildenau, Schönfeld, Mesa und Wiesenbad; m . den 23 April 1873 für die Militäipflichtigen aus Bärmstem, Cunnersdorf, Frohnau, Sehma und der Stadt Buchholz; den 2Ä. April 1873 für die Militärpflichtigen aus dem GenchiSamtSbezirke Oberwiesenthal; den 2S. April 1873 für die Militärpflichtigen aus dem GerichtSamtöbezirke Scheibenberg und den Städten Scheibenberg und Schlettau; de« 26. April 1873 LoofungSte min für den aesammten Aushebungstermin. M. Ausheoungsbczirk Marienberg, a) Musterungsstation Annaberg, Bahl's Restauration: den 28. April 1873 für die Militärpflichtigen auS dem GerichtöamtSbezirke Jöhstadt und der Stadt Jöhstadt; d) Musterungsstalion Zöblitz, Schuberts Restauration: den 3V. April 1873 für die Militärpflichtigen auS dem GerichtSamlSbezirke Zöblitz und der Stadt Zöblitz; v) Musterungsstation Marienberg, Oschütz'sche Restauration: de« I. Mai 1873 für die Militärpflichtigen auS dem GerichtSamlSbezirke Marienberg und der Stadt Marienberg; den 2. Mai 1873 für die Militärpflichtigen auS dem GerichtöamtSbezirke Lengefeld und der Stadt Lengefeld; den 3. Mai 1873 Loosungstermin für den gesammten Auöhebungöbezir». Alle Musts, iwgsttrinirw beginnen früh 8 Uhr, die LoosungStermine Vormittags IQ Uhr. Cämmtliche Militärpflichtige der Altersklasse 1873/53, die Zur ückgcfie Uten und dre bei den früheren Aushebungen disponibel Geblie benen, sowie die früheren Jahrgängen angehörigen Restanten, über trrcn Mililmvnhültniß noch nickt endgültig entschieden worden ist, oder welche van Wiederholung der Gestellung nichi ausdrücklich entbunden worden sind, haben sich bei Vermeidung der in 8 176 ff. der Milltär-Ersatz-Jnstruction vom 26. März 1868 angedrohten Nachtheile an dem für sie festgesetzten Tage rechtzeitig rm Musterungölorale persönlich einzufinden und find Lie Militärpflichtigen der Stadt- gemeinden durch ein RaihSmitgliev, die der Landgemeinden aber durch den Gcmeindevorstand oder eine Ortögerichtöperson zu begleiten. In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militärpflichtigen KrankheitS halber unthunlich erscheint, wird die Einreichung ärzt licher und von der Ortöbehörke bestätigter Zeugnisse erwartet. Das Erscheinen im Loosungotcrmine dagegen ist freigestcllt. Für Abwesende hat ein Mitglied der KreiS-Ersatz-Commisfion zu loosen. Alle für Militärpflichtige nwa zu suUmve Anträge aus Zurückstellung wegen häuslicher Verhältnisse — Reklamationen — find bei Verlust derselben spätestens im MufierungStermine bei der Kretö-Ersatz-Ccmmission obrigkeitlich erörtert und begutachtet (bescheinigt) einzureichm. Auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises kann lerne Rücksicht genommen werden; auch sind Reclamationöanträge, zu welchen nicht das vaf-r bestimmte, in dem diesseitigen Erlasse vvm 8. März 1872 gedachte Formular sud verwendet worden ist, als formell für unzureichend zu erachten. Die Entscheidungen der Kreis-Ersatz Commission auf Reklamationen gelten am dritten Tage nach dem Musterungstermine 12 Uhr Mittag- al» publirtrt. Etwaige Rekurse gegen diese Entscheidungen müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen, von dem Tage an gerechnet, wo die Entscheidung für publicirt anzufeyen war, dis Nachmittags 5 Uhr des zehnten TagS, bei der Kr«S-Ersatz-Commission angebracht werden. Unter Hinweis auf die nach 8 71., der Militär-Ersatz-Jnstruction den Ortöobrlgkeiien obliegende Pflicht nochmaliger Vorladung der Militärpflichtigen werden diese Bestimmungen « ndurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Annaberg, den 1. März 1873. Für den Civilvorsitzenden der Kreis-Ersatz-Commission in den Aushibungsbeztrken Ehrenfriedersdorf, Annaberg und Marienberg: vr. Schnorr von Earolsfeld. U M dm AnShebmigsbezlck Martenberg , de» s Matl«kS, Rachmittags » Uhr, zu Marienberg h» ««stuMg-locake Sitzung haM, * j