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Ur ie« Ugliat Kepteinlicr werden Bestellungen ans die „Dresdner Nach richten" für Dresden bei Unterzeichneter Geschäfts stelle zu 80 Pfennigen, für auswärts bei den Kaiserlichen Postanstalten im Deutschen Reichsgebiete zu 92 Pfennigen, in Oesterreich-Ungarn bei den K. K. Postämtern zu 85 Kreuzern angenommen. Gkschiislskelle der „dresdner Aachrichlcn". Politisches. Die Erklärung des „Reichsanzeigers" in Sachen der Reform des Militärstrasprozesses stellt ebenso wohl einen bedeutsamen Er folg der vom Fürsten Hohenlohe vertretenen Negiernngspolitik dar, wie sie gleichzeitig als ein Sieg der öffentlichen Meinung erscheint. Lange und beharrlich, mit zäher Ausdauer und gleicher Hartnäckig keit im Angriff und in der Vertheidigung ist um die Reform hüben und drüben gekämpft worden. Der Widerstand gegen die Neuordnung des militärgerichtlichen Verfahrens war so stark und wurde von so mächtigen und einstuhreichen Faktoren getragen, daß cs wiederholt so aussah, als sollte aus der ganzen Sache überhaupt nichts werden. In der Schwebe ist der Gegenstand schon seit der Gründung des Reiches gewesen. Ungefähr ebenso viele Enlwürfc sind ausgearbeitrt worden, wie Kricgsminister in Preußen ge kommen und gegangen sind, aber weder der eine noch der andere Entwurf brachte cs über die Bedeutung einer ephemeren Existenz auf dem Papier hinaus, bis endlich im Jahre 1804 die Frage eine mehr greifbare Gestalt anzunchmcn begann. Im August des ge nannten Jahres trat nämlich mit einer bisher nicht gekannten Be stimmtheit die offiziöse Nachricht auf, daß ein den iiwderuen Be griffen über gerichtliches Verfahren entsprechender Gesctzcntwnrs endgiltig ausgearbeitet sei und der unmittelbaren wetteren Erledig ung entgegensehe. Diese Mittheilung wurde allgemein freudig be grüßt. aber die Freude erwies sich auch dieses Mal wieder als ver früht, da die angekündigte Vorlage nichts wieder von sich hören ließ. So wurden denn die Bemühungen der reformfceundlichcn Kreise zur endlichen Regelung der Angelegenheit mit frischen Kräften wieder ausgenommen, mit dem Erfolge, daß der Reichs kanzler Fürst Hohenlohe sich im Mai dieses Jahres im Reichstage feierlich zu der Reform bekannte. Die Erklärung des Reichs kanzlers lautete folgendermaßen: „Es ist seit Langem allgemein anerkannt, daß unsere Militärstrafgerichtsordnung der Verbesserung bedarf und daß die deutsche Armee ein einheitliches Strafgerichts- Verfahren nicht entbehren kann. Das hat dazu geführt, daß schon vor längerer Zeit, wie Sie wissen, mit der Ausarbeitung einer neuen Militürstrasgerichtsordnung begonnen worden ist. Der Ent wurf einer solchen ist nunmehr so weit vorbereitet, daß ich-die be stimmte Erwartung hegen darf, denselben im Herbst d. I. den gesetzgebenden Körperschaften des Reiches Vorlagen zu können. Der- selbe wird — vorbehaltlich der Besonderheiten, welche die Militär! schcn Einrichtungen erheischen — auf den Grundsätzen der moder nen Rechtsanschauungen ausgebout sein." Die starke moralische Gewähr für das baldige Zustandekommen der Reform, die durch die offene und unzweideutige Stellungnahme des Reichskanzlers gegeben war. konnte in ihrer Wirkung nur durch so schwerwiegende Vorgänge beeinträchtigt werden, wie sic sich an die Entlassung des preußischen KricgsministcrS Bronsart V. Schellcndorss knüpften. Es lag allzunahe, der Befürchtung Raum zu geben, daß die eigent liche Seele des Widerstandes gegen die Reform des Militärstraf prozesses im kaiserlichen Militärkabinet wohne und daß der Rücktritt des Kriegsministers, wenn er auch vielleicht dem äußeren Anlaß nach mit der Frage nicht direkt Zusammenhängen mochte, doch symptomatisch sei für das weitere Schicksal der militärstrasprozcssnalcn Reform. Dieser Besvrgniß ist nunmehr durch die bündige Erklär ung des „Reichsanzeigers" der Boden entzogen worden und damit für die Abklärung und Beruhigung der inncrpolitischcn Lage ein Moment gegeben, das sich aus den Wirrsalcn der letzten Zeit un gewöhnlich günstig heraushebt. Zur Sache selbst ist z» bemerken, daß das Deutsche Reich zur Zeit noch kein einheitliches Militärstrasgerichtsverfahren besitzt. Das strafgerichtliche Verfahren innerhalb der Armee wird geregelt für Bayern durch die Milltär-Strafgcrichtsordnnng vom 29. April 4869 nebst zwei Abändernngsgesetzen aus dem Anfang der 70er Jahre, für Württemberg durch die Militär-Strafgerichtsord- uung vom 20. Juli 18!8, für Preußen und die übrigen deutschen Staaten durch dieMilitär-Strafgerichtsordnnng vom 9. April 1845. Von den genannten Gesetzen zeichnet sich nur das bayrische durch die Berücksichtigung der Grundsätze einer modernen Strafrechts pflege ans. Das preußische und noch weit mehr das württem- bergische Gesetz dagegen begründe» ein Verfahren, das weder den wissenschaftlichen Anforderungen der Neuzeit noch dem rechtlichen Vedürsniß auch nur entfernt genügen kann. Die Mängel des jetzigen Verfahrens bestehen hauptsächlich in folgenden Punkten: 1. Ter Auditeur ist Ankläger und Verthcidiger in einer Person. Daß bei einer solchen Einrichtung mit Nothwendigkeit entweder die Anklage oder die Vertheidigung zu kurz kommt, ist eine unvermeid liche Folge der Thatsache. daß die Auditeure eben auch nur Menschen sind. Der Regel nach ist cs die Vertheidigung. die zu Gunsten der Anklage zurücktreten muß. 2. ES fehlt an einem ge- Es existirt lediglich die Bestimmung, daß» der gefällte Urtheilsipruch der Bestätigung deS zuständigen Gc- richtsherrn bedarf. 9. Der Umstand, daß die militärischen Richter- sprüchc der Bestätigung bedürfen, macht eine wirkliche unabhängige Rechtspflege nach modernen Begriffen unmöglich. 4. Das Ver fahren entbehrt der Oefsentlichkeit und Mündlichkeit und ist noch ganz auf der Grundlage des alten schriftlichen Jnguisitionsprozesses ausgebaut. 5. Die militärische Gerichtsbarkeit erstreckt sich nickt nur auf die rein militärischen und auf diejenigen Verbrechen und Vergehen, bei denen sowohl die militärische als auch die civile Rechtsordnung durchbrochen wird, sondern auch auf die strafbaren Handlungen rein rivilen Charakters, wenn sie von einer Militär- Person begangen werden. Dagegen verlangen die Befürworter einer gründlichen militärstrasprozessualen Reform, daß z. B. ein Mord, der von einer Militärperson gegen einen Civilisten verübt wird, von den bürgerlichen Strafgerichten abgeurtheilt werden soll. Inwieweit die Beseitigung der bezeichnet?» Mängel von der in Rede stehen den Vorlage erstrebt wird, bleibt abzuwarten. Die größte Schwierigkeit hat von jeher die Einführung der Ocffcntlichkeit in das militärgerichtliche Verfahren dargeboten. Es darf auch nicht verkannt werden, daß dieser Punkt mit Rücksicht auf die in erster Linie in Betracht kommende unbedingte Ausrechterhaltung der Disciplin im Heere ziemlich heikler Statur ist und daß der sich hiergegen richtende Widerstund eines Theiles der militärischen Kreise durchaus begreiflich erscheint. Indes werden am Ende doch alle Bedenken beseitigt durch die in keiner Weise zu beanstanden den Erfahrungen, die man in Bayern niit der mststä-uerichtlichen Oefsentlichkeit gemacht hat; Erfahrungen, die sogar dazu geführt haben, daß erst in nllerjüngster Zeit eine Erweiterung des bis herigen Umfanges der Oefsentlichkeit vorgenommen worden ist. Es kommt nur darauf an. daß mm den Begriff der Oefsentlichkeit richtig fcststellt. Da? geschieht, wenn mau nicht eine möglichst weitgehende Oefsentlichkeit fordert, sondern eine solche, die den un bedingt nöthigen Mindestspielranm für eine sachlich kritische Würdigung des Endergebnisses gewährt. Im Einzelnen hier die Grenze zu ziehen, ist Sache des Gesetzgebers. Auf ieden Fall aber darf man als sicher betrachten, daß eine derartige Oefsentlichkeit des militärgerichtlichen Verfahrens die Gefahr einer sensationellen Aufbauschung militärgerichtlicher Verhandlungen völlig ausschließt. Es ist im Gegentheil zu erwarten, daß auf diesem Wege der überaus schädlichen militärischen Legendenbildung und der Ein bürgerung falscher Vorstellungen über militärische Verhältnisse, die heute noch in weiten Kreisen gang und gäbe sind, wirksam vorge beugt wird. Auf allen Seiten wird diese Zuversicht freilich nicht gleichmäßig getheilt. So erklären die „B- N. N." die Oefsentlich keit nicht für das Wesentliche, sondern für das „einzig Bedenk liche" in der Reform. Doch will auch das genannte Blatt die Oefsentlichkeit für alle Fälle zngestehen, in denen es sich nicht um disciplinare Fragen handelt, sondern um solche Vergehen und Ver brechen, die unter das gemeine Recht fallen. Wie immer aber der Entwurf im Einzelnen auch gestaltet sein mag. ob er viel oder wenig giebt, der grundsätzliche Fortschritt bleibt derselbe und das Zugeständniß an die öffentliche Meinung, das er darstellt, wird nicht vermindert, wenn vielleicht nicht alle Erwartungen der Resormfreunde im ganzen Umfang erfüllt wer den sollten. Zugleich ist ans der endlichen kaiserlichen Zustimm »ng zu der Vorlegung des Entwurfs an die gesetzgebenden Faktoren im Reiche zu ersehen, einen wie hohen Werth der Kaiser auf das Verbleiben des Fürsten Hohenlohe im Amte legt. Nach Lage der Sache darf man nunmehr wohl annehmen, daß bei der letzten Zusammenkunft des Reichskanzlers mit dem Kaiser in Wilhelinshöhe das entscheidende Einverständniß über die Angelegen heit erzielt worden ist. Dafür spricht die besonders huldvolle Art der Verabschiedung, die dem Fürsten Hohenlohe damals zu Theil wurde. Auch ist jetzt allen Gerüchten und Vermnthungen über eine drohende Kanzlcrkrisis, die im Anschluß an die Demission des preußischen Kriegsministers laut wurden, gründlich der Boden ent zogen worden, sodaß die Bilanz der inneren Lage zur Zeit in wesentlich günstigerer Beleuchtung erscheint als noch vor wenigen Tagen. Andererseits beweist freilich die Thatsache. daß eine be ruhigende amtliche Erklärung für nöthig gehalten wurde, wie tief gehend die Erregung gewesen ist. die sich anläßlich des Rücktritts des preußischen Kricgsministers der öffentlichen Meinung im Reiche bemächtigt hatte. Mit um so größerer Genugthuung wird man in allen patriotischen Kreisen jetzt die Kunde begrüßen, daß der Ein fluß der „unverantwortlichen Nebenstellen" in der Regierung denn doch nicht so weit reicht, nm nothwendiqe Reformen zu hinter- treiben und Kaiser und Kanzler auseinander zu bringen. Dem Fürsten Hohenlohe aber wird das deutsche Volk es herzlich Dank wissen, daß er trotz der Last seiner Jahre nach wie vor gewillt ist, die Bürde seines schweren Amtes weiter zu tragen und den reichen Schatz seiner diplomatischen Weisheit und Erfahrung der Nation bei der Leitung ihrer auswärtigen Angelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Fernschreib- nnd Fcrusprech-Berichte vom 25. August. Berlin. Das Programm der Kaiserreise zu den Herbst manövern und den damit verbundenen Festlichkeiten ist nunmehr endgiltig wie folgt festgestellt: Der Kaiser tritt die Manöverreife am 2. September Nachmittags an und trifft halb 7 Uhr Abends Parade des Kaiser begiebt sich Kail U. M'iionkü!»' Z t »I, i»1-> te,l«c, ckvr N!»I>ma«:>iinvn- uuä lutirrnl-b'iibrik vorm. 8viciol >k Naumann, Ora-äeu, »lli i Gti 1S. - -V 181al11liau8). Mittwoch» W. August. die Kaiserin von Potsdam nach Breslau. Ter Zug des aisers läuft kurz vor dem der Kaiserin in Breslau ein. Unmittcl bar nach dem Empfange begeben sich die Kaiserin zu Wagen, der Kaiser zu Pferde vom Bahnhofe nach dem Tenkmalsplatz zur Eni hüllung des Denkmals Kaiser Wilhelm's 1. Am 5. Sept. Vor mittags 9 Uhr trifft der Czar mit Gemahlin in Breslau ein, Bei dieser Gelegenheit findet aus dem Bahnhöfe großer militärischer und Civil-Empsang statt. Anderthalb Stunden später wird die Fahrt nach dem Paradefelde angetreten. Am 6. Scvt, 10 Uhr Vormittags wird aus dem Platze vor dem königlichen Schlosse ein Fcldgottesdienst abgehalten. Am 7. Sept. begiebt sich dos Koiicr- paar früh mit den russischen Gästen nach Görlitz zur Parade des 5. Armeekorps. Unmittelbar nach der Mittagstafel tritt das np sischc Kaiserpaar um tt Uhr die Rückreise an. Am 9. Sept, Abends fährt die deutsche Kaiserin nach Potsdam zurück, während sich der Kaiser in das Manövergelände begiebt, nm vom 10. bis 12. Sept. die Manöver des 5. und 0. gegen das 12. Armeekorps und die 6. Division abzuhalten. Berlin. Prinz Heinrich von Preußen wird schon am 6, Sept. von Breslau abreisen nnd sich nach seinem Gute Hemmels- mark bei Kiel begeben, wo ihm der Kaiser und die Kaiserin von Rußland von Kiel ans einen Besuch abslatten werden, — Der Reichskanzler trifft bereits am 9, Sept., also noch vor der An kirnst des deutschen Kaiserpaares, zu den Festlichkeiten in Breslau' ein: er wird von dem Vortragenden Rath der Reichskanzlei Geh. Rath Günther nnd einem Chiffreur begleitet jein. — Die Ber liner Börse wird am Scdantage fortan nicht mehr geschlossen. — Das verbotene Lied „Noch ist Pole» nicht verloren" ist nicht das bekannte polnische Nationallicd, sondern eine sozialdemokratische Umdichtung defselbe». Berit n. Die Fcrienstraskammer des hiesigen Landgerichts II vernrtheiltc heute den Rittergutsbesitzer v, Sprenger und dessen Schwiegersohn, den Rittmeister a, D. ti. Hühnerbein, wegen gegen- 'g . . der Jllnyiernhcide stattgrsnndenen »fing den neuernannten päpstlichen dessen Beglaubigungsschreiben cnt- iser den diesseitigen Botschafter am nawrnhcwe Itattgcjnndenen Duell einen Schuß in den reckten Unterjchcnkcl erhalten, der ihn kampfunfähig machte; er! kann sich heute nur mittelst zweier Stöcke sortbewegen. Berlin. Tie Ostafrik-inische Plantagengeselltchast hat gegen die „Bett. Vokkszlg." nnd die „WeserztgStrafantrag gestellt wegen in diesen Blättern erschienenen Auslassungen eines ehe maligen Beamten der Plantage Lewa, welche Angriffe gegen den früheren Leiter Lewas nnd den Direktor der Plantagcngesellschast enthielten. Kattowitz. Unter dem Verdacht, das schreckliche Unglück aus der Kleopatragrube im März d, Js., bei welchem 104 Berg leute den Tod fanden, durch Unachtsamkeit verschuldet zu haben, war bald darauf der Maschinenwärter Katt Kott verhaftet worden. Wie jetzt gemeldet wird, hat die Untersuchung gegen Kott irgend wie Belastendes nicht ergeben, sodaß dessen Freilassung unmittel bar bevorsteht. Wien. Der Kaiser ernpfin Nuntius Taliani und nahm de , gegen: ferner empfing der Kaiser den diesseitigen Botschafter russischen Hofe Prinz Liechtenstein in besonderer Audienz. Klagenfurt. Bei den Manövern im Rosenthal wurden durch Explosion von Schießbaumwolle ein Hauptmann und zwei Pioniere schwer verwundet. ,Brüsse l. Wie es heißt, hat Major Lothaire infolge einer an ihn ergangenen Aufforderung sich entschlossen, demnächst »ach dem Kongo zurückznkehren. Lothaire wird den Oberbefehl über eine der Truppenavthelinngen übernehmen, die zur Bewachung der Grenze des unabhängigen Kongostaates gegen die Einfälle der Mnhdisten bestimmt sind. Tromjö. Nansen und Andrse sind heute hier zusammen getroffen. Andröe hielt eine Ansprache, in der er Nansen beglück wünschte, seine Erfolge pries und ilnn für alles Das dankte, was er gelhan. Dann sprach Nansen. Ec wies darauf hin, daß Andröe der Polarforschung ganz neue Wege gewiesen, nnd äußerte den Wunsch, daß der nächste Versuch Glück und Erfolg bringen möge, woran er sicher glaube. Gerade als Andree aus der Täneninicl den Ballon cinpacktc und als es zu spät war, setzte endlich ein günstiger Wind ein. Andrse will schon Ende Mai nächsten Jahres wieder in Spitzbergen sein, um anfznsteigen. vorausgesetzt, daß vie nöthigen Gelder vorhanden sind. Madrid. Durch die Verordnung des Generals Weyler, welche vie Ernte des Kaffees untersagt, wird auch die Ernte des Zuccrcrvyrs verboten. Die Verordnung erstreckt sich ans die ganze Insel Euba, Einem Berichterstatter gegenüber hat General Keuler geäußert, die Maßregel sei zwar eine ernste, sie sei aber die ein zige, welche den Anfftändischcn das nöthige Geld z»m Ankauf von Waffen und Mnnition^enizlehcn konnte. London, Der Snltan von Sansibar Hamed bin Thwain ist heute gestorben, Petersburg. Ter Kaiser nnd die Kaiserin sind heule Vor mittag 1l Uhr mittelst Svnderznges von Petcrlwf über Warschau nach Wien abgereist. Konstan tin op e!. Dem Vernehme» nach bat die Pforte im Allgemeinen die Vorschläge der Botschafter betreffs Kretas an genommen. Im ?aufe des heutigen Tages wird der Besuch des MliirstecS des Aeußercn bei den Botschaftern behufs Abgabe offi zieller detaillirtci Erklärungen erwartet. Washington. Präsident Eleveland ernannte den ehe maligen Gouverneur von Missouri David Francis zum Staats sekretär des Innern, — Der Staatssekretär des Aenßercn erhielt ans Eallao die Meldung, das; fünf Amerikaner von peruanischen Indianern getödtet worden seien. -Kairo, Es bestätigt sich, daß von englischer Seite an den Mahdi Unterhändler entsendet worden sind. Dieselbe» haben im Namen Kitchener-Paschas den Vorschlag gemacht, ein unabhängige-"' Reich des Sudans zn gründen mit Obeid als Hauptstadt und unter der Protektion Englands, Die Unterhändler berichteten nach ihrer Rückkehr, der Mahdi habe eine ausweichende Antwort gegeben, es scheine, als ob er die Expeditionstnivven weiter in das Innere locken wolle, um sie dann vollständiger vernichten zu können. Die Berliner Börse verlies fest, da man von der Bei legung der kretischen Angelegenheit eine» günstige» Einfluß ans Wien und die westlichen Börsen erwartet. Kredit-Aktien setzten ihre Steigerung fort, während das Geschäft in heimischen Banken der Lebhaftigkeit entbehrte. Das ProloiigaiionSgejchnft vollzieht sich bei leichtem Geldstand flott. Hiitten-Aktie» hatten belang reiche Umsätze auf höhere Glasgowcr Eisen-Notiningen. Kohlen- wertbe vernachlässigt. Eisenbahnen und fremde Renten fest, von 'MVA aonsÄia nnzqain noipsai^ ch LN '.iis.isnr»»»» BWWNE usllqsyls? K-riapsiaL