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Dresdner Journal Verantwortlicher Redakteur: I. G. Hartmann. "M/W Erscheint mit «„»nähme der e-nn E/W« und Ftstia-, tiglich «dend» und ist Freitag, den 26. Februar. * durch alle Postanstalten zu beziehen. Preis für da» Vierteljahr 1^4 Thaler. Insertion»-Gebühren für den Raum einer gespaltenen Zeile 1 Reugreschen. 1858. 1 Uw»»» NM Nichtamtlicher Theil. Uetzerficht. ^chsiktgeschicht». Dresden: Vom Landtag,. — Berlin: Die Erhöhung der Rübenzuckersteuer. Ein Handschreiben der Prinzessin Friedrich Wilhelm. — Landau: Duell. — Altenburg: Aus den letzten Sitzungen der Land schaft. — Ko bürg: Abänderungen deS Regulativs über kirchliche Handlungen. Anwendung des neuen Münz gewichts. — Paris: Vom Senate. Die Rückreise Per- signy's nach London. Marschall Bosquet. Prinzessin Murat. — Bern: Die französische Paßmaßregel. — Florenz: Zollermäßigungen. — London: DaS wahr scheinliche Programm des neuen Ministeriums. Die Mitgift der Prinz,ß-Roval. Das Meeting in Hvdepark. Die Zusammensetzung des neuen CabinetS. — Ehr istia- nta: Neue Militärorganisation. — St. Petersburg: Eisenbahnbauten. — Ostindien: Vermischtes. China: Ueh's Gefangennehmung. — New-Vork: Schlägerei im Congreß. Sclavenaufstand. Local« m»tz Vrovinzralau-rlegevhritru. Dresden: Bestimmung hinsichtlich der Ziebkinder. — Aus dem Boigtlande: Gewerbliches. Oeffeutliche Serichttverhaudluvgeu. (Dresden.) Die Bewegung des Personalstandes in den Straf anstalten im Januar 1858. -eaAet»«.J»ferate. Lagrskalender. Börsevvachrichtev. « - i l a « L-cal« und Provinzialangelegeuhelten. Dresden: Der projectirte Verein zur Unterstützung der Witwen u. Waisen von Beamten. — Chemnitz: Goldne Hochzeit. — Freiberg: Unglücksfälle. — Pirna: Bürgerrechts- ertheilungen. — Mutzschen: Postexpedition. -»«ikets«. Einzesavdte». Inserate. Tagetkalrvder. razetgrschichte. D«DBe», LS. Februar. Die Zweite Kammer hat in ihrer heurigen Sitzung, welcher von Seiten der Staatsregie rung die Staatsminister Ur. v. Zschinskp, v. Beust und Behr, sowie der Geh. Rath vr Weinlig beiwohnten, die Berathung des Berichts ihrer ersten Deputation über den Gesetzentwurf, das Jagdrecht auf fremdem Grund und Bo den betreffend, beendigt. Da wir sowohl den Inhalt der Regierungsvorlage, als auch den allgemeinen Theil des De- tzutationsberichts über dieselbe bereits mitgetheilt haben, so wiederholen wir hier nur, daß der Gesetzentwurf die drei .Hauptgrundsätze enthält, daß 1) das Jagdrecht den frühern Berechtigten auf Verlangen zurückzugeben, 2) dafür den >. Reuberechtigten eine Entschädigung aus Staatsmitteln zu gewähren sei und 3) jedes Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden ablöslich sein solle, und daß die Deputation (Referent Vicepräsident Abq. Ur. Braun) im Allgemeinen der Kammer die Annahme des Gesetzentwurfs anräth. Die allgemeine Debatte eröffnete Abg. Rittner, welcher erklärte, er halte als unzweifelhaft die beiden Hauptpunkte fest, daß durch di« Aufhebung deS JagdrechtS auf fremdem Grund und Boden eine Verletzung von Privatrechten geübt worden sei, die sich nur durch die Rücksicht auf das Ge- sarmntwohl rechtfertigen lasse und wofür nachträglich eine Sühne geleistet werben müsse, daß aber auch andererseits jenes Jagdrecht nie wieder bleibend ins Leben eingeführt werden dürfe. Dadurch möge man es sich erklären, wenn er gewissermaßen zu einem neuen „Staatsstreiche" die Hand biete. Er müsse aber auch darauf besteken, daß die ganze Maßregel in entsprechender Weise behandelt werde. Da durch aber, daß man Herstellung und Ablösung deü Jagd rechtS von Anträgen abhängig machen wolle, sei allerdings der Befürchtung Raum gegeben, daß jenes Jagdrechk da, wo eS wieder dauernd Platz greife, hinlänglich Gift aus hauche, um die Zustände zu ungesunden zu machen; er be halte sich daher vor, bei den betreffenden Paragraphen den Vorschlag zu machen, e- möge jene fakultative Behandlung verlassen und namentlich die Ablösung obligatorisch gemacht werden. Abg. Falcke hält eS für Pflicht, der Staatsregierung so viel als möglich enlgeqenzukommen. Auch er befürchtet, daß ein Theil der Neuberechtigten die vom Staate dargebotene Entschädigung annehmen und nicht ablösen und so das un zweckmäßige und unzeitgemäße Jagdrecht, welches dem Staate viel Weitläufigkeiten und Kosten verursachen dürfte, wieder Platz greifen werde. Abq. vr. Hermann freut sich, daß zwischen der Meinung der Deputationsmitglieder in Bezug auf die praktisch, Bekandlung der Vorlage keine Spaltung eingetreten sei. Die Restitution des JagdrechtS halte er für- unbedingt nöthig, um wieder auf den RechtSboden zu gelangen. Da ihr die Ablösung folgen solle, so würden auch die Neu berechtigten davon den Nu^n haben, daß ihr Recht künftig nicht bloS auf dem Gesetz, sondern auf Willenshandlungen, die allerdings auf dem Gesetze fußten, gegründet sei. Ob gleich eine völlige Entschädigung nicht geboten sei, so scheine doch der vorgezeichnete Weg wegen seiner Einfachheit praktisch und zur Herstellung eines Vergleichs geeignet. Abg. Vr. Wahle will für die Vorlage mit den von der Deputation gebotenen Modifikationen stimmen und räth dringend über die Jagdfrage Frieden zu schliessen, damit die ständische Wirksamkeit desto erfreulicher gedeihe. Abg. Sachße äußert sich gleichfalls der Regierungsvorlage und dem Dcputationsgutachten zustimmend und hofft, die Allberechtigten würden die Bereitwilligkeit der andern Partei zu würdigen verstehen und dieselbe nicht durch ungestümes Drängen paralysiren. Abg. v. König bemerkt, daß er, wenn er in seinen Rechtsanschauungen (wie er das eines Weitern aus führt und namentlich auf den Widerspruch hinweist, den die Grundrechte durch Gewährleistung des Eigenthums uud gleich zeitige Aufhebung des Jagdrechts sich hatten zu schulden kom men lassen) auch nicht allenthalben den übrigen Deputations mitgliedern zustimmen könne, doch praktisch in dem Gut achten über den vorliegenden Entwurf ganz mit denselben Hand in Hand gehe. Daß die Ansprüche keiner Partei ganz befriedigt würden, liege in der Natur eines Vergleichs, und daß auch die Gesammtbeit die Opfer mittragen müsse, sei durch die Mitwirkung ihrer Vertreter bei der Herbei führung der herrschenden Zustände begründet. Abg. Oehmichen-Choren erklärt, er habe schon auf dem letzten Landtage gesagt, er werde zu einer Vermittelung gern die Hand bieten, heute sei er in der Lage, sein Wort einzu lösen. Er halte an dem Rechte der Neuberechtigten fest, wolle aber darüber keinen Streit anfangen und unterschreibe im Uebrigen Wort für Wort das von dem Abg. Rittner Gesagte. Er habe dem Hertel'schen Anträge auf Gewäh rung einer Entschädigung beim letzten Landtage zugestimml. Heute werde Ablösung gefordert, die Restiluirung voraus setze, damit für erstere ein Object vorhanden sei. Das Ziel sei aber dasselbe und er vermöge deshalb die Vorlage nicht von der Hand zu weisen. Nur möge man nicht durch wesent liche Aenderungen in der jenseitigen Kammer die Zustim mung der diesseitigen illusorisch machen. Er habe deshalb erst Aussetzung der Schlußadstimmung beantragen wollen. 'Die neue Landtaqsordnung mache dies überflüssig. Sich zu den Vertretern der Neuberechtiqten wendend, bitte er dieselben, ihre Mitwirkung an der Beseitigung des Zerwürf nisses, welches (er habe Beispiele davon) die freundschaft lichsten Verhältnisse unter den Grundbesitzern zerstört habe, nicht zu versagen. Hätte die Erste Kammer bei frühern Ablösunqsanträqen zugeschlaqen, so würde sie wahrscheinlich ein besseres Geschäft gemacht haben. Möge man jetzt dies seits die rechte Zeit zum Zuschlägen nicht vergessen. Abg. Riedel wünscht dem Entwürfe eine glückliche Reise über Bord. Er mag die Gesetzlichkeit der von den Neube rechtigten ausqeübten Berechtigung nicht in Zweifel ziehen lassen. Wenn die Altberechtigten verletzt worden wären, so sei es durch den Staat geschehen, der müsse auch die Ent schädigung gewähren. Der Gesetzentwurf trage den Stem pel des Hohns gegen die Neuberechtigten an der Spitze, denen er ihr Recht geradezu wieder entziehen wolle. Dann scheine ihm die Regierungsvorlage viel zu complicirt. Streitigkei ten würden nicht ausbleiben. Ja eS ließen sich noch Neben absichten vermutken. Wozu diene sonst die Spiegelfechterei, mit Reftituiren und Wiederablösen? Andere (z. B. die Ad- vocaten, die Grundbesitzer bei Expropriationen) wüßten große Einbußen ohne Murren zu tragen. Wolle man hier im Hinblick auf den revolutionären Ursprung der Grundrechte zurückgehen, so werde derselbe mit Hinweis auf daS Jahr 1830 auch gegen das Ablüsungsgesetz geltend gemacht wer den. Im österreichischen GrundentlastungSgesetz sei man noch viel weiter gegangen, als in Sachsen, und in Preußen sei jeder Antrag auf Restitution der Jagd energisch zurück gewiesen worden. Warum solle Sachsen den Vorgang machen? Man wolle doch nicht etwa mit dem großen Riesen, dem Deutschen Bunde, drohen? Einem einfachen Adlösungegesed würde er zugestimmt haben, denn „wir sind Alle Deutsche, und der Deutsche ist zum Geben da". Abg. v. Criegern giebt zu bedenken, auch das Recht der Neuberechtigten sei der Erpropiation unterworfen. Eine solche sei in der Restitution enthalten. Sollten selbst, was er be zweifle, eine größere Anzahl Jagdberechtigungen nicht adgelöst werden, so sei weder ein nationalökonomischer, noch rin politischer Nachtkeil zu befürchten. Gegen ersteres spreche die Erfahrung, letzteres werbe durch die jederzeit gegebene Möglichkeit der Ablösung verhindert, sowie dadurch, daß Jagdberechtiqte und Jagdleidende sich nicht mehr als politische Parteien gegenüber stäuben. Abg. Meinen schließt sich durch gängig dem vom Abg Rittner Geäußerten an. Der Staatsmin. a. D. Abg. Georgi bebt die politische Norbwendigkeit einer Aussöhnung hervor. DaS Vorherrschen des Parteisrandpunktes habe den beklagenswerthen Frank furter Beschluß kerbeigefükrt. Schnelle Hilfe thue Noth. Schon jetzt sei die Staatsverwaltung bei aller ihrer Macht kaum noch im Stande, ohne eine neue Rechtsverletzung die Wunde zu keilen, wenn ihr nicht der Patriotismus helfend zur Seite trete. Alle -Parteien seien bei einem Vergleiche interessict. Die Altberechtigten, weil es in der Macht des Staats liege, die Ansprüche für Wildschadenersatz bedeutend zu erhöhen, weshalb das gegenwärtig verlangte Geldopfer nicht so hoch angeschlagen werden dürfe. Die Neuberechtiqten, weil sie um verhällnißmäßig geringen Preis den unbestrittenen Besitz ihres Rechts verlangen könn ten. Die Städte, die man unbetheiligt genannt hab«, seien doch gleichfalls hoch interessirt an der Erhaltung der poli tischen Einigkeit. Sie würden um eines so hoch stehenden Zweckes willen ein pecuniäres Opfer mit Freuden bringen. Man möge nicht vergessen, daß es sich um einen Vergleich handle, wobei oft kein Theil anfangs sich ganz befriedigt Feu ille t 0 u. Dresden, 2s. Februar. Auf dem Hoftheater wird am 2. und 3. März die franzüstsch« Schauspirlergesellschaft de» Herrn vrtol, welche jetzt in Wien, früher bereit« in Berlin spielte, zwei Borsiellungen geben, deren eine uns da» neueste Stück von >. Duma» (Sohn) „l-e ül, nstnrel« vorsührrn wird. Im Mai kehrt dann di« Gesellschaft zu einer Reih« von zwölf Gastvor stellungen hierher zurück. « Kretderg, 23. Februar. Gestern lernten wir in einem Concerw, va» Herr Arthur H ä n s r l au» Chemnitz gab, den selben al» einen Pianisten von nicht gewöhnlicher Fertigkeit und Begabung kennen. Derselbe trug al» Hauptstück da» Pianoforte- Coneert in L, von Beethoven vor ; außerdem Piören von Thal- berg, Rendel»sohn, Rubinstein und Li»z», und erntete vom zahl reich versammelten Publicum großen Beifall, den der jugendliche Künstler in reichem Maße verdient hatte. ^Ltteratvr. In de» gediegenen, durch fabelhaft fleißige BiÄlographie antzgezetchnete» Werke von Karl Gordeke: „Gr«»driß zur Geschichte »er deutschen Literatur" (Hannover) enthält da» kürzlich erschienene vierte Heft rin» sehr srltzststtndiß» Darstellung von Goethe'» -eben. Dabei wird auch ei» autvgraphlsche» Schema «itgethellt, da» hier zum »erste» Male veröffentlicht ist. L» ist »in die Jahre »742 bi« »SvS «nfaffender Entwurf, grösitentheil« von Goethe « Hand, der , dmch Gchermana a« dm» Advocnwn Detmold und nach dessen kotz« (l«S) an de» Freiherrn ». Cona kam. Wir lassen hier in drrfeltzrn Orthographie einig, Stellen folge«: ,,»7L9 den 2. Jan. Reul. Tag belr. — Franzosen in Frank- fort. — Schlacht von Bergen am Eharfreytage 13. Ap. — FraiizöstscheS Theckter. — Freybillet. — Alle Abend im Schau spiel, ohne Anfang« ein Wort zu verstehen. — Abgehorchter Ton, besonder» der Verse. Ich la» Racine» Trauerspiele, die in meine» Vater» Bibliothek sich befanden, in der Art, wie dir Schauspieler sie declamirten, und vrrstand kein Wort davon. Die Vorstellung selbst war eine Art von Pantomime für mich, wozu ich nach und nach di« erklärenden Worte auch verstehen lernte. — Bediente, Kammerdiener, Köche, zu denen wir Kinder un» hielten, verstanden kein Wort deutsch und wir mußten ihnen ihre Sprache ablernen; dafür un» denn mancher guter Bissen zu theil ward. — Vorurtheil meiner Mutter gegen da« erste Ge- frorne. — Umgang mit den Kindern der Schauspieler. Kinder der Madam» Derone», Tochter, Sohn. Neckische Knaben geschichten." „7760. Ich schriet sogleich »in französische» Nachspiel. Do- rone« rorrigirte e» und versprach, e« aufführen zu lassen. Auf- fchneideretztn de» Knaben von allerley Art. Komischer Zwev- kauipf. Wundersamer Eindruck de« Privatleben« der französischen Theaterleute, besonder» aber de» Foyer», in denen ich immer mit andern Knaben stack. " „»76». Französisch« Theaterstücke gelesen, besonder« die Vor reden , die Entschuldigungen der Autoren, ihre Controver» mit de« Publicum. Corneille » Abhandlung über di» 3 Einheiten. Famos« Crttik de» Cid. — Nach diesem, wa» ich sowohl in der Au»führung gesehen, al» auch wa» ich hier theoretisch vernahm und mir eigen machte, bildete sich in mir »er französische theatra lisch» Thpu», nach welchem viele untrrgrgangene Stück«, von den übnhU«h«»», spät«, di, Laun, d«, verlebten und di, Mitschuldigen gebildet worden. Ich fieng sogar »in fran zösische« Trauerspiel in Alexandrinern an, da» freilich nicht zu Stande kam. —" Sehr humoristisch ist eine weitere Stelle von Riemer'» Hand, der Goethrn wie gewöhnlich sprechend »inführt. Die Aufzeich nung gehört zum folgenden Jahre 1762 und lautet: „Männer, die al» Dilettanten, Kunstkenner, Liebhaber und Sammler und folglich auch al» reiche Leute Ansehen hatten. B. Uffenbach, Schöff zu Frankfurt hat eine Reise nach Italien gemacht, und sich besonder« der Mustkliebhaberei ergeben; daher auch eine hübsche Sammlung Musikalien mitgrbracht. E« wurden Ora torien bei ihm aufgeführt, worin er selbst sang, auch übrigen« die Musik protegine; worüber sich denn, wie billig, die eingeladenen Gaste und seine Mitbürger lustig machten. B. Häkel, rin hessischer reicher Edelmann, verheiratet, ohne Kinder, besaß G». mälve, Kupferstiche, Antiken und manche» andere, wa« bei einem Liebhaber zusammenfließt. Er lebte sehr ringezogen, in einem schönen, großen, nach damaliger Art wohlmrudlirten Hause, gab den Honoratioren von Zeit zu Zeit »in Mittagessen, war übrigen« sehr wohlthätig. Ich erinnere mich seiner kaum, ater doch dunkel al» eine« freundlichen, wohlgebildeten Manne». Desto deutlicher aber seiner Auktion, der ich beiwohnte und theil» auf Befehl meine» Vater», theil» au» eigene» Antriebe manche» erstand. Männer, die wegen Gelehrsamkeit »ehr aber noch wegen ihre» besonderen Charakter» merkwürdig, geschätzt und viel beredet wurden; Doctor Ort (Phil. Friedr. Orth) reicher Kapitalist, in sich gezogen, trefflicher Jurist, Verfasser de» Lom- mentar» über die Frankfurter Reformation, sah außer den Seinigen wenig Personen, hatte kein» Stelle im Rath ange nommen. Po« Vhl»«schlager (Joh, D««. ». Vl««schl»ßir,