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No. 134 Mittwoch, den IS. Juni 1878. ZkußemrDAiMen. Verordnungsblatt der Kreishauptmannschaft Bantzen zugleich als Eonfistorialbehörde der Oberlaufitz Amtsölatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Hermhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißenberg. Bevordimng, die Einfuhr von Schafen und Ziegen aus Böhmen nach Sachsen betreffend. Das Ministerium des Innern findet sich veranlaßt, die 88 3 und 8 der in diesem Blatte veröffentlichten Verordnung vom 28. März dieses Jahres, die Em- und Durchfuhr von Vieh und thierischen Produrten aus Oesterreich-Ungarn betreffend, bei der es im Uebrigen bis auf Weiteres bewendet, aufzuheben und an Stelle derselben Folgendes zu bestimmen: 8 3. Der nach 8 2 zulässige Einlaß von Schafen und Ziegen ist nur über die Eisenbahnstationen a) Zittau (ohne Beschränkung auf bestimmte Tage), n) Tetschen-Bovenbach und Weipert an jedem Montage und Freilage, e) Ebersbach an jeder Mittwoch, ä) Reitzenhain und VoiterSreutb an jedem Donnerstage, und nur unter der Voraussetzung gestattet, daß die einzusührenden Thiere rechtzeitig und zwar, wenn sie über die Eisenbahnstationen unter b, e und ä emgeführt werden sollen, achtuttdoterzig Stunden vor der Einfuhr zum Zwecke der veterinärpolizeilichen Untersuchung derselben bei der Sächsischen Polizeistation des betreffenden Grenzüberganges unter genauer Bezeichnung Ler Zeit des Eintreffens der betreffenden Thiere auf der Station angemeldet worden sind. 8 8. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Verordnung vom 28. März dieses Jahres sind nach den Strafbestimmungen des Reichsgesetzes vom 21. Mai 1878, betreffend Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr der Rinderpest erlassenen Vieheinfuhrverbote — Reichsgesetzblatt von 1878, Seite 95 —, zu ahnden. Dresden, am 6. Juni 1878. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Pfeiffer I. Bekanntmachung. In Folge Versetzung des seitherigen Pfarrers von Niedercunnersdorf macht sich die sofortige Wiederbesetzung dieser erledigten Pfarrstelle, deren Rein ertrag außer Amtswohnung, jedoch mit Einschluß einer Ministerialzulage, 2258 Mart beträgt, nothwendig und fordert deshalb das unterzeichnete Domstist, dem das Patronatsrecht über die Pfarrkirche zu Niedercunnersdorf zusteht, Bewerber um dieses Pfarramt auf, ihre Gesuche unter Beilegung der erforderlichen Zeugnisse alsbald bei demselben einzureichen. Bautzen, auf dem Decanate, den 7. Juni 1878. Das Domstift St. Petri daselbst. Die aus Königshain bei Ostritz gebürtige Emma Juliane Bergmann, zuletzt in Reichenau aufhältlich, hat sich auf eine gegen sie hier vorliegende Anzeige zu verantworten. Da der dermalige Aufenthaltsort ernannter Bergmann unbekannt ist, so wird dieselbe hierdurch geladen, alsbald, längstens bis zum 29. Juni 1878, zur Vernehmung an hiesiger Gerichtsstelle sich einzufinden oder ihren Aufenthaltsort unverzüglich hier anzuzeigen. Die Criminal- und Polizeibehörden werden ersucht, die Bergmann im Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen, anher zu weisen und Nachricht darüber anher zu ertheilen. Reichenau, den 7.Juni 1878. Das Königliche G e r i ch t I a m t. Böhme. An Stelle des abgegangenen Aufsehers Pehse ist der bisherige Schutzmann Carl Adolph Glaser als Aufseher im Armen- und Arresthause angestellt md am 1. d. M. verpflichtet worden, was hiermit bekannt gemacht wird. Bautzen, am 5. Juni 1878. Der Stadtrath. Buchheim, z. Zt. Vors. 12. öffentliche Sitzung des Stadtverordueten-Collegium Mittwoch, den 12. Juni d. I., Nachmittag 4 Uhr. Tagesordnung: Raths-Decrete 1) wegen Anstellung des neuen Stadt-Haupt-Cassirers; 2) wegen eines Verzichtes auf Almosen-Restitution; 3) wegen eines anderweitcn Theater-Mieth-Erlasses; 4) wegen der Bestimmungen für die Privat-Wafferleitungen; 5) wegen des Wasserwerk-Grundgesetzes und dessen Ver waltungs-Ordnung; k) wegen der Wasserbezug-Ordnung, (über Nr. 4—6 wird Herr MüllerI Bericht erstatten); 7> Rechnungssachen — zur Beschlußfassung. Monats-Bericht der Sparcasse und Leih-Anstalt pr. Mai — zur Kenntnißnahme. Bautzen, 11. Juni 1878. Der Stadtverordneten-Vorsteher. Reinhardt I Oeffeutliche Sitzung der Handels- nnd G ewerbekammer Zittau Mittwoch, den 19. Juni 1878, Vormittags V»12 Uhr, im Saale der Stadtverordneten allhier. Zittau, den 7. Juni 1878. Der Vorsitzende der Handels- und G e w e r b e k a m m e r: <gez.) Adolph Wauer. vr. Roscher, Secr. Oeffentltche Sitzung: Tagesordnung: 1) Regtttranden-Eingänge. 2) Bericht der Revisoren,über die Jahresrechnung 187?.,. 3) Bericht der Delegirten der Kammer über die im Kgl.Mnisterium hes Innern abgehaltene Besprechung betreffs der künftigen Bestimmung der Wahlfähigkett zu den Handels- und Gewerbekammern und der künftigen Aufbringung VeS durch den Staatszuschuß nicht gedeckten KammeraufwandeS. » Geheime Sitzung.