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Nr. 80. Sonnabend, den 7. April tvv«. M 6. Jahrgang. > »ckchemt tSqttch »ach». > ioeflellgrld). «i! all. and P „ Las,was »8 AuGi-oslm- n U lttaar Gil AOMf., f. Oesleer. s Lr LL k oha istawtaUeii,». üeUit»8»«>«e>»>. «tnp» one »vteo,l«,mde: II 1» Ndr N»r»»at. »veedr" »><» *a»«dalt. VetUzeUe oder diren Mau» «u v»,ddil«gl«rr crgedisn I. Asdrden.«ecdi Slawen.M^WLSsLuSL?^ jll^ k villniNe» Stras-e «8 - Mr"IK>re«»ev >»-. lLUtt. Die Reichsfiuanzreform nach de« Kommissionsbeschlüssen. Tic Steucrkoiiiiilissioll hat soeben die zweite Lesung dee Atcgierungsvorlagcn beendigt; nunmehr läßt sich ein Bild über die Beschlüsse geben, wie sie an das Plenum gelangen, werden. Im allgemeinen muß man sagen, daß von der Negicrungsvorlage nicht mehr viel übrig geblieben ist und daß die Kommission viel an selbständiger Arbeit geleistet hat. Wir finden dies sehr begreiflich, denn die Verant wortung für die neuen Steuern hat in erster Linie der Reichstag zu tragen; er muß deshalb auch allen Wert darauf legen, daß die Steuern nach seinem Geschmacke anssehen. Jetzt kann nach den -Osterferien die Beratung im Plenum beginnen; daß hierzu ein vollständig besetztes Haus erforder lich ist, ist die erste Voraussetzung. Lossen wir nun die einzelnen Vorlagen nach den Kommissionsbeschlüsscn Revue passieren. 1. B r a u st e u c r g c s e tz. Die Steuer beträgt für jeden Doppelzentner des nach 8 3 Absatz 2 bestimmten Ge samtgewichtes der in einem Rechnungsjahr steuerpflichtig gewordenen Braustoffe: von den ersten 250 Doppelzentnern 4 Mk., von den folgenden 250 Doppelzentnern 4,50 Mk. von den folgenden 500 Doppelzentnern 5 Mk., von den folgenden 1000 Doppelzentnern 6 Mk., von den folgenden 1000 Doppelzentnern 6,50 Mk., von den folgenden 1000 Doppelzentnern 7 Mk., von den folgenden 1000 Doppel- Zentnern 8 Mk., von den folgenden 1000 Doppelzentnern 0 Mk.. von dem Reste 10 Mk. Der Gesamtmehrertrag dieser Steuer mit den dazu gehörigen Uebergangsabgaben wird auf 80 Mill. Mk. veranschlagt: für die süddeutschen Staaten tritt die Steigerung hinzu, daß die Uebergangsab gäbe auf 2 Mk. pro Hektoliter festgesetzt worden ist. 2. Die Ta ba ksteu er ist in erster und zweiter Lesung dank den Anträgen des Zentrums abgelehnt worden. 8. Die Z i g a r e 1 t e n st e u e r ist in Form einer Banderollenstener vorgeschlagen; auf jeder Packung im Kleinverkauf sind Steuerpreise (Bandcrolls) anzubringen, wie solche für die Champagnerflaschen schon vorgeschrieben sind. Die Steuer beträgt für im Jnlande hergestcllte Zi- garetten und geschnittene Zigarettentabake 1. für Zigaretten iin Kleinverkausspreise: n) bis zu 10 Dkk. das Tausend für 1000 Stück 1 Mk., d) über 10 bis 15 Mk. das Tausend für 1000 Stück 1,50 Mk., e) über 15 bis 20 Mk. das Tausend für 1000 Stück 2,50 Mk., ck) über 20 bis 25 Mk. das Tau- /. send für 1000 Stück 4 Mk., o) über 25 bis 30 Mk. das Tau- F send für 1000 Stück 6 Mk., k) über 30 Mk. das Tausend für 1000 Stück 10 Mk. 2. für Zigarettentabake im Klein- verkanfspreise: n) über 8 bis 5 Mk. das Kilogramm 50 Pf. für 1 Kilogramm, 1») über 5 bis 10 Mk. das Kilogramm 1 Mk. für 1 Kilogramm, e) über 10 bis 20 Mk. das Kilo gramm 2 Mk. für 1 Kilogramm, <I) über 20 bis 30 Mk. das Kilogramm 8 Mk. für 1 Kilogramm, a) über 30 Mk. das M Kilogramm 5 Mk. für 1 Kilogramm. 3. Für Zigarettenhülsen und zugeschnittene Zigaretten- blnttchen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft 80 Pf. für 1000 Stück. Als Zigarettentabak im Sinne des Gesetzes gilt aller fcingeschnittene Tabak, der im Klcinverkaufe mehr als 3 Mk. das Kilogramm kostet. Ausgenommen sind die- jenigen vom Vnndesrat zu bezeichnenden feingeschnittenen Tabake der angegebenen Art, die zur Herstellung von Zi garetten nachweislich nicht verwendet werden. Der Gesamt ertrag dieser Steuer ist auf 15 Mill. Mk. veranschlagt, er dürfte aber etwas kleiner werden, weil die Besteuerung der Zigaretten wiederum sehr leicht einen verminderten Kon sum herbeiführen kann, zumal die Zigarren nicht höher be lastet worden sind. 4. Der F r a ch t u r k n n d e n st e m p e l hat wohl die tiefgehendste Veränderung erfahren; es ist ihm der Giftzahn der Verkebrssteucr ausgezogen worden und er hat nun fol gende Gestaltung erhalten: n) Konnossemente und Fracht briefe im Schiffahrtsverkehr zwischen in- und ausländischen Häfen und Wasserstraßen, soweit sie nicht unter k fallen, 1 Mk. von der Urkunde; I») Zwischen in- und ausländischen .Häfen der Nord- und Ostsee, des Kanals oder der nor wegischen Küste 10 Pf. — Wenn eine Urkunde über die Ladung eines ganzen Schiffsgefäßes lautet, wird bei einem Frachtbetrage von nicht mehr als 25 Mk. daS Doppelte, bei höheren Beträgen das fünffache, und sofern es sich um Schiffe mit einem Rauminhalt von über 200 Kubikmeter handelt, bei einem Frachtbetragc von nicht mehr als 25 Mk. das fünffache, bei höheren Beträgen das zehnfache der zu n und k bezeichneten Sätze erhoben; a) Konnossemente, Fracht- briefe, Ladescheine, Einlieferungsscheine im Schiffsverkehr zwischen inländischen Häfen, ivenn die Urkunde über die M Ladung eines ganzen Schiffsgefäßes lautet, bei einem ' ^ Fvacbtbctrage von nicht mehr als 25 Mk. 25 Pf., bei höheren Beträgen 1 Mk. Dem Frachtbetrag im Sinne dieser Vor schrift ist der Schlepplohn hinzuzurechnen, sofern er neben der Fracht zu zahlen ist; <j) Frachtbriefe im inländischen Eisenbahnverkehr, wenn die Urkunde über die Ladung eine« ganzen Eisenbahnwagen« lautet, bei einem Frachtbetrage von nicht mehr als 25 Mk. 20 Pf., bei höheren Beträgen 50 Pf. Der Steuersatz vermindert sich auf die Hälfte dieser Sätze, wenn die Ladefähigkeit des Wagens 5 Tonnen nicht übersteigt. Er erhöht sich ans das l^fache, wenn die Lade fähigkeit über 10 Tonnen, aber nicht mehr als 15 Tonnen beträgt. Für jede weitere 5 Tonnen Ladefähigkeit tritt die Hälfte des Saheß hinzn. Man rechnet aus dieser Steuer insgesamt auf 17 Mill. Mk., die in erster Linie der Groß handel zu zahlen hat. 5. Die P e r s o n e n fa h r k a r t e n st e u e r ist im Reichstage ebenfalls ganz neu unterbreitet worden. Die Steuer beträgt auf inländischen Bahnlinien in der 1. Wagen- tlasse 1, in der 2. Wagcnklasse i/>, in der 3. Wagentlape Vt Pfennig von jedem Kilometer. Bei Fahrkarten von und nach ausländischen Orten ist die Abgabe nur für die im In lands zurückzulegende Strecke zu entrichten. Stcmpelbe- träge bis zu 5 Pf. bleiben unberücksichtigt, höhere Beträge werden auf 10 Pf. abgerundet. Fahrkarten von Straßen bahnen werden wie Fahrkarten 3. Klasse behandelt. Fahr- larten für Tampsschiffe auf inländischen Wasserstraßen Seen sowie im Tampsschiffverkehr der Nord- und Ostsee zwischen inländisäsen Orten Pf. pro Kilometer, wenn der Dampfer nur eine Klasse führt, für höhere Fahrklassen be trägt die Abgabe Pf. pro Kilometer. Bei Zeitkarten ist das Fünfzehnfache des Steuersatzes zu erheben, eine Stempelentrichtnug findet nicht statt, wenn ein Stempel- betrag für die einfache Fahrt nicht zu erheben sein würde. Die unterste Wagcnklasse bleibt ganz steuerfrei; wo jetzt die 3. Klasse die unterste ist, bleibt diese frei. Der Gesamtertrag der Steuer wird auf 50 Mill. Rtt. geschätzt; gegen diese Steuer wehren sich am meisten die einzelstaatlichen Finanz minister. 6. Die A u t o m o b i l st e u e r hat guten Anklang ge sunden. Steuer auf Kraftfahrzeuge; die Steuer betrügt für Krafträder 10 Mk. pro Erlaubniskarte, für Kraftlvagen mit Motoren bis 6 Pferdekrast 25 Mk. als Grnndbetrag und 2 Mk. für jede Pferdekrast ertra, mit Motoren über 6 bis 10 Pferdekrast 50 Mk. als Grundbetrag und 2 Mt. für jede Pferdekrast ertra, mit Motoren über 10 bis 25 Pferdelrast 100 Mk. als Grnndbetrag und 5 Mk. für jede Pferdekrast ertra, mit Motoren über 25 Pferdekrast als Grnndbetrag 150 Mk. und 10 Mk. für jede Pferdekrast ertra. Ausländische Automobilbentzer zahlen bis zu süns Tagen Aufentlxilt im Inland 15 Mk., bis zu 30 Tagen 4t) Mk., für Krafträder beträgt die Steuer bis zu dreißig tägigem Aufenthalte 3 Mk. Die Steuer bringt 3 bis 4 Mill. Mk. ein. 7. Die O. u i t t n n g S st e u c r, welche 10 Mill. Mk. ergeben sollte, ist ganz abgelehnt worden. 8. Die in erster Lesung beschlossene A n s i ch t s Post tartensteuer ist in zweiter Lesung nickst aufrecht er- lxrlten worden. 0. Dagegen lmt die Kommission in zweiter Lesung die Tantieme n st euer angenommen, die in erster Lesung abgelehnt worden war. Einen Steuersatz von 8 Proz. von der Gesamtsumme der Vergütungen trägt: die Aufstellung der Aktiengesellsckiaften, Kominanditgesellsckxiften ans Aktien und Gesellschaften mit beschränkter .Haftung über die Höhe der gesamten Vergütungen (Gewinnanteile, Tantiemen, Tagegelder über 50 Mk.. Reisegelder abzüglich der baren Auslagen), die den zur lleberwachimg der GesckMssühriing bestellten Personen (Mitglieder des Aufsichtsrates) seit der letzten Aufstellung gewährt worden sind. Befreit sind Auf stellungen, nach denen die Summe der sämtlichen an die Mitglieder des Anfsichtsrates gemachten Vergütungen nicht mehr als 5000 Mk. ansmacht. -Diese Steuer wird 10 bis 12 Mill. Mk. einbringcn. 10. Die R e i ch s e r b s cha f t s st o u e r: 1. 4 Proz. für leibliche Eltern, für voll- und lxilbbürtige Geschwister, sowie für Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern; 2. 0 Proz. für Großeltern und entferntere Voreltern, für Schwieger- und Stiefeltern, für Schwieger- und Stiefkinder, für Abkömmlinge zweiten Grades von Geschwistern, für uneheliche von dem Klater anerkannte Kinder nnd deren Ab kömmlinge. für an KindeSstatt angenommene Kinder und deren Abkömmlinge, soweit sich ans diese die Wirkungen der Annahme an KindeSstatt erstrecken: 3. 8 Proz. für Ge schwister der Eltern, für Verschwägerte im zweiten Grade als Seitenlinie. 4. 10 Proz. in allen übrigen Fällen mit Ausnahme von Erbansällen an Religionsgemeinschaften und milde Stiftungen, die nur 5 Proz. zahlen. — Ueber- steigt der Wert des Erwerbes den Betrag von 20 000 Mk, so wird daS 1'Zigfache, bei 30000 Mk., das 1-/,„ fache bei 60000 Mk. das 1 V,„fache usm. bis 1000000 Mk. daö 2 fache der oben bestimmten Sätze erhoben. Für Eltern nnd Geschwister beginnt die Progression erst bei 50 000 Mk. (diese zahlen also für Erbanfälle unter 50 000 Mk. nur 4 Proz. ohne Zuschläge). Von der Steuer befreit bleiben Erbanfälle an Ehegatten. Kinder, ein Erwerb von nicht mehr als 500 Mk., ein Erbanfall von Hausgerät nsw., das 5000 Mk. nicht übersteigt, allerdings nur für Personen, die 4 und 6 Proz. Steuer zu zahlen haben; Sklxmknngcn von leiblichen Eltern nnd Großeltern an ihre Nachkommen und Schenkungen an Dienstboten und Angestellte, soweit sie 3000 Mk. nicht übersteigen. Man rechnet bei dieser Steuer auf ein Gesamtertrügnis von 40 bis 50 Mill. Mk. für des Reich. Nun lmt die Stcnerkommission nach Ostern sich noch mit den ncnvorgeschlagenen Steuern zu befassen; in erster Linie kommt in Betracht die Erl-öhung des Postportos im Orts verkehr, die Wehrstener und die Reform der Maischbottich- steucr. der Ausfuhrzoll auf Kali und Lumpen: eS ist aber sehr fraglich, ob diese Steuern alle noch vor den großen Ferien verabschiedet werden können. Deutscher Reichstag. Ic. Berit». 8.'>. Sitzung am '->. April 1906. Tie heutige R e i ch s t a g s s i tz u n g hat einen ganz unerwarteten Verlauf genommen: alles tvar gespannt! die Tribüne überfüllt; am Bundesratstisch »var kein Platz mehr erhältlich. Ter Etat des Reichskanzlers kam zur Bc ratung. Fürst Bülow erscheint sofort beim Beginn der Sitzung und spricht über die Marokko-Politik; dabei legt cr nochmals dar. daß wir keine Eroberungen in Marokko machen wollen. Tann setzte er sich und macht sich Notizen, während Freih. v. Hertking (Ztr.) in meisterhafter Weise eine Reise um die Welt macht, d. h. unser Verhältnis zn anderen Staaten schildert. Der ReiciBkanzler verhielt sich ziemlich apathisch; als Bebel spricht, lehnt er das Haupt zurück nnd wird ohnmächtig. Tie Sitzung wird unter brochen und der Reichskanzler hinanSgctragen. In der i/. Stunde später fortgesetzten Sitzung teilt Präsident Grat Bai lest re m mit, daß es sich uni einen Ohnmachtsanfall gelxmdelt habe, der nun bereits zum größten Teil behoben sei. Der gesamte Vorgang k-at im ganzen Reichstage sehr tiefen Eindruck gemacht; die Fürstin Bülow hat den ganzen Vorfall von der Tribüne selbst mit angesehen. Die ge samte Debatte stand unter dem Eindruck dieses Ereignisses. Alle Redner faßten sich kurz. Ter Rest des Etats konnte, dnrchberaten werden und das .Hans trat in die Oster ferien ein. Der Verlauf der Sitzung tvar folgender: Auf der Tagesordnung steht der Etat deS Reichskanzlers BuudeSratsiiich und Hoflogen sind dicht besetzt. Das HouS ge denkt zuerst des Ablebens deS Abg. Meister-Hannover in üblicher Weise. — Reichskanzler Fürst Bülow: Ich will die erste sich mir dielende Gelegenheit benützen, zur Aussprache über unsere Marokko politik: ich muß allerdings meine Worte sehr sorgfältig abwäacn, um die mühsam crrcichie Verständigung nicht zn trüben. Eine Zeit der Beunruhigung ließt hinter uns. Wie kam das? Wollten wir um Marokko Krieg fuhren? Rein, um Marokko nicht: wir halten dort keine politischen Interessen und keine politischen Aspirationen. Wir haben keine historische» nnd moralischen An rechte wie Spanien und Frankreich, aber wir hatten wirtschaftliche Inreresscii daselbst und waren Teilnehmer an der ersten Marokko- konferenz. wir waren eine meistbegünstigte Ration! Da durften wir im Interesse des Ansehens der deutschen Ra'.ion nicht eine Aendernng cintrctcn lassen. Wir wollten aber nicht festen Fuß in Marokko fassen: wir wollten uns nicht an England reiben, daß es im Vertrag mit Frankreich nur über seine Interessen verfügte. Wir wollten nur zum Ausdruck bringen, daß sich Deutschland nicht als gunntiG behandeln läßt. (Sehr richtig! rechts.) Das Ziel der Handelsfreiheit zu erreichen, war unser Be- streben, daS Mittel: eine neue Konferenz. Durch ein Scparar- abkommen mit Frankreich hätten wir nicht mehr erreicht. LKr drängten auf eine internationale Konferenz, obwohl wir wußten, daß wir gegen 4 Großmächte anstretc» mußten. Aber unser Ver trauen hak uns nicht getäuscht. Unsere Unterhändler haben unsere Wünsche mit Geschick und Rachdruck vertreten. (Beifall.) Die Beschlüsse der Konferenz sind bekannt. An nntergeordneten Punkten wollten wir die Konferenz nicht scheitern lassen. Spanien und Frankreich waren am besten geeignet, die Polizeiinstnikieure zu stellen. Wir wollten den internationalen Ehaiailer der Polizei verbürgen. Frankreich hat sich i» loyaler Weise inii uns ver ständigt. Wir waren nicht kleinlich, aber das Prinzip der offenen Tür haben wir erreicht. Mit mehr Ruhe dürfen nur jetzt ins Weite blicken. Die Konferenz hat ein für Deutschland und Frank reich gleich befriedigendes, für alle Rationen nützliches Resultat erzeugt. (Lebhafter Beifall.) — Abg. Freiherr v. Hcrlling iZt.) Wir haben keine Veranlassung und kein Recht, uns in ic Ver hältnisse fremder Staaten einzmnischcn. Wäre ans der Marokko- frage ein Krieg entstanden, so hätten wir das sehr tief bcdauen (Sehr richtig!) Frankreich blickte schon vor fünfzig Jahren auf Marokko, aber cs hat wegen England nicht zugreisen können. Jetzt hat es sich mit England verständigt: aber daraus ergab sich nicht, daß es nun auch über Deutschlands Rechte hinwcggehen durfte. Als eine.,n:u,tit.'! lassrn wir uns nicht he handeln! Unsere wirtschaftlichen Vorteile in Marokko sind nicht sehr groß, aber unser Recht war so klar und bestimmt, daß wir anftreten mußten, sonst hätte man annehmen müssen, daß wir zn nachgiebig sein würde», auch in anderen Fällen. tSehr richlig!) Das Recht lag ans unserer Seite. Wären Verwicklungen eingc- irclcn. so wären nur Bestrebungen ossensichllich geworden, die sich so wie so gegen uns gerichtet häucii. (Sehr richtig!) Also kann man dem Reichskanzler keinen Borwurf machen. Ein gewisses Unbehagen blieb zurück nach de» Enthüllungen des „Malm". der Erfolg hat misercni entschiedene» Eintreten Recht gegeben. Daß eine Verständigung erzielt wurde, ist ein erfreulicher Erfolg: schon das Zustandekommen der Konferenz ist ein Erfolg, weil es für den Frieden sich wirksam erweist. Auch die Ergebnisse der Kon ferenz sind nicht nnbefrieoigcnd. Französische Blätter sind un befriedigt nnd das sagt genug. In AlgcciraS gab cs keine Sieger und keine Besiegten. (Sehr richtig!) Manche Begleiterscheinungen der Konferenz sind beachtenswert. Eine Anzahl französischer Blätter war recht freundlich zur Konferenz, später trat ein totaler Umschwung ein. Die Ursachen desselben traten erst später zu Tage. Sich zuvor mit Frankreich zn verständigen, wäre nicht prakiisch geiwsen. Möge die einmal gewonnene Verständigung sich zu einem dauernden nnd friedlichen Ziisaimnenai beite» mit Frankreich answachsen. (Sehr richtig!) Die Katastrophe in EonriißrcS gab ja den schönen Anfaiig dazu. Mit Freude haben wir unsere denischcn Bergleute dort a beite» sehe»! zSehr richtig! und Bravo!) lieber den Unterschied der Rationen und über historische Erinnerungen möge wohlwollende Rcntralität de» Sieg davontragen. (Beifall ) Frankreich kam mit n Bundesgenossen zur Konferenz. Deutschland halte nur den treue» BundeSgenosien Ocsterreich'Ungain. das treu »nd zähe an unserer Seite anShielt. Dafür muß ihm der Dank ansgesprechc» werden (Lebhafter Bei fall.) Möge das treuverbündeie Oesterreich die vorhandenen inneren Krisen glücklich überwinden. (Beifall) Tie Bciinnikst- anng über das Verhalten Italiens kann ich nicht teilen. Es ivird sich als treuer Anhänger de? Dreibundes auch künftig bewähren. Wohl hat ein Teil der italienischen Presse einen Ton gegen uns angeschlagen, der sehr beklagenswert ist. Die radikalen nnd revo lutionären Strömungen tn Italien gehen noch Frankreich und sie werden von dort an? genährt durch die dortige Kirchenfeindlich' keit. Woran Italien leidet, ist der iinanSgeglichenc Gegen satz zwischen K r he und Staat. Möge dort ein mockn» vivancki aestinden werden, der cs dein konservativen Volk? tnm ermöglicht sich an der Politik zu beteiligen. (Beifall.) DaS wird nur dein Dreibund nützen! Die Haltung Englands