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Ako 178. Freitag, den 26. Juli 1878. BwhemrHAmWteii Verordnungsblatt der Kretshauptmannschast Bautze» zugleich als Csnststorialbehörde der Oberlaufitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißenberg. Verordnung des Ministeriums des Innern, die heurige Schonzeit der Krebse betreffend. Das Ministerium des Innern will geschehen lassen, daß im heurigen Jahre die Krebse auch noch während der Monate August, September und October gefangen, fellgeboten und verkauft werden dürfen. Hiernach haben sich Alle, die es angeht, gebührend zu achten. Dresden, am 16. Juli 1878. Ministerium des Innern. ——. —— v"it Nostitz-Wallwitz. Gebhardt. Genevolvevov-nung an sämmtliche evang.-luth. Geistliche der Oberlausitz. Das Aufhören des Kirchengebets für die Landstände betreffend. Nachdem der Schluß des gegenwärtigen Landtags auf den 24 dieses Monats festgesetzt worden ist, so kommt von diesem Zeitpunkt an das durch Generalverordnung vom 22. October vorigen Jahres für die Dauer des Landtags vorgeschriebene Gebet wieder in Wegfall, was den sämmtlichen evangelisch-lutherischen Geistlichen der Oberlausitz zur Nachachtung andurch bekannt gegeben wird. Bautzen, den 22. Juli 1878. Are Kreisy auptmannschaft als Consistorialbehörde. — von Beust. M. Bekanntmachung. Die Gemeindebehörden des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks werden gemäß einer Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums zu strenger Nachachtung hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß in die von ihnen zu führenden Rckrutirungsstammrollen alle zu ihrer Kenntniß gelangenden Bestrafungen der Militairgestellungspflichtigen, mögen solche vor oder nach Eintritt der Betroffenen in das militairpflickrtige Alter erfolgt sein, mithin nicht blos diejenigen, wegen Verbrechen und Vergehen, sondern auch diejenigen wegen Uebertretungen einzutragen sind und den gedachten Behörden auch die Verpflichtung obliegt, die in einzelnen bezüglichen Fällen etwa hervortretenden Zweifel durch die nöthigen thatsächlichen Erörterungen aufzuklären und das Ergebnis in der Stammrolle zu bemerken. Bautzen, am 22. Juli 1878. Königliche Amtshauptmannschaft. von Salza. O. Am 14. d. M. ist aus einer Wohnung hier eine silberne, mit doppeltem Goldrande versehene Cylinder-Uhr, auf welcher der Name I. G. Schneider und die Nr. 14441 eingravirt gewesen, entwendet worden. Dieses wird zur Wiedererlangung der gestohlenen Uhr und Entdeckung des Diebes mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß ein unbekannter, mit grauer Hose und dergleichen Joppe bekleideter Mann des obgedachten Diebstahls dringend verdächtig ist. Stadtraih Bautzen, den 23. Juli 1878. Heerklotz, Stadtrath. Fünfstück. B ekanntmaHung. Der diesjährige Sommerkrammarkt beginnt Sonnabend, den 3. August dieses Jahres, und wird an diesem Tage zugleich ein Btehmarkt ab' gehalten werden. Bautzen, den 22. Juli 1878.. Der Stadtrath. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll * den 5. September 1878 die ter Anna verehel. Jenke in Luppa zugehörige Gartennahrung Nr. 56. des Catasters und Folium28 des Grund- und Hypothekenbuchs für Luppa, welches Grundstück am 5. Juni 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten aus «375 Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in der Schänke zu Luppa aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bautzen, am 6. Juni 1878. Königliches Gerichtiamt. Michler. Hansch. Von dem unterzeichneten Königlichen GerichtSamte soll den 11. September 1878 „ das dem Strumpfwirker Julius Maucke in Schirgiswalda zugehörige HauSgrundstück Nr. 79 des Katasters und Nr. 71 des Grund- und vYPothekenbuchs für Schirgiswalda, welches Grundstück am 18. Juni 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1 8 « « Mark aewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und im Dittrich'schen Gasthofe hier aus- hängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. ... _ Schirgiswalda, am 20.Juni 1878. Königliches G e r l ch t s a m t. Scheuffler. K. Obst Verpachtung. Die Verpachtung des auf den Chausseen des Bautzener Bezirks anstehenden Obstes soll in nachstehenden Terminen öffentlich an die Meistbietenden gegen sofortige Bezahlung erfolgen: Donnerstag, de« 1. August 1878, Bormittags 11 Uhr, im Gasthofe zur Stadt Dresden tu Kamenz,