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Menge Holz Lediglich der Lokomotiven, öthig gewor- eigungen hat Berlin und aben würde, eigungen ein en muß- -1) >cn und alles Steigungen, zen Unterbau en- 6)Könn- ücht zu stark ülstlocomoti- d so weiter gesagt wäre, kaum anneh- wir wieder > die Zumu- eisen. tniffe, welche ;ezogen- Die csten Augen- n und Divi- alten haben, )s abgeführt ner geringe- en; es stellt ,ern glauben x angcdeutet 1) Wenn für M,2IULHlr. 2,714 Lhlr. Pf. in den liefe Summe se, welche die ern sich nicht c Gesellschaft zug zu brin- rat ä (wahr- Zinsen der der Entre- c sein Geld, einlich nebst zahlen wird, >en, daß die Kosten für i 14'/- Mo- irgend auf ersten Zeit Sgr. t l Pf. nd es dürf- hen, macht rnd Löhnun alt der Jn- igr. 7 Pf.; !,770 Lhlr. mg 10,316 Sratifieatio- weaukosten, uSgabcn- e Direktion die Frage i der Bahn >lr- 21 Sgr. Jngcnieur- )un hatten, rung aufge- nicht uner- nlagen die lr- >6 Sgr. tniß zu der thigenNo- mstcllen zu leben- Je- sich poten- abgcschen ß. Diesen genügen, urz zusam- I ebaut, die I ." Wenn I lbe ferner I s nur ge- I nl sie für I erschlingcn I hoch sind, I öthig war. I :in Pfand I Gläubiger I n konnten. I Donnerstag — Nr. 326 21. November 1844. in, and Leipzig. Di« Seimng «rs<d«mi taglick, Äb«ndS. Zu bezirken durch alle Deutsche Allgemeine Zeitnng. Preis für das Bicrlel» iak. r LKIr. — , Inftrtionsgekuhr für de» Raum einer Zeil» r Ngr. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» U-be»blick. Deutschland, ckvon der bairischen Grenze. Der Gustav-Adolf-Verein und der Gebetverein. —München. Die Mordthat. — Urtel in Betreff der kürther Tumultuanten- Leipzig. Die annaberger katholische Kirche. fKicl. Kieler Adresse. Die Harmonie. Adresse in Altona. Preßzustände. * Altenburg. Der Landtag. Preußen. qsOerlin. Früchte der Gcwerbeausstellung. *pon der Oder. Das BiSthum Jerusalem- * Köln- Heinzen. - Die Generalsynode in Lreslau. Kreslau. Die Unruhen. — Mittheilungen über Ronge. — Unfall. — Die Stadtverordneten in Halle. — Censur. Oesterreich. Schluß des Reichstags- — Ein Norddeutscher über die Oesterreicher. Spanien. 0 Paris. Congreßverhandlungen- — Subskription für die An geklagten. — Conscription. Ovaßbritannien. Pftündenstreit. Explosion. Das Morning Chronicle vom Föderalismus. London. Die Hochkirche. Das junge England. Unterstützungsversuche. Frankreich. Die Journale über die Kanalfrage. Die Kriegsschule St.- Cyr- Der Durchsuchungsstreit. Dampferplosion in Marseille. Rückkehr eines Regiments aus Algier. Niederlande. Die Gencralstaatcn. Schweiz. Der Bischof von Basel. Italien, llon der italienischen Grenze. Fürst Milosch. Der Herzog v. Serracapriola. *kom. WafferSnoth. Rußland und Polen. * Warschau. Okouneff. Fuhrmann- Die Kai serin. Pensionswesen. Kanonenboote. Die Garnison. Selbstverbrennung. Gesundheitszustand. - Nordamerika. Die Präsidentenwahl. Perfonalnachrichten. Wissenschaft und «unst. * Königsberg Theater. Der Kalenderstrcit- Das Christliche Volksblatt. * Weimar. vr. Koch. Handel und Industrie. "Leipzig. Börsenbericht. *Ärcslau. Wolle- — Dampfschiffahrtsvertrag zwischen Frankreich und Portugal. — Berlin. Neueste Nachrichten. Wnkündigungen. D e «1 s chla « -f^on -er bairiscssen Grenze, 16. Nov. Bekanntlich erging unter dem lO.Fcbr. d.J. ein Verbot, welches die bairischen Protestanten von der Benutzung der edelmüthigen Unterstützungen ausschließt, die der Gustav-Ad olf-Vcrein seinen in den Mitteln zu einem eignen evange lischen CultuS beschränkten Glaubensgenossen darbictct. So beklagenSwerth jenes Verbot auch ist einem Vereine gegenüber, dessen Zweck und Rich tung so ganz offen- daliegen, dessen Statuten, Einrichtungen und Ver sammlungen (zu Frankfurt und Göttingen) von seiner völlig gesetzlichen Entwizkelung Zeugniß ablegtcn, an dem endlich deutsche protestantische Souveraine selbst sich durch erhabenes Patronat betheiligtcn, so erscheint dasselbe in unserer Zeit der politischen und religiösen Verdächtigungen dennoch nur zu erklärbar. Wie tief der Protestantismus in Baiern unter dem streng gehandhabten Verbote leidet, wie schwer dadurch in der Er richtung neuer Äirchengcmeinden beschränkt wird, wie seine innerliche Ver bindung mit dem Protestantismus des übrigen Deutschlands dadurch ver kümmert, bedarf keines Beweises. Daß jenes Verbot dennoch fortbestcht, ist um so mekr zu verwundern, als der König noch neuerdings durch seine großmüthige Beschenkung einer evangelischen Gemeinde behufs eines Kir chenbaues (Nr. 315) wcrkthätig darlegt, daß er persönlich über jede Feindseligkeit gegen seine Mitchristen hoch erhaben ist. Neben jenem Verbot erscheint aber neuerdings eine Erlaubniß oder wenigstens die Jgnorirung eines katholischen Vereins, der sich Gebet verein nennt und bereits über ganz Süddeulschland verzweigt ist, als eine minder begreifliche Maß regel. Will eine Regierung innerhalb eines staatlichen Organismus alle kirchlichen Eongregationcn überwachen, was im Hinblick auf die Folgen früherer Institutionen solcher Art gerechtfertigt erscheinen mag, so dürfte sich ihre Sorgfalt auf alle Konfessionen gleichmäßig zu erstrecken haben. Von jenem Gebetverein verlautet, er sei durch den Bischof von Eichstädt, Grafen v. Rcisach, gestiftet, mid gebiete, trotz des kleinen Beitrags von vier Kreuzern viertelzqhrlich auf den Köpft schon jetzt über eine Jahresre- vcnue von über eine Million Gulden. Wir wollen hoffen, daß, wenn diese aus bester Quelle geschöpften Nachrichten sich bestätigen, ein so be deutender Fonds weder von einzelnen Männern noch ohne öffentliche Con- trole verwaltet und verwendet bleiben wird. -----Eünchen, 16. Nov. Nachträglich zur Mitthcilung über den gräß lichen Doppclmord (Nr.234), durch den ganz München in die größte und allseitigste Entrüstung verseht worden ist, bemerke ich, daß sich leider nicht wohl daran zweifeln läßt, es dürfte der eigne Diener des Hauptmanns v. Neumayer der Mörder gewesen sein. Alle Anzeichen wälzen nämlich auf.ihn den Verdacht, auch abgesehen von dem der Flucht. Diese scheint er nach verschiedenen Aussagen über Freising genommen zu haben, wohin ihm auch nachgescht worden ist. Daß die ermordete Gattin Hrn. v. Ncu- maycr's sich im Zustande der Schwangerschaft befunden hat, wie man gleich anfänglich wissen wollte, ist leider außer allem Zweifel, und es erhöht dieser Umstand natürlich die ohnehin allgemeine Theilnahme nur noch mehr. Die frühere Annahme, cs dürste der Thätcr nur einen ein fachen Raub beabsichtigt haben und zum Morde nur fortgerissen worden sein, weil er bei dem Erbrechen des Sccrctairs von der Gattin seines Herrn und der Magd derselben überrascht worden sei, scheint aufgegeben werden zu müssen, wenigstens in Bezug auf die Frau. Diese wurde noch im Neglige gefunden und hatte allen Aussagen und Anzeichen nach ihre Zimmer nicht einen Augenblick verlassen. Die Magd scheint der Böse wicht dagegen bei ihrer Heimkehr vom Markte im Augenblicke ihres Ein tritts niedergeschlagen und dann durch einen Schnitt in den Hals vollends ermordet zu haben. — Die Aachener Zeitung schreibt aus Fürth vom 10. Nov.: „In der Untersuchungssachc gegen die bei dem Tumult in der vorjährigen Syl vesternacht comprvmittirten Individuen ist kürzlich das Urtel erster In stanz erfolgt. Dasselbe ist weit milder ausgefallen, als man anfangs nach der Gravirlichkeit des Vergehens geglaubt hatte. Von neun Personen, gegen welche aufSpccialinquisition erkannt worden war, ist eine zu sechs- monatlicher, eine oder zwei zu noch geringerer Haft, die übrigen ledig lich zu polizeilicher Beaufsichtigung vcrurtheilt worden. Letztere können, wenn sie nicht die erfoderliche Bürgschaft zu stellen im Stande sind, von Polizei wegen einer Strafanstalt ubcrqcbcn werden. Der Fiscus hat Has Rechtsmittel der Revision ergriffen. Den zu Gefängnißstrafe Verurthril- tcn hat man ihre Untersuchungshaft als solche ungerechnet und sie dem nach sofort auf freien Fuß gesetzt, diese hatte aber bereits um mehre Mo nate länger gedauert als die Strafe, in die sie rechtskräftig verfällt wurden." Leipzig, 20. Nov. Das Ministerium des CultuS und öffentlichen Unterrichts hat untrem (7. Nov. folgende Verordnung an den Stadtrath zu Annabcrg erlassen, welche die Leipziger Zeitung veröffentlicht: „In der in öffentlichen Blättern vielfach besprochenen Angelegenheit hin sichtlich der Kirche zu Annaberg, welche in Folge einer, zu Gründung eines eignen Gotteshauses für die Katholiken des ObcrgcbirgeS, von dem im Jahre 1841 verstorbenen Bischof Ignaz Bernhard Mauermann lctztwillig verfügten Stiftung, mit verfassungsmäßig dazu erthcilter Genehmigung er richtet worden ist, hat das Ministerium des Cultus sich zu einer Verordnung an den Stadtrath zu Annabcrg veranlaßt gefunden, welche bei der Aufmerk samkeit, welche dieser Gegenstand erregt hat, andurch mitgetheilt wird." „Was der Stadtrath zu Annabcrg hinsichtlich einer in der katholischen Kirche daselbst wahrgenommcnen Inschrift, und der dadurch veranlaßten An träge der dasigen Stadtverordneten mittels Berichts vom i>. Nov. der KrciS- direction zu Zwickau angezeigt hat, ist von solcher dem Ministerium des Cul tus und öffentlichen Unterrichts vorgeträgen worden. Auch hat der apostoli sche Bicar allhier über denselben Gegenstand bereits am 5. Nov-, sowie, auf Erfodern, anderweit untcrm 12. Nov. Anzeige anhero erstattet. Derselbe versichert in diesen Berichten auf seine Pflicht Folgendes: Es sei ein noth wendiges Erfodcrniß des katholischen Ritus, daß in jedem Altäre einer Kirche Reliquien eines oder mehrer Heiliger niedcrgclegt würden. Bei der bereits am 6. Sept. 1842 zu Dresden erfolgten feierlichen Einweihung des für die annaberger Kirche, zur Einfügung in den Altartisch, bestimmten Altarstcins habe die Wahl von Reliquien grade des heiligen Ignaz von Loyola und des heiligen Franz Laver um deswillen sehr nahe gelegen, weil der Erste der Schutz- und Namenspatron seines verstorbenen Bruders, des Stifters der Kirche, der Zweite der ihres gemeinschaftlichen Vaters gewesen sei, wozu er- läuterungsweisc noch zu bemerken ist, daß, wenn einem Täufling ein mehren Heiligen gemeinschaftlicher Name beigclcgt wird, für solchen dennoch jedesmal ein bestimmter unter diesen als Schutzpatron erwählt wird. Da nun die Verehrung der Heiligen, nach den Grundsätzen der katholischen Kirche, ledig lich ihrer christlichen Lugenden wegen im Allgemeinen, und abgesehen von ih rer sonstigen Wirksamkeit, geschehen solle, so habe er in der ehemaligen Lhä- tjgkeit gedachter Heiligen für den Jesuitenorden keine Veranlassung erblicken können, obige Gründe für die Wahl derselben unberücksichtigt zu lassen. Die Weihe des gedachten Altarsteins habe sonach, zumal die Kirche selbst kei neswegs gedachten Heiligen, sondern dem heiligen Kreuz und der Jungfrau Maria geweiht sei, auch nicht im entferntesten mit der Absicht in Verbin dung gestanden, hierdurch den Jesuitenorden in Sachsen einführen oder auch nur annähern zu wollen. Eingedenk der diesfallsigen Vorschrift der Vcrfas- üngsurkunde, auf die er eidlich verpflichtet sei, müsse er aber auch anderer- eits, da die Verehrung der Heilige», als eine innere Angelegenheit der ka- holischen Kirche, in; H. 57 der BerfaffungSurkunde ausdrücklich der bcsondcrn Kirchenvcrfassung dieser Confcssion und zwar ohne Einschränkung Vorbehalten worden sei, die hiernach in solcher der katholischen Confession verbürgte Glau bens» und Gewissensfreiheit für diese in Anspruch nehmen. So sehr nun auch das Ministerium gewünscht hätte, daß eine Maßregel, welche, zumal in Er mangelung sofortiger Aufklärung der dabei zu Grunde liegenden Lhatsachcn