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Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Blatt Amts des Königs. Amtsgerichts und des Stadtrathes WuLsniH Abonnements-Preis: Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. A.lf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haast n- stein L Vogler u. „Jnvalidcn- dank" in Dresden, Rudolph Moffe in Leipzig. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor» puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: l. Mitstr. Sonntags- bUUt (wöchentlich), 2. Eine landwirth- schastlich« Mei tage (monatlich). Dm« und L FSrs.^ E.b°n Smcmndöiersigstcx Jahrgang. R-d°»m° GUI,-- Nr. 91 12. November 1890. Mittwoch. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters Otto Emil Wousowsky in Pulsuitz ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bet der Verkeilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwerth- baren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 8. Dezember 1890, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt. Pulsnitz, den 11. November 1890. Söhnel, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Beton« t m a ch « n g. Seine Majestät der König haben Allergnädigst zu befehlen geruht, daß die Uebungen der 2. und 3. Quote--Reservisten und Landwehrmannschaften — behufs Ausbildung mit Gewehr 88, wegen der am 1. Dezember l. I. stattsindenden allgemeinen Volkszählung verschoben werden. Infolge dessen übt die 2. Quote nicht voin 23. bezw. 24. November an, sondern vom 7. bezw. 8. bis 17. Januar 1891 und die 3. Quote nicht vom 7. bezw. 8. Dezember an, sondern vom 28. bez. 29. Januar bis 7. Februar 1891. Von den Herren Gemeindevorständen sind die bereits abgesandten Gestellungsbefehle wieder einzuziehen und an das Meldeamt Kamenz zurückzusenden. Die in Kamenz aufhältlichen Reservisten und Lanowehrleute haben ihre Gestellungsbefehle im Meldeamt Kamenz abzugeben oder dahin einzusenden. Königliches Bezirks-Kommando Bautzen. Bekan nt m achung zur Ausführung des Rcichsgesetzes, betreffend die Jnvaliditäts- und Altersversorgung, vom 22. Juni 1889. . Die Königliche Amtshauptmaimschaft unter Mitwirkung des Bezirksausschusses in dessen Sitzung vom 3. dieses Monats Hal zu den von den Gemeindebehörden (Bürgermeistern, Gemeinde- Vorständen, Gutsvorsteyern) des Bezirks, in Gemäßheit von tz 10 Abs. 2 der von dem Königilchen Ministerium des Innern unter dem 2. Mai dieses Jahres zur Ausführung des eingangsgedachtcn Reichsgesetzes erlassenen Verordnung, gefaßten Beschlüssen, die Einziehung der Beiträge und Verwendung der Beitragsmarken für solche Versicherte, welche keiner Gemeindekrankenversicherung, Orts-, Betrieos-, Bau-, Jnnungskrankenkafse oder Knappschaztskasse «»gehören, betreffend, die erforderliche Genehmigung ertheilt. Es sind demnach mit den vorgedachten Geschäften der Jnvaliditäts- und Altersverforgung folgende Personen betraut: 1 ., Innerhalb der bestehenden gemeinsamen Gemeindekrankenversicherungsverbände für jeden dazu gehörigen Gemeinde- und selbstständigen Gutsbezirk diejenigen Personen, welchen die Annahme der Meldungen zur Gemeindekrankenversicherung und der Krankenkassenbeiträge übertragen ist. Die Gemeindevorstände und Gutsvorsteher jeder Ortschaft, in welcher dieselben nicht selbst diese Geschäfte besorgen, haben dafür zu sorgen, daß der Name der damit beauftragten Person zur allgemeinen Kenntnis; in ortsüblicher Weise kommt, und daß noch vor dem 15. dieses MonalS di- Zahl der keiner der oben ausgeführten Kaffen angehörigen versicherungspflichtigen im Gemeinde- oder Gutsbezirk beschäftigten Personen (z. B. des Hausgesindes in den größeren Haushaltungen ohne landwirtyschaftlichen Betrieb, der oen eingeschriebenen freien Hülfskassen angehörigen Personen) erfolgen kann. 2 ., In den Gemeinden Bretnig und Hauswalde mit Gutsbezirk Bretnig die zur Verwaltung der dortigen neugebildeten Ortskrankenkassen gewählten bez. mit derselben beauftragten Personen, deren Namen von den Gemeindevorständen von Bretnig und Hauswaldc und dem Gutsvorsteher für den selbstständigen Gutsbezirk ebenfalls in ortsüblicher Weise der Einwohnerschaft bekannt zu geben find. 3 ., In der Gemeinde Großröhrsdorf der Gemeindeälteste und derzeitige Vorstand der dortigen vereinigten Uuterstützungskasse (eingeschriebene Hülfskasse) Herr Standesbeamte Ferdinand Gebler. Dies wird hierinit zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit dem Bemerken, daß den einzelnen Gemeinden und Gutsbezirken keine besondere Bescheidung zugeht. Für die selbstständigen Gutsbezirke wird noch beinerkt, daß die Gutsvorsteher überall für die Ausführung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich sind und wo nicht bereits anerkannte Vereinbarungen mit anderen Personen wegen Besorgung dieser Geschäfte getroffen sind, selbst sowohl sür die Einziehung der Beiträge und die Verwendung der Beitragsmarken, als auch für die recht zeitige Bestellung von Quittungskarten und Beitragsmarken zu iorgen haben. - In allen Fällen, in welchen die bis zum 15. November d. Js. vorgeschriebene Bestellung des Bedarfs an Quittungskarten und Beitragsmarken von einer Person für mehr als einen Gemeinde- oder Gutsbezirk erfolgt, ist dies bei der Bestellung unter Angabe der Ortsnamen zu bemerken und in der Regel auch die Bestellung für jeden Gemeinde- und Gutsbezirk getrennt zu machen. Mit der Anzeige der hier eingegangenen Bestellungen auf Quittungskarten und Beitragsmarken an die Königliche Landcsversicheruugsanstalt in Dresden wird die Königliche Amtshauptmann schaft die in Abs. 3 des tz 10 der obgedachlen Königlich Sächsischen Ausführungsverordnung vom 2. Mai dieses Jahres den Gemeindebehörden ausgetragene Anzeige der von denselben getroffenen Ein richtungen verbinden, so daß es einer besonderen Anzeige Setten der Gemeindebehörde an die Landesversicherungsanstalt nicht bedarf. Kamenz, am 7. November 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. Von Zezschwitz. Bktanntmach««g. Die Herren Gemciudcvorstände und Gutsvorstchcr des Amtsgerichtsbczirks Pulsnitz werden hierniit zu einer Besprechung über Ausführung des Reichsgesetzes vom 22. Ium 1889, betreffend die Jnvaliditäts- und Altersversicherung, aus Mittwoch, den 12. November 1890, Vormittags 11 Uhr, im Gasthofe zum Herrenhaus in Pulsnitz geladen. K a m e n z, am 7. November 1890. Königliche Amtshauvtmannschaft. von Zezschwitz. Die Mac Kinley-Bill in ihrem Vaterlande. Das nach seinem Urheber, dem Abgeordneten Mac Kinley, genannte berüchtigte Zollerhöhungsgesetz der Nord amerikaner ist bis jetzt nur zumeist m seinen Wirkungen auf das Ausland, speciell yus Europa, erörtert worden, aber es lohnt sich allmällch, auch den Rückwirkungen der Mac Kinley-Bill auf Nordamerika selbst nachzuspüren. Da erscheint denn als eine besonders charalteristische Folge derselben sür das eigene Land die allgemeine Preissteigerung, die sie säst unniittelbar nach ihrem Inkrafttreten nach sich gezogen hat und welche Erscheinung in Nordamerika noch immer anhält. Diese Preissteigerung ist in den verschie densten Geschäfts- und Industriezweigen hervorgetreten und zwar vielfach in solcher Weise, daß die Preiserhöhungen sogar die von der Mac Kinley-Bill geschaffenen Zoller höhungen für die betreffenden Artikel noch übersteigen. Händler wie Producenten in der Union haben eben die Gelegenheit wahrgenommen, durch die Mac Kinley-Bill, welche emer ganzen Reihe fremdländischer Erzeugnisse die Einfuhr nach Nordamerika so gut wie verschließt, sich ein besonderes Profitchen zu verschaffen, indem sie auf Kosten des conjumirenden Publikums sich zu „Ringen" vereinigen und dergestalt die Produktion und mit ihr den Marktpreis wehr oder weniger beherrschen. Jedoch auch in anderer und nicht minder bedenklicher Richtung wirkt das Kinley-Gesetz auf die nordamerikanischen Verhältnisse zurück. Herr Mac Kinley hatte von „seinem" Gesetze eine allgemeine Hebung des industriellen und ge werblichen Lebens in der Union prophezeiht, aber vorerst scheint das Gegenlheil von dieser Prophezeihuug eintreten zu wollen, weit die amerikanischen Unternehmer die Unter bindung der europäischen Concurrenz rücksichtslos sür sich auszubeuten bestrebt sind. Sie drücken auf die Löhne der Arbeiter und beschränken zugleich die Erzeugung ihrer Artikel, das letztere natürlich lediglich zu dem Zwecke, um die Consumenten vollständig in der Hand zu haben und ihnen beliebige Preise für die Waaren dictiren zu können. Weiter macht sich jedoch auch die Wirkung der Kinley-Bill in einer für die amerikanischen Industriellen häufig selber unangenehmen Weise geltend, indem die Bill die Einfuhr von gewissen Erzeugnissen der europäischen Industrie, deren man in Nordamerika noch immer nicht entbehren kann, geradezu verhindert und alsdann bedeutet das Kinley'sche Gesetz sogar eine directe Schädigung der amerikanischen Erwerbsthätigkeit. Es kann darum nicht Wunder nehmen, daß sich in immer weiteren Kreisen des amerikanischen Volles eine wachsende Mißstimmung wegen der Mac Kinley-Bill zeigt und ist cs charakteristisch, daß man letztere jetzt selbst in den Reihen der republikanischen Partei, deren Ueberwiegeu im nordamerikanischen Bundesparlament ja überhaupt erst die Annahme der Bill ermöglichte, mißbilligt, wie deren vernichtende Kritik durch den bekannten Republikaner Karl Schurz beweist. Aber noch weit bedeutsamer drückt sich die Unzufriedenheit der Nordamerikaner mit dem Danaer geschenk des Herrn Mac Kinley in den am 4. November stattgefundenen Wahlen zu den gesetzgebenden Körperschaften und den höheren Beamtenposten der Unionsstaaten aus. Bei denselben hat die republikanische Partei eine vernich tende Niederlage zu Gunsten der Democrateu erlitten und der wachsenden Entrüstung im Lande gegen die Kinley'sche Zollgesetzgebung verdanken die Democrateu wesentlich mit ihren Sieg. Die jetzt vorgenommenen Staatswahlen sind aber ausschlaggebend für die Zusammensetzung des nächsten (52.) nordamerikanischen Congresses und schon jetzt berechnet man für denselben eine Mehrheit von 35 bis 60 demo- cratischen Stimmen. Wenn die demokratische Partei ihren Grundsätzen treu bleibt, so steht zu erwarten, daß sie bei ihrer künftigen Herrschaft im Bundesparlamente der Union die Kinley'schen Zollgesetze wieder aufhebt, womit die Partei ihrem Vaterlande selbst den größten Dienst erweisen würde.