Volltext Seite (XML)
V« «HM, «ch« S«»- imd stiM-M v« V«1» N» d» 34 mm drM» Lolm<l.«n,MmM« I« Am!«dla»d„lr» w 8» >n>» S!«0m««t»M ««dirsN«« ">, --m-m« »«.»' dl» 90 mm dr«N, L-I-i"«. R«klam„«0« so, ««Mt» 480, Nr d!, 90 mm dnU« miü. ToI»n<>»«U» 8«, «WM!» «9 AilMrIMnI«. Vskfch««-»»»!» > VMM M. irre«. O«m»!nde-8lk»-ao»t», «»,. «,»!«. vr. 98. « «nlhalimd di« a«Mch«« d« «mtshauplmonnschaft und de, " Bezlrdroerdand» Schwanenberg, der Amlrgerichl« in Au« lLvhnih), Schneeberg. Schwarzenberg und Sohanngrorgenstadt. der Sladirüt« in Srünhoin, Löbnitz. Neustadiel und Schneeberg, der Amanzämter in Aue und Schwarzenberg. E» werden auberdrm verölfenllichlr Bebanntmochungrn der Sladtri»« zu Au« imd Schwarzenberg. Verlag S. M. SSrlner, Aue, Sachsen. «m »1 «» »L 5»»iM Al«! »«) 44» Schmer, 1» 0»»»»«»»«, 881» vra»!aEE DoNft«»» Nr. 240. 85. Iahrg. Dienstag, den 11. Oktober 1S3S. Amtliche Anzeigen. Es sollen öffentlich gegen sofortige Barzahlung meistbie tend versteigert werden: Mittwoch, den 12. Oktober, vorm. 9 Uhr im gerichtlichen Dersteigernngsraum 1 Eismaschine, 2 BSnde „Nene, Handbuch des Deutschen Rechts", 1 Drehbank, 1 Spindelpresse, 1 Präz.- Automat (Fabr. Gebr. Thiel). Am gleichen Tage, vorm. 11 Uhr im Restaurant „Astoria" in Aue-Alberoda 1 Bettstelle mit Matratze und Kissen, 1 Nacht- schrSnkchen. Am gleichen Tage, vorm. 10 Uhr im „Taft Georgi" in Lößnitz 1 Ausziehtisch, 1 Falzmaschine, 1 Klavier, Kognak. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgerichts Aue. Mittwoch, den 12. Oktober 1932, vorm. 10 Uhr sollen im Dersteigerungsraum des Amtsgerichts 1 Ankerregistrierkaffe, 1 Piano, 1 Posten Kleiderstoffe, Damen- und BaikftschmSntel meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgericht» Schneeberg, Mittwoch, den 12. Oktober 1932, vorm. 10 Uhr sollen in Schwarzenberg 1 Rationalregistrierkaffe, 1 Ladentafel, S m Schleifholz, 1 Tafelschere, 1 Grammophon mit Platten, 1 Geld- schrank, 1 Schreibmaschine, 1 Schreibtisch, sowie ein Posten Schreibpapier, Kartons, Aktenumschlöge öffentlich meistbietend gegen sofortige Barzahlung versteigert werden. Sammelort der Dieter: Hof des Amtsgerichts. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgerichts Schwarzenberg. Schneeberg. Dürgersleuer 1933. Der von der Amtshauptmannschaft Schwarzenberg er lassene 58. Nachtrag zur Gemeindesteuerordnung für die Stadt Schneeberg, der die Erhebung der Bürgeriteuer in Höhe von 500 Prozent des Landersatzes bestimmt, wird hiermit verkündet. Der Nachtrag tritt am 1. Januar 1933 in Kraft. Er liegt eine Woche lang im Stadtsteueramt, Zimmer 2, zur Einsichtnahme aus. Schneeberg, den 12. Oktober 1932. Der Stadlrat — Steueramt. Gesperrt für allen Fährverkehr wird die Straße von BeierftG nach Bernsbach weiter bis 28. Oktober 1932 wegen Aufbringung des Tränst» schuttes. Umleitung über Grünhain. Zuwiderhandlungen sind strafbar. Beierfeld, am 10. Oktober 1932. Der Semeinderat. Preußens Klage vor Der erste Derhan-Iungstag. Wenn die Oeffentlichkeit darauf gerechnet hatte, in ihrem Sensationsbedürfnig durch die Verhandlung vor dem Staats gerichtshof in Leipzig befriedigt zu werden, dann wird sie ent täuscht sein. Denn die Atmosphäre, in der sich diese Verhand lungen abspielen, ist von jeder Wahlversammlungsdemagogie weit erntfernt. Schon jetzt läßt sich erkennen, daß die Gesamt- heit der hier aufgeworfenen Fragen eine sehr langwierige Der- Handlung erfordert. Aus diesem Grunde dürft- die rein poli tische Frage, ob die Einsetzung des Reichskommiffars für Preu ßen berechtigt und notwendig gewesen sei, vorweg genommen werden. Bisher läßt sich noch nicht übersehen, wann der Pro zeß zu Ende geht, zumal das Gericht sich im Lause der Der- Handlungen über eine ganze Reihe von Ablehnungsanträgen des Reiches schlüssig werden muß. Wenn diese juristische For malität überhaupt noch nötig war, dann ist es gut, daß sie jetzt erledigt wird. Denn es ist höchste Zeit, daß die neuen Männer endlich freie Hand bekommen, um an das eigentliche Reform werk heranzugehen. Es geht nicht an, daß die dringend not- wendige Arbeit in einer Weise lahmgelegt wird, die vom Standpunkte der sachlichen politischen Erfordernisse aus über haupt nicht mehr zu vertreten ist. Leipzig, 10. Okt. Unter dem Vorsitz des Reichsgerichts präsidenten Dr. Bumke begann heute vor dem Staats- gerichtshof die Verhandlung der Klagegegen das Reich, die die Länder Preußen, Bayern und Baden wegen der vom Kabinett Papen gegen Preußen verhängten Exekution vom 20. Juli angestrengt haben. Unter dem Auditorium bemerkte man führende Juristen und Staatsrechtslehrer aus allen Teilen des Reiches. Dem Richterkollegium gehören außer dem Reichsgerichts präsidenten Dr. Bumke als Vorsitzenden noch an als Bei sitzer: Die Reichsgerichtsräte Schmitz (Berichterstatter), Trie- bei, Dr. Schwalb, sowie die Oberverwaltungsgerichtsräte Dr. v. Müller-Berlin, Dr. Gümb el-München und Dr. Striegler-Dresden. Die Vertretung der preußischen Staatsregierung führt Ministerialdirektor Dr. Brecht. Reichsgerichtsrat Dr. Schmitz referierte über Klage und Schriftsätze. Die Braun-Severing-Leute bestreiten die ver fassungsrechtliche Zulässigkeit der Maßnahmen des Reichspräsi denten. Darüber hinaus wollen sie den vom Reichskanzler erhobenen Vorwurf, das Land Preußen hätte seine Pflichten nicht erfüllt, weil Mitglieder der preußischen Regierung nicht die nötige Unabhängigkeit gegenüber den Kommunisten ge habt hätten, besonders zurückgewiesen haben. DasReich be st reitet die rechtliche Zulässigkeit eines solchen Anrrages; zur Sache verweist es auf die Bürger- kriegslage vor der Absetzung der schwarz-roten Macht- Haber; auf den famosen Landtagsbeschluß vom 12. April, der die Geschäftsordnung änderte, als ein unzulässiges parteitaktisches Manöver. Dem Ermessen des Reichs präsidenten seien von der Verfassung erheblich weitere Grenzen gezogen als etwa dem einer Ver- waltungsbehörde. Nur offensichtliche Fälle von Ermessunas- Überschreitung und Ermessungsmißbrauch durch den Reichs präsidenten könnten der Nachprüfung durch den Staats gerichtshof unterliegen. Braun-Severing lassen natürlich all das bestreiten; Bayern und Baden verlangen für alle Fälle ein Gutachten vom Staatsgerichtshof. ' - Die Klageerwiderung -er Neichsregierunff. Dann erhält Dr. Gottheiner das Wort zur Klage erwiderung der Reichsregierung. Er bemerkt dft politische Entwicklung, die zum 20. Iüli gefichrt habe, könne auch erheblich anders gesehen werden, als sie vvn der k lagesei t, bargestellt worden sei. Insbesondere seien die »em Slaalsgerichlshof. blutigenBorgänge vor dem 20. Juli nach Auf fassung der Reichsreaierung zum wesentlichen Teil auf eine völlig einseitige Behandlung zurückzuführen, die man der ständig wachsenden nationalsozialistischen Bewegung habe an- aedeihen lassen. Dr. Gottheiner tritt dann der Auffassung der Kläger über die Zweckmäßigkeit Ler Maßnahmen der Reichsregierung nachdrücklich entgegen. Insbesondere sei es unwahr, daß zwischen der Reichsregierung und der RS DAP. jemals irgendwelche Vereinbarungen über das Vorgehen gegen 'Preußen getroffen worden seien. Die Reichsregierung habe sich in völlig freier Entscheidung zu dem Vorgehen vom 20. Juli entschlossen. Dr. Gotthiener fährt fort: Die objektive Sachlage, die das Vorgehen des Reiches durch tzie Verordnung vom 20. Juli 1932 notwendig gemacht hat, ist t n erster Ltnreourch die blutigen Unruhen des Svimners 1982 gekenn zeichnet. In einer Zeit höchster Not und Verarmung des oeütschen Volkes standen fest' organisierte Parteien im Zu stande äußerster Erregung kampfbereit einander gegenüber. In den wenigen Wochen zwischen dem 1. Juni und dem 20. Juli 1932 haben im preußischen Staatsgebiet über 460 Fälle schwerer politischer Ausschreitungen stattgefunden, bei denen 82 Todesopfer und 400 Schwerverletzte zu beklagen sind. Die Reichsregierung Kat in ihren Schriftsätzen dem Staatsgerichtshof Bericht über die blutigen Vorgänge in Oh lau am 10. Juli und in Altona am 17. Juli sowie über die umfangreichen Waffen schiebungen in Suhl vorgelegt. Diese Vorgänge waren nur einzelne Symptome einer überaus gefährlichen Ge samtlage. In der Presse wurde allgemein von einem Zu stand des Bürgerkrieges gesprochen. Diese Gefahrenlage, die am stärksten in Preußen hervortrat, wurde für dieses Land durch das Verhalten und die parteipolitische Lage der damaligen geschäftsführen den preußischen Regierung erheblich gesteigert. An der Staatsseindlichkeit der Kommunistischen Partei ist nicht zu zweifeln. Gerade aber diese Partei konnte ver muten, daß die damalige preußische Regierung aus parla mentstaktischen wie aus anderen Gründen gegen die Kommunisten nicht mit letzter Entschieden heitvorgehen werde, sondern sich die Möglichkeit einer gemeinsamen Front gegen den Nationalsozialismus offen halte und daß sie sich mit den Kommunisten in dem gemein schaftlichen Gegensatz zu den Nationalsozialisten verbunden fühle. Die Tatsache der heftigen innerpolitischen Gegner schaft gegen die Reichsregierung, aus der die oamalige politische Leitung Preußens keinen Hehl machte, mußte die Kommunisten in dieser Ueberzeuqung bestärken. Die politische Leitung Preußens erweckte den Eindruck, als ob sie nur unter dem Vorbehalt der Gleichsetzung von National- foziülisten und Kommunisten gewillt war, die kommunistische Gefahr so durchgreifend zu bekämpfen, wie es die Lage er forderte. Die Reichsregierung hat in ihren Schriftsätzen Material zur Illustrierung dieser Lage vorgeleat. Ich erinnere an die ReichsgeMlsprSsiveni Dr. Bumke. Ministerialdirektor Goilheiner. Rede, die der damalige amtliche Berliner Polizei präsident am 26. Juni 1932 gehalten Kat, in der eine Warnung oder Mahnung an den Reichspräsidenten, der an scheinend schlechte Berater gehabt habe, enthalten war, in der von einer Ein ei ts front mit den Kommunisten gesprochen und wörtlich gesagt wurde: „Sozialdemokraten und Kommunisten sollten sich an keiner Stelle Schwierigkeiten be reiten. Sie sollten einen Wettbewerb bestehen, wie sie den Faschismus am schnellsten beseitigen könnten." Es geht nicht an, daß in der Weise, wie es Ministerialdirektor Dr. Brecht heute getan hat, die Person des Polizeipräsidenten Grzesinski von der Person des Privatmannes und SPD.-Angehörigen Albert Grzesinski geschieden wird. Die preußische Regierung hat oft genug sowohl politischen als auch unpolitischen Be- amten gegenüber den Standpunkt vertreten, daß die Beamten auch außerdienstlich sich das größte Maß an politischer Zurück haltung auferlegen müßten. > DH rrinnrre weiter aü -v HnMk' -A k Verbot ges„Borwärt s anschlossen. Der „Vorwärts" hatte schon seit Wochen die schärfsten Angriffe und Heftigsten Ausfälle gegen die Reichsregierung gesichtet. Wegen einer Veröffentlichung, die eine Beschimpfung der Reichsregierung enthielt, hatte der Reichsminister des Innern den preußischen Minister des Innern Severing ersucht, den „Vor wärts" auf Grund der Verordnung gegen politische Aus- chreitungen zu verbieten. Der Minister Severing hat >ieses Ersuchen abgelehnt und mußte erst durch eine Ent- cheidung des Reichsgerichts, die das Ersuchen für berechtigt erklärte, dazu gezwungen werden. Beim Wiedererscheinen des Blattes nach Ablauf der Verbotsfrist hat es derselbe Minister, der das Verbot ausgesprochen hatte, mit seiner Amtsstellung für vereinbar gehalten, die Zeitung in einem an die Spitze der Nummer gestellten Begrüßungsartikel ein „Glück auf" zuzurufen und auszusprechen, daß das Verbot aufrütteln der sei als lange Artikel und Ausführungen sein könnten und der Zeitung neue Leser und Kämpfer zuführen werde. Schon durch diese Kundgebung Severings wurde die Frage, ob das Reich die gefährlichen Zustände in Preußen weiter so treiben lassen könne wie bisher, in höchstem Grade akut. Wenn das Reich mit seinen Maßnahmen damals noch zuwartete, so war von Einfluß hierauf der Aufruf, den Minister Severing am 13. Juli 1932 gegen den Bürger krieg erließ. Aber schon am 14. Juli rief derselbe Minister in einer öffentlichen Versammlung in den Tennishallen in Berlin: „Jagen wir am 31. Juli die Regierung v. Papen und ihre nationalsozialistischen Helfershelfer davon!" Gleichzeitig erhielt die Reichsregierung aus vertrauens würdiger Quelle Kenntnis von geheimen Verhand lungen zwischen dem preußischen Innenministerium und kommunistischen Führern. Inhalt dieser Ver- Handlungen waren Bedingungen und Gegenleistungen für die Förderung und Begünstigung der Kommunistischen Partei. Das Bckanntwerden dieser Tatsache, deren Nichtigkeit sich später in vollem Umfange bestätigt hat, offenbarte bei der geschilderten politischen Gesamtlage, die gerade in diesen Tagen durch das Blutbad von Altona kraß vor Augen geführt wurde, eine so brennende Gefahr für das Deutsche Reich, daß nunmehr ohne jedes Zögern von den Befugnissen Gebrauch gemacht werden mußte, die Artikel 48 der Reichsverfassung für Fälle dieser Art an die Hand gibt. Es wäre unverantwortlich gewesen, den offenen Ausbruch' des Bürgerkrieges abzuwarten. Reichspräsident und Reichsrcgierung waren der lieber- zeugung, daß die Kommunistische Partei, von staatsfeindlicher Gesinnung beseelt, gerade in Preußen in erster Linie für die Entstehung blutiger Unruhen verantwortlich zu machen fei und daß der verantwortliche Leiter der preußischen Politik, der Ministerpräsident, und der für die Volizei zuständige preu ßische Minister des Innern wegen ihrer einseitigen, den Na tionalsozialisten weit mehr als den Kommunisten abgeneigten Einstellung nicht mehr imstande und willens waren, dieser Lage Rechnung zu tragen. Unter diesen Umständen war die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 der einzige Weg, zur raschen Befriedung des größten deutschen Landes zu gelangen. - Minister Severing hat die Sachlage, die der Reichs- -cgierung Veranlassung gegeben hat, vorzügehen, nach meiner Kenntnis genau so beurteilt, wie die Reich's- re.gierung selbst. Er hatte.Mitte Juni dem gegenwär tigen Reichsminister des Innern aeaenüber erklärt, daß er sich