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WichtMM für Wdmff Erscheint wöchentlich zweimal u.zwarDienstags und Freitags. — Abonnementspreis ^vierteljährlich 1 Mk., durch die Post bezogen 1 Mk. 25 Pf. — Einzelne Nummern 10 Pf. TharM Nossen, Menlehn und die Umgegenden. —r<— MtsölM Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Jnsertionsvreis 10 Pf. pro dreigespaltene Corpuszeile. ' für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. No. 86. j Freitag, den 27. Oktober 's 18S3. Montag, den 36 dieses Monats, 2 Uhr Nachmittags gelangen in dem Dorfe Herzsgswal-e 2 Zuchtbullen, 1 Pferd, 1 Kuh und 1 Kutschwagen zur öffentlichen Versteigerung. Bieterversammlung im dasigen Gasthofe. Wilsdruff, den 19. Oktober 1893. Sekr. Busch, Ger.-Voll. Holzversteigerung. Im Gasthause zum Sachsenhss bei «lingenbeug sollen Montag, den K. November dss. Js. von Bormittags 1t Uhr an 8 Rm. h. und 209 Rm. w. Brennhölzer, 147 Rm. hartes und 4 Rm. weiches Brennreisig, 30,4 Wllhdrt. dergl. u. 692 Nm. w. Stöcke vom Grilleuburger Revier versteigert werden. Speziellere Angaben enthalten die in den Schankstätten und bei den Ortsbehörden der umliegenden Orte aushängenden Plakate. König!. Forstrevierverwaltung Grillenburg und König!. Forstrentamt Tharandt, am 24. Oktober 1893. Vaterländisches. Wilsdruff. So sind sie denn vorübergerauscht die Oktoberfesttage des goldenen Militärjubiläums unseres geliebten Königs Albert, dem es durch die gnädige Fügung Gottes ver gönnt war, nach den Jubelfesten von 1878 und 1888 wieder einen so seltenen Jubeltag zu begehen in der Mitte erlauchter Gäste, ja hochgeehrt durch die Anwesenheit seines obersten Kriegsherrn, beglückt durch die ihm zujubelnde Liebe und Treue seines dankbaren Volkes, das ja stets Theil nimmt an Allem, was seines Königs Herz erfreut und auch betrübt. König Albert ist so recht ein König von Gottes Gnaden, in dessen Lebens- und Regierungszeit die gewaltigsten Ereignisse der Geschichte, höchst freudige wie auch tief betrübende, für alle Zeiten ver zeichnet bleiben werden, der es aber auch in seiner echt väter lichen Fürsorge, nacheifernd dem erhabenen Vorbilde seines seligen 'Vaters verstanden hat, unser kleines aber herrliches Sachsen nach allen Richtungen hin zu einer selbst anderen Staaten als Muster dienenden Blüthe zu erheben! — Daher auch der dem theuren Jubilar an seinem Ehrentage dargebrachtc ungeheuchelte Dank seines Volkes! Der Glanz und Jubel des Festes erreichte zwar in der Residenz König Alberts natur gemäß seinen Höhepunkt, aber an demselben nahm das ganze Sachsenland bis ins kleinste Dörfchen hinein Theil. Auch in unserer Stadt war in diesen Tagen die Stimmung eine festlich gehobene, wie die Feier am Sonntag bewiesen hat. Eine weitere Feier veranstalteten die Mitglieder des hiesigen K. S. Militärvereins in ihrem Vereinslokal am Dienstag Abend durch einen Commers zu Ehren des 50jährigen Militärdienstjubiläums ihres hohen Protektors Sr. Majestät König Alberts. Der Vor sitzende, Herr Cantor Hientzsch, entwarf in seinem Vortrage ein lebendiges Bild der 50 durchlebten Militärjahre des allge liebten Landesfürsten, schilderte, wie er von seinem Kaiser mit der höchsten Auszeichnung dem Feldmarschallsstab beehrt worden, wie ihn auch die höchsten Tugenden eines Fürsten zieren und welch warmes Herz in ihm für sein Sachsenvolk schlage, und wie er als reinster Stern im Kranze der deutschen Fürsten glänze. In das auf Se. Majestät ausgebrachte Hoch stimmten ! ass? ein und sanaen ..Den Koma seane zuüben vermögen. Außerdem aber sollte es doch geboten er' scheinen, die Maklergeschäfte mit einer besonderen und erheb licheren Steuer zu belegen. Mit der Entschädigung unschuldig Verurtheilter scheint nun tharsächlich ernst gemacht werden zu sollen. Zwar dürften die Mittheilungen einiger Blätter, in welchen bereits die Einzel- -eiten des diese Materie regelnden Gesetzentwurfs kundgegeben werden, verfrüht sein. Auch ist es noch gar nicht entschieden, ob ein solcher Entwurf schon in der nächsten Tagung dem Reichstage zugehen wird. Soviel aber ist sicher, daß in den maßgebenden Kreisen die Ansichten auf diesem Gebiete sich ge ändert haben. Der Reichstag hat seit dem Beginne der achtziger Jahre Beschlüsse gefaßt, die der Entschädigung günstig waren. Der Bundesrath aber lehnte zuerst alle darauf abzielenden An- räge ab, sodann nahm er den Standpunkt ein, daß die An gelegenheit bei der Revision der Strafprozeßordnung zur Regelung zelangcn sollte. Noch am 11. Februar 1892 konnte der da- nalige Staatssekretär des Reichsjustizamtö Dr. Bosse im Reichü- age eine dieser Frage günstige Stellung des Bundesraths nicht in Aussicht stellen. ' Heute ist jedenfalls soviel sicher, daß das Reichsjustizamt sich mit der Sache beschäftigt, daß also Aus sicht vorhanden sein muß, im Bundesrath einen Gesetzentwurf über die Entschädigung unschuldig Verurtheilter durchzusetzen. Bisher ging man 'in den maßgebenden Kreisen von der An schauung aus, daß man die Entschädigung unschuldig Ver urtheilter den Justizverwaltungen der Einzelstaaten überlassen könne und daß die Entschädigung selbst einen Akt der Gnade darstellen müsse. Neuerdings hat man die Ansicht als richtig anerkannt, daß die Entschädigung ein Recht sein möchte, auf welches ein unschuldig Verurtheilter einen Anspruch erheben könnte. Deshalb soll die Regelung der Entschädigung aus dem Gebiete der Verwaltung in das der Gesetzgebung verlegt werden. Es hat sich hier eine Entwickelung der Anschauungen vollzogen, wie wir sie auf sozialpolitischem Gebiete, beispielsweise bei der Unfallversicherung, in gleicher Weise erlebt haben. Das Haft pflichtgesetz sprach nur dann den von einem Unfälle betroffenen Arbeitern eine Entschädigung zu, wenn der Unfall vom Be- triebsunternehmer oder dessen Angestellten verschuldet war. Wer einen unverschuldeten Unfall erlitten hatte, war auf die Gnade der Betriebsunternehmer, die, was auch nachträglich als anerkannt werden soll, vielfach mit Privatversicherungs-Gesell ¬ schaften deshalb Verträge geschloffen hatten, angewiesen. Erst das Unfallversicherungsgesetz bestimmte, daß für sämmtliche beim Betriebe erlittenen Unfälle, seien sie verschuldet oder nicht, Renten gewährt werden müssen. In gleicher Weise, auf dem Wege von einer Gnade zum Recht, wird sich auch die Frage der Entschädigung unschuldig Verurtheilter entwickeln. Die Gerüchte über eine bevorstehende neue Ministerkrisis "i Preußen werden jetzt durch ein hochoffiziöses Berliner Dementi als jeder Begründung entbehrend bezeichnet. Be kanntlich hieß es, der Ministerpräsident Graf Eulenburg wolle seine Demission geben, ja, nach anderen Gerüchten sollte er sein Entlassungsgesuch sogar schon eingercicht haben; nunmehr erschienen angesichts des erwähnten Dementis diese gejammten Meldungen als unbegründet. Aber kaum läßt sich bezweifeln, daß hinter den Berliner Regierungskoulissen wieder etwas vor gegangen, daß es höchst wahrscheinlich zu Differenzen und Aus einandersetzungen zwischen dem Reichskanzler Grafen Caprivi und dem leitenden Staatsmanns Preußens gekommen ist. Vermuthlich ist jetzt der Riß noch einmal überkleistert worden, aber ob der Kleister noch lange zusammenhalten wird, das dürfte eine andere Frage sein! dahingestellt bleiben. , „ „ Wie die „Bank- und Hand-lszestung" wissen will, sollen hinsichtlich der neuen Börsensteuer die folgenden Grundsätze ins Auge gefaßt sein: 1. Von der Börsensteuer werden in Zukunft die Umsätze in Reichsanleiben, sowie der preußischen, sächsischen bayerischen als Staatsanleihen ganz befreit. 2. Deutsche per Lassa gehandelte Eisenbahn-, Bank- und Jndustriewerthe haben die bisherige Steuer weiter zu zahlen. 3. Alle Ultimogeschäfte in deutschen Werthen und alle Umsätze in ausländischen An leihen, ausländischen Eisenbahnaktien, Jndusttiewerthen rc. sollen eine gegen den jetzigen Satz verdoppelte Steuer zahlen, wobei die Prolongationsgeschäfte als zwei gesonderte Anschaffungsge- schafte betrachtet werden. — Mit einer differentiellen Besteuerung nach obigen Gruudzügen könnte man wohl sich einverstanden s, E'"- Wenn die inländischen Reichs- und Staatsanleihen daae?»? '""den, f° wird ebenfalls prinzipiell niemand etwas be?den obi^n^" h°ben. Anders aber scheinen die Sacken Tagesgeschichte. Es trennt uns jetzt etwa noch ein Monat von deoi Be ginn der Reichstagssession und für unser öffentliches Leben wäre zu wünschen, wenn dieser Zwischenraum auch erst hinter unö läge. Die Steuerprojekte, die mit wachsender Heftigkeit erörtert werden, haben die weitesten Volkskreise in eine Er regung versetzt, die für ruhige Verständigungsversuche und un befangene Aufklärungen nicht mehr förderlich ist und bei den vielfachen starken Uebertreibungen, deren sich die Agitation der zunächst betheiligten Erwerbskreise schuldig macht, auch den Interessen dieser letzteren nicht nützlich sein kann. Sie kann nur die ruhige sachliche Erörterung und die Versuche stören, die Steuergesetze in einer den berechtigten Wünschen möglichst entgegenkommender Weise zu gestalten. Mit einer aufgeregten Agitation ist nun einmal das Bedürfniß nach neuen Reichsein nahmen nicht aus der Welt zu schaffen. Werden erst die Ent würfe vollständig bekannt sein und den Berathungen des Reichs tags unterliegen, so wird auch die Stimmung eine ruhigere werden. Man wird einen festen Boden für sachlich: unbefangene Prüfung gewinnen und die jetzt etwas erregten nächstbetheiligten Erwerbskreise können versichert sein, daß es an einer ernsten pflichtgemäßen Abwägung der Gesichtspunkte einer harten politischen Nothwendigkeit und oer möglichsten Schonung wichtiger wirthschaftlicher Interessen nicht fehlen wird. Just zum Zeitpunkt, da in Berlin die Finanzminister der Weinbau treibenden Bundesstaaten zu einer Berathung über den neuen Reichswemfteuer-Entwurf zusammengetreten sind, sind nun auch die Grundzüge desselben, wie er schließlich sestgestellt worden ist, veröffentlicht worden. Es ist hiernach die Besteuerung des Naturweins, wie des Schaumweins und des Kunstweins geplant. Stemrpflichtig sollen entweder der Kleinhändler oder der Verbraucher sein, mit bestimmten Aus nahmen. Die Weinsteuer soll m Prozenten des Werthes des betreffenden Weines sestgestellt werden, und zwar gilt als Werth der Kaufpreis, den der Kleinhändler oder der Verbraucher zu zahlen hat; über die Höhe der Steuersätze enthalten indessen die „Grundzüge" nichts. Dieselben enthalten dann eine Reihe von Bestimmungen über die Entrichtung der Weinsteuer und weiter den Versuch einer Regelung des Verhältnisses zwischen dem Reiche und den Bundesstaaten in Hinblick auf die „Wein- fraqe". Hervorzuheben ist da namentlich die Bestimmung, daß eö den Bundesstaaten überlassen bleibt, den vom Reiche nicht besteuerten Naturwein mit einer Landessteuer zu belegen, daß sie aber den schon vom Reiche besteuerten Wein kemenfalls noch mit einer anderen Steuer belegen dürfen. Die ferneren Be stimmungen beziehen sich auf die Erhebung von örtlichen Ver brauchsabgaben, auf die Kontrolle, auf die Anmeldepflicht, auf die Nachoersteuerung u. s. w. - Der Weinsteuerentwurf bildet den Hauptgegenstand der gegenwärtigen Fmanzmimsterkonferenz in Berlin. Ob dieselbe an dem Entwürfe einschneidendere Ab änderungen vornehmen wird, speziell in der Richtung einer Be steuerung lediglich des Kunst- und Schaumweines, muß noch trotz der Abnahme von etwa 20 Pfund an Gewicht ist äußer lich eine Veränderung kaum zu merken. Berlin. Das Kaiserliche Gesundheitsamt macht folgende Cholerafälle bekannt: In Tilsit eine Erkrankung, ein Todes fall. In Stettin eine, in Warsow, Kreis Randow, zwei, in Havelberg fünf Neuerkrankungen mit einem Todesfall; in Zerpenschleuse eine Erkrankung; in Nauen und in Wittenberge je ein tödtlich verlaufener Krankheitsfall. Die in Nixdorf an Cholera erkrankte Frau Dürkop ist gestorben. Das englische BesuchSgeschader an den Küsten Italiens ist ain Montag von Tarent in Spezzia eingetroffen. Auch IN diesem Kriegshafen der Italiener haben die englischen Gäste eine begeisterte und herzliche Aufnahme gesunden, die ihnen von der Bevölkerung aller Schichten bereitet wurde. Nur müssen besondere Festlichkeiten noch unterbleiben, da sich der englische Geschwader- Commandant, Lord Seymour, von Spezzia nach Nom begeben hat, um daselbst dem Leichenbegängniß deö von einer Lungen entzündung rasch dahingerafften englischen Botschafters Lord Vivian beizuwohnen. Die Pariser Russentage sind beendigt und hiermit ist auch das Ende des Flottenbesuches in Frankreich herange kommen. In der Nacht vom Dienstag zum Mittwoch haben Admiral Avellan und seine Offiziere die gastfreie französische Hauptstadt wieder verlassen, nachdem sie fast bis zur Abfahrts stunde immer wieder rauschende Festlichkeiten ihnen zu Ehren über sich ergehen lassen mußten. Es folgen nun noch Besuche der Russen in Lyon und Marseille, alsdann wird das russische Geschwader die Gestade des schönen Frankreichs wieder verlassen. Erst nachher, wenn der Champagnerrausch der jüngsten franco- russischen Verbrüderungöfeier verflogen sein wird, hat es sich zu zeigen, inwieweit die Flottenfahrt der Russen nach Toulon positive politische Früchte zeitigen wird. Das Befinden des Fürsten Bismarck ist im Allgemeinen recht befriedigend. Der Fürst ist bei guter Laune und äußert sich sehr erfreut, daß er wieder in dem ihm so lieben Fnedrichs- ruh weilen kann. — Sein Appetit ist gut, aber auf Anordnung des Arztes muß sich der Fürst einer nicht gewohnten Diät fügen. Der durch den Stich eines giftigen Insekts stark angeschwollen gewesene Arm nimmt wieder normale Form an, doch legt der ttlSb's'nk-i- " 3 M liegen; es vursien va Fürst den Arm beim Sitzen noch immer auf ein erhöhtes Kiffen . , . , „ ..... läve vi-.l die „erotischen" Werthe betrifft, die Steuer- und vermeidet jede stärkere Bewegung damit. Aus diesem^ alle Kameraden begeistert ein und sangen „Den König segne Nnanrielle .gegriffen sein und weder eine günstige' Grunde reicht er auch zum Gruß oder beim Abschied stets die! Gott." Zur Freuve Aller wurde hierauf noch folgendes Tele- ö eine wünschenswerthe prohibitive Wirkung aus- linke Hand. Das Aussehen des Fürsten ist recht gut, und gramm an Se. Maj. den König Albert abgesandt: