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mW Verantwort!. Redakteur: Karl Julius Frotscher in Freiberg Erscheint täglich früh S Uhr «it Ausnahme der Sonn- und Festtage. — Preis halbjährlich- 22>/» Ngr. Inserate die gespalt. Zeile 5 Pf. So. 148. mir Vie Mittwoch, den 7. November ns ischlcr. Besuch kücke. WUM mber, te., nniker- MW sowie fäl nm« de« den «fi hung «vr chUM. Politisches. Dmdeo, 31. Okl. Als vor etwa zwei Monaten durch mehre Zeitungen die Nachricht lief, Preußen verlange von Sachsen eine be- beutende Entschädigung für die militärische Hilfe, die cS im Mai der sächsischen Regierung geleistet, widersprach dem die Leipziger Zeitung in Nr. 252 in der allerbeftimmtesten Weise. Der betreffende Artikel war von „Dresden, 6. Sept." datirt und lautete: „In vielen Kreisen und durch manche Provinzialblätter ist absicht lich das Gerücht verbreitet, Preußen verlange von Sachsen mehre Mil lionen für seine Kriegerüstung aus den Tagen, wo es uns gegen den Austuhr geholfen. Schlagender kann dieses Gerücht wohl nicht widerlegt werden, als durch Preußens Erklärung, die Verpflegung seiner Truppen in Sachsen aus eigenen Mitteln bezahlet» zu wollen." Denkenden Lesern wollte nicht recht diese Uneigennützigkeit und Großmuth PreußeüS itr pen Sinn. Sie meinten, die Leipziger Zei tung habe da entweder gelogen oder sich belügen lassen. Jetzt zeigt sich, wör recht hat». Wie gegen Baiern wegen der Hilfe in der Pfalz, so hat auch gegen Sachsen die preußische Regierung sich er- imibr, den Antheil aus den Einnahmen deS Zollvereines zurückzube- haltcn als Abschlagszahlung auf die Kosten, die durch die Militärim tervention für Preußen erwachsen sind. Wir würden cö nicht glau ben, hätte cS nicht in der bairischen Kammer der dortige Minister des Auswärtigen, hätte eS nicht in Sachsen daS offizielle Organ un serer Regierung, die Leipziger Zeitung, in Nr. 304 bestätigt: die preußische Regierung hält Geld zurück, das ihr nicht gehört, son dern daß sie vom Zollvereine, dessen Geschäftsführerin sie ist, zur Auszahlung an mitbetheiligtc Regierungen erhalten hat. Wahrlich, wenn so etwas unter gewöhnlichen Geschäftsleuten vorfällt, so wird der, der es sich erlaubt, für immer allen Kredit, alle Treu und allen Glauben verlieren, und jedes Gericht wird ihn nach angestellter Klage zur Zahlung verurtheilen. Seiner Wichtigkeit halber thcilm wir den in der heutigen Leipziger Zeitung enthaltenen deSfallsigcn Ar tikel in ^seiner ganzen Ausdehnung mit : „Die deutsche Reform, welche sich seit einiger Zeit darin gefällt, be sonders unfreundliche Artikel über die sächsische Regierung aufzunchmcn, I enthält in ihrer Nummer 567 vom 26. d. M. folgenden Auszug aus I der konstitutionellen Korrespondenz: „Das Beispiel Baierns, die Unkosten I der geleisteten bundesfreundlieben Hilfe bundcsfrcundlich zu verweigern I scheint Nachahmung finden zu sollen. Wir hören wenigstens zu unserem I großen Erstaune», daß auch von einer anderen doppelt verbündeten Rc- I gierung, welcher durch preußische Hilfe Dynastie und Staal vvm Unter- I gärige gerettet wurde, die Erstattung der Verpflcgnngskosten des prcußi- I sehen Militärs beanstandet wird. Gcdächtniß und Dank für bnndcsfreund- )auS cili I )üte des I r sandte I sn seine I mir da-! Gebäude I leu, edle! e Um-e- wytlM- »ie durch esvienstc ohnhauS dem ge- > gebrüll ten Dank enbfältig l SngW noch die hlreichen hren, in- tc BcLie- liche Dienste scheinen weniger zu „dem wesentlichsten Theile der alten Bun desverfassung" gerechnet zu werden, für deren Zurechtbeständigkeit man sonst so lebhaft in die Schranken tritt. Für Schwächlinge mag-eS aller dings von Werth sein, auch über oie Zeit der Gefahr und Ohrttnacht hin aus noch ein Bundesverhältniß zu konserviren, in welchem mau auf so wohlfeile Weise einen jederzeit sicheren Schutz für seine Existenz findet." Wir können diesen Schmähartikcl nicht ohne Entgegnung vorübergehen las sen. Zunächst erheischt die Thatsache, die man benutzen will, ittn das in jenen Worten enthaltene Gift auszugießen, eine erklärende Bemerkung. Der Constitutionellc Korrespondent kann trotz Ler Entschiedenheit- sei« Tadels sich nicht einmal die Mühe genommen haben, nur einiget dem wahren Sachverhalte nachznfragen, denn sonst hätte er ni stattung der Verpflegungskosten des preußischen Militärs in Gf sprachen, welche überhaupt gar nicht in Frage kommen kann, m Verpflegung der preußischen Tnippsn in Sachsen a,«f Kosten der Mt der Einquartierung Belasteten stattgcfuudcn hat.« Die AdforderÄüMi, welche Preußen in Folge der zciväßrtcn Hilfsleistung an Sachsen zu sieÜm^Mki, könnten daher iMt einen Kostenaufwand anderer Natur als der bezeichne ten zum Gegenstände haben. Bis jetzt hat aber die königl. preußische"" Regierimg »och gar nicht einmal eine Berechnung dieses Aufwandes" äuf-- gestellt und. die sächsische Regienmg war daher gar nicht in die Lage ge- setzt, dessen „Erstattung zu beanstanden". Wäs zü jenem Artikel" mnth- maßlich Veranlassung gegeben hat, ist eine Vernehmung des preußischen mit dem sächsischen Finanzministerium. ErstereS hat-nämlich unlängst dem letzteren eröffnet, daß es die Summe von nähe 60,000 Thlr., welche als Antheil an der» Zollrevcnucn gegenwärtig von Preußen an Sachsen auszuzahlcn und znr Auszahlung fällig ist, nicht verabfolgen, sondern im Hinblicke auf "die' von Sachsen zu erstattenden Kosten der preußischen Hilfs leistung innebchalten werde. Das diesseitige Finanzministerium hat hier auf erwidert, daß, da eine Erörterung bezüglich der gestellten Forderung nicht.im Kreise seiner Kompetenz liege, eine Kostenberechnung jenseits nicht einmal ausgestellt sei, die Kompensation einer illiquiden Forderung mit ei ner liquiden nicht zulässig erscheine, endlich aber die Vorenthaltung der fälligen Zollrate eine Störung in daS Rechnungswesen bringe, ss ge fällige Abführung der letztere» sich zu erbitten habe. Es kann nicht tu den Absichten der sächsischen Regierung liegen, sich der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten entziehen und der königl. preußischen Regierung die Gel tendmachung derjenigen Ansprüche, deren Begründung sie nachzuweisen für angemessen halten "wird, streitig machen zu wollen, und wir glauben, daß der Kredit der sächsischen Regienmg noch genug Gewähr- bietet, als daß cs der Jnncbchaltnng fälliger Gelder bedürfe, um eine Forderung gegen sic sicher zu stell«« Den boshaften Kommentar, mit welchem der betref fende Artikel ein sonach überdies unbegründetes Anführen begleitet, möch ten wir, der ihn anszeichncnden Gehässigkeit wegen, aM liebsten ohneEut. Freiberger Anzeiger .Mstw»' «rs SimlLS