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TLoniglich LLchstsehev Stcratstrnzeigev. Verordnungsblatt der Ministerien nnd der Ober- und Mittelbehörden. Nr. 240. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden. Mittwoch, 14. Oktober 1908. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295. Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 6mal gespalt.Ankündigungsseite 25 Pf., die Zeile größerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., unter dem Redaktionsstrich (Eingesandt) 75 Pf. Preisermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Kaufmann Eduard Friederici in Leipzig zum stellvertretenden Handelsrichter bei den Kammern für Handelssachen im Landgerichte Leipzig für die Zeit bis Ende September 1909 zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Ober-Postschaffner W. C. Schulze in Leipzig das Ehrenkreuz zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Rittergutsbesitzer Alfons Diener-Schönberg auf Pfaffroda das ihm von Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Schwarzburg-Sonders hausen verliehene Ehrenkreuz 3. Klasse annehme und trage. Diejenigen Gewerbetreibenden, die bereits zum Be ginne des Jahres 1909 dem Gewerbebetriebe im Umher ziehen nachgehen wollen, werden aufgefordert, ihre Anträge auf Ausstellung von Wandergcwerbescheinen bei den vrtSbehörden ihres Wohnortes bereits jetzt zu bewirken. Im Unterlassungsfälle haben sie sich die durch Ver zögerung in der Ausstellung der Wandergewerbescheine etwa eintretenden Nachteile selbst zuzuschreiben. Die Einlösung des Scheines ist erst dann nötig, wenn er gebraucht wird. 422 VIII Bautzen, am 9. Oktober 1908. 6988 Königliche Kreishauptmannschaft. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums der Finanzen. Bei der Post-Verwaltung sind ernannt worden: Nau mann, Voigt, Hauck und Dähne, seither char. Postsekretäre, als etatmäßige Postsekretäre; Sahl, seither Postassistentin Frank furt (Main), als solcher in Leipzig; Finke, Marketenderei-Pächter, als Postagent in Zeithain-Truppenübungsplatz. Im Geschäftsbereiche des Ministeriums des Jnuern.^Heil-, Pfleg-, Erziehungs-, Straf- und Korrektionsanstalten. Befördert: Bureauassistent Bär in Waldheim zum Sekretär.— Angestellt: Hilssarzt vr. Seele in Großschweidnitz als Anstalts arzt, Lehrer Ritter und Lehrerin Krvnitz in gleicher Eigenschaft in Chemnitz, Diätist Reichelt in Bräunsdorf als Expedient da selbst und Hüttenp>erksschreiber Hofmann in Muldenhütten als Expedient in Chemnitz, chie Militäranwärter Vizefeldwebel Berger und Vizefeldwebel Ebert als Aufseher, ersterer in Waldheim, letzterer bei der Strafanstalt Zwickau, sowie Bizewachtmeister Claußnitzer als Aufseher in Hohnstein. — Versetzt: die An staltsgeistlichen k. Naumann in Hochweitzschen und k. Vogel m Waldheim im Wechsel, Anstaltsinspektor Schmidt in Hoheneck und Jnspektionsassistent Paul in Waldheim im Wechsel, die Sekretäre Petermann in Hochweitzschen und Martin bei der II. Rechnungsexpedition des Ministeriums des Innern im Wechsel, Sekretär Frohberg in Hoheneck und Bureauassistent Knöfel in Waldheim im Wechsel, Bureauassistent Müller von Hoheneck nach Chemnitz, die Aufseher Fischer in Bautzen und Krell in Waldheim im Wechsel, die Maschinisten Stölzner beim Kranken- stift und Fugmann in Chemnitz im Wechsel, die Oberpflegerin Gersch von Colditz nach Hochweitzschen. — Verstorben: Lehrer Wehder in Chemnitz. — Abgegangen: Lehrerin Kubitz in Chemnitz. Im Geschäftsbereiche de» Ministerinm» de» Knlt»» ». öffentl. Unterricht». Erledigt: eine ständige Lehrerstelle an der mitt leren Volksschule zu Dohna. Kollator: der Stadtgemeinderat. 1300 M. Gehalt und 350 M. Wohnungsgeld. Vom 1. Januar 1909 ab steht anderweite Ausstellung der Gehaltsstaffel und Regelung der Wohnungsgeldfrage bevor. Bewerbungsgesuche nebst den erforderlichen Beilagen bis zum 24. Oktober an den Kollator. (Fortsetzung des amtlichen Teiles siehe zweite Beilage.) Nichtamtlicher Teil. Mitteilungen ans der öffentlichen Verwaltung. - Auf Anregung der König!. Kommission zur Er haltung der Kunstdenkmäler ist durch Verordnung des König!. Ministeriums des Innern vom 16. September 1908 in Dresden ein König!. Sächsische- Denkmal Archiv begründet worden, das in der König!. Technischen Hochschule, und zwar in den gleichen Räumen wie die dort bestehende Sammlung für Baukunst untergebracht ist. Zum Vorstand des Königl. Denkmal-Archivs wurde Hr. Prof. vr. Robert Bruck ernannt. Der Zweck des Denkmal-Archivs ist die Sammlung aller älteren und neueren auf die Bau- und Kunstdenkmäler im König reiche Sachsen bezüglichen Zeichnungen und Abbildungen aller Art, sowie der aktenmäßigen Verhandlungen, Gut achten und Abhandlungen. Späterhin soll eine unent geltliche Benutzung der Bestände im Lese- und Arbeits saal eingerichtet werden, worüber Bestimmungen noch bekannt gemacht werden sollen. Das Denkmal-Archiv be sitzt bereits einen reichen Bestand, mit dessen Katalogi sierung und Ordnung begonnen worden ist Die Zeich nungen und Abbildungen bieten ein wertvolles Material für die Kenntnis von ursprünglichen Zuständen eines Kunstdenkmals oder der vorgenommenen Veränderungen und bilden dadurch bedeutungsvolle Unterlagen für den Vergleich. Die alten Pläne reichen bis in das 16. Jahr hundert zurück, besonders reichhaltig ist die für uns in Sachsen reichste Kulturzeit vertreten, das 18. Jahrhundert. Der Hauptwert des Denkmal-Archivs besteht demnach in diesen Unterlagen, die über Bestand, Veränderung oder Verfall eines Kunstdenkmals Aufklärung geben, denn eine den heutigen Grundsätzen der Denkmalpflege ent sprechende Erhaltung oder Instandsetzung eines Kunst denkmals ist nur dann möglich, wenn sein ursprünglicher Zustand auf das genaueste bekannt ist. — Für alle, denen unser alter sächsischer Kunstbesitz am Herzen liegt, die Mitarbeiten an der Erhaltung der Kunstdenkmäler, jener ehrwürdigen Zeugen von Arbeit und Kunstsinn unserer Vorderen, wird daher das Königl. Sächsische Denkmal- Archiv eine unentbehrliche Grundlage zum Studium sein und eine Fülle von Anregung und Belehrung bieten. OberverwattnngSgericht. Die Zulässigkeit der Anlage von sogenannten zurückliegenden Klosetts. In einem Leipziger Neubau hatte der Bauherr abweichend von der ge nehmigten Bauzeichnung in den Aborts durch Einziehen von massiven, sich selbst tragenden Monierwänden kleine Speisekammern eingebaut. Die Aborts erhielten durch Lichtschächte und Klapp fenster-Hebevorrichtungen die Luftzufuhr von außen. Ein Gesuch um nachträgliche Genehmigung dieser Planabweichungen wurde vom Baupolizeiamt unter Bezugnahme auf ein Gutachten des Stadtbezirksarztes abgelehnt. Dieser verlangte für Klosette direkte, unmittelbar zu erreichende und nicht durch Einbauten irgend welcher Art verbaute und in ihrer Zugänglichkeit erschwerte Fenster. Im Interesse ausgiebiger und dauernd gesicherter Er hellung und Durchlüftbarkeit der Klosetts sei es notwendig, Klapp fensterzug« oder Hebevorrichtungen, die früher oder später zu ver sagen pflegten, zu vermeiden. Den hiergegen erhobenen Rekurs verwarf die Kreishauptmannschast nach Gehör ihres Bau- und ihres medizinischen Sachverständigen. Die Anfechtungsklage wurde vom Oberverwaltungsgericht ebenfalls für unbegründet erachtet. Der Einwand des Klägers, daß die Aborte auch in ihrer gegen- wärtigen Gestaltung den Anforderungen des § 133 Absatz 2 des Baugesetzes entsprächen, treffe zwar, so führt der Gerichtshof in seinen Urteilsgründen aus, insofern zu, als die Abortfenster sich sämtlich in einer Außenwand des Gebäudes befänden und un mittelbar, d. h. ohne daß ein Jnnenraum oder Vorbau dazwischen liege, in das Freie führten. Hiermit sei aber der angezogenen Vorschrift noch nicht genügt. Durch die Beifügung des Wortes „unmittelbar" im § 133 Absatz 2 habe nicht nur die An bringung des Fensters in einer Außenmauer vorgeschrieben, son dern weiter auch gefordert werden sollen, daß ein solches Fenster eine unmittelbare Einwirkung der Lust und des Lichtes auf den dahinter liegenden Abortraum von außen her ermögliche. Es müsse daher, wie nicht nur aus dem Zwecke der Vorschrift, sondern auch aus dem ersten Absatz von 8 133 folge, wonach der Abort genügend hell und gelüftet sein soll, die Lage des Fensters sowie die bauliche Gestaltung des Abortraumes eine solche sein, daß die lüftende und belichtende Wirkung des Fensters nicht be einträchtigt oder aufgehoben werde. Hierzu könnten Einbauten, wie sie der Kläger vorgenommen habe, führen. Unter welchen tatsächlichen Voraussetzungen Einrichtungen dieser Art zulässig er schienen, sei eine unter Berücksichtigung der Lage des Fensters sowie der Anordnung und Ausdehnung der Einbauten nach den Grundsätzen der Gesundheitslehre zu beurteilende Frage sachver ständigen Ermessens. Sie sei im Streitfall von den Sachverstän digen des Stadtrats wie der Kreishauptmannschaft verneint worden. Deren Ausführungen ließen insoweit weder die Annahme unrichtiger tatsächlicher Voraussetzungen noch irrtümliche Anschau ungen erkennen. Das Oberverwaltungsgericht könne diesen Sach verständigen hierin um so unbedenklicher beipflichten, als das Landesmedizinalkollegium in einem einen ähnlichen Fall behandeln den Gutachten in dieser Frage denselben Standpunkt vertreten habe. In dem Gutachten wird u. a. folgendes dargelegt: In neuerer Zeit sei seitens der Architekten vielfach der Versuch ge macht worden, an Stelle der durch >8 133 des Baugesetzes vor geschriebenen Abortanlagen sogenannte „zurückliegende Klosetts" einzuführen, um hierdurch den Rauminhalt von Stuben oder Küchen zu erhöhen oder Nebenräume (Speisekammern, Abstell gelasse) zu gewinnen. Bei der Anlage derartiger Klosetts werde jedoch der Vorschrift im § 133 Absatz 2 nicht genügt. Durch den schachtattigen Gang, an dessen äußerstem Ende das Fenster an gebracht ist, werde sowohl die Beleuchtung, al» namentlich auch die Ent- und Durchlüftung des Abortraumes mehr oder minder eingeschränkt; es bestehe deshalb neben un genügender Beleuchtung und daraus hervorgehender Unsauber keit die Gefahr, daß Abortgerüche in die Wohnungen eindringen. Stellvorrichtungen, wie sie für das entfernt gelegene, ins Freie führende Fenster unerläßlich feien, gerieten erfahrungsgemäß leicht in Unordnung und würden dann nicht mehr benutzt, so daß das Offnen des Fensters und somit die erforderliche Lüftung mangelhaft ausgeführt werde oder ganz unterbleibe. Auch die Reinigung des Lustschachtes werde kaum regelmäßig stattfinden, so daß sich leicht Staub und Schmutz in dem Schachte an sammeln könne. Ebenso liege auf der Hand, daß der Luftschacht selbst oder wenigstens der vordere, vom Abort aus leicht erreich bare Teil desselben eine bequeme Ablagerungsstätte von aller hand Hausrat werden könne, wodurch die Zufuhr frischer Luft noch mehr beschränkt werde. Die Bezugnahme des Klägers darauf, daß in Dresden Anlagen wie die seinigen genehmigt würden, erklärt das Oberverwaltungsgericht für unbeachtlich, weil 8 128 der Dresdner Bauordnung derartige Einbauten unter ge wissen Voraussetzungen zuließe. Von einer auch nur entsprechen den Verwertung dieser ortsgeseplichen Sondervorschrift für den vorliegenden Fall könne nicht die Rede jein. Deutsches Reich. Zur Urheberrechtskonferenz. Berlin, 13. Oktober. Heute wird im Reichstags gebäude die Internationale Konferenz zur Revision der Berner Urheberrechtskonvention zusammen treten. An der Konferenz nehmen folgende Staaten teil: Argentinische Republik, Belgien, Chile, China, Columbien, Dänemark, Deutsches Reich, Ecuador, Frank reich, Griechenland, Großbritannien, Guatemala, Italien, Japan, Liberia, Luxemburg, Mexiko, Monako, Nicaragua, Niederlande, Norwegen, Paraguay, Persien, Peru, Por tugal, Rumänien, Rußland, Schweden, Schweiz, Siam, Spanien, Tunis, Uruguay, Venezuela und die Ver einigten Staaten von Amerika. Der Konferenz stehen bedeutsame Aufgaben bevor. Sie wird sich vor allem damit zu beschäftigen haben, den der Berner Übereinkunft zugrunde liegenden Ge danken, daß dem Urheber, der einem der Verbands länder angehört, in allen anderen Verbandsländern der Schutz der inländischen Urheber zu gewähren sei, weiter zu entwickeln. Von den einzelnen Proyrammpunkten seien hervor gehoben: die Unabhängigkeit des Urheberrechtsschutzes von allen Formvorschriften im Ursprungsland, die Gleich stellung des Schutzes gegen Übersetzung mit dem Schutze des Originalwerks, die Beseitigung des obligatorischen Vorbehalts bei musikalischen Werken, sowie die Er weiterung des Schutzes von Photographien und Zeitungs artikeln, von architektonischen, choreographischen und pantomimischen Werken, sowie von Werken der ange wandten Kunst. Auch steht die wichtige Frage des Schutzes von musikalischen Werken gegen ihre Wieder gabe durch mechanische Musikinstrumente auf der Tages ordnung. Oldenburg. (W.T. B.) Oldenburg, 13. Oktober. Heute fanden im ganzen Großherzogtum Oldenburg die Wahlen zum Land tage statt, und zwar das letztemal vor Einführung des allgemeinen Wahlrechts. Es wurden heute 44 Abgeord nete gewählt gegen 40 im Jahre 1905. Die Führer der Liberalen, Reichstagsabgeordneter Ahlhorn und Bürger meister Koch-Delmenhorst sind wiedergewählt worden. Im übrigen haben die Liberalen und Sozialdemokraten ihren Besitzstand gewahrt. Unter den Gewählten be finden sich auch der ehemalige Reichstagsabgeordnete Julius Müller-Nutzhorn und Gutsbesitzer v. Levetzow- Sielbeck. Anhalt. (W. T. B.) Dessau, 13. Oktober. Bei den Wahlen zum An- haltinischen Landtage wurden gewählt 11 National liberale, 6 Freisinnige, 1 Sozialdemokrat und 6 Abgeord nete unbestimmter Parteistellung. Der regierende Bürgermeister von Lübeck -j-. Wie wir schon gestern kurz gemeldet haben, ist am Montag nachmittag der regierende Bürgermeister von Lübeck vr. Schoen im Alter von 66 Jahren ge storben. vr. Schoen ist am 24. Juni 1843 in Lübeck geboren. Nach Beendigung seiner juristischen Studien ließ er sich 1868 in seiner Vaterstadt als Advokat und Notar nieder. Als im Jahre 1895 das Amt eines dem Gelehrtenstande angehörigen Senators neu zu besetzen war, beries das Vertrauen seiner Mitbürger vr. Schorn m den Senat. Hier war ihm in der Verwaltung der verschiedenen Ressorts Gelegenheit geboten, seine reichen Gaben voll zu ent wickeln. Seine Erfahrung in allen Zweigen der Verwaltung und sein großes Wissen erwarben ihm den Ruf eines hervorragend tüchtigen Staatsmanns. Es wurde daher mit großer Genugtuung begrüßt, als ihm für die Amtsperiode 1907 bis 1908 die Würde de» regierenden Bürgermeisters übertragen wurde. Jetzt hat