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5. Jahrgang. »rden. Mit diesem „Hans", so heißt rd von ihm gegen energischste vertei- ", wenn er Einlaß er Wildnatnr nicht polier des Hauses durchaus schußfest. Neulich bestand l Herr mit in den ammes zu zeigen, leichen gesellen zu kam er in großem Herrn ins traute oldschmiedekunst ge» linst»Ausstellung in tikel in dem soeben e Welt" berichtet, le Illustration führt Daß eS im Winter noch Blumen gibt, ächtigeS Sträußchen unS über die Be icht über die geistige r Borfahren bestellt ttrhaltvna dr- vor- ng .Der Altertums» Abschluß gebracht, us den holländischen t klein kriegen kann, indert uns wirklich, rung ihres Alltag«» ssarice-Studien nicht 1 wir in der gleich- ober auch wirklich elcuchtet mit AuS- r. 884 Seiten um- von Ambr. Opitz, ingen (L 40 K oder iS bereits vor. Der darin, daß es die ichen und privaten vollen Aussprüchen empfehlen dieses er, Lereinsredner, Auswahl der herr geordnet und mit ten Themaren vor- m Schriften sbezw. 8. ck., Jda Gräfin »eilgers. X. Herzog, lik. Pesch 8. ^.. Ztolz. L. Windhorst ge Merkchen jedem f verhältnismäßig uch der Form nach e und Privatkreise Nonatltch ersckeint 2 DaS März- ! Verwechselungen" nplet (mit Noten) malion für einen erz für eine Dame !S Intermezzo für ,erinnen" und ver» siigung am Kneip- >, als ich mit echc mir nun haben durch c bei meinem m aus einer r Rittmeister io in diesem möglich sein r verlangen." wird cs Wohl iten," meinte zen früh aus h mit seinem ob. „Es ist ptmann noch iwald, indenl l du mir ent- an auch die n. Fräulein blehncn, und «e glücklicher e ; seine treu- den Worten Züge drück» er die .Hand. ?und," sprach >ck." Auf Wieder- l und schritt dem dichtbe» . Er machte Zrma gegcn- l Vermutun- olltcn. „Ich ichen Folgen hundertmal 8 Freundesl erwirkt, und i Augen ein n makulöser Sächsische KolksMng ^ ^ l «„den dte Saesvalt. »etttjetle oder deren Rau« «tt l 0>,dhj„i,er c,-edlar»». lv-brdeil. strebt«. Vrrldeil.! . Poftaaslaltrn lt.Zettun-»preist. IedaMon».»idrechtwnde: II—I» ätz» Der Prszetz Bachftei«. Der zweite Senat des Reichsmilitärgerichtes in Münster hat das freisprechende Urteil des Oberkriegsgerichtes vom 14. November 1905 in dem Prozesse gegen den Divisions- Pfarrer Bachstein aufgehoben und die Sache an die Vor instanz zurückverwiesen. Pfarrer Bachstein war bekanntlich angeklagt, in einer Versammlung des Evangelischen Bundes sich gegen den 8 166 des Strafgesetzbuches durch Be» schimpfung von Einrickstungen der katholischen Kirche ver gangen zu haben. Bei den verschiedenen Urteilen, die in diesem Prozeß bereits ergangen sind, wurde dem oben an- gezogencn Paragraphen manck-e Auslegung zu teil, die nickst im Sinne des Gesetzes gelegen sein kann. Es wäre interes» sant, hier die verschiedenen sich widersprechenden Inter pretationen des Z 166 zusammenzufassen, weil sie ein Uni- kum in der Rechtssprechung darstellen und in der Zivil- Ctrafprozeßordnung kaum etwas Aehnliches ihnen zur Seite gestellt werden kann. Der Prozeß Bachstein kam in den verschiedenen In stanzen wiederholt znr Verliandlung. Der Senat des Reichsmilitärgcrickstes hat das Urteil der Vorinstanz znm zweiten Male annulliert. Welches sind die Gründe für dieses an und für sich eigentümliche Vorgehen? Weil das ganze Urteil an einer Reihe von Wider sprüchen, an Unklarheiten, an Unvoll- st ä n d i g k c i t e n und an ernstlichem Bedenken leidet — so begründete es der Staatspräsident Dr. Herz in langer Rede. Er sagte zuerst, daß nunmehr daS -Ober- triegsgericht den Ausführungen des Senats in dem ersten Urteil gefolgt sei und den Begriff der Oeffentlichkeit zuge- geben habe. Sodann führte er den Begriff „Be» sckiimpfnn g" ans und sagte, daß darin mehr als der Be griff „Beleidigung" liege. Die Schmähung bezw. Verächt lichmachung, sagte Senatspräsident Dr. Herz, kann sowohl gegeben sein in der rHen, gemeinen, verletzenden Form an sich, als auch dadurch, daß in der Form der Behauptung die beschimpfende Tatsache liegt, nämlich wenn diese in eineni für das Angriffsobjekt an sich beschimpfenden Charakter besteht. Die Grenzlinien zwischen Beleidigung und De» schimpfung sind nicht leicht zu ziehen und müssen von Fall zu Fall entschieden werden. Der Richter muß aber dabei lon einer zutreffenden Reckstsauffassung ausgehen. Mit anderen Worten, der Richter muß sich auf eine zutreffende und rechtliche Würdigung des ganzen Sachverhältnisses ge stützt haben. In dieser Beziehung gibt das Urteil des Obcrkriegsgerichtcs zu entschieden sehr erheb- lichen Bedenken Veranlassung. Das Urteil zieht nur den Inhalt des Gesamtvortrages und die Tendenz in Be tracht. Nun ist es möglich, daß die Tendenz eines Vor- trageS außerordentlich löblich ist, daß der Vortrag, insge samt betrachtet, sich dnrckxms in erlaubten Grenzen hält. Trotzdem kann sich Angeklagter in einzelnen Ausdrücken so vergreifen, daß er sich nach 8 166 strafbar macht. Ter Charakter des einzelnen Ausdruckes kann sich eben nicht ändern, ebenso nicht die strafrechtliche Würdigung. Das gleiche gilt auch von der Persönlichkeit. Das Oberkriegs' gerickst hat Hingeiviesen auf die Vaterlandsliebe, den glühen den Glanbenseifer usw. des Angeklagten. Das alles sind Momente, die zu berücksichtigen sind, die aber nickst den Ans schlag geben können. Es liegt also hier eine nicht ge nügende Prüfung der einzelnen Ausdrücke und nicht genügende rechtliche Kritik hinsichtlich der Straf barkeit vor. Die wesentlichsten rechtlichen Bedenken gegen daS Urteil liegen aber darin: Das Urteil verlangt zum Begriff der Beschimpfung den Willen beschimpfen zu w o l l c n. Das ist unzutreffend. Zum Begriff der Beschimpfung gehört nichts weiter als 1. die Vorsätzlichkeit der Beschimpfung, 2. der beschimpfende Charakter des Ausdrucks und 3. das Bewußt sein. daß dieser Ausdruck einen beschimpfenden Clxirakter enthält. Jedenfalls liegen hier doch der Verdacht und die Möglichkeit vor. Die Unklarheit wird noch schärfer dadurch, daß das Urteil spricht von dem Willen, beschimpfen zu wollen, oder dem glcichkommendcn Bewußtsein des be schimpfenden Ck-arakters. Der Senat lvar daher nach allem gar nicht in der Lage, zu Prüfen, was das Oberkriegsgericht als subjektives Erfordernis des Begriffs Beschimpfung ver langt. In subjektiver Hinsicht ist hierzu nichts weiter nötig, als das Bewußtsein, daß dieser oder jener Ausdruck einen beschimpfenden Charakter habe. Es ist kein Wille nötig, beschimpfen zu wollen, noch die Absicht. Jedenfalls ist durch aus nötig, subjektive und objektive Elemente zu trennen. Es ist nur gesagt worden, daß der Angeklagte seine Ansdrucksweise aus den heiligen Quellen, ans der Bibel, den Psalmen oder den Bekenntnisschriften entlehnte. Nun liegt aber ein Widerspruch darin, daß das Obcrkriegsgerickst selbst feststellt, daß ein Teil der betreffenden Aeußerung nicht diesen Quellen entstammt. So sind z. B. die Wen dungen: Klinglang. Popanz, Firlefanz, Mnmmensck-anz nach den eigenen Feststellungen des Oberkriegsgerichtes Re miniszenzen aus Lenau. Und dann die Aeußerung: Die Macht der katholischen Priester gehe so weit, daß er in der Lage sei, die Gottheit knbikmeterweise herznstellen, eine Wendung, die das Oberkriegsgericht selbst als außerotdent- lich scharf bezeichnet hat. Es handelt sich hier in keiner Weise um Bekenntnisschriften des Thomas von Aguino, um Zitate aus der Bibel usw., sondern um eigene Schluß folgerungen des Angeklagten. Aber auch bezüglich der übrigen Aenßerungen geht das Oberkriegsgcrichts-Urteil zu weit. Ter Angeklagte hat sich darauf berufen, daß er das Bewußtsein gelebt habe, in keiner Weise über das erlaubte Maß hinausgegangen zu sein. Das Oberkriegsgerickst lxst dies für unglaubwürdig erklärt und sich diese Auffassung zu eigen gemacht. Auch ans diese Begründung kann kein Ge wicht gelegt werden. Es ist nicht feststehend, ob es sich nur tatsächliche Feststellungen lxmdelt. Wenn die Be gründung eine überzeugende wäre, so wäre dagegen nichts einzuwenden. Aber abgcsel)en davon, daß wir nicht wissen, Uxis das Oberkriegsgerickst unter dem Bewußtsein der Be- schimpsnngen versteht, ist auch die Begründung nickst zu treffend. Es kann sein, daß ein Mann, der sich von Jugend auf mit Theologie beschäftigt und in theologischen Formeln lebt, einen anderen Begriff mit solchen Ausdrücken ver bindet, wie die heutige profane Menge, daß er also solche Aenßcrnngen für nicht beschimpfend hält, mit anderen Wor ten: daß er keine Kenntnis von dem beschimpfenden Charakter l>at. Der Senat hat angenommen, daß der Ausschluß des Bewußtseins vorhanden lvar bei Aenßerungen nach der Bibel und den Bekenntnisschriften. Hier lendelt es sich um erlaubte .Kampfmittel, die jeder gebrauchen kann, ohne den 8 166 zu verletzen. Der Senat hat schon früher ausgesprochen: Wie kann das, Nes in der Bibel steht, beschimpfend sein? Jedenfalls ist eS unzulässig, zu sagen, daß Redewendungen, die der Bibel entnommen sind, nur dann strafbar sind, wenn der Betreffende seinen läster lichen Willen liabe znm Ausdruck bringen wollen. Wie nun das Reichsgericht anerkannt hat, untersteht auch der Geist liche dem 8 -166. Cs widerspricht auch nicht der Lehrfrei heit, wenn der Geistliche gelialtcn ist,glicht Redewendungen zu gebrauchen, die den 8 166 verletzen. Diese verlieren nickst deshalb ihren beschimpfenden Charakter, weil ein Geistlicher sie gebraucht. Bibel und Psalmen können sich naturgemäß nicht gegen die modernen Konfessionen richten. Schwieriger liegt die Frage scken bezüglich der Bekenntnis. Schriften. Aenßerungen ans diesen könnten ja gegen die selben Objekte gerichtet sein, gegen die der Angeklagte sich gerichtet hat. Es wird sich also darum handeln: 1. ob die Redewendungen in allen Punkten den Lehren der evangelischen Kirche entsprechen: 2. ob der Angeklagte als Diener am Worte berechtigt und verpflichtet tvar, diese gegen die katholisck)e Kirche aus zusprechen. , ^ . Hierüber sind nach keiner Nicht nug tatsäch liche Fest stellungen getroffen. Nach alledem stellt der zweite Senat fest: Das Urteil des -Oberkriegsgerichtes ist in wesentlichen Teilen unklar und unvoll ständig und in sich selbst widerspruchsvoll. Unzweifelhaft ist hinsichtlich der Objektivität und Subjek- tivität das Urteil des Oberkriegsgerickstes von einer unzu treffenden ri-ckstlichen Voraussetzung ausgegangen. Und da sonst die tatsächlichen Feststellungen dem 8 166 entsprechen, so sah sich der Senat gezwungen, das freispreckende Urteil des Oberkriegsgerickstes vom 1-1. November 1905 zum zwei- ten Male ausznheben. — Es ist unseres Erackstens vom Gesichtspunkte unserer Strafrechtspflege aus außerordentlich bedenk- lich. daß Vonseiten des zweiten Senates des Obcrkriegs- geeichtes eine derartige Feststellung er folgenkonnte. Die Reform der Militärstrafprvzeß- ordnnng ist seinerzeit in der Envartnng erfolgt, daß bannt eine weitgehende Gewährleistung für die Zuverlässigkeit der Rechtsprechung gegeben werde. Tie Reform bildete den Zielpunkt mannigfacher Wünsche seitens weiter Kreise des Volkes, deren Erfüllung sich die maßgebenden Stellen ge- wissermaßen l>aben abringcn lassen. Wenn auch die Organi sation der Militärstrasgerichte keineswegs allen diesen Wünschen gerecht geworden ist, so hegte man doch den Glau ben, daß wenigstens in prozessualischer Hinsicht die Be schwerden beseitigt werden würden, die der bisherigen Strafrechtspflege im Heere anhasteten. In dieser Hinsicht scheint man sich, wie die Entwickelung des Falles Dachstein gelehrt hat. einem schweren Irrtum hingcgcben zu haben, und man wird kaum umhin können, die Frage ernstliaft zu prüfen, ob vom rein juristischen Standpunkte ans die Or ganisation unserer Militärgerichtsbarkeit eine solche ist, daß sie ans die Dauer berechtigten Ansprüchen genügen kann. Deutscher Reichstag. k. Berlin. 59. Sitzung am 7. März 1906. Der Reichstag befaßte sich heute mit den Anträgen des Zentrums, der Nationalliberalcn und der Freisinnigen, betreffend dte Gleichstellung der technischen Angestellten mit den Handlungsgehilfen für die Fälle der Erkrankung. Die Abgg. Bassermann. Potthoff und Nacken (Zentrum) waren es insbesondere, welche sich zum beredten Anwalt der Wünsche der Techniker machten. Staatssekretär von Nieberding gab im allgemeinen eine zustimmcnde Er klärung ab. Die Anträge wurden, soweit sie auSgearbeitete Gesetzentwürfe umfaßten, einer Kommission von 11 Mit gliedern verwiesen. Morgen wird der Postctat weiter beraten. Politische Rundschau. Dresden, den 8. März 1906. — Kaiser Wilhelm ll. und König Eduard Vll. Am Berliner Hofe hat, wie die „N. G. C." schreibt, der außer ordentlich nxirme und herzliche Ton sehr angenehm berührt, in welchem der Brief gehalten war, den König Eduard VII. von England ans Anlaß der silbernen Hochzeit des Kaisers an diesen gerichtet l>at. Das Schreiben trug natürlich einen rcin Privaten Charakter, wie schon ans der vom König ge wählten Anrede: „Mein lieber WilhelmI" hervorgeht, und war in deutscher Sprache gehalten. Der .König wünschte seinem kaiserlichen Neffen und dessen Gemahlin, daß es ihnen vergönnt sein möchte, noch die goldene Hochzeit zu sammen zu feiern, und kündigte zugleich sein Geschenk an: eine prachtvolle, große, silberne Punschbowle, ein Meister stück der Silberschmiedeknnst ans der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Daß eine Begegnung des Kaisers mit dem Könige im Laufe dieses Jahres stattsinden wird, steht fest. Doch ist noch nichts darüber bestimmt, wann und wo r r RezitatiorrSaben- Hans Eschelbach. Einen schönen ästhetischen Genuß bot uns der Schrift steller Herr Hans Eschelbach ans Köln, der am Dienstag, den 6. d. Mts., im großen Saale des Gesellenhauses (Käufferstraße 4) in einem vom Kath. Kaufmännischen Verein „ColumbuS" veranstalteten NezitationLabcnd eine Anzahl seiner Dichtungen zum Besten gab. Der Name HanS Eschelbach hat in der literarischen Welt einen guten Klang und er ist durch seine komponierten Lieder, die zum Teil Gemeingut des deutschen Volkes geworden sind, den weitesten Kreisen bekannt. Die Lieder sind von großer Formenschönheit und Tiefe der Empfindung. Es liegt in ihnen eine kernige Sprache, die er gleichsam der deutschen Volksseele abgelauscht hat; sie huldigen aber dem falschen Naturalismus nicht, dem eS unsere moderne Poesie zu verdanken hat, daß es unsere deutsche Lyrik von ihrer Höhe herabgesunken ist. Die nationale Poesie wieder auf die lichten Höhen des Idealismus zurückzuführen, ist kaum einer der gegenwärtigen Dichter mehr befähigt, als HanS Eschelbach. Er besitzt eine hohe Herrschaft über die Sprache und meistert formvollendet Der» und Reim. Und da», wa» er in Reimen bringt, ist da» menschlich Schöne, ver- klärt von nationalem Empfinden und beseelt von einer wahren christlichen Frömmigkeit. Der Vortragsabend machte un» mit dem Dichter per sönlich bekannt. LS ist wohl da» allgemeine Empfinden, daß jeder den Inhalt seiner Muse am besten versteht. weil er allein fähig ist. die Schätze durch den Vortrag darzubieten, welche sein Empfinden in die Verse gelegt hat. Unzweifelhaft spielt auch das Aeußere des Dichters eine Nolle. Eschelbachs durchgeistigte Augen, sein edel ge- schnitteneS Gesicht, umrahmt von schwarzem lockigen Haar, leben während seine« Vortrages und lassen uns in die Tiefe der Dichterseele eindringen. Der Eindruck, den sein Vortrag hervorbrachte, war daher ein Hochgenuß, der dem zahlreichen Publikum geboten wurde; es war auch dankbar hierfür durch stürmischen Applaus, der sich nach jedem Gedichte mehr erwärmte und am Schluß zur Ovation wurde. Wir können aus der langen Reihe von Gedichten nur einzelne hervorheben. Sic waren ernsten und heiteren Inhaltes, aber immer von edler Empfindung getragen. Al» ein herrliches Gedicht müssen wir den LiederzykluS „Mutterglück" Hervorbeben. Von so manchem Dichter haben wir den schönen Gedanken behandeln sehen, aber keiner verstand es so. wie Eschelbach, den Schah von ge- Heimen Empfindungen aus dem Herzen einer jungen Matter herauszuholen. Auch andere Gedichte behandelten in zarten Tönen Fronenliebe (Liebesfragen. Mädchcnleid) und Elternglück (Mutter und Kind. Meine Kinder). Aus der Reihe der ernsten Gedichte söienInoch genannt: das schöne Lied von der deutschen Arbeit, Mein Lied usw. Die Serie der heiteren Gedichte bewies auch hierin tiefe Lyrik. Wir wollen hier eine» zum Abdruck bringen, da» sich betitelt: Kindcrgebet. Am Bildstock auf blumiger Wiese, Wo der Bach unterm Lrlenbusch geht. Spricht die kleine, schtvarzbraune Liese Ein gläubiges Kindergebet. Sie betet für Vater und Mutter lind für die lahme Marie, Sie betet um reichliches Futter, Um Streu und um Knollen für« Vieh. Sie betet, das; ihr der Schimmel Mit der Karre nicht durch möchte gehn Lacht nicht! — Der Vater im Himmel Wird schon die Liese verstehn! DaS Gedicht ist frisch and Poll tiefen Empfindens der Kinderseele aus dem Volksleben. Von den heiteren Gedichten seien genannt: DaS Wunderkind, Drückend, Natürlich usw. Daß der Dichter auch den epischen Stoff trefflich zu be handeln versteht, beweist er in der Vallade „Im Eisgang". ES wäre lebhaft zu wünschen, daß Eschelbachs Dich- tungen („Wlldwuchs". 4. Auflage, brosch. 2.10 Mk.. g,b. 8.60 Mk. und „Sommersänge". brosch. 2 40 Mk.. geb. 8.60 Mk., beide erscheinen bei F. Schöningh in Paderborn) in jedem christlichen Hause Eingang finden würden. In ihnen liegt ein Schatz, der in den Stunden der Erholung geistige Wohltaten spendet. An dieser Stelle sei auch der überaus fruchtbaren Tätigkeit de« Schriftstellers auf dem Gebiete der Ramanliteratur gedacht. In dem historischen Roman „Der VolkSvcrächter" (Verlag von Albert Alm. Köln a. Nh.. 680 Seiten. Preis brosch. 6 Mk.. geb. 6 Mk.)