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Politische Weltschqu. bleiben, da- der en; nach and hlr. hatten e- für unglaublich, daß deutsche Minister, selbst wenn sie wirklich Neigung zu einem solchen sträflichen »ersuche haben sollten, unter den gegenwärtigen Zeitverhältniffen an die Mög lichkeit einer Wiederholung deS Rheinbunde- denken können. Um so mehr ist eS zu bedauern, daß solchen unerwirsenen Anklagen eine gewisse systematische Verbreitung gegeben wird; schließlich finden fich doch Leute, die fie für wahr hatten, denn eS liegt einmal in der menschlichen Natur, eher an da- Schlimme, al- an da- Gute zu glauben. Dagegen mag nicht unerwähnt Deutschland. In der letzten BundeStagSfltzung, welche am 31. Mai abgehalten wurde, machten die Regierungen von Baiern, Sachsen, Hannover, Würtemberg, Kurheffen, Groß- herzogthum Hessen, Nassau und Mecklenburg-Schwerin, unter Beziehung auf den von Preußen am 2. Mai wegen Revision der BundeSkriegSverfaffung eingebrachten Antrag (s. Nr. 19), Mitteilung von einem im August vor. Jahres zu Würzburg vereinbarten ConventionS-Entwurf. Hiernach soll für den Kall, daß Oesterreich und Preußen, oder eine dieser beiden deutschen Großmächte bei einer Kriegsbedrohung Deutschlands mit größeren Theilen ihrer außerdeutschen HeereSmacht über ihre Bundespflicht eintreten, die Ernennung und Bestellung de- obersten Befehlshaber- über da- hierdurch verstärkte deutsche Heer, unter gewissen näheren Bestimmungen, vertrauensvoll der Verständigung der beiden Großmächte anheimgegeben wer den, Baden; welche- sich in letzterer Zeit von den in Würz burg versammelt gewesenen Regierungen getrennt hat, brachte dagegen zur Ausgleichung der divergirenden Ansichten einen anderweiten Antrag ein, welcher in der Hauptsache dahin geht: 1) für den Kall, daß nur die BundeSarmee, oder ein Theil derselben, ' ohne Hinzutritt weiterer Armeetheile der beiden deutschen Großmächte, zum Kriege aufgestellt wird, soll e- bei den bisherigen Bestimmungen der BundeSkriegSverfaffung verbleiben; 2) für den Kall dagegen, daß beide deutsche Großmächte mit ihren Gesammtarmeen im Vereine mit den übrigen BundeS-Streitkräften zum Kriege schreiten, soll die zu glauben. Dagegen mag nicht unerwähnt v.» Moniteur, das offizielle Organ der franzö sischen Regierung, die Politik der in Würzburg versammelt gewesenen Regierungen höchlich belobt und e- für pflichtgemäß erachtet, daß fie fich dem „JncorporationSgelüste Preußen-" entgAenstellen. Da- ist freilich ein sehr zweideutiges Lob, welche- den Mittelstaaten wohl schwerlich willkommen sein dürste. Daß Krankreich fich über die Sonderbestrebungen und Spaltungen deutscher Regierungen freut, ist erklärlich; denn ein einiges Deutschland wäre für dasselbe ein gefährliches Gegner. Im Troßherzogthum Baden ist der Geh. Rath v. Mohl, welcher früher da- Amt eine- deutschen Reich-Minister- beklei- üvrtaen Bunde--Streitkräften zum Kriege schreiten, soll me Verständiaung übet die Oberleitung und Eintheilung der ver einigten Streitkräfte lediglich Oesterreich und Preußen über lassen bleiben^ die BundeSkriegSverfaffung aber, soweit ihre Bestimmungen hier einschlagen, außer Kraft gesetzt werden; S) für den Kall endlich, daß nur eine der beiden Großmächte mit ihrer Gesammtarmee im Vereine mit den übrigen BundeS- Streitkräften zum Kriege verschreibet, soll die Oberleitung der zum Kriege aufgestellten BundeSarmeecorpS rc. der ersteren über geben und dieselbe gleichfalls von Beobachtung der betreffenden Vorschriften der KriegSverfaffung entbunden werden. Die Würzburger Convention und der badische Anttag wurden dem Militärausschuß zur Begutachtung überwiesen. Der Unter schied zwischen den beiden Vorschlägen liegt namentlich darin, daß der badische den möglichen Fall ins Auge faßt, Preußen könne in die Lage kommen, mit seiner Gesammtarmee an einem BundeSkriege theilzunehmen, während Oesterreich fich behindert sieht, seine vollen Streitkräfte dem Bunde zur Ver fügung zu stellen; in einem solchen Kalle soll Preußen ohne Weiteres der Oberbefehl über die BundeSarmee anheimgegeben werden. Rach der Würzburger Convention würde aber auch bei einer solchen Eventualität vorerst eine Verständigung zwischen Preußen und Oesterreich stattzufinden haben. Die zuerst von einem engüschen Blatte aufgestellte Be hauptung, da- die Mittelstaaten sich durch einen besonders abgeschickten Gesandten den Schutz deS Kaisers der Franzosen erbeten und fich dafür zu gewissen Gegendiensten verpflichtet haben sollen, wird jetzt leider auch von mehreren deutschen Blättern aachgebetet, ohne daß der geringste Beweis für eine so schwere Anschuldigung beigebracht! wird. Wir unserersett- dete und bisher als Professor an der Universität Heidelberg wirkte, als Justizminister in das Ministerium getreten. — In Kurhessen hat am 29. Mai die Wahl der 16 Abgeordneten auS der Ritte de- großen Grundbesitze- stattgefunden; nach der Wahl erklärten sämmtliche Gewählte, daß fie Anhänger der Verfassung von 1831 seien und in diesem Sinne auf dem bevorstehenden Landtage wirken würden. Preußen. In der Sitzung de- Abgeordnetenhauses vom 31. Mai gab die Regiemng die Erklärung ab, daß sie an ihrer Forderung für die Militärverwaltung principaliter festhalten müsse und nur in die während der LiScussion beantragte Kür zung der ursprünglichen Forderung um 750,622 —2-2. ..^2 gen könne/wenn die Sicherheit und Machtstellung der Krone und des Vaterlandes gewahrt werden sollten. Die Versamm lung hat denn auch das ursprünglich geforderte, wegen seiner Höhe vielfach und heftig angegriffene Postulat nach Abzug jener Summe schließlich mit 159 gegen 148 Stimmen als Pausch quantum genehmigt. Die Regierung hgt sonach zur weiteren Ausführung des ReorgauisationSplaneS vollkommen freie Hc 2 erhalten. Preußen wird nunmehr jährlich 40 Millionen Lhlr. für sein Militärbudget aufzubringen haben und dafür ein schlag fertiges Heer besitzen; aber eS giebt doch Biele, welche glau ben, daß eS besser wäre, die Steuerkräfte deS Landes zu sparen, bis außerordentliche Verhältnisse größere Opfer rechtfertigen, als so bedeutende Summen sür eine überaus kostspielige, an dauernde Kriegsbereitschaft ohne dringende Noth zu verwenden und das für solche drängende Zeiten schon bewährte Landwrhr- system aufzugeben. . Das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch ist nebst dem dazugehörigen EinführungSgesetze von beiden Häusern deS Land tag- angenommen" worden. Es ist dies von besonderer Wich tigkeit, denn der Vorgang Preußens wird die Annahme jenes Gesetzes auch in den übrigen Bundesstaaten fördern. — Der Landtag ist den 5. Juni durch eine Thronrede des Königs ge schlossen worden. Nachdem der Minister de- Innern im Abgeordnetenhause bereit- am 1. Juni Vit Erklärung abgegeben, Chef der Redacteur und Verleger: Friedrich Walther. Nr? 23. Nrn tag, 7. Ium 1881. Lin unterhaltendes Wochenblatt sür den Würger und Landmann. Vteuftudt- Vre-ven, in der Expedi tion, kl. Meißn Oaffe Rr. -u haben. orWumM s Hf AnstM«,