Volltext Seite (XML)
Nr. »5 DtenSrag. den L Februar LVLO S. Jahrgang Erscheint tSgllch nach«. mU SuSnahme der Tonn- und Festtage. Aufgabe I., Mit »Die Zeit In Wort und Bild' vierteljährlich it.IO X In Dresden durch Boten L,1v In ganz Deutlchlund frei Haus S.kiS Ausgabe »l Ohne illustrierte Beilage vierteil- 1,8« I» Dresden d- Boten S,1« In ganz Deutschland lrei Hau» ».»« ^k. -Mnzel-Nr-I« 4 - ZeitungspreiSl. Nr. «8S8. Anabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserat« werden die Sgeipaltene Petitzeilc oder deren Raum mit 1L ^.Reklamen mit 5« Z die Zeile berechnet, bei Wiederholungen entsprechenden Rabat!. Buchdruikrrei, Redaktion und «ieschäst-ftelle - Dresden. Ptllntqer Strafte 4». — Fcrniprccher I»«» gitrRüikgabe unverlangt. Schristftüike keine Verbindltchteit Redaktions-Sprechstunde: III2 Uhr. Die Schiffahrlsabgaben — eine politische Unmöglichkeit. Dresden, den 31. Januar 1910. Von vornherein hat man im Königreiche Sachsen den Antrag Preußens an den Bundesrat, betreffend die Er hebung von Schiffahrtsabgaben auf den deut sche» Strömen nicht so tragisch genommen, weil man es nie für möglich gehalten hatte, daß über vitale Inter- effen von Bundesstaaten ohne weiteres hinweggegangen werden könnte. Man hat sich nie freundschaftlichen Er örterungen über die Angelegenheit entzogen und hierbei immer warm zum Ausdrucke gebracht, daß die Einführung von Schiffahrtsabgaben auf deutschen Strömen, von denen m Sachsen die Elbe in Frage komme, mit den sächsischen Interessen unvereinbar sei. Unter dem Gesichtspunkte der A b g a b e n f r e i h e i t hat sich Sachsen in seiner wirtschaftlichen Existenz durchaus sicher gefühlt, es beruft sich in dieser wichtigen Frage auf die Bestimmung der Reichsverfassung, Artikel 54, Absatz 4, wo es heißt: „Auf allen natürlichen Wasserstraßen dürfen Abgaben nur für die Benutzung besonderer A n- ft alten, die zur Erleichterung des Verkehrs bestimm: sind, erhoben werden." Die Monarchen des Deutschen Reiches aber schlossen in der Reichsverfassung „einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie'zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes". Sehr zutreffend sagte in der Ersten Kammer der sächsischen Ständeversammlung am 13. Januar 1916 der Wirkliche Geheime Rat Professor Dr. Wach: „Nun sind wir wohl alle nicht nur in diesem Hause, sondern weit darüber hinaus im ganzen deutschen Vater lande darüber einig, daß die Reichsverfassung das Boll werk unserer Reichseinheit, unserer nationalen Existenz, der höchste Wert ist, den wir besitzen. Wer sich auf die Verfassung stützt, hat kuuckatam iuteulionem; wer sie ändern will, der muß Nachweisen, daß es durch das Wohl des Deutschen Reiches geboten ist. Es wird sich fragen, ob dieser Beweis erbracht ist." Die Denkschrift Sachsens und Badens an den Bundcs- rat, betreffend die Einführung von Schiffahrtsabgabcu, weist auf die jahrzehntelangen Kämpfe hin, durch die die langersehnte Befreiung der Schiffahrt auf den deutschen Strömen von Flußzöllcn und Wasserwegegeldern endlich erreicht und durch Staatsverträge innerhalb Deutschland und über die Grenzen Deutschlands hinaus gefestigt und gesichert wurde. Infolge der Schiffahrtsfreiheit entwickelte sich die deutsche Industrie und der deutsche Handel. „Wer uns," sagte Geheimer Rat Dr. Wach in seiner Rede, „das Gut der Schiffahrtsfreihcit nehmen will, der muß uns zei gen, daß er es uns nicht nimmt wie einen Raub, sondern daß er es uns nimmt zu unserem und zu aller Wohle." Wohl begreifen wir es, wenn Bayer» die Kanalisierung des Mains, Württemberg jene des Neckars und Preußen den Ausbau seiner Wasserstraßen unter Heranziehung von Gebühren bewerkstelligen möchten, die eine erhebliche Ent lastung ihres Budgets zur Folge hätten. Für Sachsen und andere Bundesstaaten besteht jedoch diese freundliche Aus sicht nicht, denn die Schiffahrtsgebühren würden die wirt schaftlichen Interessen schwer schädigen und dafür kein Aequivalent bieten. Der Antrag Preußens auf Aenderung der Reichsverfassung widerstreitet also dem Geiste der Reichs- Verfassung, denn er gereicht nicht zum Wohle des Deutschen llstichcs. Sachsen hat volles Verständnis für die Wichtigkeit der Main-Kanalisation in Bayern und ist bereit, auf geeignetem Wege die Beschaffung von Mitteln zur Befriedigung des dortigen wirtschaftlichen Lebens zu unterstützen. Bayern dagegen scheint die schweren wirtschaftlichen Bedenken zu unterscksiitzen, die Sachsen nötigen, gegen die Verwirklichung des bayerischen Planes durch den Antrag Preußens sich ener gisch zu wehren. Tie ganze Sache ist aber nicht nur eine wirtschaft liche Frage — über die wirtschaftliche Seite könnte man schließlich zu einer Verständigung kommen —, sondern eine lvichtige politische Frage. Man muß annehmen, daß diese Seite des Antrages Preußen noch gar nicht genügend berücksichtigt worden ist. Speziell Prinz Ludwig ist über diese ganze Sache ungenügend informiert. Einesteils steht fest, daß dem Prinzen als Verkehrsfreund die Schiff fahrtsabgaben als notwendiges Nebel erscheinen müssen! anderseits ist außer allem Zweifel, daß er ein treuer Hüter der Reichsverfassung ist und daß er speziell auch die guten Beziehungen zu Sachsen jederzeit hochgchalten hat. Ter Prinz genießt deswegen in Sachsen auch das größte Ver trauen. Aber man versteht es hier einfach nicht, daß er dann nicht schon längst in die Sache cingegriffen hat, um den drohenden Verfafsungskonflikt zu beschwören, der außerdem eine Trübung der guten Be ziehungen Sachsens zu Bayern zur Folge haben muß. Die weiteren Konsequenzen der jetzigen Behandlung der ganzen Angelegenheit kann man sich gar nicht ernst ge nug denken — falls der Bundcsrat den Antrag Preußens nicht in ablehnendem Sinne erledigen sollte: Tie Aus tragung dieses innerdeutschen Streites vor ganz Europa im Reichstage und zwar mit verteilten Rollen nicht nur im Hause, sondern auf dem Bundesratstische wäre unaus bleiblich. Zu diesen schwerwiegenden inner-politischen Bedenken kommen noch außerpolitische von größter Bedeutung. Es ist das Unglaublichste bei der ganzen Sache, daß der an gefachte Zwist ohne positives Resultat ausgehen muß, weil das Deutsche Reich durch internationale Ver träge gebunden, daher g ar nicht in der Lage ist, Sch i ffa h r t s a b g a b e n einzu führen. Oester reich-Ungarns Schiffahrt ist durch die Elbschiffahrtsakte gegen Abgaben geschützt und hat vertraglich Abgaben freiheit. Tie Habsburger Monarchie ist auch gar nicht willens, auf dieses Recht zu verzichten. In der Sitzung des österreichischen Abgeordnetenlmuses vom 27. April 1909 antwortet Handelsmiuister Tr. Weiskirchner auf die An frage: Was die Negierung „zu veranlassen gedenkt, um die Einführung von Schiffahrtsabgaben an den deutschen Strö men, speziell auf der Elbe und Oder, sowie die Einführung des staatlichen Schleppmonopols auf diesen Flüssen zu ver hindern" folgendes: „Die k. k. Regierung hat die seit dem Jahre 1904 im Deutschen Reiche geführten Verhandlungen wegen Einführung von Schiffahrtsabgaben auf den natürlichen Wasserstraßen mit pflichtgemäßer Aufmerksamkeit ver folgt und bei mehreren Anlässen der deutschen Regierung gegenüber unseren Standpunkt in dieser Frage in einer jeden Zweifel a u s s ch l i e ß e n d e » Weise da hin zum Ausdrucke gebracht, daß Oesterreich mit R ücksicht auf die durch die geplante Reform so über aus gefährdeten Interessen unserer Elbeschiffahrt ge zwungen ist, au den durch Artikel 1 der Uebereinkunft vom 22. Juni 1870, N.-G.-Bl. Nr. 99, zugeiicherten Rechten f e st z u h a I t e ». Durch die in letzter Zeit erfolgte Einbringung des den Herren Interpellanten be kannten Entwurfes eines Gesetzes, betreffend die Er hebung von Schiffahrtsabgabe», im Bundesrate, wird dieser eben entwickelte Standpunkt der k. k. Regierung nicht beeinflußt. Ich nehme daher keinen Anstand, die Erklärungen meines Vor gängers im Amte in der Sitzung des hohen Hauses vom 13. Dezember 1905 zu wiederholen und namens der Re gierung zu versichern: Das hohe Haus und die am Elbe- verkehr Beteiligten dürfen auf alle Fälle mit Zuversicht auf die s o r g f ä l t i g st e Wahrung der hier auf dem Spiele steheuden hochwichtigen Wiri sch a f t s i n t e r e s s e n durch die k. k. R e g i c r u n i zähle n." Wie Oesterreich, so hat auch die Regierung d> r Niederlande erklärt, daß es an seine Rechte bezüglich der Abgabenfreiheit auf den deutschen Strömen die ihr durch die Rheiuschiffahrtsakte cingeränmt sind, festhalte. In den, von der Königlich Niederländischen Regierung am 30. Sep tember 1909 veröffentlichten Orangebuch heißt es wörtlich- „Das neue Stadium, in welches die Angelegenheit der Abgabe der Rheinschiffahrtszölle in Deutschland seit der Einbringung des diesbezüglichen Gesetzentwurfes ge treten ist, wird die in dieser Beziehung gewonnene Ueber- zeugung der Niederländischen Regierung in keiner Weise erschüttern." Wenn also das Deutsche Reich nicht in scharfen Kon flikt mit dem verbündeten Oesterreich-Ungarn und dein be nachbarten Holland kommen will, indem cs einfach die be stehenden kontraktlichen Rechte dieser beiden Staaten durch Festsetzung von Schiffahrtsabgaben auf den deutschen Strömen verletzt, so kann der Antrag Preußens nie Ge setzeskraft erlangen. Es handelt sich auf der einen Seite um Oesterreich, den besten Bundesgenossen, auf der anderen Seite um die Niederlande, wo doch bei dem Versuche von auswärtigen Staaten, die Interessen des Deutschen Reiches dort ausznstechen, es reckst gefährlich wäre, die vorhandenen deutschen Sympathien aufs Spiel zu fetzen. Der Antrag Preußens muß also nicht nur nutzlos und zwecklos, sondern direkt ein leichtsinniges Beginnen genannt werden, das ge eignet ist, die größten Differenzen unter den verbündeten Staaten zu verursachen und die bestehenden guten Be ziehungen zu den benachbarten Bundesstaaten zu trüben. Man sollte annehmen, daß es Aufgabe des Reichs kanzlers sei, der zugleich Chef des Auswärtigen Amtes ist, Preußens Vorgehen mit den Interessen des Reiches in Ein klang zu bringen und nicht um einseitiger preußischer Interessen willen den inneren Frieden und das äußere An- sehen auf das Spiel zu setzen. Mit Hintansetzung dieser seiner Pflicht hat aber Fürst Bülow seinen Namen als preußischer Ministerpräsident unter das Gesetz geschrieben, das im preußischen Abgeordnetenhause und preußischen Herrcnhause Annahme fand und am 1. April 1905 veröffent licht wurde. Fürst Bülow wandte sich uni ein Gutachten an das Ncichsjustizamt, ob das Gesetz mit der Reichsverfassung in Einklang zu bringen sei. In diesem Gutachten ist ein wandfrei die Auffassung ausgesprochen, daß daS preußische Gesetz, welches in seinem 8 19 die Einführung von Schifs- fahrtsabgaben auf natürlichen Wasserläufcn Vorsicht, mit dem 8 54 der Reichsverfassung nicht verein - b a r ist. Freilich ist dieses Gutachten des Reichsjustizamtes von der preußischen Regierung streng geheim gehalten wor den. Hier hat also der Reichskanzler Fürst Bülow vor dem preußischen Ministerpräsidenten Fürsten Bülow kapituliert und im Interesse Preußens die Reichsverfassnng preisge- geben. Fassen wir nochmals die Bedenken gegen den Antrag Preußens zusammen. Die Einführung der Schifsahrts- abgaben kann nur nach Aenderung der Neichsverfassung zustande kommen. Sie gereicht nicht zum allgemeinen Wohle des Deutschen Reiches, denn es werden einzelne Bundesstaaten schwer wirtschaftlich geschädigt und politisch auseinander gebracht; es werden endlich internationale Rechte verletzt und ein Konflikt mit Oesterreich-Ungarn und Holland hervorgerufen. Aus diesen Gründen geht her vor, daß die A n n a h m e des preußischen An trages für ein Reich, das auf Vertrags treue und internationales Ansehen An spruch in a ch t, e i n D i n g d e r U n in ö g l i ch k e i t i st. Deutscher Reichstag. Ter Reichstag führte am Sonnabend die General debatte zum Etat zu Ende. Abg. Müller-Meiningen hielt dabei die übliche Rede gegen das Militärkabinett und für Reform der Ehrengerichtsbarkeit-, dadurch lockte er seinen konservativen Partner v. Oldenburg auf den Plan. Der Januschauer ist immer originell, wenn er spricht, vergreift sich aber sehr oft in den Tasten und Tönen. Diesmal gab es eine schreckliche Dissonanz: denn er sagte dem Reichstage offen ins Gesicht, daß der Offizier sich darum nicht kümmern dürfe, was im Reichstage gesagt werde. Auf diese Provo kation schwieg jedermann, um so lebhafter wurde aber die Aufregung, als er in der Besprechung der militärischen Disziplin sich zu dem Satze verflieg, daß der Kaiser zu einem jeden Offizier sagen könne: „Nehmen Sie zehn Mann und schließen Sic den Reichstag!" und dieser habe zu gehorctien. Der amtierende Erbprinz Hohenlohe fand kein Wort der Rüge, er ließ einen Redner ans dem Hanse ruhig polemi sieren. Dann gab es eine große Geschäftsordnungsdebatte, die Singer eröffnest'. Vizepräsident Erbprinz Hohenlohe suchte die Oldenburgischen Worte dahin zu erläutern, daß nur an einem Beispiele der Höhepunkt der militärischen Disziplin geschildert werden sollte, v. Oldenburg trat so fort auf diese Brücke. Der Abg. Gröber sprach namens des Zentrums, wie Bassermann im Namen der Nationallibe ralen und Müller-Meiningen im Namen des Freisinns das lebhafte Bedauern darüber aus, daß ein Abgeordneter zu solchen Worten sich habe Hinreißen lassen, welche eine Billi gung der Verfassungsverletzung enthalten. In den teil- weise sehr stürmischen Szenen benahm der Abg. Ledebour sich besonders lebhaft und fuhr auch den Präsidenten heftig an; er holte sich dafür einen wohlverdienten Ordnungsruf, gegen den er dann an das Haus appellierte. Am kommenden Dienstag findet die vorschriftsmäßige Abstimmung über den Ordnungsruf statt. Ledebour wird unterliegen und zu einer Präsidialkrisis wird es nicht kommen. Ic. Berlin. Sitzulm vom 29. Januar 1910. Die zweite Lesung des MilitärctatS wird fortgesetzt. Abg. Lr. Müller-Meiningen (Freis. Ver.): Man tut der Armee einen schlechten Gefallen, wenn man nur dreimal Hurra ruft. Gespart könnte werden bei den Reisekosten, wie Abg. Erz- berger gestern darlegte Eine Reform des ehrengerichtlichen Ver fahrens ist geboten. Das Beschwerderecht wird zum Fangeisen für die Mannschaften. Redner behandelt den Fall Feith ein gehend. Die Mißhandlungen der jüngeren Jahrgänge durch die älteren sind da» schlimmste und dieser Unfug ist sehr ver- breitet. Die Ehrengerichte wollen ihre Kompetenz stetig aus dehnen. Das Militarkabinelt muß dem KriegSministcr unterstellt werden. Nach einer kurzen Antwort des bayerische» Militärbevsll- mächtigten Freiherrn v. Gebsattel kommt Abg. Sachse (Sozd.) auf den Mansfelder Streik zu sprechen. Der KriegSministcr hat seine Mißachtung dadurch aus- gesprochen, daß er dem Streikkomitee nicht geantwortet hat Die Bürger haben Anspruch auf eine anständige Behandlung KricgSmintster v. Heringen: Der Zustand in Henstedt war sehr gefährlich und bedenklich. Es ist keine Frau oder Mädchen verhaftet worden. DaS Militär schützte die Arbeits willigen. Im Falle Feith handelt cs sich in keiner Weise um die Verweigerung der Satisfaktion, der Fall kam nicht vor, weil Feith katholisch war Die Militärjustiz unterscheidet nicht zwischen Offi zieren und Soldaten. Mit Strafen kann man die Duelle nicht ausrotten, man kann sie uur einschränken. Die Ehrengerichte sind für politische Dinge nicht zuständig. Der Kriegsminister hält jede Woche dem allerhöchsten Kriegsherrn Vortrag. DaS Militär kabinett bildet tatsächlich nicht ein Mittelglied -wischen dem Kaiser und mir. Das Militärkabinctt kann selbständig nicht entscheiden, denn eS ist an die Berichte der Vorgesetzten der Offiziere ge- Kunden. Die preußische Verfassung gibt dem König das Recht der Besetzung der OffizierSstellen: diese Vorschrift besteht noch heute und ich für meinen Teil kann eine Aenderung nicht befür worten. (Beifall.) Bei der Zuweisung der Kadetten muß man sich an dir Wünsche derselben tunlichst halten. Der Gcneralstabs- chef hat bezüglich der Besetzung des Generalsta'os nicht auf die Rede des Abg. Müver-Metningen gewartet. Eine Bevorzugung des Adel» findet im Avancement nicht statt; wir scheiden gar nicht zwischen Adl gen und Bürgerlichen. «bg. v. Oldenburg (kons.): (Mit Oho! empfangen.) Mit den Sozialdemokraten in Mansfeld ging man viel zu glimpflich um. (Heiterkeit!) Wir bedauern, wenn eine alte preußische Ein richtung verloren gebt, wie der Parademarsch. Offiziere sollen nicht politisieren. Wir bedauern, wenn Offiziere Organe lesen, die wir im Reichstage nur mit Widerwillen lesen In manchen